Umbau des „ÖPNV-Knotens Bahnhof Schöneweide"

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 27. November 2003 auf Grund des Antrages der Fraktion der CDU Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept zur Umgestaltung der Umsteigebeziehungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Bereich des Bahnhofs Schöneweide zu erarbeiten.

Dabei ist zu prüfen, ob:

· Die Straßenbahn von der Brückenstraße kommend über den Bahnhofsvorplatz durch den Bahndamm geführt werden kann;

· Die Haltestelle der Straßenbahn in einem neu zu schaffenden Tunnel direkt unter der S-Bahn und Regionalbahn angelegt werden kann;

· Die damit frei werdenden Flächen unter der Brücke Sterndamm zur Verbesserung des Fußgänger-, Rad- und Straßenverkehrs umgestaltet werden können;

· Die Umsteigemöglichkeiten auf dem Busplatz an der Südseite des Bahnhofs durch Verkürzung der Wege von der S-Bahn aus verbessert werden können.

Das Konzept ist mit einer Kostenkalkulation zu unterlegen; dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2003 zu berichten."

Querschnittsaufteilung den angestrebten verkehrlichen Bedingungen angepasst werden. Es sollen dann neben den Gehwegen eigene Radwege hergestellt und zur Optimierung der Knotenpunktsabläufe im Straßenverkehr zusätzliche Zufahrtsspuren im Sterndamm angelegt werden. Auch entlang der Schnellerstraße (B 96 a) kann somit der erforderliche Radweg hergestellt werden.

Hierzu wird berichtet:

Das im Antrag geforderte Konzept zur Umgestaltung des ÖPNV-Knotens liegt vor.

Auf die einzelnen zu prüfenden Punkte wird wie folgt eingegangen:

Zu 1.: Zu 4.: Die im Antrag beschriebene Verkehrslösung mit einer neuen Führung der Straßenbahn zwischen der Brückenstraße (- neue Unterführung der Bahnanlagen im Nordkopf des Bahnhofs - neue Endstellenanlage) und der vorhandenen Strecke im Sterndamm Richtung Johannisthal ist bereits seit dem Jahr 2002

Gegenstand der Verkehrsplanungen des Senats. Der neue Straßenbahndurchlass ist im Mai 2003 bei der Deutschen Bahn AG bestellt worden. Die hier vom Senat verfolgte planerische Absicht und Zielstellung entspricht der Begründung des Antrages.

Bestandteil der neuen Verkehrslösung Schöneweide ist auch die Verbesserung der Umsteigemöglichkeit zwischen Bus und S-Bahn auf der Südwestseite des Bahnhofs. Hierzu wird die Verlängerung der bestehenden Bahnhofspasserelle (Zugangstunnel) in die Betrachtungen mit einbezogen. Die fußläufige Öffnung des Bahnhofes in Richtung Süden bietet auch dort die Möglichkeiten zur besseren Nutzung und Entwicklung des Gebietes und zur Erhöhung der Attraktivität und Verkürzung der Umsteigewege.

Zu 2.: Nach Verlegung der Straßenbahn in die o.g. neue Lage wird der östliche Vorplatz seitens des Bezirkes Treptow-Köpenick neu gestaltet. Es sind verkehrlich-funktionale und städtebauliche Verbesserungen geplant. Hier soll neben der Schaffung von Radverkehrsanlagen auch eine ansprechende Bahnhofsvorfahrt mit Taxistellplätzen errichtet werden. Die Unterbringung von zu einem Bahnhof gehörenden Kurzzeitparkplätzen soll hier ebenfalls konzeptionell mit vorgesehen werden.

Die Planung des Senats sieht vor, dass das neue Haltestellenpaar für die Straßenbahn, welches auch von Bussen angefahren werden kann, zwischen Bahndamm und Schnellerstraße in Höhe des neuen Einkaufzentrums - mit direktem Anschluss an die bestehende Bahnhofspasserelle durch einen neu zu schaffenden Zugang ­ errichtet wird. Für diese Lage sind finanzielle, bauliche und verkehrliche Aspekte maßgebend. Eine Einordnung der Haltestelle unter den Bahnanlagen (Tunnelhaltestellen) würde einen breiteren Durchlass, damit einen stärker dimensionierten Eisenbahn-Überbau und bis zu sechs zusätzlichen Treppen zu den drei Bahnsteigen erfordern.

Damit wäre das tunnelartige Bauwerk im Vergleich baulich bedeutend aufwendiger, wesentlich komplizierter herstellbar und somit auch mit zusätzlich ca. 2,5 Mio. viel teurer. Darüber hinaus müsste der bestehende Zugangstunnel zusätzlich von den Straßenbahnhaltestellen angeschlossen werden, um die bestehenden Aufzüge der DB AG zu erreichen.

Auch wird der Sterndamm aus Anlass der Straßenbahnverlegung von der Eisenbahnüber-führung bis zum Knotenpunkt Sterndamm/Groß-Berliner Damm mit dem Ziel der Schaffung eines Straßenbahnkörpers in Mittellage neu gestaltet.

Für die Sanierung und gleichzeitige Umgestaltung des ÖPNV-Knotenpunktes Bahnhof Schöneweide ist für das Land Berlin eine Finanzierung von insgesamt ca. 9,5 Mio. erforderlich.

Aus der Sicht des Senats ist die Anordnung der Haltestellen unmittelbar vor dem geplanten Tunnel sowohl aus finanzieller als auch aus Umsteige-Sicht die effektivere Lösung.

Die Finanzierung ist wie folgt beabsichtigt:

· Kapitel 1270, Titel 891 02 - Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs

Zu 3.: ­ für die Grundsanierung der Straßenbahn in neuer Lage zwischen Brückenstraße und Sterndamm/Groß-Berliner Damm sowie Kosten für die Endstelle einschließlich aller Bauneben- und Planungskosten und Rekultivierung ca. 0,35 Mio. bahnkörper in Mittellage ab Ausfahrt Gleisschleife sowie Entwässerung und Vorplatzgestaltung ca. 2,90 Mio.

Das vorliegende und vorher beschriebene Verkehrskonzept ist das Ergebnis einer Variantenuntersuchung und stellt eine kostengünstige und aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht bedeutend bessere Lösung dar, als die bisher vom Land Berlin verfolgte Aufweitung der EÜ Sterndamm.

· Kapitel 1270, Titel 891 10 - Anteil Berlins an der Vorbereitung und Durchführung von Brückenbaumaßnahmen der Deutschen Bahn AG

­ zur Herstellung des Straßenbahndurchlasses ca. 1,50 Mio. Die Umsetzung des Bauvorhabens ist abhängig von der bahnseitig vorgesehenen Grundinstandsetzung der Görlitzer Bahn durch die DB AG. Nach derzeitigen Vorstellungen könnte der Straßenbahndurchstich ab 2007/8 realisiert werden.

· Bezirkshaushalt Treptow-Köpenick

­ GA-Mittel für die Anpassung Grünauer Straße und Sterndamm im Knotenpunktsbereich sowie Sterndamm von Eisenbahnüberführung bis GroßBerliner Damm einschließlich Straßen

In die Planung wird der Landesbeauftragte für Behinderte und damit die jeweiligen Behindertenverbände einbezogen.

Wir bitten den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.