Reform des Lotswesens

Zwischen dem Bund, den Lotsen und den Reedern finden derzeit Verhandlungen über eine Reform des Lotswesens statt.

Insbesondere der Verband Deutscher Reeder (VDR) bemängelt den hohen Personaleinsatz bei den Lotsen durch die Lotsenwechsel zwischen See-, Fluss- und Hafenlotsen, die sich auf die Lotsgebühren auswirken.

Nach Ansicht des Lotsenbeirates ist das bisherige System beizubehalten, um insbesondere die Sicherheit in den deutschen Häfen zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie hoch ist der Anteil der Lotsgebühren an den Hafenanlaufkosten in Bremen und Bremerhaven,

- getrennt nach Hafen-, Fluss- und Seelotsen,

- aufgeteilt nach Lotsabgaben und Lotsgeld?

2. Welche Lotsgebühren werden dazu im Vergleich in Hamburg, Rotterdam und Antwerpen erhoben?

3. Für welche Schiffe besteht eine Lotsannahmepflicht?

Wie viele der nicht zur Lotsenannahme verpflichteten Schiffe fordern Lotsen an? Bitte getrennt nach Schiffsarten und -größen angeben.

Wie sieht die diesbezügliche Entwicklung in den letzten zehn Jahren zahlenmäßig aus?

4. Wie beurteilt der Senat die vom Verband Deutscher Reeder (VDR) geforderte Zusammenlegung von Lotsrevieren und Brüderschaften?

Welche Auswirkungen hätte eine solche Zusammenlegung für Bremen und Bremerhaven?

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Gebühren?

Wie beurteilt der Senat die Zusammenlegung unter Sicherheitsaspekten für die bremischen Häfen?

5. Wie beurteilt der Senat die Überlegungen bez. einer Privatisierung der Lotsenversetzsysteme?

6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat darüber hinaus, Kosteneinsparungen im Bereich des Lotswesens zu realisieren?

Catrin Hannken, Eckhoff und Fraktion der CDU Dazu Antwort des Senats vom 5. September 2000

Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:

Die deutschen Seehäfen stehen in einem harten internationalen Wettbewerb. Ziel der deutschen Seehafenpolitik in Bund und Ländern muss es deshalb sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen in den Häfen und den hafenabhängigen Bereichen zu sichern.

Die Häfen an der deutschen Küste geraten seitens ihrer Kunden zunehmend wegen der Hafenanlaufkosten unter Druck.

Insbesondere die Kosten des Lotswesens (und der Nutzung des Nord-Ostsee-Kanals) werden von den großen, die deutschen Häfen bedienenden internationalen Reedereien als zu hoch beklagt.

Eine Neuordnung des gesamten deutschen Lotswesens ist bereits seit Jahren in der Diskussion.

Eine Reihe von Gutachten, die vom Bundesministerium für Verkehr in Auftrag gegeben worden sind, haben Lösungsansätze aufgezeigt. Die Bundesregierung hat im Mai 1999 ein Papier Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung des Seelotswesens vorgelegt, das als gute Diskussionsgrundlage anzusehen ist, und es mit den betroffenen Verbänden und den Küstenländern erörtert. Konkrete Ergebnisse sind aber noch nicht erzielt worden.

Derzeit wird die Arbeit an einer Reform des Lotswesens durch die Verhandlungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit den Lotsen über eine neue Lotstarifordnung beeinflusst.

Für die Häfen in Bremen und Bremerhaven ist dies insoweit von Bedeutung, als Bremen für die Zufahrten (See/Revier) kein eigenes Lotswesen vorhält. Dies ist nach dem Seeaufgabengesetz Sache des Bundes. Lotsungen auf den Revieren der Außenweser und der Weser zwischen Bremerhaven und Bremen werden von den Lotsen der Lotsenbrüderschaften Weser II/Jade (Seelotsen) und Weser I (Revierlotsen) durchgeführt.

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bund, der Lotsenbrüderschaft Weser I und Bremen werden Lotsungen im Hafen Bremen-Stadt von den Revierlotsen mit wahrgenommen. In Bremerhaven wird der Hafenlotsdienst von der Hafenlotsengesellschaft Bremerhaven (Lotsdienst nach bremischem Recht) betrieben.

Durch die obigen Ausführungen wird deutlich, dass der Einfluss Bremens auf die Reform des Lotswesens und der Lotstarife auf den Revieren stark eingeschränkt ist.

Zu Frage 1.: Wie hoch ist der Anteil der Lotsgebühren an den Hafenanlaufkosten in Bremen und Bremerhaven, 1.1: - getrennt nach Hafen-, Fluss- und Seelotsen, 1.2: - aufgeteilt nach Lotsabgaben und Lotsgeld?

Die Hafenanlaufkosten setzen sich aus den Gebühren, Tarifen und Preisen für verschiedene Nutzungen oder Dienstleistungen zusammen, die größtenteils von Privatunternehmen erbracht werden.

Die wesentlichen Kosten entstehen durch die Lotsen (Seelotsen, Revierlotsen, Hafenlotsen), die Seeschiffsassistenz (Schlepper), die Vertäudienste (Festmacher), die öffentlich-rechtlichen Hafengebühren und die Entgelte der Umschlagsunternehmen.

Die Höhe dieser Entgelte ist unter anderem abhängig von der Größe, Art und Ausrüstung der Schiffe, der Anlaufhäufigkeit und der umzuschlagenden Ladung. Mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Hafengebühren und der Lotsentgelte unterliegen sie privatrechtlichen Verträgen, in denen unter Beachtung der vorgenannten Kriterien Preise vereinbart werden, die von möglicherweise zugänglichen Tarifen abweichen. Hierüber werden von den Firmen keine Informationen erteilt. Ein Verhältnis der Lotsgebühren zu den anderen Hafenanlaufkosten kann deshalb nicht ermittelt werden.

Zu Frage 2.: Welche Lotsgebühren werden dazu im Vergleich in Hamburg, Rotterdam und Antwerpen erhoben?

Die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Lotsgebühren in Rotterdam und Antwerpen weichen von denen in Deutschland ab, dennoch wird versucht, für drei Schiffsgrößen, die die bremischen Häfen anlaufen, einen Vergleich anzustellen, der der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist.

Um einen Vergleich zwischen den Häfen überhaupt abbilden zu können, sind folgende Prämissen unterstellt worden: Rückrechnung der Schiffsgrößen in mittlere Schiffslängen (m), soweit eine Abrechnung des Lotsgeldes nach Schiffslängen erfolgt (Rotterdam) Einschätzung der mittleren Tiefgänge, soweit eine Abrechnung des Lotsgeldes nach Tiefgang erfolgt (Antwerpen) Eventuelle Nachlässe, die in anderen Häfen aufgrund häufiger Anläufe oder anderen Gründen gegeben werden, wurden nicht berücksichtigt, da darüber keine Aufzeichnungen vorliegen Umrechnung der Währungsparitäten zu aktuellen Tageskursen Tarifstand Basis 1999