Beschleunigung und Entbürokratisierung bei der Bearbeitung von Lotto-Anträgen

Der Senat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der Verwaltungsaufwand für Stellungnahmen zu Anträgen an die DKLB Stiftung auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Doppelbegutachtungen von Anträgen sollen vermieden werden.

Begründung:

Das bisherige Verfahren der Bearbeitung von Lottomitteln in den Verwaltungen ist absurd. Jeder Lottomittelantrag wird von den zuständigen Verwaltungen für den Stiftungsrat der DKLB begutachtet. Faktisch entsteht auf diesem Wege mehr Arbeit, als wenn die Lottomittel im Haushalt veranschlagt wären und nach den regulären Kriterien vergeben würden.

Lottoanträge werden von der DKLB an die Senatsfachverwaltungen zur Stellungnahme übersandt. Diese Stellungnahmen gehen auch der Finanzverwaltung zu, um ggf. „gegenbegutachtet" zu werden und zu endgültigen Stellungnahmen des Senats verarbeitet.

Sofern es sich um die Förderung im Zusammenhang mit Baumassnahmen handelt wird auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Lottoantrag befasst.

Dieses Verfahren produziert unnötigen Verwaltungsaufwand und führt zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Entscheidung über Lottoanträge in der DKLB. Es ist ausreichend, wenn die zuständige Fachverwaltung ein Votum abgibt. Durch diese Verfahrensänderung lassen sich erhebliche Personalressourcen einsparen.

Diese sind auf mind. 7 Stellen bei den beteiligten Verwaltungen zu beziffern.