Toten Winkel auflösen ­ Verkehrsunfälle verhindern

Der Senat wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zu nutzen, um so schnell wie möglich eine Verpflichtung nach niederländischem Vorbild für die Ausrüstung von Lkw und Bussen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit einem zusätzlichen Außenspiegel, der die Sicht in den toten Winkel durch Reduzierung desselben auf maximal 4 Grad ermöglicht, umzusetzen. Die Verpflichtung ist für Alt- und Neufahrzeuge vorzusehen.

Der Senat wird darüber hinaus aufgefordert, bei den landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen wie BSR, BVG, Polizei und Feuerwehr darauf hinzuwirken, dass schon vor einer rechtlich verbindlichen Regelung die entsprechenden Fahrzeuge nachgerüstet werden. Mit dem Fuhrgewerbe sind Gespräche mit dem Ziel zu führen, hier auf freiwilliger Basis schnell zu einer Nachrüstung mit Zusatzspiegeln zu kommen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 01.07.2004 zu berichten.

Begründung:

Die Unfälle der vergangenen Woche mit zwei Toten durch abbiegende Lkw haben das Problem des Toten Winkels noch einmal in schrecklicher Weise ins Bewusstsein gerufen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nach Jahren der Diskussion immer noch keine verbindliche Regelung vorliegt. Bundesregierung und Bundestag müssen jetzt schnell nationales Recht schaffen und dabei nach niederländischem Vorbild über die unzureichenden EU-Regelungen hinaus gehen.

Bereits vorher sind alle Lkw- und Busbetreiber aufgerufen, auf freiwilliger Basis ihren Beitrag zur Verminderung der Unfallgefahr zu leisten. Das Land Berlin kann dabei mit gutem Beispiel vorangehen und eine Nachrüstung der Fahrzeuge in den eigenen Betrieben umsetzen.