Kitas

3. Tatsächliche Essenskosten der Bezirke einschließlich der Herstellungskosten es damit einen Anhaltspunkt, wenn in Härtefällen auf den Anteil der Betreuungskosten verzichtet werden musste. Tatsächlich wurde seitens der Träger in den letzten Jahren bei Härtefällen häufig nur der Verpflegungskostenanteil eingezogen.

Nach einer Erhebung des Landesjugendamtes boten die Bezirke 2001 in nahezu 80 v. H. der Kindertagesstätten eine Eigenbeköstigung oder Mischkost mit vorgefertigten Bestandteilen an. 2o v. H. der Kindertagesstätten erhielten ihr Essen aus einer Fremdküche bzw. von einem Caterer.

Eltern haben den nachrichtlich ausgewiesenen Verpflegungskostenanteil häufig als ein die Verpflegungskosten deckendes Essensgeld interpretiert.

Entsprechend haben die Bezirke eine Spiegelung dieses Verpflegungskostenanteils in den Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen vermisst bzw. gefordert, diesen Anteil zur Verfügung zu stellen.

Ende 2002 waren in den bezirklichen Kitas 1288

Köchinnen und Küchenarbeiterinnen beschäftigt.

Die Personaldurchschnittssätze lagen bei ca. 30 bis 39 T pro Stelle und Jahr. Wenn man durchschnittlich 35 T pro Stelle und Jahr zugrunde legt, lagen die Lohnkosten, bzw. Herstellungskosten bei rund 45 Mio. im Jahr. Die Materialkosten bei Eigenküche und die für die Fremdküche eingestellten Sachmittel beliefen sich in allen Bezirken nach der IstRechnung 2002 auf 20.402.762,-.

2. Zur Sachmittelausstattung der Jugendämter für die Beköstigung

Die Senatsverwaltung für Finanzen legt ihrer Finanzzuweisung ab 1995 ein differenziertes Bedarfsmodell für die Beköstigung mit folgenden Tagessätzen zu Grunde.

Durch die hohen Personalausgaben für Küchenkräfte lagen somit nach der Ist-Rechnung 2002 die Essenskosten insgesamt bei ca. 65,4 Mio. - für 93.795 Kinder - oder 697 pro Kind und Jahr.1,13 bei eigener Herstellung der Verpflegung Da der im KTKBG nachrichtlich ausgewiesene Verpflegungskostenanteil nur bei 276 pro Kind und Jahr lag, ergab sich damit ein Kostendeckungsgrad von ca. 40 %. Berlin hat demnach im Durchschnitt die Beköstigung der Kinder in bezirklichen Kindertagesstätten mit 421 pro Kind und Jahr subventioniert.

1,26 Tiefkühlkost 1,19 bei Mischbeköstigung (Einsatz von Tiefkühlprodukten und Ergänzung durch Speisen aus eigener Küche) 1,35 bei regelmäßiger Fremdbeköstigung.

4. Verpflegungskosten der freien TrägerIn fast allen Bezirken kommen diese drei Beköstigungsarten parallel vor.

Bei den freien Trägern lagen nach dem Kostenblatt die Verpflegungskosten 2002 insgesamt bei 642, 87 pro Platz und Jahr, also um 54,- unter den Aufwendungen für die Beköstigung in bezirklichen Kitas. Außerdem hatten die Träger 9 % der Kosten, rund 58,- pro Kind und Jahr aus Eigenmitteln aufzubringen. Es bestand somit keine Besserstellung der freien Träger gegenüber den Bezirken.

Bei diesem Modell wurden die Tagessätze mit der Anzahl der an den unterschiedlichen Beköstigungsarten teilnehmenden Kinder und der Zahl der Beköstigungstage multipliziert. Dabei wurde unterstellt, dass die Kinder nicht an allen möglichen 235

Öffnungstagen, sondern nur an 75 % dieser Tage am Mittagessen teilnehmen.

Zur Anpassung an den Plafond wurde abschließend eine pauschale Kürzung vorgenommen. 5. Eigenküche als Mindeststandard?

Der Empfehlung der Expertenkommission zur Staatsaufgabenkritik, die eine grundsätzliche Umstellung auf Fremdküche durch eine entsprechende Änderung des § 4 KitaG empfohlen hatte, ist mit dem letzten Änderungsgesetz zum KTKBG gefolgt worden. Die Formulierung des § 4 Abs. 4 entsprach offensichtlich nicht mehr den Realitäten der Beköstigung in Berliner Kitas und wurde daher entsprechend angepasst.

An dieser Zuweisungspraxis wurde allgemein Kritik geübt, da sie für die Bezirke bedeutete, dass die zugewiesenen Mittel nicht ausreichend waren und entsprechend im Rahmen der Globalsumme aufgestockt werden mussten. Dieses Modell wurde seit 2001 schrittweise durch die produktorientierte Budgetierung abgelöst und letztendlich vollständig ersetzt: Die tatsächlich eingesetzten Mittel für die Beköstigung fließen nunmehr als Ist ­ Kosten in die Kita- Produkte ein und werden über die Medianbudgetierung zugewiesen. Damit ist eine Angleichung der Kitabeköstigung an die Kinderspeisung an Ganztagsschulen, die

üche ebenfalls ausschließlich von Cateringfirmen geliefert wird, möglich.

Die Kinder sollen weiterhin ein qualitativ hochwertiges Mittagessen erhalten. Daher sollen Cateringbetriebe ausgewählt werden, die nach den Grundsätzen der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) für die Beköstigung in Kindertagesstätten kochen.

6. Umwandlung des Verpflegungskostenanteils in ein Essensgeld

In den Beitragstabellen des zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen veränderten KTKBG werden nur noch die Beiträge zu den Betreuungskosten ausgewiesen, zu denen jeweils ein Essensgeld von 23 hinzuzurechnen ist.

Mit dieser konsequenten Trennung der Beiträge zu den Betreuungskosten und eines Essensgeldes orientiert sich Berlin an Ländern wie z. B. NRW, Brandenburg oder Sachsen, in denen Kommunen bzw. Träger getrennt von den Beiträgen zu den Betreuungskosten ein i.d.R. Kosten deckendes Essensgeld erheben. Dort ist es allerdings auch Praxis, dass die Träger gemeinsam mit den Eltern über die Qualität des Essens und dessen Kosten entscheiden.

Eltern können damit die Verwendung des Essensgeldes beeinflussen und kontrollieren.

Der Senat ist allerdings der Auffassung, dass weiterhin ein einheitliches Essensgeld zusammen mit den Elternbeiträgen für die Betreuungskosten erhoben werden soll. Er will damit vermeiden, dass Eltern ihre Kinder vom Essen „abmelden" können.

7. Umstellung der Beköstigung auf Fremdk

Eine so weitreichende Umstellung bedarf bei allen Trägern einer ausreichenden Vorbereitung. Diese Maßnahme kann mit der Umstellung auf die neue Form der kommunalen Trägerschaft verbunden werden. Im Rahmen der Kostensatzfinanzierung ist demnach bei der Festsetzung eines einheitlichen Ausstattungskostensatzes ein Anteil für die erforderlichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu berücksichtigen.

In Zusammenhang mit der Gründung der / des neuen kommunalen Träger(s) und der dafür erforderlichen Rahmenvereinbarung wird ein Kostenblatt zu entwickeln und zu verhandeln sein, das diese Umstellung der Beköstigung berücksichtigt.

Diese wird auch bei der Fortschreibung des Kostenblatts für die freien Träger zu berücksichtigen sein.

Insgesamt wird es dadurch bei allen Trägern zu Kostenreduzierungen kommen. Deren Höhe wird u.a. ein Ergebnis der Verhandlungen mit der Liga und dem/ den neuen kommunalen Trägern sein.

Dabei wird der Umfang des von den kommunalen Trägern und freien Trägern zu übernehmenden Wirtschaftspersonals eine Rolle spielen. Zur Zeit werden in den in den städtischen Einrichtungen in diesem Bereich rund 2.000 Mitarbeiterinnen eingesetzt, davon ca. 1.300 in den Küchen.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 16. März 2004

Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Klaus Böger Senator für Bildung.