Die BVG haben mitgeteilt dass grundsätzlich große Übereinstimmung mit den Prüfungsergebnissen des Rechnungshofs besteht

Ladengeschäfte umgehend ausschließlich durch die TG wahrnehmen zu lassen.

Die BVG haben mitgeteilt, dass grundsätzlich große Übereinstimmung mit den Prüfungsergebnissen des Rechnungshofs besteht. Die Veränderung der Geschäftstätigkeiten seien wesentlicher Teil des gegenwärtigen Restrukturierungsprogramms der Außenwerbeaktivitäten der BVG-Gruppe. Die Prüfung, wie durch privates Engagement eine vorteilhaftere Positionierung im Wettbewerbsmarkt erreicht werden kann, sei Bestandteil gegenwärtiger Analysen.

Der Rechnungshof beanstandet zusammenfassend, dass die BVG über viele Jahre ineffiziente Strukturen hingenommen und die TG nur unzureichend überwacht haben. Er erwartet, dass die BVG eine echte Privatisierung unter Wirtschaftlichkeitskriterien prüfen und ggf. bei ihr und der TG verbliebene Aktivitäten von einer Stelle durchführen lassen.

Der BVG-Vorstand teilt die Kritik des Rechnungshofes. Die Veränderung der vom Rechnungshof dargelegten Ineffizienzen ist wesentlicher Teil des gegenwärtigen Restrukturierungsprogrammes der Außenwerbeaktivitäten der BVG-Gruppe. BVG-intern wurden grundlegende Vereinbarungen getroffen, um eine langfristig erfolgreiche Positionierung der in großen Teilen wirtschaftlich durchaus attraktiven Außenwerbungsaktivitäten der BVG sicherzustellen. Die Prüfung, wie durch privates Engagement eine vorteilhaftere Positionierung im Wettbewerbsmarkt erreicht werden kann, ist nach wie vor Bestandteil gegenwärtiger Analysen.

Nach derzeitigen Überlegungen werden zukünftig insbesondere der wirtschaftliche Erfolg der realisierten Geschäftstätigkeiten eindeutiger zuordenbar sein und entsprechend ausgewiesen werden. Der BVG-Vorstand teilt die Einschätzung des Rechnungshofes, dass es Ziel der derzeit zu erarbeitenden Lösungen sein muss, einen klaren Marktfokus für diese Geschäftstätigkeiten zu erlangen.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen teilt die Auffassung des BVG-Vorstandes und hält die bald mögliche Fertigstellung und Umsetzung des Restrukturierungsprogrammes der Außenwerbeaktivitäten der BVG-Gruppe für erforderlich.

4. Ob und inwieweit in der Vergangenheit Kunden durch den Club gewonnen werden konnten, ist nicht feststellbar.

Wie der BVG-Vorstand mitteilt, erbrachten die Aktivitäten des BVG-Clubs wichtige Leistungen im Geschäftsfeld „Öffentlichkeitsarbeit/Marketing", was dort zur Reduzierung der Aufwendungen führte.

Die BVG haben hierzu mitgeteilt, dass schon in der Vergangenheit Aktionen zur Kundengewinnung durchgeführt worden seien. Die den ClubMitgliedern gewährten monetären Vorteile/Rabatte für Veranstaltungsbesuche seien durch Partner realisiert worden und damit für die BVG mindestens kostenneutral; im Einzel307 Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben Ende 1997 einen Club gegründet, dessen Hauptaufgabe darin besteht, Kunden zu gewinnen und an die BVG zu binden. Der Club hatte 2002 über 82 000 Mitglieder, von denen nach Angaben der BVG nur etwa ein Drittel Abonnementkunden sind. Die Planungen sehen vor, die Mitgliederzahl bis zum Jahr 2008 auf 330 000 zu steigern. Die Mitglieder erhalten regelmäßig das Club-Magazin mit aktuellen BVG-Informationen aus erster Hand und Angeboten von speziellen Geschenkideen kostenlos zugesandt. Darüber hinaus werden u. a. Karten für Konzert- und Sportveranstaltungen zu günstigen Preisen sowie Reisen und Tagestouren angeboten. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, offen für alle und ohne Verpflichtung.

Der Club hat von 1997 bis 2002 jährliche Verluste von 179 000 bis 643 000 verursacht.

Insgesamt belaufen sich die Verluste auf mehr als 1,7 Mio.. Für die folgenden Jahre werden weitere negative Jahresergebnisse von bis zu 500 000 erwartet.

Mit der Gründung des BVG-Clubs sollte neben der Neukundengewinnung und Kundenbindung gleichzeitig eine positive Öffentlichkeitsarbeit betrieben und das Image des Unternehmens gefördert werden.

Bereits im Jahr 2001 wurde ein erster Abgleich zwischen der Club-Datenbank und der AbonnentenDatenbank vorgenommen. Datenschutzrechtliche Gründe verlangten eine Trennung der beiden Datenbanken. Ein monatlicher Abgleich ist jetzt möglich, da die Daten nun bekannt sind.

In der Vergangenheit wurden Aktionen zur Kundengewinnung durchgeführt. Mit der „BarzahlerKampagne" im Jahr 2001 konnten 40.000 ehemals anonyme Jahreskartenkäufer datenmäßig erfasst werden. Aus diesem Kreis wurden 2.000 Abonnenten gewonnen. Die „Abo-Prämien-Kampagne" im Jahr 2002 brachte der BVG in einer 3-monatigen Laufzeit 8.000 neue Abonnementkunden.

In der Verlustsumme von 643.000 aus dem Jahr 2000 ist ein einmaliger Verlustbetrag von 301.000 enthalten (Konzertaktion „Herbert Grönemeyer").

Der BVG-Vorstand wird auf Grund der Erfahrungen aus dieser Aktion derartige Großveranstaltungen nicht weiter verfolgen und die bisher geplanten Verluste nach einer dem neuen Konzept entsprechenden inhaltlichen Korrektur für die Folgejahre anpassen.

Der BVG-Vorstand hat ein neues Konzept des BVGClubs entwickelt, das schwerpunktmäßig auf die Fokussierung auf Strammkunden (Abonnenten), die Nutzung neuer Kommunikationsmedien (Chipkarte), den Wegfall der Club-Mitglieder ohne BVG-Bezug (Nichtnutzer), den Aufbau einer systemintegrierten, dialogfähigen Kundendatenbank sowie die Gewinnung, Erfassung und Auswertung von variablen Kundendaten ausgerichtet ist.

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die BVG bisher versäumt haben, die für eine Realisierung der mit dem Club verfolgten Ziele unerlässlichen Daten der Mitglieder konsequent und vollständig zu ermitteln. Dadurch war es nicht möglich, den Club gezielt zur Bindung sowie Neuund ggf. Rückgewinnung von Kunden einzusetzen. Die Aktivitäten des Clubs haben zu den nicht unerheblichen Verlusten geführt.

Siehe T 307

309 Siehe T 307 nen seien durch den Kartenverkauf sogar Gewinne erzielt worden. Gegen diese Ausführungen sprechen schon die Verluste des Clubs.

Die BVG haben angekündigt, die Ausrichtung und die Kernaufgaben des Clubs von 2003 an neu zu definieren, um insbesondere der geänderten Wettbewerbssituation Rechnung zu tragen. Erste Aktivitäten seien bereits in der Umsetzung. Der Club müsse langfristig seine Aktivitäten auf eine Veränderung des Verhaltens der Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs ausrichten und umfassend für eine Kundschaft bei den BVG werben.

Der Rechnungshof erwartet, dass die BVG umgehend zielgerichtete Maßnahmen ergreifen, um der Zweckbestimmung des Clubs gerecht zu werden. Er hält es für sachgerecht, zunächst die vorhandenen Club-Mitglieder als Kunden an die BVG zu binden. Nur wenn sich der Club als Instrument der Kundenbindung und -gewinnung nachweislich bewährt haben sollte, kann eine weitere Erhöhung der Mitgliederzahl angestrebt werden. Anderenfalls ist die Weiterführung des Clubs wegen der damit verbundenen Verluste wirtschaftlich nicht vertretbar.

Der BVG-Vorstand wird in 2003 wesentliche Teilschritte des neuen Konzeptes realisieren, wie u.a. deutliche Reduzierung der Clubmitglieder ohne Abonnement (begleitet durch Kampagnen zur Umwandlung in Abonnements), Reduzierung der Leistungen / Zusatznutzen außerhalb der Chipkarte.

Der BVG-Vorstand wird für zukünftige Aktivitäten die Ermittlung des jeweiligen monetären und inhaltlichen Ergebnisbeitrages sicherstellen und die externen und internen Leistungen stärker in das Controlling einbinden.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen teilt die Auffassung des Rechnungshofes und erwartet vom BVG-Vorstand, dass das neue Konzept des BVG-Clubs unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Aspekte konsequent und zügig umgesetzt wird.