Solldeichhöhe

Wo nur sehr geringe Wellenauflaufhöhen berechnet wurden, wurde wie in Hamburg auch aus Sicherheitsgründen die neue Solldeichhöhe mindestens auf 30 cm über dem Bemessungswasserstand bei technischen Anlagen und mindestens 50 cm bei Deichen gelegt.

Als Beispiel kann die Ermittlung der Deichhöhe am Lohmanndeich in Bremerhaven der Anlage 4 entnommen werden.

Ermittlung der erforderlichen Deichhöhen in Bremen

Die Ermittlung von Bemessungswasserständen an der Unterweser südlich von Bremerhaven bis zum Wehr in Bremen-Hemelingen erfolgte mit Hilfe von hydrodynamisch-numerischen Rechenmodellen festgelegte Bemessungswasserstand von + 6,37 m NN. Dieser Wasserstand wurde mit einem Hochwasser der Mittelweser von 2.000 m³/s kombiniert. Dieser Wert entspricht ca. 50 % des höchsten jemals an der Weser festgestellten Binnenhochwasserabflusses. Dieses Vorgehen wurde analog zur Bemessung der Deiche entlang der Elbe und der Ems gewählt. Die neuen Bemessungswasserstände liegen damit für Bremen zwischen ca. + 6,70 m NN in Farge und + 7,30 m NN am Wehr in Hemelingen und damit im Mittel ca. 50 cm über den bisherigen Werten.

Da in diesem Verfahren ein sehr hoher Ausgangswasserstand in Bremerhaven mit einem hohen Hochwasser der Mittelweser kombiniert wurde.

Die erforderliche Deichhöhe ergibt sich dann wie in Bremerhaven aus dem Örtlichkeit variieren kann.

Vergleich der ermittelten Deichhöhen mit anderen Küstenländern

Die Ermittlung des Bemessungswasserstandes geschieht in Hamburg analog dem in Niedersachsen und Bremen praktizierten Verfahren. Diese Verfahren basieren auf tatsächlich abgelaufenen höchsten Sturmfluten.

Da Schleswig-Holstein bislang nicht von vergleichbar hohen Sturmfluten wie Niedersachsen, Hamburg oder Bremen betroffen war, würde der oben dargestellte Ansatz zu geringe Deichhöhen für Schleswig-Holsteins erforderlichen Deichhöhen an der Nordseeküste überwiegend eines von einmal in 100 Jahren. Zu diesem Wert wird zur Berücksichtigung des säkularen Meeresspiegelanstieges 50 cm addiert.

Würde das statistische Verfahren Schleswig-Holsteins für Bremerhaven beispielsweise für den Lohmanndeich von + 8,33 m NN ergeben. Dieser Wert liegt damit um 37 cm unter dem vom NLWKN im Generalplan ermittelten Wert von + 8,70 m NN.

4. Vom Generalplan benannte Handlungsbedarfe Ausgehend von einem säkularen Meeresspiegelanstieg von 25 cm haben die Erhebungen im Generalplan Küstenschutz für Bremen und Bremerhaven einen der 73,8 km langen Landesschutzdeichlinie haben insgesamt 54,6 km ein Unterbestick (Unterbestick = die tatsächlichen Deichabmessungen liegen unter den Bild:

Im Bereich des Deichverbandes am linken Weserufer (DVL) weist der Landesschutzdeich bei einer Gesamtlänge von 21,6 km auf rund 13 km ein Unterbestick auf, davon 7,58 km (rd. 35 %) 0,50 m und mehr. Die Fehlhöhen teilen sich in rund km Deichbereiche und Erdbauwerke (Straßenböschungen usw.) sowie in rund 3 km massive Bauwerke auf.

Neustädter Hafens. Die Fehlhöhen bei Spundwänden und massiven Wänden betragen maximal 1,50 m.

Erforderliche Baumaßnahmen:

· sowie einzelner Deichscharte zwischen dem Ochtumsperrwerk bis Habenhausener Brückenstraße.

Voraussichtliche Baukosten: 10,5 Mio. 1) Bremen weisen von der insgesamt 37,2 km langen Landesschutzdeichlinie rd. 26,9 km ein Unterbestick auf. Bei rund 20,4 km Deichlinie beträgt die Fehlhöhe 0,50 m und mehr.

Die Fehlhöhenbereiche von 26,9 km teilen sich in rund 5,6 km Erdbauwerke (Deiche, Straßenböschungen) und rund 21,3 km massive Bauwerke auf. Die Rekum, wo ein Unterbestick von bis zu 1 m besteht. teilweise über 1 m bis max. 1,70 m an den massiven Bauwerken vorhanden.

Erforderliche Baumaßnahmen:

· und Stephanibrücke,

· einschließlich Europahafen, Holz- und Fabrikenhafen sowie Kranhafen/Wendebecken,

· bestickgemäßer Ausbau zwischen Getreidehafen bis Oslebshausen,

· Erhöhung des Lesumsperrwerks,

· Böschungsanpassung und Spundwanderhöhung bei Grohn,

· Deich- und Spundwanderhöhungen in Vegesack, Blumenthal, Farge und Rekum.

Voraussichtliche Baukosten: 43,5 Mio. 1)

In dem von bremenports in Bremerhaven wahrgenommenen Unterhaltungsbereich hat von der insgesamt 15,0 km langen Landesschutzdeichlinie die gesamte Deichstrecke von der südlichen Landesgrenze bis zum Containerterminal, also rund 14,7 km, ein Unterbestick und muss damit erhöht werden.

Erforderliche Baumaßnahmen:

· Erhöhung des Sturmflutsperrwerks Geeste,

· Erhöhung der Nord- und Kaiserschleuse,

· Erhöhung des Weser- und des Seedeiches,

· Erhöhung des Lohmanndeiches,

· Erhöhung der Deichstrecke von der Bussestraße bis zum Sturmflutsperrwerk Geeste,

· Erhöhung der Deichstrecke von Sturmflutsperrwerk Geeste bis zur Nordmole Geesteeinfahrt,

·

Voraussichtliche Baukosten: 45,9 Mio. 1

Maßnahmen damit insgesamt Baukosten von rund 100 Mio.. Bezüglich der Kosten der einzelnen Maßnahmen wird auf die Anlage 5 verwiesen.

Die überschlägige Kostenermittlung wurde für Bremerhaven von bremenports, für den übrigen Bereich vom NLWKN vorgenommen und von SBUV überprüft.

Naturgemäß ist die überschlägige Kostenermittlung noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da sie nicht auf der Basis konkreter Projektplanunterlagen beruht. Erst im weiteren Planungsprozess bei einer konkreten werden.

Die Unterhaltungspflichtigen haben im Rahmen der Abstimmung des Generalplanes zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die vom NLWKN vorgelegte Kostenermittlung insbesondere bei Deichen im innerstädtischen Bereich sowie bei in Bremen besteht allein auf ca. 34 km aus massiven Bauwerken) als zu niedrig insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen der säkulare Meeresspiegelanstieg von vornherein mit einem Meter zu berücksichtigen sein wird und sich Kostensteigerungen auch dadurch ergeben können, dass Abschnitte, die jetzt noch als Erddeiche bzw. Böschungen bestehen, aufgrund der technischen oder örtlichen geplant und ausgeführt werden müssen.

Flächen in den öffentlichen Hochwasserschutz einzubeziehen sind. Dies könnte beispielsweise für das ehemalige Vulkangelände zutreffen, bei dem die Stadt gegenwärtig im Wege des so genannten privaten Hochwasserschutzes für daher zu prüfen, ob hochwasserbedingte Fördermaßnahmen für Unternehmen außerhalb der Landesschutzdeichlinie erforderlich werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher die Unsicherheit, wie viel gestellt werden müssen, nicht weiter aufgelöst werden. Eine Auflösung kann im Ausbau Verpflichteten zunächst für jeden Bauabschnitt Detailpläne erstellt werden, die dann Grundlage für durchzuführende Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahren werden. Nach erfolgter Plangenehmigung, aus der sich in Form von Auflagen zusätzliche Anforderungen für das Projekt ergeben können, ist die Je nach Fortschritt des vorstehend beschriebenen Prozessablaufes können die Kostenangaben konkretisiert werden. Da die Projekte nach Prioritäten der entstehenden Baukosten von rund 100 Mio. im Zuge der Umsetzung des Generalplans laufend zu aktualisieren sein. Dabei ist beabsichtigt, jeweils das laufende und das Folgejahr mit konkreten Budgetplanungen zu hinterlegen. Sollten sich veränderte Bedarfszahlen, insbesondere Mehrbedarfe der Finanzplanung entsprechend eingebracht werden.

5. Weiteres Vorgehen

Umsetzung des Generalplans Küstenschutz 2007

Umsetzungszeitraum von ca. zehn Jahren aus. Es sprechen alle Gesichtspunkte dafür, auch für Bremen einen entsprechenden Umsetzungszeitraum vorzusehen.