Vorsorge

Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen, Festland

Deichverteidigungswege Deichverteidigungswege sind für die Deicherhaltung insbesondere bei Sturmfluten unverzichtbar. Sie erfordern eine gute Anbindung an das öffentliche Straßennetz und sind ausreichend zu befestigen. Im Falle der Deichverteidigung müssen sie durch Lastkraftwagen auch unter widrigen Verhältnissen befahren werden können. Die Höhenlage der Wege entspricht mindestens dem mittleren Springtidehochwasser, damit bei einem theoretisch möglichen Deichbruch diese Wege weiter befahrbar bleiben.

Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen, Festland

7 Organisation des Küstenschutzes

Deichverbände

In Niedersachsen obliegt nach dem niedersächsischen Deichgesetz die Erhaltung der Hauptdeiche am Festland grundsätzlich den 22 Deichverbänden (auch Deichachten oder Deichbände genannt). Die Erhaltung umfasst die ständige Unterhaltung, die Instandsetzung und die Wiederherstellung. Die Deichunterhaltung und -erhaltung obliegt im Stadtgebiet Bremen den zwei Deichverbänden am linken und am rechten Weserufer.

Die Deichverbände sind als Wasser- und Bodenverbände (Anlage 5) öffentlich-rechtliche Körperschaften nach dem Wasserverbandsgesetz. Die vorteilshabenden Eigentümer aller im deichgeschützten Gebiet gelegenen Grundstücke sind beitragspflichtige Zwangsmitglieder der Verbände.

Die rückwärtigen Grenzen des durch die Hauptdeiche geschützten Gebietes (Verbandsgebiet) werden durch die Geländehöhen bestimmt, die den maßgebenden Sturmflutwasserständen (Bemessungswasserständen) entsprechen. Diese liegen zwischen NN +5 m an der ostfriesischen Küste und NN +8 m an der Elbe oberhalb von Hamburg.

Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte sind in Niedersachsen die unteren Deichbehörden. Oberste Deichbhörde ist das niedersächsische Umweltministerium.

In Bremen werden die deichbehördlichen Aufgaben von den Wasserbehörden wahrgenommen. Zuständig sind im Stadtgebiet Bremerhaven das Hansestadt Bremische Hafenamt und im Stadtgebiet Bremen der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr (SBUV). Der SBUV ist zugleich obere Wasserbehörde für das Land Bremen.

Die Deich- bzw. Wasserbehörden führen gemeinsam mit den Unterhaltungspflichtigen die jeweiligen Deichschauen durch. Hierbei wird der Deich im Frühjahr und Herbst auf seinen ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

Staatlicher Küstenschutz

Von der Erhaltungspflicht durch die Deichverbände sind diejenigen Deichstrecken ausgenommen, zu deren Erhaltung die Bundesrepublik Deutschland oder die Länder Niedersachsen bzw. Bremen verpflichtet sind.

Die landeseigenen Deiche in Niedersachsen werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder durch Niedersachsen Ports (N-Ports) erhalten. Weiterhin obliegen dem NLWKN in der Regel die Erhaltung und der Betrieb der niedersächsischen Sperrwerke (siehe Tab 5-1).

Im Land Bremen führt bremenports die Unterhaltung und den Sturmflutdienst für die landeseigenen Deiche und Hochwasserschutzanlagen in der Deichlinie in Bremerhaven und in den stadtbremischen Hafengebieten durch. Zusätzlich werden weitere Deichstrecken in der Stadtgemeinde Bremen sowie der Betrieb und Unterhaltung des Lesumsperrwerks im Auftrag des zuständigen Landes durch die zwei Bremer Deichverbände erhalten und unterhalten.

Deichverteidigung und Gefahrenabwehr

Der Träger der Deicherhaltung hat für die Deichverteidigung vorzusorgen. Zur Vorsorge für den Deichverteidigungsfall gehören organisatorische Vorkehrungen wie das Umsetzen von Deichverteidigungsordnungen und das Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen sowie Deichbüchern. Weiterhin gehört zur Vorsorge das Bereitstellen von notwendigen Geräten, Baustoffen und Beförderungsmitteln.

Zur Deichverteidigung gehört eine gut funktionierende Deichwacht im Sturmflutfall, die in Niedersachsen und der Stadt Bremen von den Deichverbänden und in Bremerhaven von bremenports organisiert wird.

Sie sind solange zuständig für die Deichverteidigung, bis die zuständige Katastrophenschutzbehörde (der Landkreis, die kreisfreie oder die große selbstständige Stadt) den Katastrophenfall feststellt.

Im Katastrophenfall müssen in der Regel weitere Hilfskräfte wie Polizei, Feuerwehr, THW, Sanitätskräfte oder Bundeswehr eingesetzt werden, um an den bedrohten und beschädigten Deichstrecken Abwehr- und Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen, Festland

Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Verteidigung der Deiche im Küstenschutz erfordert frühzeitige und sachgerechte Entscheidungen sowie einen raschen Einsatz.

Sturmflutwarndienst

Der Sturmflutwarndienst stellt bei einer drohenden Sturmflut die frühzeitige Information der Deichverbände und Kommunen sicher. Er bildet eine wichtige Voraussetzung für den Betrieb der Sturmflutsperrwerke und für die gefahrlose Bewirtschaftung der Vorländer.

Der NLWKN betreibt diesen Warndienst als innerbetriebliches Steuerungsinstrument, dessen Ergebnisse auf freiwilliger Grundlage der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Sturmflutvorhersage fußt dabei auf den Windvorhersagen des Deutschen Wetterdienst (DWD). Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem DWD und unter Berücksichtigung der Vorhersagen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Abb. 7-1: Sturmflut am Hauptdeich (Quelle: Bild-SKN)

Zur Sturmflutvorhersage werden Pegel- und Winddaten aus den Niederlanden und der Deutschen Bucht für das Vorhersagegebiet der niedersächsischen Nordsee berücksichtigt sowie an den Tideströmen der Einfluss des Oberwassers bewertet. Dabei wird unterschiedlichen regionalen Anforderungen und lokalen Besonderheiten Rechnung getragen. Auf dieser Basis werden Vorhersagen zur Entwicklung von Sturmfluten herausgegeben.

Die Übermittlung der Sturmflutvorhersagen erfolgt abgestuft nach der Schwere der zu erwartenden Sturmflut entsprechend einem vorgegebenen Verteiler über Faxdienst und elektronischer Post. Deichverbände, Behörden und die interessierte Öffentlichkeit können außerdem die Sturmflutentwicklung in dem sie betreffenden Bereich aus dem Internet entnehmen (www.nlwkn.de).