Mehrwertsteuer

Für die Instandsetzung der Aula der Max-Taut-Schule, OSZ Versorgungstechnik, Fischerstraße, Lichtenberg, als eingetragenes Baudenkmal Europäischer Dimension sind im Rahmen des EU Strukturfonds URBAN II EU-Mittel in Höhe von 3,579 Mio. Euro für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 vorgesehen. Davon wurden bisher 300.000,- Euro realisiert. Neben der schulischen Nutzung soll die Aula zu einem kulturellen Zentrum des Wohngebiets ausgestaltet werden. Die EU-Mittelverwendung für alle Bau- und Ausstattungsinvestitionen erfolgt im berufsbildenden Bereich unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz.

Städtepartnerschaften sowie Bildungsprogramm LEONARDO DA VINCI

Im Bereich der berufsbildenden Schulen wurde die Zusammenarbeit in den Städtebündnissen XARXA FP und SocInc vertieft. Die Projekte werden an der FriedrichList-Schule, OSZ Wirtschaftssprachen/Kompetenzzentrum Internationale Beziehungen koordiniert.

Im Städtebund SocInc, dessen Motto „Soziale Integration durch Bildung und Ausbildung" lautet, wird seit November 2002 bis 31.10.2004 das Leonardo-da-VinciPilotprojekt „Information network on social inclusion through education and training" durchgeführt. Lokale Partner sind neben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport die Annedore-Leber-Oberschule, die Loschmidt-Oberschule, die PeterLenne-Schule (OSZ Agrarwirtschaft), die Gottlob-Münsinger-Oberschule, der Internationale Bund und die OTA-Stiftung (Webseite www.socinc.net). 2003 wurden das R3L-Projekt: Lokale Bündnisse „Schule ­ Berufsleben" und Mobilitätsprojekte (Entsendung von 92 Praktikanten sowie von 13 jungen Arbeitnehmern in XARXA und SocInc-Städte) realisiert sowie die Qualitätsmanagement-Zertifizierung nach ISO 9001:2000 und Mobilitätsprojekte für Ausbilder vorbereitet.

Im Jahr 2004 werden erstmals Jugendliche durch Vermittlung der XARXAPartnerstadt Turin die Hälfte ihres freiwilligen sozialen Jahrs in Einrichtungen von Berliner SocInc-Partnern absolvieren.

Im Rahmen der Städtepartnerschaft Berlin ­ Moskau und der nunmehr zehnjährigen Zusammenarbeit mit dem Komitee Familie und Jugend der Stadtregierung von Moskau wurden während der Moskauer Tage in Berlin auch gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt, die mit der Perspektive einer dauerhaften Zusammenarbeit der Jugend Berlins mit der europäischen Metropole Moskau angelegt wurden. Neben den Veranstaltungen im FEZ und im Jagdschloss Glienicke wurde ein gemeinsamer Jugendkulturklub in der Schlesischen Straße 27 durchgeführt, der 2004 in Moskau fortgesetzt wird. Erfahrungen im Bereich Theater, Foto und bildnerisches Gestalten wurden ausgetauscht. Weiterhin nahm eine Moskauer Delegation an der Europäischen Jugendmesse YOU mit Begeisterung teil.

II.1.3 Senatsverwaltung für Finanzen Steuerrecht und Investitionszulage

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003, sind - mit Wirkung vom 01.01.2004 - verschiedene EU-Richtlinien bzw. -Vorgaben in das nationale Steuerrecht übernommen worden. Sie haben Auswirkungen auch für Berliner Unternehmen. Bei der Umsatzsteuer sind weitere Fortschritte auf dem Weg zur Vereinheitlichung des in den EU-Mitgliedstaaten geltenden gemeinsamen Mehrwertsteuersystems erzielt worden. Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) verabschiedet. Durch die Rechnungsrichtlinie werden die obligatorischen Angaben in der Rechnung für den Bereich des Umsatzsteuerrechts harmonisiert. Darüber hinaus wird für die Rechnungsstellung durch Dritte, die Abrechnung durch Gutschriften und die elektronische Rechnungsstellung ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen geschaffen. Die Harmonisierung der Rechnungsregelungen im Bereich der Umsatzsteuer ist ein Beitrag zur Reduzierung der Formvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten und damit zur Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts. Damit wurden Forderungen auch von Berliner Unternehmen auf Erleichterungs- und Übergangsregelungen berücksichtigt.

Die Förderung von nach dem 31.12.2003 und vor dem 01.01.2005 begonnenen betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern und in Teilen Berlins (§ 2 Investitionszulagengesetzes 1999 <InvZulG 1999>) stand unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Europäischen Kommission. Durch verschiedene Anpassungen mit dem Steueränderungsgesetz 2003 sind die Voraussetzungen für die am 10.12.2003 erteilte Genehmigung geschaffen worden, so dass diese Förderung jetzt gewährleistet ist.

Dabei wurden auch die Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor vom 20.01.2001 (Abl. EG 2001 Nr. C 19 S.7) und der multisektorale Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben vom 13.02.2002 (Abl. EG 2002 Nr. C 70 S.8) umgesetzt. Die vorgenannten Rahmenregelungen sind auch bei der Anwendung des § 7 g Abs.8 Einkommensteuergesetz (Ausschluss der sog. Ansparrücklage für Existenzgründer in bestimmten sensiblen Sektoren) zu beachten.

Des Weiteren hat sich Berlin an der Initiative der neuen Länder „Investitionszulagengesetz 2005/2006" (BR-Drs. 461/03 und 179/04) beteiligt, durch die eine Anschlussförderung für Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Ländern und in Teilen Berlins sichergestellt werden soll. Es soll eine der Höhe nach unveränderte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und eine unveränderte Förderung von Unternehmen im Randgebiet des Fördergebietes (gegenüber dem InvZulG 1999 ebenfalls unverändert) geben.

Nach dem am 4.3.04 gefassten Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, dem der Bundesrat am 12.3.04 zugestimmt hat, wird eine Voraussetzung sein ­ vorbehaltlich der Genehmigung der EU-Kommission ­, dass die betrieblichen Investitionen nach der Verkündung des Gesetzes begonnen und zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2006 abgeschlossen werden. Betriebliche Investitionen, die vor der Verkündung des Gesetzes begonnen und erst nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, sind nicht begünstigt. Anspruchsberechtigte, die ein begünstigtes Wirtschaftsgut von einem Betrieb, der nicht zum verarbeitenden Gewerbe oder den produktionsnahen Dienstleistungen gehört, zur Nutzung überlassen, werden dann durch eine Bescheinigung der zuständigen Bewilligungsbehörde für die Gewährung von

Investitionszuschüssen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für die gewerbliche Wirtschaft" nachzuweisen haben, dass die Investitionszulage in vollem Umfang auf das Nutzungsentgelt angerechnet worden ist.

Verwaltungszusammenarbeit

Die Berliner Steuerverwaltung unterstützt auch weiterhin die Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas zum Aufbau ihrer Verwaltungen. Die Koordinierung der von den deutschen Steuerverwaltungen zu erbringenden Leistungen, die auch der Vorbereitung einzelner Staaten auf den EU-Beitritt dienen, liegt beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Im Jahr 2003 wurden zwei mit Delegationen der Finanzverwaltung der Russischen Föderation beim BMF zu steuerlichen Themen durchgeführte Expertengespräche durch Angehörige der Berliner Steuerverwaltung unterstützt. Im Berichtszeitraum war ein Angehöriger der Berliner Steuerverwaltung als Langzeitexperte für das GTZ-Projekt „Einführung der Mehrwertsteuer" zur Beratung der BR Jugoslawien bei der Umsatzsteuer-Gesetzgebung freigestellt. In diesem Rahmen wurde zusätzlich ein Kurzzeitexperte für eine zweiwöchige Beratungsmaßnahme eingesetzt und eine serbische Delegation zu einem zweitägigen Informationsbesuch in der Berliner Steuerverwaltung empfangen. Weitergehende Maßnahmen für das Jahr 2004 sind zur Zeit nicht geplant.

Außerdem beteiligt sich Berlin am Austauschprogramm „FISCALIS", das auf Art. 100

a EU-Vertrag gestützt wird. Ziel dieses Aktionsprogramms ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU auf dem Gebiet der indirekten Steuern, die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts und die Optimierung der Verwaltungspraxis. „FISCALIS" beinhaltet drei Aktionsbereiche, um dieses Ziel zu erreichen:

1. Ausbau von Kommunikations- und Informationsaustauschsystemen und die Erstellung von Handbüchern und Leitfäden

2. Durchführung von Austauschmaßnahmen, Seminaren und multilateralen Kontrollen und

3. eine gemeinsame Fortbildungsinitiative (gemeinsames Fortbildungsprogramm, Sprachschulungen, Schaffung eines Gemeinschaftsinstruments für Schulungen).

Seit 1998 waren insgesamt 15 Steuerbeamte aus der Berliner Steuerverwaltung für jeweils ca. 14 Tage in anderen EU-Staaten (Dänemark, Schweden, Spanien, Finnland, Italien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Niederlande) zur Hospitation. Im gleichen Zeitraum wurde insgesamt 8 Teilnehmern aus den EU-Ländern Finnland, Spanien, Frankreich, Griechenland und den Niederlanden ein Gastaufenthalt in der Berliner Steuerverwaltung für jeweils ca. 14 Tage ermöglicht.

Notifizierung einer Umstrukturierungsbeihilfe für die Bankgesellschaft Berlin AG

Das 2002 eingeleitete Hauptprüfverfahren über eine Umstrukturierungsbeihilfe für die Bankgesellschaft Berlin nahm im folgenden Jahr seinen Fortgang. Im Dezember 2003 konnte Staatssekretär Caio Koch-Weser (BMF) im Beisein des Regierenden Bürgermeisters und des Senators für Finanzen mit EU-Kommissar Mario Monti (Wettbewerb) eine Einigung erzielen. Dieser Einigung folgend wird die Bankgesellschaft Berlin die Berliner Bank in einem spätestens am 01.10.2006 abzuschließenden Verfahren veräußern.