Lösung Mit dem Bebauungsplanverfahren 12b wird das Baurecht für das geplante Vorhaben am Spittelmarkt vorbereitet

Vorblatt Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ Entwurf des Bebauungsplans 1-2b für das Gelände zwischen Kurstraße, Spittelmarkt, Niederwallstraße und der südwestlichen Verlängerung der Kleinen Kurstraße sowie Teilflächen der südwestlichen Verlängerung der Kleinen Kurstraße (Flurstück 56 (teilweise)) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte

A. Problem:

Ein privater Investor will auf seinem Grundstück am Spittelmarkt kurzfristig mit dem Bau eines Geschäfts- und Bürogebäudes am Spittelmarkt beginnen. Für die Erteilung der Baugenehmigung muss mit dem Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Der Bebauungsplan ist erforderlich, um die Grundlage für eine städtebauliche Aufwertung des Spittelmarktes zu schaffen.

B. Lösung:

Mit dem Bebauungsplanverfahren 1-2b wird das Baurecht für das geplante Vorhaben am Spittelmarkt vorbereitet. Der Bebauungsplan steht in Übereinstimmung mit den Zielen der Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin ­ Parlaments- und Regierungsviertel und dem vom Senat beschlossenen und vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommenen Planwerk Innenstadt. Das Gebäude stärkt den historisch bedeutsamen Ort des Spittelmarktes und bildet den Abschluss für die künftig aufgewertete, neu gestaltete und vom Verkehrslärm der Gertrauden- und Leipziger Straße abgeschirmte Parkanlage Friedrichswerder.

C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung

Eine Alternative kann nicht aufgezeigt werden.

Wenn der Bebauungsplan keine Zustimmung erhält und das Baurecht für das geplante Gebäude nicht erreicht werden kann, müsste der Grundstückskaufvertrag und die Abwendungsvereinbarung zum Ausgleich des entwicklungsrechtlichen Mehrwertes rückabgewickelt werden. Dieses würde zu einem erheblichen Planungs- und Vertrauensschaden für den Bauherrn und finanziellen Forderungen gegenüber dem Land Berlin führen.

D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen

Der Investor hat das im Entwicklungsbereich Hauptstadt liegende Grundstückvon Berlin erworben und den entwicklungsbedingten Ausgleichsbetrag gezahlt.

E. Gesamtkosten

Mit dem geplanten Bauvorhaben werden private Investitionskosten von ca. 36 Mio. realisiert.

F. Auswirkungen auf die Umwelt

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine allgemeine Vorprüfung zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3 c - UVPPflicht im Einzelfall - des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund des begrenzten Umfangs und der lokalen Begrenzung der zu erwartenden Auswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Ein Ausgleich für einen Eingriff in Natur und Landschaft ist nach § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB nicht erforderlich, soweit dieser Eingriff bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig war. Diese Voraussetzung ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-2b gegeben. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich zu zuordnen. Es entfallen sieben geschützte Bäume, für die sich der Ausgleich nach der Baumschutzverordnung richtet.