Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fernsehaufnahmen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Filmoder Fernsehaufnahmen nicht mit öffentlicher Unterstützung zu einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten führen.

Insbesondere ist bei Aufnahmen in Diensträumen der öffentlichen Verwaltung die vorherige ausdrückliche Einwilligung der von den Aufnahmen erfassten Personen einzuholen, sofern es sich um Verwaltungsmitarbeiterinnen und ­mitarbeiter bei der Arbeit oder um antragstellende Bürgerinnen und Bürger handelt.

Bei Aufnahmen im häuslichen Bereich in Begleitung von Amtspersonen ist die Einwilligung der Betroffenen spätestens am Vortag der Film- oder Fernsehaufnahmen einzuholen. Dies gilt insbesondere auch für die Herausgabe personenbezogener Daten zur Vorbereitung der Film- oder Fernsehaufnahmen.

Begründung:

Es wurde in jüngster Zeit vermehrt im Rahmen des sogenannten Reality­TV in Fernsehsendungen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eklatant verletzt. So erschienen Prüferinnen und Prüfer von Sozialämtern gleich in Begleitung von Kamerateams unangemeldet bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern. In Überrumpelungsmanier verschafften sie sich und dem Team vor laufender Kamera Zutritt zu den Wohnungen. Sodann erfolgte eine Inspektion von Kleiderschränken, Wäsche, Matratzen etc.. Als „Stimme aus dem Off" wurde noch vor Ort ein Urteil darüber gefällt, ob es sich um einen Missbrauch sozialer Leistungen handele oder nicht.

Ähnlich wurde bei Zwangsmaßnahmen wie dem Abklemmen des Stromes durch den Elektrizitätsversorgungsunternehmen verfahren.

Es handelt sich um eine besonders perfide Form des modernen An-denPranger-Stellens, weil zugleich an den Voyeurismus der Zuschauenden appelliert wird.

Außerdem wurden wiederholt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Dienststellen erkennbar gegen ihren Willen bei der Verrichtung dienstlicher Tätigkeiten gefilmt. Auch ihre Persönlichkeitsrechte sind zu wahren.