Kitas

2. Planerische AusgangssituationNordgraben, im Südwesten vom Bahndamm der Nordbahn und im Südosten von der zurzeit außer Betrieb befindlichen Trasse der Niederbarnimer Eisenbahn AG eingerahmt und abgeriegelt. Die Hauptzufahrt liegt an der Lessingstraße, eine Nebenzufahrt an der Hertzstraße. Das hat zur Folge, dass der gesamte Ziel- und Quellverkehr über die Straßen des östlich angrenzenden Wohngebietes mit Schul- und Kitastandorten erfolgt. Ein komfortabler Anschluss an das übergeordnete Hauptverkehrsstraßennetz besteht nicht.

Der Landesentwicklungsplan engerer Verflechtungsraum (LEP eV) sieht entlang des Nordgrabens eine überregional bedeutsame Trasse für den Straßenverkehr mit noch nicht festgelegtem Trassenverlauf ("Tangentiale Verbindung Nord"/TVN) vor.

Der Flächennutzungsplan (FNP 94, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004) verzichtet auf die Darstellung einer neuen Trasse für die TVN als wesentliche Ost-West-Verbindung zwischen der Bezirksgrenze Reinickendorf/Pankow und der B 96a. Anlass dafür ist das geringer als bislang angenommene Wachstum der tangentialen Verkehrsbeziehungen im Berliner Nordosten. Entlang des Nordgrabens ist stattdessen ein übergeordneter Grünzug vorgesehen.

Momentan ist der PankowPark durch seine unzureichende Erschließung stadträumlich isoliert und dadurch nur eingeschränkt gewerblich und industriell nutzbar. Zur Verbesserung der Verkehrssituation wird der Bau einer Erschließungsstraße angestrebt, die im Westen an die Straße "Am Nordgraben" und im Osten an die Uhlandstraße bzw. den Wilhelmsruher Damm anbindet. Der PankowPark selber ist im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Die westliche Anbindung an die vorhandene Straße "Am Nordgraben" ist für die Sicherung des Gewerbestandorts vordringlich. Sie ist auch ohne eine Weiterführung nach Osten funktionsfähig (siehe anliegende Übersichtskarte und Ausführungsplanung).

Der westliche Teilabschnitt der geplanten Erschließungsstraße liegt im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes XIX-VE 8 und im Geltungsbereich des am 3. August 1964 festgesetzten Bebauungsplanes XX-97.

Letzterer setzt für die benötigte Fläche bereits Straßenverkehrsfläche fest, so dass dieses Teilstück nach § 125 Abs. 1 BauGB zugelassen werden kann.

Über die östliche Anbindung und das Freizeit- und Entertainment-Center soll dagegen erst entschieden werden, wenn der westliche Straßenabschnitt in Betrieb genommen ist. Darauf haben sich ABB und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geeinigt.

Grund hierfür sind stark divergierende Interessen insbesondere von Anwohnern und Kleingärtnern im Hinblick auf den Verlauf des östlichen Straßenabschnittes. Dies hat zu einer Verzögerung des Bebauungsplanverfahrens geführt. Die Trassenführung für die östliche Anbindung hat keinen Einfluss auf Planung und Herstellung der westlichen Anbindung.

Diese ist unumstritten. Mit ihrem Bau soll im 3.

Quartal 2004 begonnen werden.

3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan XIX-VE 8 "PankowPark"

Für eine ca. 10 ha große Teilfläche des Gewerbeund Industriegebiets des PankowParks wird auf Antrag der ABB Grundbesitz GmbH ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) mit der Bezeichnung XIX-VE 8 "Pankow Park" aufgestellt, um ein Freizeit- und Entertainment-Center sowie eine bessere Verkehrsanbindung an das städtische Straßennetz zu sichern. Der Aufstellungsbeschluss für den VEP wurde am 1. Oktober 1999 gefasst. Da es sich um ein Vorhaben von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung handelt, ist gemäß § 11b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das Verfahren zuständig (vgl. Überleitungsregelung in Artikel III des Zweiten Gesetzes zur Änderung des AGBauGB vom 10.10.1999).

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsmaßnahme einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein solcher nicht vor, darf diese Anlage gemäß § 125 Abs. 2 BauGB nur hergestellt werden, wenn sie den Zielen der Raumordnung entspricht, die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Planungsleitlinien für die Herstellung von Erschließungsanlagen berücksichtigt werden und eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten einschließlich der umweltschützenden Belange vorgenommen wurde. Diese Voraussetzungen sind, wie im Folgenden dargelegt, für die westliche Straßenanbindung erfüllt. Einem Bau der Straße steht insoweit nichts mehr im Wege.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 17. bis zum 28. Januar 2000 statt. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden vom 26. Februar bis zum 25. März 2001 beteiligt.

Für die geplante Erschließungsstraße ist im Entwurf eine öffentliche Straßenverkehrsfläche mit einer

UmweltverträglichkeitBreite von 13 m vorgesehen. Die neue Hauptzufahrt zum PankowPark liegt östlich der ehemaligen Generatoren- und Prüfstandhallen. Die innere Erschließung wird durch die Festsetzung privater Straßenverkehrsflächen geregelt. Der Geländestreifen zwischen Erschließungsstraße und Nordgraben wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünstreifen festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen wird dem Planungsziel der letzten FNP-Änderung übergeordneter Grünzug ­ Rechnung getragen. Die Entwickelbarkeit des VEP aus dem FNP ist somit gegeben.

Für die Erschließungsstraße ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Prüfung erforderlich. Zur Ermittlung der umweltrelevanten Konflikte der gesamten Straßenbaumaßnahme wurde dennoch eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt, die die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Flora und Fauna, Mensch sowie Landschaftsbild untersucht.

Das Konfliktpotential für die westliche Straßenbaumaßnahme ohne Durchgangsverkehr ist für alle Schutzgüter überwiegend als gering bis mittel zu bewerten.

Die planfestgestellten Bahnflächen werden nachrichtlich in den VEP übernommen.

Eingriff in Natur und Landschaft4. Westliche Straßenanbindung

Beschreibung der Straßenbaumaßnahme Infolge der geplanten Straßenbaumaßnahme ist ein Verlust an Grünflächen sowie eine zusätzliche Versiegelung von Freiflächen unvermeidbar. Zur Minderung der Flächenversiegelung kommt ein geringerer Straßenquerschnitt nicht in Betracht: Eine Reduzierung der ohnehin knapp bemessenen Straßenbreite von 13 m müsste allein zu Lasten der geplanten Geh- und Radwege gehen; dies wird aus verkehrsund stadtplanerischer Sicht nicht für vertretbar gehalten. Eine Verlagerung der Straßentrasse auf bereits versiegelte Flächen südlich der ehemaligen ehemaligen Generatoren- und Prüfstandhallen scheidet wegen entgegenstehender betrieblicher Belange der anliegenden Gewerbefirmen aus.

Die geplante westliche Zufahrtsstraße mit einer Länge von ca. 900 m verläuft von der Straße "Am Nordgraben" parallel zum Nordgraben bis östlich der ehemaligen Generatoren- und Prüfstandhallen (etwa Höhe Tramper Weg), wo auch die Hauptzufahrt geplant ist. Die Straße wird an der Bezirksgrenze Pankow/Reinickendorf die Nordbahn unterqueren, so dass ein Brückenbauwerk erforderlich ist.

Der bahnparallele Geh- und Radweg wird über Rampen die Straße niveaugleich queren. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens auf der Zufahrtsstraße ist ein Brückenbauwerk für den Radweg nicht gerechtfertigt.

Das Gelände des PankowParks liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB); es wird durch Gewerbe- und Industrieanlagen geprägt. Die aufgrund der geplanten Erschließungsstraße zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gehen nicht über den Umfang des Eingriffs hinaus, der bei der Genehmigung von Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig wäre. Folglich verursacht die Straße auf der Fläche des PankowParks keinen Eingriff, der durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ausgleichsmaßnahmen) auszugleichen ist.

Der Querschnitt der Straße beträgt 13 m. Die Straße erhält eine 6,5 m breite Fahrbahn mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung, einen 3 m breiten Gehweg inklusive Unterstreifen auf der Südseite und einen 3,5 m breiten Radweg inklusive Unterstreifen auf der Nordseite. Der geplante Ausbau entspricht den künftigen Festsetzungen des VEPs, mit Ausnahme des Wendehammers, der bei der einseitigen Anbindung unerlässlich ist. Zwischen Straße und Nordgraben entsteht ein Grünstreifen.

Nach Inbetriebnahme des westlichen Straßenabschnitts wird durch verkehrslenkende Maßnahmen auf dem ABB-Areal (Poller und Schranken) sichergestellt, dass kein Durchgangsverkehr zwischen Reinickendorf und Pankow über den PankowPark entsteht. Das Verkehrskonzept kann bei Inbetriebnahme des östlichen Straßenabschnitts geändert werden, soweit eine Belastung benachbarter Wohnstraßen mit Durchgangsverkehr ausgeschlossen wird. Dieses Verkehrskonzept ist auch Bestandteil des städtebaulichen Vertrages mit ABB.

Das von der Straße beanspruchte Areal westlich der S-Bahntrasse liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans XX-97, der dort Straßenverkehrsfläche festsetzt. Daher sind gemäß § 21 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auch für diesen Teilabschnitt der Straße die §§ 18 bis 20 BNatSchG nicht anzuwenden. Ein Ausgleich ist insoweit nicht erforderlich.

Ausgeglichen werden muss jedoch der Eingriff, der verursacht wird durch

Die Straße ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 18 Nr. 3 Berliner Straßengesetz (BerlStrG); ein Planfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich.

Bei der jetzt vorgesehenen Stichstraße von Westen und der vorhandenen Zufahrtsmöglichkeit auf das ABB-Areal über die Lessingstraße stellt sich infolge des Ausschlusses von Durchgangsverkehr die Belastung für die Anwohner wesentlich günstiger dar.

Ohne das Freizeit- und Entertainment-Center, welches nur im Zusammenhang mit einer östlichen Anbindung realisiert werden soll, wird das Verkehrsaufkommen auf der neuen Zufahrtsstraße nur durch den Ziel- und Quellverkehr (Werksverkehr) vom ABB-Gelände aus bestimmt. Danach ist mit maximal 2.000 Fahrten pro Tag zu rechnen, die sich auf die Zeit von 7 bis 18 Uhr verteilen. Dieses Verkehrsaufkommen ist derart gering, dass mit keiner nennenswerten Belastung für die betroffenen Anwohner des Märkischen Viertels zu rechnen ist.

Dagegen wird die Lessingstraße vom Zufahrtsverkehr deutlich entlastet. Schallschutzmaßnahmen werden daher städtebaulich nicht für erforderlich gehalten. den neuen Verlauf des im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegenen bahnparallelen Gehund Radweges westlich des PankowParks einschließlich der Verrohrung des Nordgrabens und der erforderlichen Böschungsmodellierungen, die außerhalb des PankowParks gelegene Wegeverbindung ins Märkische Viertel.

Hierfür wurden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt. Desgleichen wurde der nach der Baumschutzverordnung erforderliche Ausgleich für die zu fällenden Bäume bestimmt. Die auszugleichenden Eingriffe, die durch Bau, Anlage und Betrieb der Überführung der Nordbahn über die Erschließungsstraße entstehen, wurden im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens ermittelt.

Ergebnis der frühzeitigen BürgerbeteiligungDie Ausgleichsmaßnahmen sind überwiegend im Bereich des S-Bahndammes bis max. 100 m nördlich bzw. südlich der Brücke sowie angrenzend am Nordgraben vorgesehen. Des Weiteren sind Baumpflanzungen im PankowPark und eine kleinere Ersatzmaßnahme im Bereich der Grünfläche am Fasaneriegraben östlich des Musischen Zentrums am Senftenberger Ring geplant. Damit wird eine vollständige Kompensation erreicht.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden zwei Varianten für eine Trassenführung der Verbindungsstraße vorgestellt, die sich aber bezogen auf den westlichen Teilabschnitt nicht unterscheiden. Rund 200 Bürger haben sich über die Planung informiert; insgesamt 95 Stellungnahmen sind eingegangen.

Schallimmissionen. Die meisten befassen sich mit der Notwendigkeit einer Erschließungsstraße und deren Trassenführung. Eine Anbindung lediglich an den Nordgraben wird von den Bürgern deutlich weniger kritisch gesehen. Als Nachteile werden die zusätzliche Versiegelung und die Lärmbelastung an der Südseite des Dannenwalder Wegs gewertet.

Nach den vorliegenden Verkehrsprognosen wird die Gesamtbelastung der Erschließungsstraße mit Durchgangsverkehr, je nach Linienführung des östlichen Straßenabschnitts, auf rund 8.000 bis maximal 10.000 Fahrzeuge/24 h geschätzt. Circa ein Viertel davon wird durch Ziel- und Quellverkehr des PankowParks verursacht. Eine Reihe von Bürgeräußerungen enthalten Prüfaufträge für weitere Trassenvarianten. Bezogen auf die Erschließung aus westlicher Richtung wären die Anbindung in Verlängerung der Lengeder Straße und eine Führung der Straße in Troglage (gedeckelt) im Nordgraben oder unterirdisch innerhalb des PankowParks zu prüfen.

Bei durchgehender Erschließungsstraße und Inbetriebnahme des Freizeit- und Entertainment-Centers würden sich die Verkehrslärmimmissionen für Teile des Märkischen Viertels und Wohnhäuser entlang der Uhlandstraße deutlich erhöhen: an der südlichen und östlichen Bebauung des Dannenwalder Wegs an den der Erschließungsstraße zugewandten Gebäudefassaden um bis zu 10 dB(A). Da aktive Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Hochhausbebauung schalltechnisch nicht oder kaum wirksam sind und wirtschaftlich in keinem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck stehen, würden ausschließlich passive Maßnahmen zur Lärmvorsorge Sinn machen. Nach dem Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung vom 14. Juli 2000 werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für den Teilbereich der westlichen Anbindung aber gerade noch eingehalten oder unterschritten, so dass grundsätzlich kein Anspruch auf Lärmvorsorge besteht.

Bei der Variante "Lengeder Straße" wäre die Anbindung an das Autobahnnetz deutlich schlechter als bei einer direkten Verlängerung der Straße "Am Nordgraben". Der positive Effekt für die Standortentwicklung ist also deutlich geringer. Im Bereich der Lengeder Straße wären in größerem Umfang Kleingartenflächen sowie der direkt in der Verlängerung der Lengeder Straße verlaufende Rohrwischgraben betroffen.

Eine Führung der Straße innerhalb des Nordgrabens würde diesen als landschaftsprägenden Bestandteil und als Verbindungsbiotop zerstören.