Staatsrat Dr. Färber Ich bin mir sicher dass wir das für Bremerhaven entsprechend werden darstellen

Abg. Frau Linnert (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Dr. Färber, können Sie dem Haus hier ganz deutlich beantworten, ob es sichergestellt ist, dass trotz der hohen Vorbelastungen der Investitionshaushalte in den nächsten Jahren Bremerhaven seinen Anteil von 25 Prozent erhalten kann? Sind Sie ganz sicher, dass nicht die Vorentscheidungen schon dazu geführt haben, dass im Rahmen der Finanzplanung vorgesehene Mittel so weit ausgeschöpft sind, dass der Anteil von Bremerhaven gar nicht mehr abgedeckt werden kann?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Ich bin mir sicher, dass wir das für Bremerhaven entsprechend werden darstellen können.

Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Vielleicht kann jemand Herrn Senator Eckhoff behilflich sein, die Vorhänge aufzuziehen, damit wir hier Tageslicht hineinbekommen!

(Heiterkeit und Beifall)

Ich rufe die fünfte Anfrage auf. Sie ist überschrieben mit bremenports in Zech-Hotel. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: Trifft es zu, dass die bremische Hafengesellschaft bremenports die acht obersten Etagen des von der Firma Zechbau in Bremerhaven geplanten Luxushotels am Alten Hafen anmieten wird?

Zweitens: Welche Laufzeit, welche Miethöhe inklusive Nebenkosten, welche Mietanpassungsklauseln enthält der Mietvertrag zwischen Zechbau und bremenports, und wie verhalten sich die zukünftigen Kosten für bremenports kurz- und langfristig im Vergleich zu den bisherigen Mietkosten?

Drittens: Wann erfolgte die Zusage von bremenports an Zechbau, und hatte diese Zusage Einfluss auf Verwirklichung und Gestaltung dieses Hotelprojektes?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Staatsrat Dr. Färber: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Hafenmanagementgesellschaft bremenports und Co. KG hat ihren Hauptsitz in Bremerhaven. Bremenports ist in Bremen und Bremerhaven auf fünf Bürostandorte verteilt. Der bisherige Bürostandort Bussestraße in Bremerhaven soll als Erweiterungsfläche für das Alfred-Wegener-Institut und für die Stadtentwicklung Bremerhavens zur Verfügung gestellt werden. Um dieser für den Standort Bremerhaven wichtigen wissenschafts- und strukturpolitischen Entwicklung nicht im Wege zu stehen und um die Kernverwaltung auf einen Standort in Bremerhaven konzentrieren zu können, ist die bremenports auf der Suche nach geeigneten zusammenhängenden Büroflächen im Innenstadtbereich.

Vor diesem Hintergrund verhandelt bremenports zurzeit mit der Grundstücksgesellschaft Alter Hafen als Investor für ein Büro- und Hotelgebäude im Bereich Alter und Neuer Hafen über die Anmietung von entsprechenden Büroflächen.

Zu zwei: Da ein rechtsgültiger Mietvertrag noch nicht abgeschlossen wurde, können zurzeit keine weiteren Angaben zu den Inhalten gemacht werden.

Hierzu wird über das Ergebnis der Verhandlungen die Geschäftsführung von bremenports in der nächsten Aufsichtsratssitzung vor Abschluss des Vertrages berichten.

Zu drei: Unter wirtschafts- und strukturpolitischen Gesichtspunkten hat der Bereich Alter und Neuer Hafen für die Tourismus- und Stadtentwicklung in Bremerhaven eine herausragende Bedeutung. Zur Realisierung dieser für Bremerhaven so wichtigen Infrastruktur hat das Land Bremen erhebliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. Es ist deshalb zu begrüßen, wenn sich die bremenports als große und wichtige öffentliche Gesellschaft in Bremerhaven ebenfalls an diesem Standort engagieren kann und wird.

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Staatsrat, sagen Sie damit auch, dass die Meldung der Nordsee-Zeitung vom 24. Oktober dieses Jahres, dass ein Mietvertrag bereits unterschrieben sei, falsch ist?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Es hat einen solchen Vertrag gegeben, der aber wegen aufhebender Konditionen nicht rechtswirksam geworden ist.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Das heißt, es hat bereits einen unterschriebenen Mietvertrag gegeben. Können Sie erläutern, warum dieser aufgehoben worden ist? ­ 7. Sitzung am 25. 11. 03318 Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Es sind Konditionen, die auf Seiten des Vertragspartners, dieser Grundstücksgesellschaft hier, nicht eingehalten werden konnten.

Deswegen ist er nicht rechtswirksam geworden.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich würde gern von Ihnen wissen, ob Sie uns hier sagen können, dass es jenseits dieses eigentlichen Mietvertrages, dessen Werdegang, zunächst Zustandekommen, dann Wiederaufhebung, Sie gerade geschildert haben, schriftliche oder mündliche Zusagen, Vorverträge, Letter of Intent oder ähnliche Festlegungen von Seiten bremenports auf diesen Standort gibt oder gegeben hat.

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Sind mir nicht bekannt!

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Das heißt, es gibt bisher noch keinerlei, in welcher Form auch immer, Festlegungen der bremenports auf diesen Standort und damit auf die Anmietung dieser acht Stockwerke in diesem Hotel?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Ich weiß nicht, was Sie jetzt mit Festlegung meinen. Das habe ich ja betont, dass es immerhin einen Vertrag gegeben hat. Das zeigt das Interesse an diesem Standort.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Ist Ihnen bekannt, ob in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit dieses Investitionsobjekts, was ein durchaus üblicher Vorgang wäre, eine solche Festlegung der öffentlichen Seite, einen Mietvertrag abzuschließen, eingegangen ist?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Die Frage habe ich nicht verstanden.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Das kann ich für den Staatsrat des Wirtschaftsressorts gern noch einmal wiederholen: Ob in die Wirtschaftlichkeitsberechnung dieses Objektes die öffentliche Festlegung auf Anmietung solcher Flächen eingegangen ist! Das hat ja einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Objekts, nehme ich an.

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Eine öffentliche Festlegung soll in eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eingegangen sein?

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Richtig, das ist die Frage!)

Das verstehe ich nicht!

(Zuruf der Abg. Frau Linnert [Bündnis 90/Die Grünen]) Tut mir Leid, ich verstehe den Bezug nicht!

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Sie werden ja den Zusammenhang kennen, dass ein Investitionsobjekt rentabel ist durch zum Beispiel langfristige Mietverträge der öffentlichen Hand, da haben wir in Bremen mehrere Objekte, die nur dadurch zustande gekommen sind im Invest, und die Frage ist genau, ob dies hier auch für dieses Objekt zutrifft.

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Aber ich habe Ihnen doch das Interesse Bremens und auch von bremenports an diesem Objekt dargelegt. Ich habe Ihnen auch dargelegt, dass es im Moment keinen rechtswirksamen Vertrag gibt, und ich habe Ihnen dargelegt, dass darüber weiter verhandelt wird.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Können Sie als für bremenports zuständiges Senatsressort uns sagen, welcher Zeitplan von bremenports angedacht ist, wann dies zum Abschluss kommen soll?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr, Herr Kollege Wedler!

Abg. Wedler (FDP): Ist es eigentlich üblich, dass der Senat erst Verträge abschließt und sie dann hin terher, wenn sie ihm dann nicht mehr gefallen, wieder fallen lässt, oder wenn der Investor oder der Mieter dann sagt, das rentiert sich für mich nicht, dass sie dann den Vertrag gemeinsam wieder aufheben?

Normalerweise gehören zu Verträgen zwei Partner, die sich einig sind und einen solchen Vertrag schließen.

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Der Senat ist hier nicht Vertragspartner, und es ist auf Seiten dieser Vertrag nicht aufgehoben worden.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Wedler (FDP): Also verstehe ich Sie so, dieser Vertrag gilt weiter? Eben haben Sie doch etwas anderes erzählt.

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Ich habe Ihnen gesagt, dass Konditionen dieses Vertrages nicht eingehalten worden sind. Das bezieht sich aber nicht auf die Seite bremenports.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Wedler (FDP): Also verstehe ich Sie so, der Vertrag existiert, nur, es gibt noch Verhandlungen über die Konditionen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Nein, der Vertrag existierte, er ist aber nicht rechtsgültig, nicht rechtswirksam geworden, weil es aufhebende Konditionen in diesem Vertrag gibt.

Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift Schulverweigerung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Abg. Rohmeyer (CDU): Wir fragen den Senat:

Wie viele Schülerinnen und Schüler sind mit welcher Intensität seit dem Schuljahresbeginn 2003/ 2004 als Schulverweigerer auffällig geworden?

In wie vielen Fällen ist der Schulermittlungsdienst Schulverweigerung nachgegangen, und welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte gehabt?

Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat aus der seit Jahren steigenden Zahl der Schulverweigerer unter Berücksichtigung seiner bereits eingeleiteten Maßnahmen?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Fragen eins und zwei: In diesem Schuljahr sind in den Schulen zirka 250 Schülerinnen und Schüler durch Schulvermeidung auffällig geworden. In 126

Fällen ist der Beratungsdienst gegen Schulvermeidung eingeschaltet und auch tätig geworden, da schulinterne Maßnahmen nicht gegriffen haben. In allen Fällen führte der Beratungsdienst gegen Schulvermeidung zunächst eine Klärung der Situation durch Hausbesuche herbei.

In 42 Fällen wurden Fachdienste wie Schulpsychologischer Dienst, Amt für Soziale Dienste, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst und andere eingeschaltet. In der Vergangenheit ergab sich durch diese beratenden Maßnahmen eine Erfolgsquote von etwa 40 Prozent.

In fünf Fällen wurde ein Bußgeld verhängt, nachdem beratende Maßnahmen erfolglos geblieben sind.

In allen fünf Fällen erfolgt nach der Verhängung des Bußgeldes ein regelmäßigerer Schulbesuch.

Im vergangenen Jahr wurden in fünf Fällen Langzeitpraktika durchgeführt. Alle fünf Praktika haben zu einem regelmäßigen anschließenden Besuch der Schule geführt. In den Projekten gegen Schulverweigerung werden zurzeit 42 Schülerinnen und Schüler betreut, der Schulbesuch in den Projekten ist erfreulich stabil.

Zu Frage drei: Durch eine konsequente Umsetzung der Verabredungen zwischen den Ressorts Bildung, Soziales und Inneres wird der eingeschlagene Weg weiterverfolgt und insbesondere die Arbeit in den SCHUPSen intensiviert, um die Beratung, Umsetzung und Kontrolle der notwendigen Maßnahmen bezogen auf die jeweiligen Schüler sicherzustellen.

­ Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Rohmeyer (CDU): Herr Senator, wie bewerten Sie Ihre soeben gegebene Antwort vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Äußerung vom Juli dieses Jahres, als Sie ja mit sehr markanten Worten das Thema Schulverweigerung, Schulschwänzen mit Bußgeldern in Verbindung gebracht haben? Wenn Sie die Zahlen sehen, 250 Fälle und nur in fünf Fällen ein Bußgeld verhängt, finden Sie, das steht in einer angemessenen Relation, oder sind Sie der Auffassung, dass diese Zahlen normalerweise auch nach Ihren Ankündigungen höher sein müssten?