Sozialkarte als kundenorientiertes Angebot der Verkehrsunternehmen

„Der Senat wird aufgefordert, sich bei der BVG und S-Bahn GmbH dafür einzusetzen, dass die Verkehrsunternehmen auch zukünftig eine Sozialkarte für Berlin anbieten.

Diese soll ein einkommensabhängiges, selbst kalkuliertes Angebot sein, das ohne zusätzliche Zuschüsse des Landes Berlin Sozialhilfeempfängern und finanziell ähnlich Gestellten den Erwerb von ÖPNV-Zeitkarten ermöglicht und damit den Verkehrsunternehmen Kunden und entsprechende Einnahmen sichert.

Der Preis dieser einheitlichen Sozialkarte ist der Leistungsfähigkeit des berechtigten Personenkreises angemessen zu gestalten."

Hierzu wird berichtet:

Der Senat hat auf Grund der extremen Haushaltsnotlage mit Beschluss vom 01.07.2003 ab dem Jahr 2004 die Zuschüsse an BVG und S-Bahn Berlin GmbH zur Finanzierung der Berlin-Karte S für Sozialhilfeempfänger in Höhe von 17,4 Mio. gestrichen. Da BVG und S-Bahn Berlin GmbH nach ihren Aussagen einen adäquaten Sozialtarif ohne Kostenerstattung nicht anbieten können, ist das Ticket zum 01.01.2004 weggefallen.

Die BVG ist laut Unternehmensvertrag mit dem Land Berlin verpflichtet, sich so zu sanieren, dass die Fahrgeldeinnahmen zur Hauptfinanzierungsquelle werden. Sie kann deshalb zusätzliche, mit Einnahmeverlusten verbundene Tarife nicht anbieten.

Auf Antrag der Verkehrsunternehmen werden ab dem 01.04.2004 zudem das Berlin-Ticket A für Arbeitslosenhilfeempfänger und die Seniorenkarte nicht mehr angeboten werden.

Um die Mobilität auch von einkommensschwachen Personengruppen dennoch zu unterstützen, wird ab 01.04.2004 das sogenannte 10-Uhr-Ticket eingeführt. Diese übertragbare Monatskarte soll mit einer Tarifhöhe von 49,50 gegenüber der normalen Zeitkarte um ca. 22 % rabattiert werden. Sie kann montags bis freitags an Werktagen ab 10 Uhr und sonnabends, sonn- und feiertags ganztägig genutzt werden. Dieses Angebot ist aufgrund der Sperrzeiten und des Preises zwar kein gleichwertiger Ersatz für das Berlin-Ticket A sowie für die Seniorenkarte und keinesfalls für die BerlinKarte S, bietet aber einen zumindest gegenüber der normalen Monatskarte deutlich niedrigeren Preis.

Für Sozialhilfeempfänger stellt dieses Ticket kein unterstützendes Angebot zur Sicherstellung ihrer Mobilität dar, weil der Preis von 49,50 den im Regelsatz enthaltenen Anteil für Mobilität von 20,40 um ca. 14 % übersteigt und damit nicht finanziert werden kann.

Darüber hinaus hat sich der Senat nach umfangreichen Diskussionen zu den Tarifmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr des Jahres 2004 darauf verständigt, dass unter Federführung der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) eine Arbeitsgruppe die Konzeption für ein neues Sozialticket entwickeln und seine Einführung zum 1. Januar 2005 vorbereiten soll. Der Arbeitsgruppe gehören weiterhin an: die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH.

Dabei sollen insbesondere Vorschläge zur Finanzierung und zum Berechtigtenkreis eines Sozialtickets erarbeiten werden. Grundsätzlich soll das neue Sozialticket weder zu Lasten der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen gehen noch zu neuen, zusätzlichen Zuschüssen aus Landesmitteln an die BVG führen.

Der Senat strebt an, dass zum 1. Januar 2005 abhängig von den Ergebnissen von Neuberechnung und Marktbeobachtung - ein Sozialticket eingeführt werden könne, das auch die zum Jahresbeginn 2005 in Kraft tretenden Neuregelungen beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt.

Ich bitte den Berichtsauftrag damit als erledigt anzusehen.