Barrierefreiheit

2.4.2.1 Planungsvorhaben sowie bei Neuanmietungen

Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat am 16. Februar 2006 für seinen des Ressorts anzuhören und zu beteiligen ist. Davon ausgenommen sind sowie solche Vorhaben, die offensichtlich keinen Einfluss auf die Baugrunderkundungen, Pflanzarbeiten etc.). In regelmäßigen Planungsbesprechungen werden dem Landesbehindertenbeauftragten die ihm überlassenen Unterlagen durch den Beauftragten des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr für die Belange der Körperbehinderten bei Bedarf im Einzelnen erläutert.

Antwort des Senats vom 16. Januar 2007 auf eine Große Anfrage der Fraktionen von SPD und CDU, Bürgerschaft [Landtag], Drucksache 16/1269). Bei des § 8 Abs. 1 sowie der Landesbauordnung zu erfüllen, die auf die Herstellung von Barrierefreiheit abzielen. Eine Abstimmung konkreter Baumaßnahmen mit dem Landesbehindertenbeauftragten erfolgt in Einzelfällen.

Im Zuge der Planungen des Senators für Bildung und Wissenschaft bei der von Barrierefreiheit angestrebt, das mit dem stattgefunden. ebenfalls eine Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten durch die GBI stattgefunden.

75 Bau-, Erschließungs- und Planungsvorhaben sowie Neuanmietungen beschäftigt und zu dem überwiegenden Teil auch Stellungnahmen abgegeben.

Beispielhaft seien hier genannt:

- die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal-Falkenberg,

- die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis zum Bahnhof Mahndorf,

- die Sanierung des Volkshauses,

- die Anmietung des Gebäudes für das Kulturressort Am Alten Wall,

- die Planungen für das Justizzentrum II.

Durch die Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten, der zuständigen Vertreter des Justizressorts erreicht werden, dass bei den Planungen des Justizzentrums II nicht nur die Belange von Menschen mit berücksichtigt werden. So werden zwei bis drei der Verhandlungssäle mit Induktionsschleifen ausgestattet, durch die Hörgeräte direkt für blinde Menschen sowie eine farblich kontrastreiche Gestaltung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Damit wird das Justizzentrum II die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach § 8 weitestgehend erfüllen.

Beim Sozialzentrum Süd, bei dessen Anmietung der Landesbehindertenbeauftragte nicht beteiligt worden war, hat er mit Schreiben vom 22. Dezember 2006 an die Senatorin für Arbeit Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales weil bei dem Ende 2005 neu bezogenen Gebäude Barrierefreiheit im Sinne des § 4 nicht gegeben ist. Ende Dezember 2006 haben darauf zwei der nach § 12 verbandsklageberechtigten Verbände, nämlich die Bremen ein Widerspruchsverfahren wegen der nicht gegebenen Barrierefreiheit des Sozialzentrums Süd eingeleitet. Ein solches Verfahren muss einer eventuellen Verbandsklage zwingend vorausgehen.

Auf Initiative des Landesbehindertenbeauftragten hat am 17. März 2006 ein bzw. des Amtes für Soziale Dienste, der GBI sowie der beiden nicht gelöst werden, die Beteiligten waren sich jedoch darüber einig, dass die Herstellung von Barrierefreiheit beim Sozialzentrum Süd sinnvoll und wünschenswert sei.

Der Entwurf einer Richtlinie zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum

Im Januar 2007 hat der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr den Entwurf einer Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und wird. Diese Richtlinie erfasst diejenigen baulichen Anlagen, die nicht von der Landesbauordnung erfasst werden.

Der Landesbehindertenbeauftragte nahm an drei der Sitzungen der Arbeitsgruppe teil, die den vorgelegten Richtlinienentwurf erarbeitet hat.

Darüber hinaus hat er an drei Sitzungen des Verkehrsausschusses des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bremen e. V. sowie an zwei Sitzungen des Forums barrierefreies Bremen, in denen der Entwurf der Richtlinie diskutiert worden ist, teilgenommen; er begleitet den Diskussionsprozess aktiv und ist den beteiligten Menschen mit Behinderung tätig.

Ebenso wie der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr strebt der in Kraft gesetzt werden kann und über ihre einzelnen Regelungen ein Konsens zwischen der Verwaltung auf der einen Seite und den Behindertenverbänden auf der anderen Seite erzielt werden kann.

Der Bericht Bremen baut Barrieren ab

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat im Rahmen des Programms Innenstadt- und Stadtteilentwicklung in der Stadt Bremen ­ Aktionsprogramm 2010 in Abstimmung mit dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und dem Senator für Wirtschaft und Häfen ein Projekt gestartet, dessen Ziel es war, vorhandene Barrieren für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen zu identifizieren und Vorschläge für ihre Beseitigung darzustellen. ist in einem Gesamtbericht mit dem Titel Bremen baut Barrieren ab dargestellt. Dieser Bericht soll auch als Arbeits- und Handlungsgrundlage für Bauplanungen und Baumaßnahmen dienen.

Der Landesbehindertenbeauftragte hat sich mit diesem Bericht und mit der konkret umgesetzt werden können. Mit der vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales geleiteten Arbeitsgruppe, die gegenwärtig Teil zwei des Berichtes Bremen baut Barrieren ab erarbeitet, hat Bericht identifizierte Barrieren abgebaut werden könnten.

Teilnahme an Sitzungen der Deputation für Bau und Verkehr

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, der Deputation für Bau und Verkehr und dem Landesbehindertenbeauftragten kann er als Gast an Deputationssitzungen teilnehmen, in denen ihn interessierende Tagesordnungspunkte behandelt werden.

Hiervon hat er im Berichtszeitraum mehrfach Gebrauch gemacht, um sich frühzeitig über Planungen und Bauvorhaben, die für Menschen mit Behinderung von Interesse sind, zu informieren, wie beispielsweise das geplante Regio-S-Bahn-System in der Region Bremen­Oldenburg­Bremerhaven, die Erschließung der Überseestadt, die Sanierung von Bahnhöfen oder die geplante Novellierung der Landesbauordnung.

Die geplante Novellierung der Landesbauordnung

Zu der geplanten Novellierung der Landesbauordnung haben der erarbeitet, mit der sie eigene Regelungsvorschläge unterbreitet haben der Landesbehindertenbeauftragte sowie Vertreter der Mitarbeitern des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr sowie Fachpolitikerinnen der Deputation für Bau und Verkehr erörtert. Ergebnis dieser vorgeschlagenen Regelungen bei der Novellierung der Landesbauordnung berücksichtigt werden sollten, andere Forderungen hingegen nicht.

Im Berichtszeitraum wurde eine Reihe von Beschwerden einzelner Bürgerinnen und Bürger über tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen die Bestimmungen der Landesbauordnung zur Herstellung von Barrierefreiheit an sich in mehreren Fällen auf neu eröffnete Gaststätten, bei denen vorhanden oder nicht nutzbar war. Andere Beschwerden bezogen sich auf den Neubau von Wohnungen, bei denen nach Auffassung der Beschwerdeführer die barrierefreie Erreichbarkeit oder Nutzung nicht gegeben war. weitergeleitet. In einigen Fällen konnte den Beschwerden durch nachträgliche Maßnahmen, die von Seiten der Bauaufsicht angeordnet wurden, ein Ausnahmetatbestand vorlag, aufgrund dessen bei den in Rede stehenden Gaststätten ausnahmsweise auf die Herstellung von Barrierefreiheit

Da auch das derzeit noch geltende Gaststättengesetz bei Bewirtungsbetrieben bzw. Gaststätten auf die Herstellung von Barrierefreiheit abzielt, strebt der Landesbehindertenbeauftragte ein Round-Table-Gespräch zu dem Thema Barrierefreiheit von Gaststätten mit Vertretern des Bauressorts, des an, um die Bewertungsmaßstäbe für die baurechtliche sowie die gaststättenrechtliche Prüfung aufeinander abzustimmen.

Zusammenarbeit mit dem ZVBN und dem VBN

Wegen der Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs für Menschen mit Behinderung hat der Landesbehindertenbeauftragte von Beginn seiner Tätigkeit an eine Zusammenarbeit mit dem ZVBN und dem VBN angestrebt.

Im Februar 2006 führte der Landesbehindertenbeauftragte ein erstes Gespräch mit der Geschäftsführung des ZVBN sowie Mitarbeiterinnen des ZVBN und VBN, in dem Fragen einer zukünftigen Zusammenarbeit erörtert wurden.

Am 18. März 2006 führte der Landesbehindertenbeauftragte in Kooperation die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Aufstellung und Weiterentwicklung von Nahverkehrsplänen in Bremen durch.