Münze Berlin hätte nach heutigem Stand zur Folge dass Personalkosten in Höhe von jährlich rd

Die Münze Berlin erwirtschaftet ihre Personalkosten selbst und kann das Betriebsgelände in Berlin-Mitte auch weiterhin ohne Zuschüsse aus dem Haushalt Berlins unterhalten. dation der Münze Berlin hätte nach heutigem Stand zur Folge, dass Personalkosten in Höhe von jährlich rund 2,8 Mio. Euro vom Landeshaushalt getragen werden müssten. Hinzu kämen einmalige Abwicklungskosten von etwa 1 Mio. Euro. Da Maschinen und Anlagen auf dem Markt derzeit nicht entsprechend ihrem Marktwert veräußert werden könnten, wäre darüber hinaus mit einem Vermögensverlust von rund 3 Mio. Euro zu rechnen.

Der Rechnungshof hat die Senatsverwaltung für Finanzen seit 1997 wiederholt darauf hingewiesen, dass er die Rentabilität des Münzbetriebs unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für langfristig nicht gesichert hält. Daher hat er sich mehrfach gegen eine von der Senatsverwaltung angestrebte Verlagerung des Standorts des Münzbetriebs wegen der damit verbundenen Aufwendungen ausgesprochen. Bereits 1999 hatte er empfohlen, den Münzbetrieb nach Ablauf der Euro-Prägung (T 260) einzustellen, damit künftige regelmäßisen. Für das Jahr 2002 hat das BMF den Prägeauftrag zur Produktion von Münzen deutlich reduziert. Auf die Staatliche Münze Berlin entfiel lediglich noch ein Prägeanteil von 600 Mio. Stück. Aufgrund des hohen Bestands an Euro-Münzen aus der Produktion der Erstausstattung sind nennenswerte Prägeaufträge in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. den sich auf Grund der negativen wirtschaftlichen Entwicklungen in der Bundesrepublik neue Rahmenbedingungen und Faktoren der weiteren Entwicklung des Münzgeldbedarfs und damit der Produktionsplanung der Münzstätten heraus. Es ist von keiner Seite angenommen worden, dass das hohe Produktionsvolumen ­ für die Münze Berlin in den Jahren 1999 bis Ende 2001 jeweils mehr als 1 Mrd.

Stück Münzen jährlich ­ in den Folgejahren fortgesetzt werden kann. Vielmehr ist die Produktionsplanung für die Münze Berlin frühzeitig auf eine zu prägende Menge von etwa 300 bis 400 Mio. Stück Münzen im Jahr abgestellt worden. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik lässt den Bedarf an Umlaufmünzen derzeit nur gering wachsen. Für die Jahre 2003 bis 2004 wird die Münze Berlin im Durchschnitt etwa 230 Mio. Stück Umlaufmünzen und rund 4,5 Mio. Stück Sondermünzen der Bundesrepublik Deutschland (10-EuroGedenkmünzen, 100-Euro-Goldmünzen und Sammlerserien von Umlaufmünzen in Normal- und Spiegelglanzprägung) produzieren.

Die Geschäftsjahre 1999 bis 2001 hat die Staatliche Münze Berlin mit hohen Jahresüberschüssen (1999: 2 759 T, 2000: 6 631 T, 2001: 7 726 T) abgeschlossen, die im Wesentlichen auf die hohe Erstproduktion des Euro zurückzuführen sind. Der für das Jahr 2002 geplante Jahresüberschuss (341 T) wird erheblich niedriger ausfallen und sich bei Streckung des Prägeauftrags für das Jahr 2002 in das Jahr 2003 weiter reduzieren. Die veränderte Auftragslage wird von 2003 an Betriebsverluste zur Folge haben. Da der Umlaufmünzbereich den bei weitem größten Umsatz-/ Erlösanteil ausmacht, kann die Herstellung von Sondermünzen und Medaillen diese Verluste nicht kompensieren. Nach internen Prognosen der Staatlichen Münze Berlin ist der Bestand des Münzbetriebs von den Jahren 2005/2006 an ernsthaft gefährdet. Diese Annahme beruht auf der Prämisse, dass die zum 31. Dezember 2001 vorhandenen Gewinnrücklagen (5 124 T) überwiegend zum Ausgleich von Verlusten der Staatlichen Münze Berlin von 2003 an zur Verfügung stehen.

Eine Liqui

Die Münze Berlin hat im Jahr 2002 eine Gewinnabführung von 2,2 Mio. Euro an den Landeshaushalt vorgenommen. Für 2003 sind bereits auf das zu erwartende positive Ergebnis 300.000 Euro an den Haushalt abgeführt worden.

Die Produktionsrückgänge im Umlaufmünzbereich werden von der Münze Berlin durch wesentlich höhere Aufträge im gewerblichen Bereich (Produktion von Medaillen) kompensiert. Ein negatives Ergebnis ist somit weder für 2003 noch für 2004 zu erwarten.

Ein Rückgriff auf Rücklagen der Münze Berlin ist daher auch künftig nicht notwendig.

Die Sachdarstellung bedarf keiner Stellungnahme des Senats. ge Belastungen des Berliner Haushalts in Millionenhöhe vermieden werden.

ichert.

Es ist beabsichtigt im gewerblichen Bereich der Staatlichen Münze Berlin die Zusammenarbeit mit der privaten Wirtschaft zu intensivieren.

263 Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte zunächst entgegnet, dass die für eine wirtschaftliche Fortführung des Münzbetriebs an einem möglichen neuen Standort zu schaffenden Voraussetzungen als realisierbar einzuschätzen seien. Die erzielten Erfolge der Staatlichen Münze Berlin, nach dem Ende der Euro-Erstproduktion die gewerbliche Produktion zu intensivieren, gilt es durch eine Beteiligung privater Partner zu festigen und weiter auszubauen.

Die Einbeziehung privater Partner in die unternehmerische Neuordnung der Staatlichen Münze Berlin soll außerhalb des hoheitlichen Bereichs, der weiterhin übergeordnete Bedeutung behält, mit einer Standortverlegung verbunden werden, um den Betrieb produktionstechnisch und personell optimieren zu können.

Eine negative Entwicklung des 723 Jahre alten Betriebes Münze Berlin wird deshalb nicht erwartet und entgegen der Auffassung des Rechnungshofs werden auch keine „regelmäßigen Belastungen des Berliner Haushalts in Millionenhöhe" entstehen. Die Münze Berlin wird auch weiterhin Zuschüsse aus dem Landeshaushalt nicht benötigen.

Der Rechnungshof hält demgegenüber nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen einen Fortbestand der Staatlichen Münze Berlin für unwirtschaftlich. Die von der Staatlichen Münze Berlin beabsichtigte Verwendung ihrer Gewinnrücklagen zum Ausgleich von Betriebsverlusten ist auch angesichts der extremen Haushaltsnotlage des Landes Berlin nicht vertretbar. Deshalb sollten der Münzbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingestellt und die vorhandenen Gewinnrücklagen dem Landeshaushalt zugeführt werden. In diesem Fall können auch Mittel für die bauliche Unterhaltung am alten Standort eingespart werden; ferner würden umzugsbedingte Aufwendungen entfallen. Schließlich wäre bei einer Verwertung der im Stadtzentrum gelegenen Betriebsimmobilie ein hoher Verkaufserlös für den Landeshaushalt zu erwarten.

Siehe T 263

I. Wissenschaft, Forschung und Kultur

1. Ungerechtfertigte Forderung des Studentenwerks Berlin nach zusätzlichen Wohnheimplätzen

Das Studentenwerk Berlin stellt in einem 2002 vorgelegten Wohnheimbericht dar, dass langfristig eine Versorgungslücke von 2 500 Wohnheimplätzen bestehe. Tatsächlich reichen bei satzungsgemäßer Gestaltung und Anwendung der Vergaberichtlinien die vorhandenen 10 462

Wohnheimplätze unter Berücksichtigung des sonstigen Wohnraumangebots in Berlin aus, um den studentischen Wohnbedarf in angemessenem Umfang zu decken. Der Rechnungshof erwartet, dass Wohnheimplätze künftig nur an bedürftige Studierende vergeben und Überkapazitäten durch Kündigung angemieteter Wohnheime abgebaut werden.

Mit dem Studentenwerksgesetz und seiner Satzung sind dem Studentenwerk Berlin, einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, die Aufgaben der Verwaltung und Bewirtschaftung der Studentenwohnheime sowie der Vermittlung privater Zimmer und Wohnungen übertragen worden. Wohnheime sollen eine preisgünstige Wohnraumversorgung von Studierenden gewährleisten und insbesondere bei angespanntem Wohnungsmarkt den Studierenden ein Studium auch weitab vom Elternhaus ermöglichen. Besondere Bedeutung haben Wohnheime mit Blick auf die Internationalisierung der Hochschulen. Nach der Satzung des Studentenwerks soll sichergestellt werden, dass die Wohnheimplätze grundsätzlich nur an bedürftige, auf einen Wohnheimplatz angewiesene Studenten vergeben werden. Im Rahmen der Förderung der Internationalität der Hochschulen soll vor allem ein ausreichendes Angebot an kostengünstigen Wohnheimplätzen für ausländische Studierende an geeigneten Standorten vorgehalten werden. Nach der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes ­ hier Sonderauswertung für Berlin (2000) - wollen 3,2% der deutschen Studierenden in Berlin in einem Studentenwohnheim wohnen. Wenn dennoch sehr viel mehr in ein Wohnheim streben, zeigt dies, dass ihnen sehr wohl bewusst ist, dass das Wohnheim ihrer Situation und ihren Möglichkeiten in besonderer Weise entspricht.

In dieser Sonderauswertung werden ausländische Studierende nicht berücksichtigt, die traditionell in großem Umfang in Wohnheimen wohnen. Für ein Gesamtbild der Bedeutung von Wohnheimen ist eine Auswertung unter Einbeziehung dieser Studierenden unerlässlich.

Für die Bedeutung von Wohnheimen kann der Teil der Studierenden, die Deutschland als Studienort gewählt haben nicht außer Acht gelassen werden, da ungefähr die Hälfte der Wohnheimbewohner ausländische Studierende sind. Zur Zeit stehen beim Studentenwerk Berlin 10.491 (Stand Januar 2003) Wohnheimplätze zur Verfügung. Hierbei handelt es sich nicht um eine (abbaubare) Überversorgung, sondern um eine Sicherstellung eines Unterbringungsbedarfs in Studentenwohnheimen.

Studentenwohnheime sind keine Berliner Besonderheit, sondern nehmen im Rahmen unterschiedlicher Bildungskonzepte weltweit wichtige ergänzende Aufgaben für die Hochschulen wahr.