Davon zeugte die Präsentation der Ergebnisse des Wettbewerbs im Juni letzten Jahres

1. Einleitung stärker als bisher auch in die Schulen zu tragen.

Davon zeugte die Präsentation der Ergebnisse des Wettbewerbs im Juni letzten Jahres.Zu den für die Arbeit des Berliner Landesbeauftragten wichtigsten politischen Entscheidungen des Jahres 2003 zählt die im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Verlängerung der Antragsfristen nach dem Ersten und Zweiten SEDUnrechtsbereinigungsgesetz (1. und 2. SEDUnBerG) um weitere vier Jahre. So haben ehemals Verfolgte noch bis Dezember 2007 Zeit, Rehabilitierung und Schadensausgleichsleistungen zu beantragen. Damit trugen alle Bundestagsfraktionen der Tatsache Rechnung, dass die Antragszahlen auf Rehabilitierung sich nicht in der Weise rückläufig entwickelt haben, wie ursprünglich mit den Fristsetzungen erwartet worden war, sondern kontinuierlich auf hohem Niveau verharren. Auf die Gründe ist noch unter Punkt 2 einzugehen. Im Nachhinein wurde somit auch die Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahre 2001 bekräftigt, das Mandat der Behörde des Berliner Landesbeauftragten um eine dritte Periode bis Ende 2007 zu verlängern. Denn die Möglichkeit, die Rehabilitierungsregelungen bis Ende 2007 in Anspruch nehmen zu können, wirkt sich u.a. in einem entsprechenden Beratungsbedarf aus.

Konterkariert wurde dieses erfreuliche Bild allerdings durch ein Welle von so genannten OstalgieShows privater Fernsehsender im Herbst des Jahres.

Wie sehr diese Formen verklärenden Erinnerns an ein diktatorisches Regime jene verletzte, die gegen das Regime gestritten und unter dem Regime schwer gelitten hatten, erlebten die Mitarbeiter des Berliner Landesbeauftragten tagtäglich in der Beratungstätigkeit.

Die Übernahme der so genannten RosenholzDateien (Karteien der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS) durch die Behörde der Bundesbeauftragten und deren technische Erschließung haben erneut zu einer regen und kontroversen öffentlichen Debatte um die Frage der Überprüfung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern auf Stasi-Zuarbeit geführt. Bisher waren diese Quellen nur von bundesdeutschen Sicherheitsorganen unter der Frage strafrechtlich relevanter Spionagetätigkeit ausgewertet worden. Da in diesem Datenbestand nach Schätzungen der Bundesbeauftragten ca. 20.000 DDR-Bewohner und ca. 6.000 Bürger der alten Bundesrepublik erfasst sind, die als IM und Spione der Hauptverwaltung Aufklärung tätig gewesen waren, bilden die Rosenholz-Dateien in der Tat eine völlig neue Grundlage für die Überprüfung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern auf Stasi-Zuarbeit. Infolge der nahezu kompletten Vernichtung von HVA-Unterlagen im Jahre 1990 fehlte bisher eine solche Quellenbasis.

Mit der Verlängerung der Antragsfristen wurde zugleich beschlossen, die in § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BeRehaG) geregelten Ausgleichsleistungen zu erhöhen. Diese, von der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers abhängigen, monatlichen Leistungen sind an den Nachweis einer Verfolgungszeit von mehr als drei Jahren gebunden und werden von den Sozialämtern ausgezahlt.

2. Schwerpunkte der TätigkeitDie Hoffnung der Verfolgtenverbände indes, mit einem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz den Mängeln der bisherigen Rehabilitierungs- und Schadensausgleichsregelungen abzuhelfen, ist vorläufig an den Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag gescheitert.

Die Beratungstätigkeit

Die Beratung einst in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR politisch Verfolgter ist nach wie vor der Kernbereich der Tätigkeit der Behörde. Dies betrifft sowohl die Rehabilitierungs- und Schadensausgleichsmöglichkeiten als auch Fragen der Akteneinsicht bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU). Knapp 95.000 Neuanträge auf Akteneinsicht gingen im Berichtsjahr bei der Bundesbeauftragten ein und verweisen auf ein weiterhin ungebrochenes Interesse.

Die Ankündigung des Bundesministeriums des Innern, die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge 2005 zu schließen, die an Verfolgte bei Bedürftigkeit einmalige Sonderzahlungen leistet, war ein weiteres negatives Signal.

In der Sphäre des öffentlichen Gedenkens gab es 2003 sehr widersprüchliche Tendenzen. In einer Breite und Vielfalt wie nie zuvor wurde des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 mit zahllosen Veranstaltungen der demokratischen Parteien und ihrer Stiftungen, der Aufarbeitungsinitiativen, Gedenkstätten, der Presse und der öffentlichrechtlichen Medien erinnert. Ein von der Berliner Schulverwaltung ausgeschriebener Schülerwettbewerb trug dazu bei, die Erinnerung an diesen demokratischen Selbstbefreiungsversuch in der DDR

Dass die Behörde des Berliner Landesbeauftragten 10 Jahre nach ihrer Gründung noch immer von ehemaligen DDR-Bürgern aufgesucht wird, die trotz politisch begründeter Haft oder sonstiger politischer Verfolgung noch keinen Antrag auf Rehabilitierung und/ oder Akteneinsicht gestellt haben, hat vielfache Gründe. Die Mehrheit gibt an, über die Rehabilitierungsmöglichkeit bisher nicht hinreichend informiert worden zu sein. Andere hatten sich bisher nicht um diese Fragen gekümmert, sie verdrängt, und sind entweder in Zusammenhang mit rentenrechtlichen Fragen (Kontenklärung) durch die Versicherungsträger (BfA, LVA) oder durch andere Betroffene auf diese Möglichkeiten hingewiesen worden. wird, kann sich die Anerkennung von Verfolgungszeiten möglicherweise positiv auf die Höhe der Rente auswirken. Die Verfolgungszeit wird nach dem 1. UnBerG als Ersatzzeit, nach dem 2. UnBerG aber als Pflichtzeit angesehen. Die Rentenhöhe ist einerseits von der Länge der Verfolgungszeit (mindestens drei Jahre), andererseits von der Einkommenshöhe drei Jahre vor der Haft abhängig.Bei beiden Gruppen spielt gewiss auch das Vermeidungsverhalten, ein Symptom posttraumatischer Belastungsstörungen nach Verfolgung und Haft, eine bedeutsame Rolle. Dies gilt im Übrigen auch in Bezug auf die Möglichkeit, bei der BStU Akteneinsicht zu nehmen. Bis heute wird der Verzicht darauf bzw. die sehr späte Inanspruchnahme dieser Möglichkeit in den Beratungsgesprächen damit begründet, Angst vor unangenehmen, belastenden Erkenntnissen aus der Akteneinsicht zu haben.

Besonders schwer ist weiterhin Betroffenen zu vermitteln, dass so genannte Aufstiegsschäden und politische Verfolgung als Schüler nach den Regelungen des BeRehaG rentenrechtlich nahezu unberücksichtigt bleiben. Verfolgte Schüler können lediglich eine drei Jahre längere Ausbildungszeit anerkannt bekommen.

In Zusammenhang mit der Akteneinsicht bei der BStU herrscht bei den um Auskunft ersuchenden Bürgern hinsichtlich der Entschlüsselung der Decknamen von Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) die größte Unzufriedenheit, aber auch die größte Erwartung.

Von der BStU wird nur dann der Klarname offen gelegt, wenn sich inhaltsgleiche Berichte sowohl in den Unterlagen des Ausgespähten wie in denen des IM finden lassen. Dies ist plausibel, denn die Verpflichtungen in Maßnahmeplänen des MfS, die den Status von Absichtserklärungen haben, belegen allein noch nicht, dass der als IM Verpflichtete auch Informationen geliefert hat. Den in diesem Zusammenhang den Berliner Landesbeauftragten aufsuchenden Bürgern wird angeraten, selbst anhand der über sie gesammelten Informationen zu überlegen, wer sich hinter dem Decknamen verbergen könnte.

Zumindest für das private Umfeld ist dies häufig auf eine Person einzugrenzen. Hat der Betroffene einen begründeten, konkreten Verdacht, können die Mitarbeiter der BStU schneller und präziser den Verdacht klären.

Wie unzureichend noch immer der Informationsstand in Bezug auf die Rehabilitierungs- und Schadensausgleichsmöglichkeiten ist, zeigte sich u.a. am erheblichen Anstieg der Beratungsnachfragen bei der Behörde, nachdem Ende November in einer Berliner Tageszeitung ein Artikel erschienen war, der über die Fristverlängerungen der SEDUnrechtsbereinigungsgesetze und über die bereits angesprochene Aufstockung der Ausgleichsleistungen nach dem BeRehaG um ca. 20 EUR bei Rentnern und ca. 30 EUR bei Arbeitnehmern informierte.

Viele Betroffene konnten mit dem Begriff „Ausgleichszahlung" nichts anfangen und schlossen daraus, dass es sich um eine Art Rente handeln würde.

Ein weiterer Grund, erst sehr spät oder überhaupt nicht die Rehabilitierungs- und Schadensausgleichsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, liegt in den mit dem Antragsverfahren verbundenen seelischen Belastungen. Von den ehemaligen politischen Häftlingen wird in der Beratung immer wieder erklärt, dass ihnen die einst erlittenen körperlichen Züchtigungen nicht so viel ausgemacht hätten wie der Verlust ihrer menschlichen Würde. Diese sähen sie aber erneut verletzt, wenn sie für Anträge auf Ausgleichsleistung beim Sozialamt oder auf Unterstützungsleistungen bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn ihre sozialen Verhältnisse bis ins Detail offen legen müssen. Daher wird manchmal selbst bei größter Bedürftigkeit auf eine Antragstellung verzichtet. Auch zur Heilung dieser kränkenden Situation wäre jenes 3. SED-UnBerG eine Lösung gewesen, das bisher an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert ist.

Auch Arbeitgeber sind heute zuweilen noch gezwungen, sich wieder mit der Frage einer ehemaligen IM-Tätigkeit von Mitarbeitern zu beschäftigen, da neu auftauchende Verdachtsfälle zu erheblichen Störungen des Arbeitsfriedens führen können. Immer mehr Bürger haben inzwischen Akteneinsicht erhalten und die in den Unterlagen genannten Decknamen entschlüsselt bekommen. So auch im Falle von Herrn X., der in den 80er Jahren über die Botschaft der Bundesrepublik in Prag letztendlich sein Ziel erreichte, in die Bundesrepublik zu flüchten.

Wenig später schaffte dies auch sein Jugendfreund; beide begegneten sich im gleichen Betrieb wieder und arbeiten dort zusammen. Nachdem Herr X. seinen Stasi-Unterlagen entnehmen musste, dass die Fluchtpläne der vier Jugendfreunde durch den IM „Y" dem MfS sehr wohl bekannt geworden waren, das MfS letztlich jedoch auf einen „Zugriff" verzichtete, um offenbar die Quelle "nicht zu verbrennen", vermutete Herr X. hinter dem IMDecknamen "Y" seinen Freund und jetzigen

Nicht wenige Betroffene, die ihre strafrechtliche Rehabilitierung erfolgreich beantragt haben, haben aus Unkenntnis auf ihre berufliche Rehabilitierung verzichtet. Da aber die Jahre der Haft als Verfolgungszeit nach dem BeRehaG anerkannt werden, wird in der Beratung eindringlich auf diese Möglichkeit hingewiesen. Denn insbesondere beim Rentenausgleich, der durch das 2.