Grundschule

Diesem Thema widmet sich auch die gegenwärtig stattfindende Untersuchung zur Situation des Schulsports in Deutschland, eine Untersuchung im Auftrag des Deutschen Sportbundes (DSB), die von der Kultusministerkonferenz (KMK) unterstützt wird. Mit der Durchführung der Untersuchung ist eine Gruppe von sportwissenschaftlichen Instituten unter Leitung von Prof. Brettschneider (Universität Paderborn) beauftragt worden. Aufgrund der vorhandenen Budgetbegrenzung ist die vertiefende Untersuchung auf 7 Länder beschränkt (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Die Analyse programmatischer Daten (Lehrpläne etc.) wird für alle Länder erfolgen. Neben den anderen 8 Ländern wird in Berlin im Rahmen der empirischen Studie die Sportstättensituation an den Schulen erhoben. Ergebnisse dieser Untersuchung sind 2005 zu erwarten.

Der Schulsport bietet selbst eine Reihe von Vergleichsmöglichkeiten auf der Grundlage von Leistungsstandards, die aber bisher bei der Einschätzung der Qualität des Sportunterrichts wenig Beachtung finden. Hier sei in der Oberstufe an das Prüfungsfach Sport, an die Bundesjugendspieltabellen, an die JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA - Bedingungen und an das ausgebaute System der Vergleichswettkämpfe erinnert.

Ohne diese relativ objektiven Vergleichsmöglichkeiten zu vernachlässigen wird es notwendig sein, dass in Zukunft stärker die Unterrichtspraxis betrachtet wird, um das Fach noch effektiver für die Schüler/-innen zu machen, was nicht nur unter gesundheitlichen Aspekten ein wichtiges Thema ist.

Vorgehensweise Gemeinsam mit den Fachberaterinnen und Fachberatern Sport in den Bezirken wurde ein Fragebogen entwickelt, der an alle Schulen versandt wurde, um die Rückmeldung aus den Schulen zu bekommen. Schulaufsicht und Fachberater/-innen für den Sport in den Bezirken sowie Fachberater/-innen für Schulsportveranstaltungen wurden ebenfalls befragt. Weiterhin wurden Daten, die im Fachgebiet Schulsport des ehemaligen Landesschulamtes vorlagen, ausgewertet. Der Auswertungszeitraum bezieht sich im Wesentlichen auf das Schuljahr 2001/2002.

Neuere Daten sind nur partiell angeführt, weil dieser Bericht innerhalb des Bereiches Schulsport und Bewegungserziehung zusätzlich zur alltäglichen Verwaltungsarbeit geleistet werden musste.

Ein solcher Fragebogen stellt ein erstes, wenn auch sehr grobes Messinstrument dar, dessen Ergebnisse von den Verantwortlichen für den Schulsport diskutiert werden müssen und dessen Methodik für eine Fortschreibung verbessert werden muss. Das vorgelegte Ergebnis kann in Zukunft nach der vorgegebenen Berichtsgliederung erneuert werden. Ziel ist es, die Daten so sammeln und interpretieren zu können, dass sich Handlungsperspektiven ergeben. Die dargestellten Ergebnisse sind Zusammenfassungen. Die Fachberater/-innen der Bezirke haben sämtliche Unterlagen und können Interessierten differenziertere Auskünfte geben.

2. Rahmendaten

Rechtliche Grundlagen für den Schulsport in Berlin

Eine erhebliche Anzahl von rechtlichen Vorgaben sind die Grundlagen für das Handeln im Sportunterricht:

- Grundlage für alle Überlegungen ist die Verfassung von Berlin, in der im Artikel 32 festgeschrieben ist.

Sport ist ein förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens. Die Teilnahme am Sport ist den Angehörigen aller Bevölkerungsschichten zu ermöglichen.

- Dazu ist das Gesetz zur Förderung des Sports im Lande Berlin, insbesondere § 1 Abs. 6 und § 14 Abs. 5 Satz 1 und 2 zu berücksichtigen:

Der Sport in Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschulen, Hochschulen... wird nach den für diese Bereiche geltenden Vorschriften gefördert. Die Koordinierung mit dem allgemeinen Sportangebot ist sicherzustellen.

- Im Schulgesetz für Berlin ist im Paragraph 3 (3) ist festgeschrieben: Schulische Bildung und Erziehung sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere befähigen... ihre körperliche, soziale und geistige Entwicklung durch kontinuierliches Sporttreiben und eine gesunde Lebensführung positiv zu gestalten sowie Fairness, Toleranz, Teamgeist und Leistungsbereitschaft zu entwickeln.

- Die Einzelheiten der Nutzung öffentlicher Sportanlagen werden durch Verwaltungsvorschriften (Nutzungsvorschriften) festgelegt. Dabei sind folgende Vergabegrundsätze zu berücksichtigen:... Sportanlagen stehen den Schulen während der Schulzeit grundsätzlich bis 16.00 Uhr zur Verfügung.

- Die Berliner-Bäder-Betriebe, Anstalt öffentlichen Rechts, haben das Schulschwimmen sicherzustellen.

Die Nutzung der Schwimmbäder ist nach Maßgabe der Nutzungssatzung unentgeltlich sicherzustellen für... Schulen im Rahmen des von ihnen erteilten obligatorischen Schwimmunterricht.

- Weiterhin zu betrachten ist das Zweite Aktionsprogramm für den Schulsport von KMK, DSB und Deutschem Städtetag, in dem drei Sportstunden und die Kooperation mit dem Sport verabredet wurde.

- Stundentafeln und Rahmenpläne sind die wichtigsten Grundlagen für den Sportunterricht.

Dazu gibt es vielerlei Hinweise in schulrechtlichen Vorschriften, wie u.a. die Ausführungsvorschrift (AV) Aufsichtspflicht, AV Schulpflicht, AV Noten und Zeugnisse und AV Abitur.

Die im Jahr 1993 geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und dem Landessportbund Berlin zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein ist eine wichtige Basis für außerunterrichtliche Aktivitäten.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport ist gemeinsam mit dem Landessportbund Berlin bestrebt, in den Bildungs- und Erziehungsangeboten der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern ein entsprechendes und vielfältiges Bewegungs- und Sportangebot zu verankern. Alle Schülerinnen und Schüler sollen in den verschiedenen Formen der Ganztagsbetreuung die Chance erhalten, von einem vielseitigen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot zu profitieren. In diesem Zusammenhang wurde im März 2004 eine Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, dem Landessportbund Berlin und der Sportjugend Berlin über die Zusammenarbeit von Schulen und Sportorganisationen in der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern abgeschlossen.

Das Bundesministerium des Inneren fördert in Verbindung mit den Kultusministern die Bundesjugendspiele, die für jede Schule verpflichtend sein sollten.

Es gilt weiter der Senatsbeschluss über die Berliner Beteiligung bei der Organisation des Bundeswettbewerbes JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und die daraus folgende Beteiligung an den Wettbewerben der 16 Bundesländer.

All diese Vorgaben finden Eingang in den Sportunterricht und die außerunterrichtlichen Angebote. Stundentafel Berlin ist eines der Länder, in denen an den drei Stunden für den Sportunterricht festgehalten wird. Alle Schüler/-innen haben in der 3. Klasse (Grundschule) bzw. 4. Klasse (Sonderschule) ein Jahr Schwimmunterricht. Eine Vielzahl von Schulen hat eine Sportbetonung. Im Rahmen dieser Sportbetonung kommt es zu einer Verstärkung der für den Sportunterricht zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden. Die berufsbildenden Schulen sind differenziert zu betrachten.

Sportbetonung Grundschulen mit sportbetonten Zügen Merkmal:

Die 1.und 2. Klassen erhalten 4 Stunden Sportunterricht (3 Stunden plus 1 Stunde), die 3. bis 6. Klassen erhalten 6 Stunden Sportunterricht pro Klasse (3 plus 3 Stunden). Situation im Schuljahr 2002/03:

An 31 Grundschulen in allen12 Bezirken sind 39 sportbetonte Züge eingerichtet. Über 4.000 Grundschüler/innen haben damit verstärkten Sportunterricht in Berlin.

Weitere Grundschulen entwickeln Konzeptionen für eine Sportbetonung an ihrer Schule und sind an der Einrichtung sportbetonter Züge interessiert. Die "sportbetonten Grundschulen" leisten einen besonderen Beitrag zur Förderung sportlich begabter und sportlich interessierter Kinder.

Die Humboldt-Universität zu Berlin/Sportwissenschaft führte eine Studie zu den "Sportbetonten Grundschulen" in Berlin durch. Diese beispielgebenden Profilschulen im Schulsport sollen bundesweit Nachahmer finden und zu einer sportwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und bildungspolitischen Diskussion führen. Die Veröffentlichung dieser Studie wird vorbereitet. Hier liegen die Ansätze für die "Bewegungsfreundliche Schule" sowie für die Möglichkeit der "täglichen Sportstunde". Zielstellung: Erhalt und möglichst Festschreibung (Poolbildung) des Umfangs der „Abweichenden Organisationsform" sportbetonter Züge an Grundschulen.

Gesamtschulen mit sportbetonten Zügen Merkmal:

Neben dem dreistündigen Sportunterricht, wird der Wahlpflichtbereich mit vier Stunden in Klasse 7 und 8 sowie drei Stunden in Klasse 9 und 10 angeboten. Dazu kommen die verpflichtenden außerunterrichtlichen Angebote (Kerngruppenzeiten, Schülerarbeitsstunden), so dass bis zu 10 Stunden denkbar sind. Die Kooperation mit Vereinen oder Verbänden ermöglicht zusätzliche Trainingsangebote. In Anlehnung an AV "Betriebspraktika- Aufsichtfunktionen" können Sportlehrer und Trainer im Wahlpflichtunterricht im binnendifferenzierten Verfahren kooperieren.

Situation im Schuljahr 2002/03:

Dieses erfolgreiche Modell ist im Wesentlichen mit dem Namen der Poelchau-Oberschule verbunden. Die Poelchau-Oberschule in Charlottenburg hat sich mit Beginn des Schuljahres 2001/02 zur 4. Schule mit sportlichem Schwerpunkt (Eliteschule des Sports) entwickelt, da an dieser Schule 2 Leistungssportzüge eingerichtet wurden.

Neben zwei Regelzügen gibt es an der Poelchau-Oberschule weiterhin zwei sportbetonte Züge (breitensportlich, aber leistungsorientiert).

Die Wilma-Rudolph-Oberschule in Zehlendorf begann 1999 ebenfalls mit einem solchen Modell (in der 7. Klasse ein sportbetonter Zug) im Rahmen der Abweichenden Organisationsform "Schule in erweiterter Verantwortung" in der Berliner Schule.

Es folgten mit diesem Modell in Spandau die Heinrich-Böll-Oberschule im Jahr 2000 sowie die Oberschule an der Marzahner Promenade. Die Carlo-Schmid-Oberschule in Spandau richtete ab dem Schuljahr 2001/02 einem sportbetonten Zug ab Klasse 7 ein.

Im Schuljahr 2003/04 erfährt diese Form der Profilbildung mit der Einrichtung je eines sport-betonten Zuges ab Klasse 7 an der Otto-Hahn-Oberschule in Neukölln und der Bröndby-Oberschule im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zwei Erweiterungen.

Zielstellung:

Die Einführung je einer solchen Schule in allen Bezirken wird vom Fachgebiet Schulsport und Bewegungserziehung angestrebt.

Gesamtschulen mit Wahlpflichtbereich Sport 7. bis 10. Kl.

Situation im Schuljahr 2002/03: Wahlpflichtunterricht/Profilkurs Sport wird an 59 Gesamtschulen Berlins angeboten. 7.063 Schüler/-innen wählten diese Möglichkeit.

Kurs F Sport an Realschulen Merkmal:

Neben dem normalen Sportunterricht werden im Wahlpflichtbereich Kurs F- Sport jeweils 4 zusätzliche Stunden in Klasse 7 und 8 sowie 3 Stunden in Klassen 9 und 10 erteilt. Bei mehr als 24 Schülern gibt es zur Teilung die gleiche Anzahl von Stunden dazu. Ein eigener Rahmenplan liegt vor.

Situation im Schuljahr 2002/03:

Den Wahlpflichtbereich Sport (Kurs F) gibt es an 32 Realschulen und wurde von 2.523 Schüler/-innen gewählt.

Zielstellung:

Die Einrichtung des Kurses an möglichst vielen Schulen in allen Bezirken wird angestrebt. Die Möglichkeit der Profilbildung an einer Schule durch den F-Kurs Sport sollte in der Berliner Schule mehr genutzt werden.

Gymnasien mit Wahlpflichtfach Sport/Profilkurs/Leistungskurs Merkmal:

In den Klassen 9 und 10 werden im Wahlpflichtbereich drei/zwei Stunden angeboten. Der Kurs ist durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport genehmigungspflichtig. Nach Rdschr. II Nr. 134/1983 muss ein Rahmenkonzept erstellt werden.

Situation im Schuljahr 2002/03:

Den Wahlpflichtbereich Sport/Profilkurs an Gymnasien gibt es an 17 Gymnasien und wurde von 573 SchülerInnen gewählt.

Profilkurse und Leistungskurse Sport an Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe Situation im Schuljahr 2002/03:

An 57 Schulen mit Sekundarstufe II werden für 591 Schülerinnen und Schüler Profilkurse in der Jahrgangsstufe 11 und an 59 Schulen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 Leistungskurse - teilweise schulübergreifend - für 1.

Schüler/-innen angeboten.