Damit hat der Küstenschutz für Niedersachsen gravierende und für Bremen existentielle

Euro Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen, Festland 9 Zusammenfassung und Ausblick

Der Schutz der Niedersächsischen und Bremischen Küstengebiete vor Sturmfluten ist eine notwendige Voraussetzung für die Nutzung eines insgesamt rund 7.000 km² großen Siedlungs- und Wirtschaftsraumes, in dem etwa 1,8 Mio. Menschen leben und arbeiten.

Damit hat der Küstenschutz für Niedersachsen gravierende und für Bremen existentielle Bedeutung.

Nach der Katastrophenflut vom 16./ 17. Februar 1962 erfolgten grundlegende Untersuchungen zur Verbesserung des Küstenschutzes. 1973 wurde auf dieser Basis der letzte Generalplan Küstenschutz für Niedersachsen erstellt.

Seitdem sind eine Reihe schwerer Sturmfluten aufgetreten. An einigen Küstenabschnitten wurden die bisherigen Sturmflutwasserstände sogar überschritten.

Die Sturmflut vom 3. Januar 1976 erzeugte die bis heute höchsten Wasserstände in der Tideelbe. Die Sturmflut vom 28. Januar 1994 brachte neue Höchstwasserstände in den Ästuaren der Ems und Weser.

Die jüngste schwere Sturmflut am 1. November 2006 führte erneut zu Maximalwasserständen im Emsästuar.

Das Bestick der Deiche ist deshalb regelmäßig zu überprüfen. Außerdem sind untermaßige Deichstrecken infolge starker Setzung oder nicht ausreichender Qualität zusätzlich zu verstärken.

Der vorliegende Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/ Bremen - Festland gibt eine aktuelle Übersicht über den derzeitigen Stand (1. Januar 2006) des Küstenschutzes in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen. Er erläutert historische sowie rechtliche Zusammenhänge und stellt die nach gegenwärtigem Kenntnisstand notwendigen Baumaßnahmen im Küstenschutz übersichtlich dar.

Um das heutige hohe Niveau im Küstenschutz zu erreichen, wurden nach der so genannten Hollandsturmflut vom 31. Januar/ 1. Februar 1953 mit mehr als 2000 Toten in Belgien, den Niederlanden und Großbritanien die Anstrengungen im Küstenschutz wesentlich verstärkt. Seit 1955 wurden in Niedersachsen rund 2,2 Mrd. Euro und in Bremen 180 Mio. Euro in den Bau und die Verstärkung der Küstenschutzanlagen investiert. Im vorliegenden Generalplan werden die aus heutiger Sicht erforderlichen Maßnahmen in der Deichlinie am Festland mit einem weiteren Finanzierungsbedarf für das Land Niedersachsen mit 520 Mio. Euro und für die Freie Hansestadt Bremen mit 100 Mio. Euro dokumentiert.

Dieser Finanzierungsbedarf zeigt: Küstenschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe.

Die Finanzierung von Küstenschutzmaßnahmen erfolgt grundsätzlich und ganz überwiegend aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes des Bundes und der Länder.

In Anbetracht der noch anstehenden Aufgaben ist es erforderlich, weitere Finanzierungsquellen wie die der Europäischen Union stärker zu erschließen.

Von zunehmender Bedeutung für den Küstenschutz sind die Auswirkungen einer Klimaveränderung in Form eines verstärkten Anstiegs des Meeresspiegels und einer Zunahme von Stürmen. In Niedersachsen und Bremen wird für Massivbauwerke deshalb bereits heute vorsorglich ein zusätzlicher Sicherheitszuschlag für deren Bemessung einbezogen. Die in Erbauweise errichteten Deiche ermöglichen auf Grund ihrer Bauweise eine Anpassung an verstärkte Belastungen. Damit ist, den wachsenden Erkenntnissen angepasst, auch bei einem verstärkten Meeresspiegelanstieg eine rechtzeitige Erhöhung aller Küstenschutzanlagen möglich.

Wesentlich ist zudem, den technischen und wissenschaftlichen Kenntnisstand laufend zu verbessern und den Sicherheitsstandard der Küstenschutzanlagen regelmäßig zu überprüfen. Dazu müssen nationale und europäische Kooperationen weiter gepflegt werden. So können die notwendigen Strategien, Planungen und Maßnahmen für einen zukünftigen Küstenschutz angemessen umgesetzt werden. Niedersachsen und Bremen werden auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse der IPCC Studie verstärkte Überlegungen anstellen, in welcher Form die Auswirkungen des Klimawandels für zukünftige Küstenschutzplanungen zu berücksichtigen sind.

Der technische Küstenschutz ist heute und wird in Zukunft nicht ersetzbar sein. Außerdem ist die Einbindung der Küstenschutzstrategie in die Anforderungen der EU-Hochwasserrichtlinie eine wichtige Aufgabe.

Neben der Verstärkung von Küstenschutzanlagen sind deren sorgfältige Unterhaltung, die Gewährleistung eines funktionsfähigen Sturmflutwarn- und Vor40

Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen, Festland hersagedienstes sowie die zeitige Information der Bevölkerung von großer Bedeutung.

Küstenschutz für überflutungsgefährdete Küstengebiete ist eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, sie muss dauerhaft gewährleistet werden. Diese kann in einem durch Naturschutz, Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus, Häfen und Schifffahrt sowie Handel und Industrie vielfältig genutzten Küstenraum nicht isoliert betrachtet werden.

Gemeinsames Ziel aller muss es sein, das Küstengebiet als Lebensgrundlage der Menschen nachhaltig zu sichern und zu entwickeln.