Ganztagsgrundschulen

Dies gilt auch für die Stellenbewirtschaftung, die künftigen Bedarfsprüfungen sowie die dafür erforderlichen statistischen Erhebungen und Auswertungen.

In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport entsteht dadurch ein Stellenund Personalmehrbedarf, der durch entsprechende Verlagerung finanzierter Stellen sowie die Versetzung von Personal aus den Bezirksverwaltungen auszugleichen ist (24 Personen).

Zudem entsteht für diese Verwaltungsmitarbeiter zusätzlicher Raumbedarf.

Finanzielle Konsequenzen

Die Zuständigkeitsverlagerung für die Ganztagsbetreuung von der Jugendhilfe zur Schule führt zu einer entsprechenden Mittelverlagerung. Die Kostenansätze für Sachmittel und Betriebskosten sind anteilig auf die Schulträger zu übertragen. Entsprechende haushaltsrechtliche Vorbereitungen sind in bezirklicher Zuständigkeit zu treffen.

Sanierungsbedarf der Kitas

Sowohl im Schulbereich wie auch im Kitabereich besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf für die bestehenden Einrichtungen. Das Landesjugendamt hat einen dringenden Sanierungsbedarf für alle städtischen Kitas von ca. 180 Mio ermittelt. Da ein Viertel der städtischen Kitaplätze Hortplätze sind, entfällt demnach auf den Hortbereich ein durchschnittlicher Sanierungsbedarf von ca. 45 Mio.

7. Auswirkungen auf die Region Berlin-Brandenburg

Die für Berlin vorgesehenen Planungen sind mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Land Brandenburg abgestimmt.

Konzeptionell ergeben sich keine Widersprüche. Brandenburg legt den Schwerpunkt stärker auf den Ausbau von Ganztagsangeboten im Sekundarbereich I.

8. Zusammenfassung und Ausblick

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 die Anforderung einer Vorlage über ein „Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern" beschlossen.

Dieser Auftrag steht in enger Verbindung mit den Richtlinien der Regierungspolitik des Senats von Berlin.

Der vorgelegte Bericht nimmt sachlogisch Bezug auf die aktuelle Ausgangslage der Ganztagsbetreuung in Berlin und belegt dabei eine erhebliche Divergenz in den regionalen Versorgungsgraden (Bandbreite von 40, 8 % bis zu 82,7%), die es schrittweise auszugleichen gilt.

Auf der Basis der bestehenden Angebotsstruktur und ihrer rechtlichen Grundlagen werden Organisations- und Trägerstrukturen dargestellt. Schon heute stellt die Schule mit einem Anteil von über 40% aller Betreuungsplätze (einschließlich der Sonderschulen) den größten Angebotsträger dar. Das gilt umso mehr, wenn mit dem Ausbau von 30 Ganztagsschulen noch einmal ca. 6.200 Schulplätze hinzukommen werden.

In Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ergibt sich aus der Analyse ein Konzept zu einer grundlegenden Neustrukturierung der Ganztagsbetreuung:

Dieser neue Ansatz bedeutet eine Weiterentwicklung der Grundschule zu einem ganzheitlichen System der Bildung, Erziehung und Betreuung und zielt auf die Verlagerung des Hortangebotes der Jugendhilfe an die Schule und damit auf die Übertragung der Form der offenen Ganztagsschulen von den östlichen auf die westlichen Bezirke. Das bedeutet auch eine Angleichung der Schul- und Betreuungsstrukturen in allen Bezirken.

Durch den gleichzeitigen Wegfall der Vorklassen wird der Jugendbereich künftig ausschließlich für die vorschulische Förderung von Null bis zur Einschulung zuständig sein. Ebenso wird die Grundschule ausschließlich für die Zielgruppe der Kinder im Grundschulalter zuständig sein, und zwar auch für die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung. Die Konzentration der Kitas auf die Bildung und Erziehung der Kinder im Vorschulalter und der Schulen auf die umfassende Bildung und Erziehung der Schüler bedeutet für beide Bildungsinstitutionen die Chance einer weiteren Qualitätsverbesserung.

Ganztagsschulen werden zu einem „Lern- und Lebensort" für Kinder, der zugleich mit dem erweiterten Zeitkontingent verbesserte Förderansätze erschließt.

In dem Gesamtkonzept sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

· Vorgezogener Schulanfang und flexible Schulanfangsphase

· Flächendeckende Einführung der Verlässlichen Halbtagsgrundschule

· Übertragung der Hortbetreuung von Jugend auf Schule als Offener Ganztagsbetrieb an Grundschulen

· Einrichtung von 30 zusätzlichen Ganztagsgrundschulen in gebundener Form

Das zeitgleich von der Bundesregierung beschlossene Programm: „Zukunft ­ Bildung und Betreuung" unterstützt dieses umfangreiche und anspruchsvolle Vorhaben. Die Bundesförderung stellt Finanzmittel bis zu 147 Mio. Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Mittel ist, dass an Schulen zusätzliche Ganztagsplätze entstehen. Berlin wird diese Mittel nutzen, um die erforderliche Grundausstattung z. B. für die Essensversorgung und Freizeitgestaltung bereitstellen zu können. Soweit ehemalige Kitas in der Nähe einer Schule in das erforderliche Raumkonzept einzubeziehen sind, wäre auch die Anpassung dieser Räume an das neue Nutzungskonzept aus diesen Mitteln finanzierbar.

Für die 30 Ganztagsschulen in gebundener Form wird das Land Berlin 270 Lehrerstellen aus dem Kontingent für pädagogische Verbesserungen im Rahmen der Stellenumwandlung für den Erziehermehrbedarf zusätzlich einbringen. Ansonsten erfolgt eine kostenneutrale Personalumsetzung im Umfang von etwa 2000 Pädagogen/ Erzieherinnen und Erziehern bzw. Leitungskräften aus den städtischen Kitas der jeweiligen Bezirke. Darüber hinaus kommt es durch die vorgezogene Einschulung zu einer Einsparung von Erzieherstellen, durch die der vorübergehende Lehrermehrbedarf ausgeglichen wird.

Das Problem der Übertragung von Hortplätzen der freien Träger ist durch eine Kombination dieser strukturellen Neuordnung zwischen Schul- und Kitabereich mit dem Projekt der Neuordnung der Kitalandschaft lösbar. Soweit die freien Träger bei der Übertragung der Hortplätze aus dem Schulbereich nicht eine bestehende Kooperation fortführen oder übernehmen, werden deren Hortplätze durch Kindergartenplätze ersetzt, die gleichzeitig bei städtischen Kitas wegfallen. Der Anteil der Plätze der freien Träger am gesamten Kitaangebot wird dadurch erheblich erhöht.

Insgesamt erfolgt die Umstrukturierung kostenneutral. Es werden sogar durch eine bessere Raumnutzung Synergieeffekte erwartet. Soweit es zu Schließungen von Kindertagsstätten kommen kann, sind u.U. auch Einsparungen insbesondere bei den Betriebskosten von Einrichtungen nicht auszuschließen.

Die Bezirke(Schul- und Jugendämter) sind in die Planung und in die Umsetzung einbezogen und werden zur Realisierung regionale Projektgruppen bilden.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Konzeptes ist der Beschluss des neuen Schulgesetzes durch das Abgeordnetenhaus von Berlin. Die Zeitplanung für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes geht derzeit von der Realisierung frühestens zum Schuljahresbeginn 2005/06 aus (Stichtag 01.08.2005). Perspektivisch wird auf die zukünftig erweiterte Eigenständigkeit der Schulen Bezug genommen, die in der Folge des neuen Schulgesetzes finanz- und personalwirtschaftlich größere Gestaltungsspielräume erhalten sollen. Die Schulen werden sich mittelfristig im Rahmen eines eigenen Budgets, das über die Umwandlung von Stellen in Mittel gebildet wird, diverse Zusatzleistungen für ihre speziellen Bedarfe „einkaufen" können. Damit eröffnen sich u.a. vielfältige positive Möglichkeiten für die Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe.

Beteiligung des Rats der Bürgermeister

Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 20.11.2003 folgende Stellungnahme abgegeben: „Beschluss- Nr. 453/03 vom 20.11.

Der Rat der Bürgermeister stimmt dem Gesamtkonzept der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern vom 27.08.2003, insbesondere im Hinblick auf die Aufhebung der bisherigen Doppelzuständigkeiten, grundsätzlich zu.

Er fordert den Senat jedoch auf, in das zu überarbeitende Gesamtkonzept folgende Hinweise aufzunehmen:

Unter Pkt. 2.1.

- Die Aussage zur Einrichtung von 30 Ganztagsgrundschulen wird durch...„zunächst" auf 30 Ganztagsgrundschulen ergänzt.

Die Betonung im 2. Absatz auf „vor allem Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache" soll ersetzt werden durch:"An diesen Standorten erhalten alle Kinder, einschließlich Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache zusätzliche Unterstützung.

Unter Pkt. 2.2.1 wird eingefügt:

- Die kostenlose Betreuungszeit von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr wird verlässlich für alle Klassenstufen eingeführt.

Das Gesamtkonzept wird dahingehend generell inhaltlich angepasst.