Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim für alle BOS in der Bundesrepublik Deutschland

Einführung des Digitalfunks bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben hier: Information der Bürgerschaft (Landtag) über die geplante Unterzeichnung des Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim für alle BOS in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Senator für Inneres und Sport beabsichtigt aufgrund des Senatsbeschlusses vom 17. April 2007, Vorlage 209/07, das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen zu unterzeichnen. Dazu übermittelt der Senat der Bürgerschaft (Landtag) den anliegenden Bericht mit der Bitte um Kenntnisnahme noch in der nächsten Sitzung.

Bericht über den geplanten Beitritt zur Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS)

In den nächsten Jahren soll das alte analoge Funksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durch ein neues, bundesweit einheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem abgelöst werden (vergleiche Senatsbefassungen vom 13. Januar 2004/Tischvorlage, 18. Januar 2005/Vorlage 030/05, 19. Juli 2005/Vorlage339/05und9.Mai2006/Vorlage246/06,17.April2007/Vorlage209/07). Sachstand Bundesebene von Bund und Ländern (Aufbau der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, BDBOS). Systemtechnik

Nachdem im Frühjahr 2006 das Vergabeverfahren zur Lieferung der Systemtechnik eröffnet wurde, erfolgte am 28. August 2006 der Zuschlag an die Firma EADS. Der Bund steht damit in der Verpflichtung, wesentliche Teile der ausgeschriebenen Technik abzunehmen. Die dazu notwendigen Vertragsurkunden werden derzeit notwendigen Systemelemente direkt beim Systemlieferanten EADS abzurufen. Der Abruf der Hardware der jeweiligen Landesnetzteile muss zwingend über die BDBOS erfolgen, da nur diese dazu autorisiert ist.

Betrieb

Nachdem der Bund die DB Telematik (DBT) beauftragt hat ein Angebot für den am 31. Juli 2006 ihr erstes Angebot. Im August 2006 lehnten der Bund und die Länder DBT eine neue Offerte, die einerseits kostengünstiger erschien aber zum anderen ein die DBT gegenüber der Leistungsanforderung ein eingeschränktes Leistungsversprechen abgab, beschlossen der Bund und die Länder anlässlich der 10. Lenkungsausschusssitzung im September 2006, die Verhandlungen mit der DBT weiter Angebot vor. Nach dem sich herausstellte, dass auch dieses über den 2006, dass die von der DBT vorgelegten Angebote aus inhaltlichen Gründen, aber auch unter preislichen und Kostenaspekten sowie aufgrund der veränderten Risikoverteilung weder trag- noch verhandlungsfähig sind.

In den Monaten Januar bis März 2007 konkretisierten der Bund und die Länder den Alternativplan (= Phasenmodell) zum Aufbau und Betrieb des digitalen Funknetzes. DBT aufgeteilt und von der Firma EADS, dem Bund und den Ländern übernommen werden. Die Gesamtbetreiberleistung wurde dazu in 16 Leistungspakete gesplittet, die derzeit genauer beschrieben werden. Am 14. März 2007 stellte der Lenkungsausschuss Digitalfunk fest, dass das ausgearbeitete Phasenmodell zur Einführung des Digitalfunks geeignet ist und eine umsetzbare Grundlage zur Erreichung dieses Ziels darstellt.

Organisation von Bund und Ländern, Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) des neuen Funksystems der BOS ist es erforderlich, die Interessen der Nutzer des Digitalfunks BOS auf Dauer organisatorisch zu bündeln. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde durch den Bund die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Das dazu notwendige Errichtungsgesetz wurde am 31. August 2006 im Bundesgesetzblatt I, Nr. 41, S. 2039 veröffentlicht, womit die BDBOS mit Wirkung zum 1. September 2006 als errichtet gilt. Anfang April 2007 wurde sie auch Zusammenhang mit dem Aufbau und dem Betrieb des Digitalfunks BOS als Auftraggeberin und als Sachwalterin des Zweckvermögens, welches im Zuge des Netzaufbaus angeschafft wird, zu fungieren.

Die Beteiligung der Länder an der BDBOS regelt das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem finden sich u. a. die Bestimmungen über die Zusammenarbeit von Bund und BOS sowie zum Zweckvermögen einschließlich der Finanzierung der Bundesanstalt.

Dieses Abkommen wurde von den oben genannten Gebietskörperschaften und der damit verbundenen Neuverteilung der Betreiberleistungen auf Bund und angepasst werden. Anlässlich der 12. Lenkungsausschusssitzung am 14. März in Kraft, wenn es durch den Bund und zehn Bundesländer unterzeichnet wurde. Erst nachdem die Länder der Bundesanstalt für den Digitalfunk beigetreten sind, können sie die weiteren Planungs-, Aufbau- und Betriebsleistungen für das Funknetz auf ihrem Landesgebiet abrufen.

Sachstand Landesebene Parallel zu den Aktivitäten auf der Bundesebene wurde das Projekt in Bremen vorangetrieben. Zur Erzielung möglicher Synergieeffekte bei der Netzplanung und beim Netzaufbau wurde am 9. Januar 2007 die Vereinbarung über die Kooperation beim Aufbau des einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunknetzes für die BOS zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen geschlossen. Zur Abstimmung der verschiedenen Themenbereiche finden anlassbezogen bilaterale Gespräche zwischen den Vertretern der beiden Projektgruppen statt.

Gespräche über mögliche Szenarien zum Funknetzaufbau geführt. Im Wesentlichen mit den hiesigen Gegebenheiten abzustimmen. Zur weiteren Detailplanung seitens des Bundes bedarf es jedoch des Beitritts Bremens zur BDBOS.

Da es sich bei dem Verwaltungsabkommen zum Digitalfunk, entgegen der alten Auslegung, nicht um einen Staatsvertrag handelt, entfällt der Akt der Ratifizierung.

Für das In-Kraft-Treten des Verwaltungsabkommens und damit für den Beitritt Bremens zur Bundesanstalt für den Digitalfunk bedarf es allerdings der Unterzeichnung genannten Verwaltungsabkommens vollzogen wird.

Digitalfunknetz muss nach dem Beitritt Bremens zur BDBOS die Initiierung des Abrufs für die oben genannten Arbeiten erfolgen.

Alternativen Verwaltungsabkommen nicht, und tritt damit auch nicht der BDBOS bei, können die bundesweit einheitlichen Planungs-, Aufbau- und Betriebsleistungen durch Bremen nicht in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus würde die mit Niedersachsen geschlossene Kooperationsvereinbarung sowie der Beschluss der Ministerpräsidenten vom 18. Dezember 2003 ins Leere laufen.

Ein eigenständiger Aufbau und Betrieb eines digitalen Funknetzes der BOS in Bremen ist allein aus finanzieller Sicht nicht möglich. Die mittel- oder langfristige mittelfristig zu einem Kommunikationsbruch zwischen den Bremer BOS und denen der anderen Bundesländer bzw. des Bundes kommt. Darüber hinaus würde sich Bremen von der allgemeinen technischen Entwicklung abkoppeln.

Finanzielle Auswirkungen Auf der Bundesebene gab es seit der Erstellung dieser Kalkulation immer wieder Versuche die Kosten für den Digitalfunk zu präzisieren, so auch mittels der Phasenmodells die Wirtschaftsberatungsgesellschaft Ernst & Young beauftragt, eine bundesweiten Netzaufbau und -betrieb (ohne den Anschluss der Leitstellen) zu realisieren ist, und dass damit die Kosten in dem vom Bund vorgestellten Rahmen der STEM-Kalkulation liegen.

Abschließende Einzelwerte für die Kosten der Länder lassen sich aus dieser Kalkulation allerdings nicht ableiten. Zu ungenau sind dazu die Vorgaben des die genaue Anzahl der in Bremen aufzubauenden Basisstationen, der damit Festnetzleitung) festlegen. Ebenso ungewiss ist die Höhe der Vergütung für die nach dem Phasenmodell durch die Firma EADS vorübergehend zu erbringende Betreiberleistung.

Aus den oben dargestellten Gründen bildet die von der Projektgruppe Digitalfunk BOS Bremen ermittelte Kostenschätzung in Höhe von ca. 42 Mio. für die Zeit bis 2020 (für den Netzaufbau und -betrieb, den Anschluss der Leitstellen und die Beschaffung der Endgeräte) die einzige zur Verfügung stehende Planungsgrundlage.

Nach dem bisherigen Stand verändert sich die Gesamtsumme der ausgewiesenen Kosten nicht. Lediglich sind die aufgrund der bundesweiten Projektverzögerungen 2006/2007 nicht realisierten Projektschritte in 2008 bzw. 2009 umzusetzen.

Kalkulation stützt, wird zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen vorgelegt.

Weiteres Vorgehen

Am 17. April 2007 ermächtigte der Senat der Freien Hansestadt Bremen den Senator für Inneres und Sport das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle BOS in der Bundesrepublik Deutschland zu unterzeichnen und die weiteren Schritte für die Planung.