Einbürgerungshindernisse

Folgendes beschlossen: "Der Senat wird aufgefordert, Einbürgerungshindernisse abzubauen und ein positives Klima für mehr Einbürgerungen zu schaffen. Hierzu sind folgende Maßnahmen zu treffen:

1. Der Senat soll weiterhin wie auch in der Vergangenheit durch Veröffentlichungen und Aktivitäten dafür werben, Migrantinnen und Migranten für die Einbürgerung zu gewinnen. Hierzu ist eine Einbürgerungskampagne mit dem Ziel, die Berlinerinnen und Berliner ohne deutschen Pass für die Einbürgerung zu gewinnen, zu starten. Im Rahmen der Kampagne sind die Zielgruppen auch über muttersprachliche Medien anzusprechen.

2. Die Beratung der Einbürgerungsbehörde vor Antragstellung des Bewerbers muss so intensiviert und verbessert werden, dass Anträge mit unzureichenden Aussichten auf Erfolg möglichst vermieden werden.

3. Es soll geprüft werden, ob es sinnvoll ist, ein Statusblatt mit einbürgerungsrelevanten Inhalten ­ statt der Ausländerakte ­ von der Ausländerbehörde an die bezirklichen Einbürgerungsstellen zu übermitteln.

4. Um mehr Transparenz für den Einbürgerungsbewerber zu sichern, wird bei Antragstellung ein Ablaufplan zu den einzelnen Verfahrensschritten ausgehändigt. So kann der Antragsteller den Verlauf der Bearbeitungsschritte verfolgen.

5. Das Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen bei der Anspruchseinbürgerung ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Entscheidung nachzuweisen. In den meisten Fällen ist es jedoch hilfreich, wenn der Antragsteller schon bei Antragstellung Unterlagen über seine wirtschaftlichen Verhältnisse einreicht, damit die bezirkliche Einbürgerungsbehörde ihn bereits zu diesem frühen Zeitpunkt über die Erfolgsaussichten seines Antrages informieren kann.

6. Bezieht der Einbürgerungsbewerber Sozialoder Arbeitslosenhilfe, übersendet die Einbürgerungsbehörde einen standardisierten Fragebogen an das jeweils zuständige Sozial- oder Arbeitsamt. Bezieht der Antragsteller Arbeitslosen- oder Sozialhilfe bei Antragsstellung ist durch Prüfung seines Verhaltens in der Vergangenheit festzustellen, ob der Bezug von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe zu vertreten ist. Eine Prognose ist nicht anzustellen. Entfällt der Bezug von Transferleistungen während der Dauer des Einbürgerungsverfahrens, gilt die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Fragebogen sowie durch Prüfung des Verhaltens des Bewerbers in der Vergangenheit entscheidet die Einbürgerungsbehörde über den Antrag.

7. Die Bezirksämter werden aufgefordert, zum Abbau der offenen Bearbeitungsfälle einen Pool von eigenen zA-Kräften zusammenzustellen und darüber hinaus bei der Senatsverwaltung für Finanzen (bzw. beim noch einzurichtenden Zentralen Stellenpool) weiterhin die Bereitstellung von Überhangkräften zu beantragen.

8. Die Bezirke setzen ihre Bemühungen um eine einheitliche Software für das Einbürgerungsverfahren mit der dafür eingerichteten KoBIT gemeinsam mit dem LIT fort.

9. Gemeinsam mit den bezirklichen Einbürgerungsbehörden sollen weitere Beschleunigungspotenziale erarbeitet werden.

Der Senat berichtet zum Ende des 1. Quartals 2004 über die Ergebnisse."

Hierzu wird berichtet:

Vorbemerkung:

Zur Vorbereitung des Berichts wurden die Bezirksämter und der Beauftragte des Senats für Integration und Migration zu einzelnen Punkten um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen (Anlage 1) wurden im Folgenden einbezogen.

Zu 1.: Nach Ansicht des Senats und der Bezirksämter ist eine gezielte Werbekampagne, Ausländer und Ausländerinnen für die Einbürgerung zu gewinnen, aus integrationspolitischen Gründen erwünscht und notwendig. Durch den Beauftragten des Senats für Integration und Migration sind bereits in der Vergangenheit neben Interviews auch in muttersprachlichen Medien vielfältige gezielte Aktivitäten und Veröffentlichungen erfolgt. Der Senat verweist etwa auf die herausgegebenen Informationen über die jeweiligen Gesetzesänderungen im Staatsangehörigkeitsrecht. Diese und aktuelle Informationen werden künftig nicht nur als Broschüren, sondern auch als elektronische Dateien zur Verfügung stehen.

Unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten wird der Senat prüfen, ob und wann eine weitere aktive Werbekampagne durchgeführt wird.

Zu 2.: Nach Ansicht des Senats und der Bezirksämter hat eine qualitativ hochwertige Beratung einbürgerungsinteressierter Ausländer und Ausländerinnen vor Antragstellung - insbesondere zur Vermeidung der Annahme aussichtsloser Anträge oberste Priorität.

Aus diesem Grund wurde das Thema auch in den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen eingebracht. Hierdurch sollen die ausländischen Interessenverbände für eine verbesserte Beratung im frühstmöglichen Stadium sensibilisiert werden.

Zusätzlich ermuntert der Beauftragte des Senats für Integration und Migration Ratsuchende, die sich aus anderen Gründen an seine Dienststelle wenden, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, wenn erkennbar ist, dass sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach überschlägiger Prüfung erfüllen.

Die Senatsverwaltung für Inneres hat die Bezirksämter darüber hinaus in einem Rundschreiben nochmals auf den hohen Stellenwert ihrer Beratungstätigkeit hingewiesen und darum gebeten, zur weiteren Verbesserung ggf. auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.

Zu 3.: Die Übermittlung eines Statusblattes an die Ausländerbehörde zur Abfrage einbürgerungsrelevanter Inhalte ist nicht sinnvoll. Die Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Einbürgerungsvoraussetzungen hat durch die hierfür zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zu erfolgen. Nach den Erkenntnissen des Senats ist die bisherige Praxis bei der Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Einbürgerungsvoraussetzungen - Übersendung der Ausländerakte und Auswertung durch die Einbürgerungsbehörde - keine relevante Ursache für Verfahrensverzögerungen.

Zu 4.: Nach Ansicht des Senats und der Bezirksämter ist die Erarbeitung eines Ablaufplans zur Schaffung einer höheren Transparenz für die Antragsteller aufgrund der individuellen Fallkonstellationen lediglich in sehr groben Zügen möglich.

Die Bezirksämter werden jedoch bereits vorhandenes Informationsmaterial überarbeiten und vereinheitlichen.

Zu 5.: Der Senat hat eine entsprechende Vorgehensweise durch Rundschreiben geregelt. Die praktische Umsetzung wird von den Bezirksämtern bestätigt.

Zu 6.: Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Einbürgerungsvoraussetzungen nach dem Ausländergesetz muss im Falle des Bezuges von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe festgestellt werden, ob der Einbürgerungsbewerber den Bezug dieser Leistungen zu vertreten hat.

In vielen Fällen kann diese Feststellung bereits nach Aktenlage getroffen werden, ohne dass hierfür weitere Informationen des Sozial- oder Arbeitsamtes eingeholt werden müssen. Insofern wäre eine Vorgehensweise, in jedem Falle eine standardisierte Abfrage durchzuführen, zu schematisch und im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung auch kontraproduktiv.

In Fällen, in denen für eine Entscheidung weitere Informationen dieser Stellen erforderlich sind, werden Anfragen beim Arbeitsamt von den Bezirksämtern bereits weitestgehend standardisiert durchgeführt. Auch die Anfrage beim Sozialamt kann standardisiert durchgeführt werden. Allerdings kann die Auswertung der Sozialhilfeakte durch die bezirkliche Einbürgerungsbehörde selbst ergiebiger sein und teilweise auch schneller durchgeführt werden.

Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen werden die notwendigen Anfragen weiter standardisiert.

Im Übrigen entspricht die geforderte Vorgehensweise bereits der durch Rundschreiben geregelten behördlichen Praxis.

Zu 7.: Die Maßnahme soll, soweit möglich, umgesetzt werden. Die Bezirksämter haben in Ihrer Stellungnahme aber darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl an zA-Kräften stetig reduziert und bereits jetzt zu gering sei, um die Vielzahl der bezirklichen „Notbereiche" zu verstärken. Einer Vielzahl von Bezirken stünden keine zA-Kräfte zur Verfügung.

Ein Rückgriff auf Kräfte aus dem Zentralen Stellenpool erschiene den Bezirksämtern nur dann sinnvoll, wenn ein zumindest zweijähriger Einsatz dieser Personen gewährleistet wäre.

Nach Ansicht des Senats trägt auch ein nur einjähriger Einsatz von Überhangkräften erheblich zur Entspannung bei und sollte nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

Zu 8.: Eine einheitliche Software für das Einbürgerungsverfahren wurde auf Initiative der Bezirke durch die KoBIT beschafft. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll das Verfahren ab Mai 2004 in den Echtbetrieb gehen.

Zu 9.: Am 15.01.2004 haben die für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständigen Dezernenten der Bezirke und der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres einvernehmlich beschlossen, eine konkrete Vereinbarung zur Beschleunigung und Verbesserung der Einbürgerungsverfahren abzuschließen. Eine entsprechende Mustervereinbarung ist inzwischen auf Fachebene abschließend erarbeitet worden. Sie enthält insbesondere Maßstäbe zu einem zügigen Bestandsabbau und zu kürzeren Bearbeitungszeiten. Auch eine weitere Vereinheitlichung der Prüfung der wirtschaftlichen Einbürgerungsvoraussetzungen wird angestrebt. Sobald sich die politisch Verantwortlichen der Hauptverwaltung und der Bezirksämter über den genauen Wortlaut der Vereinbarung geeinigt haben, wird diese zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und den einzelnen Bezirksämtern abgeschlossen und eine wesentliche Grundlage für die weitere verbesserte Bearbeitung der Einbürgerungsverfahren bilden.

Darüber hinaus tritt bereits seit ca. zwei Jahren einmal im Quartal eine Leitungsrunde der bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Inneres zusammen.

Aus diesem Kreis wurde im April 2002 eine Arbeitsgruppe - ebenfalls unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Inneres - gebildet, die sich mit ausgewählten Detailfragen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinheitlichung beschäftigt.

Als grundlegende Ergebnisse beider Gremien wurden bisher -eine einheitliche Einbürgerungssoftware be schafft,

-Vereinbarungen über einheitliche Qualitätsstandards bei Aktenabgaben zwischen den Bezirken und über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Verfahrensbeschleunigung insbesondere bei bevorstehender Einbürgerung geschlossen, -ein Leitfaden zur einheitlichen statistischen Erhebung von Anträgen erstellt, -Einigkeit über die Erarbeitung einheitlichen Informationsmaterials erzielt und -eine Regelung für die Bewertung von deutschen Sprachkenntnissen für Anträge, die vor InKraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts gestellt wurden, getroffen.

Bis zur Evaluierung der Vereinbarungen zwischen Bezirken und Senatsverwaltung für Inneres, zu der gesondert berichtet werden soll, sieht der Senat einstweilen davon ab, seine Absicht zur Rezentralisierung der Zuständigkeiten weiter zu verfolgen.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.