Patent
Die Senatsverwaltung hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss festgestellt, dass die Unkenntnis vieler Hundehalter über Zusammenhänge in Natur und Landschaft oder auch nur das Vorkommen von Wildarten leider beachtlich ist. In der Praxis komme es häufig vor, dass Hunde Wildtiere beunruhigten, ihnen nachstellten oder auch Gehege oder Bauten zerstörten, ohne dass hierfür bei den Hundehaltern ein Bewusstsein vorhanden sei. Aus diesen und anderen Gründen behält sich deshalb die Senatsverwaltung - wie bereits angeführt - vor, Hundeauslaufgebiete zu verändern, sucht jedoch dabei stets die Abstimmung mit allen zuständigen Stellen, insbesondere den jeweiligen Bezirksämtern, um die Situation vor Ort genau zu analysieren und gegebenenfalls Alternativen zu entwickeln.
Für den Bereich des Hundeauslaufgebietes Grunewald wurden diese Prüfung bereits vor Eingang der beiden oben angeführten Petitionen vorgenommen.
Die Berliner Forsten hatten sich für eine Verkleinerung des Hundeauslaufgebiets im Grunewald bei gleichzeitiger Verlagerung eines Teils dieser Anlage in den Düppeler Forst sowie an den Königsweg ausgesprochen. Bei der Erörterung dieser Überlegungen mit den Bezirksverordnetenversammlungen Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf konnte jedoch keine gemeinsame Strategie entwickelt werden, da die Bezirke den Überlegungen der Berliner Forsten nicht folgten. Ohne Unterstützung der Bezirke sah die Senatsverwaltung jedoch keine Aussicht, eine Befriedung in diesem Gebiet zu erreichen; die vorgestellten Planungen wurden nicht weiter verfolgt.
Auch der Petitionsausschuss konnte zu den vorgetragenen Eingaben keine verbindliche Lösung für Hundeauslaufgebiete oder gar ein Patentrezept zur schnellen und wirksamen Lösung der Konflikte anbieten. Er konnte lediglich die Petenten auf die gegebene Sach- und Rechtslage hinweisen. Die Situation lässt sich nur bei beiderseitigem Verständnis für die unterschiedlichen Interessen entschärfen. Gerade vor dem Hintergrund der sehr emotional geführten Diskussion um Hunde und Hundeauslaufgebiete sieht der Ausschuss die Notwendigkeit, zu mehr gegenseitiger Toleranz und Rücksichtnahme aufzurufen. Hundehalter müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bedürfnissen der anderen Besucher des Waldes bewusst sein. Mit diesen Hinweisen an die Petenten und dem Zusatz, dass auch das Abgeordnetenhaus auf Grund vorliegender Anträge über die Nutzung und den Zuschnitt der Hundeauslaufgebiete in Berlin diskutiert, musste der Petitionsausschuss die Bearbeitung dieser Vorgänge abschließen.
Über Hunde, die in den Lebensraum von Wildtieren eindringen, wurde gerade berichtet. Aber es gibt auch Fälle, in denen Wildtiere in den Lebensraum der Stadtbewohner eindringen und dort für Aufregung sorgen. So wandte sich ein Grundstücksbesitzer aus Steglitz-Zehlendorf an den Ausschuss und wies darauf hin, dass in seinem Wohngebiet zunehmend Wildschweine aufträten, die Fußgänger und Spaziergänger erschrecken, Grünanlagen aufwühlen und den Inhalt von Müllboxen bei der Suche nach Futter großflächig verteilen. Er bat den Petitionsausschuss, hier tätig zu werden und Maßnahmen gegen die Wildschweinplage einzuleiten.
Das erhöhte Wildschweinvorkommen in besiedelten Gebieten ist nicht nur in diesem Bezirk zu beobachten, sondern tritt auch in anderen Randbezirken Berlins auf. In Ausnahmefällen dringen die Wildschweine sogar recht weit in Richtung Stadtmitte vor.
Auslöser für dieses Eindringen der Tiere in das Stadtgebiet ist in erster Linie die Suche nach Futter, die auf Grund verschiedener Umstände in den letzten Jahren schwieriger geworden ist. So hat die klimatisch bedingte starke Eichel- und Kastanienernte während der Wintermonate in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Wachstum der Wildschweinbestände geführt. Im Winter 2002/2003 fiel diese Mast aus. Die Tiere sind daher in vielen Gebieten untergewichtig und verlassen wegen der Nahrungsknappheit die Wälder, um für die Nahrungssuche weiter in Stadtgebiete vorzudringen. Gerade in so genannten befriedeten Bereichen besteht ein sehr gutes Nahrungsangebot für Wildschweine, welches durch zusätzliche Fütterung durch die Bevölkerung sogar weiter angereichert oder ergänzt wird. Zum Teil soll sogar eine regelrechte Mast der Tiere mit Nudeln oder Lebensmittelresten zum Beispiel durch Restaurants zu beobachten sein.
Mit dem schlechten Nahrungsangebot in den Wäldern und der Erfahrung des hohen Jagddrucks kommt es dann zu einer Abwanderung der Tiere in das Stadtgebiet. Die Tiere verwüsten in erheblichem Maße private Grundstücke, öffentliche Grünanlagen oder blockieren den Verkehr. Dies ist nicht nur ärgerlich, wenn man an die Kosten zur Reparatur der Flächen denkt, sondern auch gefährlich, wenn Wildschweine beispielsweise Unfälle im Straßenverkehr auslösen.
Seit Januar 2003 - so hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgeführt - sei eine Situation eingetreten, die mit den Vorjahren jedoch nicht mehr zu vergleichen war. Die Polizei, die Berliner Forsten und die Bezirksämter erhielten tagtäglich Anfragen von hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern, die ähnliche Vorfälle wie der Petent schilderten. Vor diesem Hintergrund hatten sich die Berliner Forsten gezwungen gesehen, die Jagd auf Wildschweine auf ihren Flächen erheblich zu intensivieren. Auch die Genehmigung zur beschränkten Jagdausübung im Stadtbereich sei wesentlich erhöht worden. Jedoch ist ein Abschuss von Wildtieren im Stadtgebiet - wenn er denn zwingend geboten ist - nur unter besonderen Sicherungsmaßnahmen denkbar und muss in jedem Einzelfall auf
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Grund des Gefahrenpotenzials durch den Schusswaffengebrauch sehr sorgfältig geprüft werden. In dem von den Petenten beschriebenen Bereich wurden allein im Juni 2003 12 Wildschweine auf Anordnung der obersten Jagdbehörde erlegt. Die Tiere hatten sich von dem Wohngebiet angezogen gefühlt, da unter anderem die Bevölkerung die Tiere aus falsch verstandener Tierliebe gefüttert und gestreichelt habe.
Das Verhalten der inzwischen stadtgewohnten Wildschweine führe insgesamt zu immer größeren Problemen. Wildschweine gelten als "Kulturfolger" und haben die Scheu vor Menschen weitgehend verloren. Finden sie dann im Stadtgebiet leicht und reichlich Nahrung, finden sie immer öfter ihren Weg in die Stadt. Aus diesem Grund hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dringend dazu aufgerufen, Fütterungen oder die Lagerung von gärendem Abfall zu unterlassen, um nicht zusätzliche Anreize für eine "Wildschweininvasion" zu schaffen.
Mit diesen Ratschlägen musste der Petitionsausschuss die vorliegende Eingabe zunächst abschließen und konnte dem Petenten lediglich empfehlen, bei weiteren ungebetenen Besuchen von Wildtieren die Polizei zu informieren. Darüber hinaus übersandte er dem Petenten eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebene Broschüre zu der Problematik "Wildtiere im Stadtgebiet", in der unter anderem auch Verhaltenshinweise enthalten sind, falls es im Falle eines Falles zu einer ungewollten Begegnung zwischen Mensch und Wildtier kommen sollte.
Sicherlich ist damit die Problematik noch nicht gelöst, denn einen grundsätzlichen und wirksamen Schutz vor dem Eindringen von Wildschweinen in das Stadtgebiet kann und wird es nicht geben. Mit den nunmehr ergriffenen Maßnahmen und insbesondere auch mit der Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch die erwähnte Broschüre haben die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Berliner Forsten ihren Handlungsrahmen zunächst ausgeschöpft, sodass der Ausschuss hier keine Veranlassung zu weiteren Maßnahmen gesehen hat.
3.10 Klagen über auffällige Nachbarn
In diesem Berichtszeitraum haben sich Fälle gehäuft, in denen Nachbarn psychisch auffälliger Menschen sich über deren krasses, immer wiederkehrendes Fehlverhalten beschwerten und staatliche Maßnahmen als Abhilfe verlangten. Die Petenten fühlten sich jeweils seit langem tyrannisiert und erheblichen Belästigungen, ja Gefährdungen ausgesetzt. Die Beanstandungen gingen zum Beispiel von Klingelstreichen, Verunreinigungen und Lärmbelästigungen über Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Diebstählen bis hin zu Bedrohungen, Brandstiftungen und Körperverletzungen. Die von den Petenten immer wieder eingeschalteten Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden waren aus ihrer Sicht nicht oder nicht ausreichend tätig geworden und hatten jedenfalls keine wirksame Abhilfe geschaffen. In ihrer Verzweiflung forderten die Petenten letztlich, die störenden Personen dauerhaft in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen bzw. sie zumindest zur Durchführung einer Therapie zu zwingen.
Die nachfolgend geschilderten Fälle zeigen auf, an welche zahlreiche Grenzen ein behördliches Einschreiten stößt, etwa wegen einer eingeschränkten straf- bzw. ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Betroffenen oder aber wegen der fehlenden Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen. Dementsprechend war den Eingaben unterschiedlicher Erfolg beschieden.
Über besonders schwere Belästigungen, die zum Wegzug aus ihrer Wohnung führten, berichtete eine allein stehende Petentin. Sie wurde seit Wochen von einem unter Betreuung stehenden Mieter im gleichen Haus drangsaliert. Unter anderem lärmte er im Treppenhaus, zeigte sich mit nacktem Körper, entwendete wichtige Post (unter anderem Kontoauszüge, Gerichtsund Behördenschreiben) aus ihrem Briefkasten und legte ihr dort Schreiben mit obszönen Texten, Abbildungen und Fotos (darunter ein Nacktfoto von ihm) sowie Ekel erregenden Gegenständen ein. Einer seiner Briefe enthielt die Drohung "Ich schlag dir mal ein blaues Auge". Auch andere Mieter des Hauses wurden in ähnlicher Weise belästigt. Unter anderem wurde ein Briefkasten mit Exkrementen befüllt und von außen beschmutzt.
Die Mieter erreichten, dass dem störenden Nachbarn die Wohnung gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht wurde. Eine von der Petentin gestellte Strafanzeige wegen Beleidigung im Zusammenhang mit den obszönen Zuschriften hat die Amtsanwaltschaft Berlin aber eingestellt, da der Beschuldigte nach ihren Feststellungen nicht schuldfähig war.
Um weiteren Nachstellungen zu entgehen, stellte die Petentin bei der Post einen Nachsendeauftrag und zog vorübergehend aus ihrer Wohnung aus.
Der von ihr eingeschaltete Rechtsanwalt nahm Kontakt mit dem Betreuer des Nachbarn auf und erfuhr dabei, dass dieser bereits einen Antrag auf Unterbringung des Betreuten gestellt hatte, der jedoch von dem zuständigen Vormundschaftsgericht abgelehnt worden war. Auf Anfrage teilte das Amtsgericht dem Anwalt der Petentin mit, dem Betreuer könne zurzeit keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Unterbringung des Betroffenen erteilt werden.
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Grundsätzlich ist eine Unterbringung eines Betreuten im Rahmen des Betreuungsverfahrens, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, d.h. nur, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung sich selbst tötet oder einen erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder wenn eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist und ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute auf Grund der psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist durch ein Fach-(psychiatrisches) Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen zu klären. Das Vormundschaftsgericht hatte ein entsprechendes fachärztliches Gutachten beim Sozialpsychiatrischen Dienst bei dem für den Betroffenen zuständigen Bezirksamt angefordert.
Nach den Feststellungen der Amtsärztin lagen zurzeit die Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung des Betroffenen in einer psychiatrischen Klinik nicht vor.
Das auf Grund der Eingabe um Stellungnahme gebetene Bezirksamt bestätigte diese Einschätzung und wies zudem darauf hin, dass auch die Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung in eine geschlossene Nervenklinik nach dem Gesetz für psychisch Kranke nicht vorgelegen hatten. Nach dieser Vorschrift ist die Unterbringung psychisch Kranker nur zulässig, wenn durch ihr krankhaftes Verhalten gegen sich oder andere eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht, die nicht anders abgewendet werden kann. Mehrere psychiatrische Untersuchungen des Betroffenen durch zwei verschiedene Ärzte des Sozialpsychiatrischen Dienstes haben nach Auskunft des Bezirksamtes keine entsprechenden Anzeichen ergeben. Allerdings hätten Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes zahlreiche Hausbesuche, Besprechungen mit dem rechtlichen Betreuer, den behandelnden Ärzten und den Mitarbeitern eines Pflegedienstes durchgeführt, um den Betroffenen in seinem Verhalten zu beeinflussen, wenn auch ohne den erhofften Erfolg.
Schließlich konnte jedoch der Bezirk über eine für die Petentin erfreuliche Entwicklung berichten: Der nach einem Ladendiebstahl von der Polizei aufgegriffene Nachbar der Petentin habe sich freiwillig in die Behandlung in einer psychiatrischen Klinik begeben.
Da der Betroffene offenbar mit dem Leben in einer eigenen Wohnung überfordert sei, die ihm ja auch gekündigt worden sei, bemühten sich die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes derzeit zusammen mit dem Betreuer und den behandelnden Ärzten der Klinik, eine geeignete Wohnform für ihn zu finden.
Nachdem der Ausschuss von dem zuständigen Amtsgericht erfahren hatte, dass es nunmehr doch auf Antrag des Betreuers einer Unterbringung des Betroffenen für die Dauer von 6 Wochen zugestimmt hatte und diese Frist demnächst ablaufen würde, bat er das Bezirksamt, bei dem Betreuer anzuregen, erneut die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung zu beantragen, um die Zeit bis zu der angestrebten dauerhaften Lösung zu überbrücken und weitere Zwischenfälle zu vermeiden. Hierauf teilte das Bezirksamt nach Rücksprache mit dem Betreuer mit, dass der Betreute aus der psychiatrischen Klinik in eine Senioreneinrichtung gezogen und die Wohnung auch seitens des Betreuers gekündigt worden sei.
Der Ausschuss nahm daher an, dass die Probleme in der Nachbarschaft nunmehr behoben sein dürften, und unterrichtete die Petentin über diese positive Entwicklung. Die Petentin bedankte sich sehr für die Bemühungen des Ausschusses und teilte mit, dass sie nach Ablauf von drei Monaten wieder in ihre Wohnung zurückgezogen sei. Allerdings habe es danach vorübergehend weitere Belästigungen gegeben, da dem Betroffenen zunächst nicht der Schlüssel für das Mietshaus abgenommen worden sei.
Nunmehr kann aber davon ausgegangen werden, dass hier wieder Frieden einkehrt.
In einem anderen Fall wandte sich eine Vermieterin an den Petitionsausschuss, weil ein Mieter den Hausfrieden in ihrem Mietshaus empfindlich störte.
Zunächst hatte sie noch gemeinsam mit den Bewohnern des Hauses versucht, die aufgetretenen Konflikte zu schlichten, leider vergeblich. Mehrere Male bedrohte der Mieter die Mitbewohner mit laufender Motorsäge oder ging mit Äxten auf sie los, präsentierte seinen mit einem Messer kombinierten Schlagring oder bewarf ältere Menschen mit leeren Bierflaschen, so dass sich diese nicht mehr trauten, den Hof zu betreten und zu den Mülltonnen zu gehen. Unbekleidet ging er auf den Hauswart zu und würgte ihn ohne einen erkennbaren Grund. Er steckte den Gartenzaun und die danebenliegende Garage in Brand. Auch die Lärmbelästigungen waren unerträglich. Das Mietshaus wurde ebenfalls beschädigt. Aufgebrochene Briefkästen, abgeschlagener Putz, verschmutzte Hausfassade, zerschlagene Fliesen an der Eingangstreppe, aufgebrochene Keller, zerstörte Eingangspforte und vieles mehr mussten die Betroffenen hinnehmen. Innerhalb von zwei Jahren seit dem Einzug des Mieters kam es nach Mitteilung der Vermieterin zu etwa 80 Polizeieinsätzen mit 43 Einlieferungen des Mieters in die Nervenklinik. Während der teils kurzen, teils längeren
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