Zur Verdeutlichung dieses Planungsziels wird gemischte Baufläche M2 statt Gemeinbedarfsfläche und gemischter Baufläche M1
Die Darstellungen des FNP werden entsprechend den weiterentwickelten und mit dem Planwerk Innenstadt präzisierten Nutzungsvorstellungen für den Bereich Molkenmarkt, Alexanderstraße überarbeitet.
Planerisches Ziel ist im Sinne des Vorranges der Innenentwicklung eine städtebauliche Aufwertung durch die konkrete Interpretation von innerstädtischem Wohnen für einen urbanen Nutzungsmix in diesem verkehrlich hoch erschlossenen Zentrumsbereich.
Zur Verdeutlichung dieses Planungsziels wird gemischte Baufläche M2 statt Gemeinbedarfsfläche und gemischter Baufläche M1 dargestellt.
Die Änderung (§ 13 BauGB) erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit den B-Plänen I - 43 und I - 45.
Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (voraussichtlich 2003) in die Planzeichnung übernommen. Flächennutzungsplan - Änderung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - I
Die Darstellungen des FNP werden für die Gebiete an der Klingelhöferstr., An der Urania und nördlich der Lietzenburger Str., den insbesondere auf Grundlage des Planwerks Innenstadt weiterentwickelten Nutzungsvorstellungen angepasst.
Mit der Darstellung von gemischter Baufläche M2 statt M1 sollen im Sinne des Vorranges der Innenentwicklung vorhandene Entwicklungspotentiale verstärkt für Wohnnutzung zur Verfügung gestellt werden. Auch kerngebietstypische Nutzungen können soweit erforderlich entwickelt werden.
Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (voraussichtlich 2003) in die Planzeichnung übernommen.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des StEP Zentren/ Einzelhandel und der neueren Entwicklungstendenzen im Bereich der Müllerstraße sollen die planerischen Voraussetzungen für eine Stabilisierung des Hauptzentrums verbessert werden.
Die Darstellung der Einzelhandelskonzentration (EHK) wird auf die Kernbereiche zwischen U- und S-Bahnhof Seestraße und Wedding konzentriert.
Die Rücknahme in den Randbereichen verbessert gleichzeitig den Schutz der hier überwiegend vorhandenen kleinteiligen Handelsstruktur gegenüber der Entwicklung von großflächigem Einzelhandel.
Die gemischte Baufläche M1 wird entlang der Müllerstraße in einheitlicher symbolischer Breite dargestellt; die Differenzierung ist Aufgabe der nachfolgenden Planungsebene.
Der U-Bahn-Betriebshof wird entsprechend der tatsächlichen städtebaulichen Entwicklung in den Zentrumsbereich einbezogen. Der Erhalt der Funktion des Betriebshofes wird durch die Darstellung des Symbols "Betriebshof" verdeutlicht.
Nach Aufgabe der bisherigen Nutzung ist eine städtebauliche Neubewertung dieses Teilbereichs erforderlich.
Planungsziel ist die Realisierung einer attraktiven Nutzungsmischung mit gewerblicher Nutzung, Wohnnutzung und Kultur (Berlinische Galerie) unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Substanz.
Die bisherige Darstellung von gewerblicher Baufläche in Verbindung mit der straßenbegleitenden Wohnbaufläche wird geändert in gemischte Baufläche M2.
Planungsziel ist die Aufwertung des Spreeraums Friedrichshain-Kreuzberg. Die Darstellungen des FNP werden wie folgt geändert:
- Westlich und östlich der Warschauer Straße Darstellung gemischte Baufläche M1.
- Im Bereich der ehem. Bahnwerkstätten Revaler Straße Darstellung gemischte Baufläche M2 und Bahnfläche.
- Entlang des Markgrafendamms Darstellung gemischte Baufläche M2.
- Der Schriftzug "Hafen" entfällt. Die Entwicklung von mischgenutzten Baugebieten ist südlich der Stralauer Allee möglich.
Der Eingangsbereich zu diesem Spreeraum kann durch bauliche Dominanten betont werden.
- Schulstandorte entfallen aufgrund der Bedarfsentwicklung. Die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil an der Revaler Straße wird angepasst.
- Statt der übergeordneten Hauptverkehrsstraße direkt südlich der Bahnanlagen wird die bestehende Verbindung Stralauer Allee und Markgrafen Damm dargestellt.
- Südlich der Spree Darstelllung gemischte Bauflächen M2, gewerbliche Baufläche und Wohnbaufläche W1; kleinteiliges Gewerbe soll gesichert werden.
Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (voraussichtlich 2003) in die Planzeichnung übernommen.000 FNP Berlin (Stand Juli 2001) 1:100.
Die Nutzungsdarstellung des FNP für die Fläche zwischen BAB 114, Schönerlinder Straße, BAB 10 und Bucher Straße wird entsprechend veränderter gesamtstädtisch bedeutsamer Planungsziele von einer Wohnbaufläche (ehem. Buch VI) in gewerbliche Baufläche und anteilig in Grünfläche geändert.
Die Lagegunst an der Bahn sowie die Autobahn-Anbindung bieten gute Voraussetzungen für die Ansiedlung gewerblich-industrieller Nutzungen mit hoher Arbeitsplatz-Konzentration.
Südwestlich der BAB 114 wird die gemischte Baufläche mit Anbindung an das Dorf Buchholz erweitert. Südlich angrenzende Wohnbauflächen werden in der Nutzungsdichte von W2 auf W3 reduziert, partiell erfolgt eine Rücknahme von Siedlungserweiterungsflächen zugunsten von Grünfläche.
Westlich der Bucher Str. wird eine großzügige Grünverbindung zwischen dem LSG Bucher Forst und dem Panke-Grünzug entsprechend den Abgrenzungen des Naturparks Barnim dargestellt, die einen wirksamen Puffer gegenüber dem NSG Karower Teiche bildet; der Dörferwanderweg wird nördlich der Bahntrasse weitergeführt.
An den Kreuzungen der DB-Bahntrasse mit der Schönerlinder Str. und der Bucher Str. werden zwei neue S-Bahnhöfe dargestellt.
Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (voraussichtlich 2003) in die Planzeichnung übernommen.
Planungsziel ist die Integration des Bereiches in die umgebende Nutzungsstruktur unter besonderer Berücksichtigung der Lage im Kreuzungsbereich zweier übergeordneter Hauptverkehrsstraßen.
Zugleich soll eine Arrondierung der westlich angrenzenden Wohnnutzung bei gleichzeitiger Integration notwendiger Infrastruktureinrichtungen ermöglicht werden.
Es erfolgt daher eine Darstellungsänderung von gewerblicher Baufläche in gemischte Baufläche M2.
Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (voraussichtlich 2003) in die Planzeichnung übernommen.
Die Darstellung von Grünflächen anstelle der nach Wiederherstellung der Verbindungskurve zwischen Stettiner Bahn und Nordbahn ungünstig zu erschließenden gewerblichen Baufläche trägt diesem Planungsziel Rechnung.
Die Anbindung der innerhalb des Gleisdreiecks liegenden Fläche an den Grünzug sowie die Konkretisierung der Zweckbestimmung der Grünfläche erfolgen auf den nachfolgenden Planungsebenen.
Die Änderung (§ 13 BauGB) erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem B-Plan XIX - 61.
Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (voraussichtlich 2003) in die Planzeichnung übernommen.
SenStadt I B 2
Tel.: 9025 - 1350
chlorfrei gebleicht Flächennutzungsplan - Änderung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - I Planerisches und wirtschaftspolitisches Ziel ist es, den Ortsteil Buch als Berliner Kompetenzzentrum für Biomedizin und -technologie zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang wird die bisher vorgesehene Nutzung des Standortes "Dr. Heim" als Haftkrankenhaus aufgegeben.
Die Flächen des unter Denkmalschutz stehenden Ensembles sollen als Erweiterungsflächen für den Biomedizinischen Forschungscampus BerlinBuch (Synergieeffekte) einer behutsamen Nachnutzung zugeführt werden.
Um diese Nachnutzung der vorhandenen baulichen Anlagen vorzubereiten und um erforderliche interne Potenziale mobilisieren zu können, wird anstatt Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil und der Zweckbestimmung "Technologiepark Buch" dargestellt.
Die Nutzungsabgrenzungen werden gleichzeitig der tatsächlichen Flächenkulisse angepasst.
Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (voraussichtlich 2003) in die Planzeichnung übernommen.
Der Bereich wird daher in Erweiterung an die westlich angrenzende Fläche als "Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil" dargestellt. Das Symbol "ungedeckte Sportanlage" wird durch das Symbol "gedeckte Sportanlage" ersetzt.
Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (vorraussichtlich 2003) in die Planzeichnung übernommen.