Baugrundstücke

Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ Entwurf des Bebauungsplanes XV-53a für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof" östlich des Segelfliegerdamms und der Straße am Flugplatz sowie für die Verbreiterung der Straße am Flugplatz im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal.1)

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der vom Senat von Berlin am beschlossenen Planreifeerklärung für die westliche Teilfläche der Änderung des Flächennutzungsplanes „Segelflieger Damm / GroßBerliner-Damm" (07/03) im Bezirk Treptow-Köpenick (Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-53a) wird zugestimmt. Einer späteren Beschlussvorlage zur diesbezüglichen Änderung des Flächennutzungsplanes von Berlin wird entsprechend zugestimmt werden.

Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-53a für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „BerlinJohannisthal/Adlershof" östlich des Segelfliegerdamms und der Straße am Flugplatz sowie für die Verbreiterung der Straße am Flugplatz im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil

Die Straßen im Entwicklungsbereich sind inzwischen teilweise benannt worden (gemäß Bekanntmachung vom 30.06.1998, ABl. Nr. 36). Danach erhalten die im Geltungsbereich gelegenen sowie die angrenzenden Straßen folgende Namen: MelliBeese-Ring, Walter-Huth-Straße, Wright-Allee, Hanuschkestraße, Wolfgang-Harlan-Straße, Segelfliegerdamm und Straße am Flugplatz. Diese Namen werden im folgenden verwandt. Auf Grund der §§ 165 bis 171 des Baugesetzbuchs (BauGB) wird im Bezirk TreptowKöpenick, in den Ortsteilen Adlershof und Johannisthal, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt, um das Gebiet entsprechend seiner besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung Berlins einer neuen Entwicklung zuzuführen. Der Bebauungsplan XV-53a ist Teil der Entwicklungsmaßnahme. Sein Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 20 ha.

Die Erforderlichkeit der umfassenden Neuordnung der vorhandenen Industrie- und Forschungsareale und der Wiedernutzbarkeit der Brachflächen resultiert aus dem im Land Berlin vorliegenden Bedarf an Arbeitsstätten, insbesondere in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie aus der inzwischen sehr differenzierten Wohnflächen- bzw. Grundstücksnachfrage und dem Grundsatz des Flächenrecycling.

Damit verbunden ist der erforderliche Ausbau einer leistungsfähigen technischen und verkehrstechnischen Infrastruktur.

Im Rahmen der Überprüfung der Entwicklungsziele insbesondere im Zuge der Umsteuerung sind die Flächen-Nutzungs-Ziele und die zulässigen baulichen Dichten sowie das darauf abgestimmte Erschließungskonzept mehrfach korrigiert bzw. geändert worden. Dies bedingt den langdauernden und komplizierten Planungsprozess.

Die Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen, d. h. die Sicherung und Erweiterung des bestehenden und die Ansiedlung weiteren Gewerbes, die Bereitstellung von Wohnbauflächen für kleinteiligen Wohnungsbau in innenstadtnahen Wohnlagen sowie damit verbunden die Neuordnung der Baugrundstücke und deren Erschließung, sind nur auf der Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplanes möglich.

Ferner müssen nach § 166 Abs. 1 BauGB für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne aufgestellt werden.

I.2. Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich östlich des Segelfliegerdammes und der Straße am Flugplatz im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal. Es umfasst das Gelände zwischen dem Landschaftspark (festgesetzter Bebauungsplan XV-68a) im Norden und im Osten, dem Grundstück südlich der Planstraße West 4 (zukünftige Wolfgang-Harlan-Straße) im Süden, der Straße am Flugplatz und dem Segelfliegerdamm im Westen. Der Segelfliegerdamm befindet sich nicht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes.

Gegenüber dem Stand der erneuten öffentlichen Auslegung im Jahre 1999 hat sich der Geltungsbereich geändert durch

· den Verzicht auf die Parkrandstraße West

· die Einbeziehung von Flächen aus dem Landschaftspark

· die geänderte Anbindung der zukünftigen Straße am Flugplatz.

· die Erweiterung um eine landeseigene Fläche südlich der künftigen WolfgangHarlan-Straße Lage

An das Plangebiet schließt sich westlich der Straße am Flugplatz und nördlich der Stubenrauchstraße eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und Lauben sowie mehrgeschossigen Plattenbauten (Wohnungsbau) südlich der Stubenrauch- und Winckelmannstraße an.

Die westlich vom Segelfliegerdamm gelegenen schmalen, west-ost-orientierten Grundstücke werden überwiegend gemischt genutzt. Entlang der Winckelmannstraße befinden sich Wohnund Geschäftsgebäude, während die übrigen, zum Segelfliegerdamm orientierten Grundstücksteile zum größten Teil gewerblich genutzt werden.

Im Osten grenzt das Plangebiet an den im Grundgerüst realisierten Landschaftspark „Natur- und Landschaftspark ehemaliges Flugfeld Johannisthal" an.