Dieser Umstand ist bei der Aufteilung der Berliner Stadtgüter GmbH in einzelne Güter unbedingt zu

Stichtag für die Festlegung der Milchprämie (Einbringung der Prämie in die Betriebsprämie) ist der 31.03.2005.

Eine Zahlung von Prämien ist zukünftig an den Nachweis prämienberechtigter Flächen gebunden (Ackerfläche, Grünlandfläche, Futterfläche). Tierreiche, aber grünlandarme Betriebe sind auf diese Weise zu einer Anpassung der Betriebsstruktur gezwungen, denn die Prämien werden langfristig nur noch auf Basis Hektar/Grünlandfläche und Futterfläche gewährt.

Dieser Umstand ist bei der Aufteilung der Berliner Stadtgüter GmbH in einzelne Güter unbedingt zu berücksichtigen.

d) Veränderungen im Bereich der Marktordnungen für Getreide und Milch (GMO)

aa) Die Roggenintervention entfällt.

Das Land Brandenburg rechnet mit Einkommensverlusten für die Brandenburger Betriebe in Höhe von 20 bis 25 Mio. pro Jahr.

bb) Von besonderer Bedeutung ist für die Berliner Stadtgüter GmbH die Entwicklung der Stützungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung für Milch.

Die Berliner Stadtgüter GmbH verfügt gegenwärtig über eine Milchquote von ca. 45 Mio. kg pro Jahr.

Zwar ist die Quotenregelung bis 2015 verlängert worden, doch wird die Senkung des Interventionspreises für Milch und der damit verbundene Preisverfall durch die Milchprämie nicht in vollem Umfang ausgeglichen.

Das Land Brandenburg erwartet für Brandenburgische Milcherzeuger Einkommenseinbußen von ca. 34,5 Mio. jährlich.

Abschließend ist festzustellen, dass durch die lange Dauer des Privatisierungsverfahrens der Berliner Stadtgüter GmbH die nunmehr vorzunehmende Ausschreibung vor dem Hintergrund der entscheidendsten Änderungen bei den Rahmenbedingungen für die Förderung der Landwirtschaft seit Gründung der EU stattfindet.

Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der Ausschreibung die Reform der GAP Berücksichtigung finden kann.

Besondere Mittel zur Förderung der Umstellung (ausschließlich) der Stadtgüter Berlin GmbH auf den ökologischen Landbau können vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) grundsätzlich nicht bereit gestellt werden:

Eine Vielzahl von Förderprogrammen sowie die Art und Höhe der Fördersätze werden von der EU durch Verordnungen festgelegt, die in allen Mitgliedsstaaten gelten.

Darüber hinaus setzt der Bund - im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume - die Förderschwerpunkte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch das GAK-Gesetz und das Gesetz zur Umsetzung der Reform der GAP fest. Diese Gesetze gelten bundesweit.

Schließlich regeln die Bundesländer - im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume besondere Förderschwerpunkte im Entwicklungsplan für die ländlichen Räume (EPLR) des jeweiligen Landes.

Sowohl das Land Berlin als auch das Land Brandenburg haben von der Möglichkeit, den ökologischen Landbau und die extensive Nutzung des Grünlandes (geringer Viehbestand) zu fördern, Gebrauch gemacht.

Die Fördervoraussetzungen und Fördersätze sind weitgehend einheitlich: extensive Grünlandbewirtschaftung BB: 130 /ha; BE: 128 /ha ökologischer Landbau BB: 130 - 400 /ha BE: 100 - 130 /ha

In Berlin werden gegenwärtig nur 77 ha von insgesamt vier Betrieben ökologisch bewirtschaftet.

Nach Inkrafttreten des Landwirtschaftsstaatsvertrages im Oktober 2004 ist eine vollständige Anpassung der Förderrichtlinien des Landes Berlin an die Förderrichtlinien des Landes Brandenburg vorgesehen.

Eine besondere Förderung des ökologischen Landbaus durch den Bund - neben den o. g. aufgeführten EUBundes- und Landesprogrammen - hat es nicht gegeben und kann es auch nicht geben, da ein solches Förderprogramm gegen EU-Recht verstieße (verbesserte Wettbewerbsbedingungen für einen deutschen Betrieb, die Berliner Stadtgüter GmbH,) und, sofern die Förderung nicht allen Betrieben in allen Bundesländern gleichermaßen zu Gute käme, den innerdeutschen Wettbewerb stören würde. Das GAK-Gesetz dient ja gerade der Schaffung gleicher Wettbewerbschancen für die landwirtschaftlichen Betriebe in allen Bundesländern.