Immobilienfonds

Da bisher keiner der genannten Schadensersatzprozesse zugunsten der Bankgesellschaft Berlin AG entschieden wurde, sieht sich der Konzern weiterhin daran gehindert, Aufrechnungen mit Schadensersatzansprüchen gegen Versorgungsansprüche berechtigter Personen zu erklären.

Ferner zählen dazu die Rückstellungen für die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Niederlassung Berliner Bank und der Schließung der Tochter BG Ireland erwarteten Aufwendungen.

4. Stand der Zivil- und Strafverfahren

Der Konzern konzentriert sich zunächst auf 17 zentrale Haftpflichtsachverhalte (einschließlich der bereits eingeleiteten Schadensersatzprozesse). Die aus diesen Sachverhalten resultierenden etwaigen Schadensersatzansprüche richten sich gegen die nach derzeitigem Erkenntnisstand Hauptverantwortlichen für die in der Vergangenheit aufgetretenen Verluste. Der Aufsichtsrat wird unabhängig davon die Aufbereitung aller Anspruchsgrundlagen weiter untersuchen lassen.

a) Zum Stand der zivilrechtlichen Verfahren

Der Stand der zivilrechtlichen (dienstvertragliche und schadensersatzrechtliche) Verfahren stellt sich derzeit wie folgt dar:

aa) Schadensersatzansprüche / Aufrechnung gegen Pensionsansprüche

Von den Gesellschaften des Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG wurden ursprünglich fünf Schadensersatzprozesse mit einem Streitwertvolumen von insgesamt ca. Euro 46 Mio. gegen ehemalige Verantwortliche des Konzerns durchgeführt.

Von den genannten Verfahren sind vier Verfahren in erster Instanz durch das Landgericht Berlin gegen die klagenden Gesellschaften des Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG entschieden worden.

Hiervon ist ein erstinstanzliches Urteil (Streitwert ca. 36 Mio.) rechtskräftig.

Zu einem späteren Zeitpunkt werden die zuständigen Gremien im Konzern der BGB AG ggf. über eine nochmalige angemessene Erweiterung der gerichtlichen Inanspruchnahmen entscheiden. Dies ist abhängig von dem Ergebnis der weiteren Aufarbeitung derjenigen zentralen Haftpflichtsachverhalte, hinsichtlich derer eine kurzfristige Inanspruchnahme noch nicht erfolgen kann, dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie dem Verlauf der Zivilgerichtsverfahren und des Schiedsgerichtsverfahrens mit dem D&O-Versicherer CHUBB.Gegen das klageabweisende Urteil gegen vier ehemalige - versorgungsberechtigte - Vorstandsmitglieder der Berlin Hannoverschen Hypothekenbank AG (Streitwert ca. Euro 5 Mio.) wurde fristgerecht Berufung zum Kammergericht eingelegt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.

In dem durch die Bankgesellschaft Berlin AG mit Vorlageantrag vom 05.06.2003 eingeleiteten schiedsgerichtlichen Verfahren gegen die D&OVersicherung wurde nach Konstituierung des Schiedsgerichts die Schiedsklage am 15.01. eingereicht.

Bezüglich des klageabweisenden Urteils gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der Bavaria (Streitwert ca. Euro 3 Mio.) ist ebenfalls Berufung beim Kammergericht eingelegt worden. Auch hier ist derzeit noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worde

Die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Abschlussprüfer von Konzerngesellschaften durch eine beauftragte Anwaltssozietät beschränkte sich zunächst auf die Verantwortlichkeiten von Abschlussprüfern zweier Konzernunternehmen. Gutachterliche Stellungnahmen zu der Begründetheit von Ansprüchen liegen in diesen Fällen vor. Mit einer der betroffenen Prüfungsgesellschaften werden weiterhin Gespräche geführt. Die Prüfung von Ansprüchen gegen eine weitere Prüfungsgesellschaft ist begonnen worden. Alle Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von Konzernunternehmen haben befristete Verjährungsverzichtserklärungen abgegeben.

Gegen das klageabweisende Urteil im Verfahren gegen eine ehemalige - nicht versorgungsberechtigte

- leitende Angestellte der IBG (Streitwert ca. Euro 106.000,00) wurde seitens der klagenden Konzerngesellschaft fristgerecht Berufung zum Kammergericht Berlin eingelegt. Eine mündliche Verhandlung steht noch aus.

bb) KündigungenDas fünfte Verfahren wird erstinstanzlich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen ein ehemaliges ­ nicht versorgungsberechtigtes ­ Mitglied der Geschäftsführung der IBG betrieben. In dieser Sache fand am 04.03.2004 der Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Eine Entscheidung wird am 18.05.2004 erwartet.

Gegen die im Zusammenhang mit der Krise des Konzerns ausgesprochenen 16 Kündigungen durch die Bankgesellschaft und ihre Tochterunternehmen auf der obersten Management-Ebene wurde in 14

Fällen von den Betroffenen Klage eingereicht. Zwei ehemalige Vorstandsmitglieder von Teilbanken ( ein BGB-Vorstand, ein BHyp-Vorstand) haben die gegen sie ausgesprochenen Kündigungen bislang nicht gerichtlich angegriffen, sich aber alle Rechte vorbehalten. Sämtlichen betroffenen Personen wurde wegen persönlicher Verfehlungen verhaltensbedingt fristlos gekündigt.

Soweit gegen die klageabweisenden erstinstanzlichen Urteile wegen der Kündigung von drei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Teilbanken (zwei LBB-Vorstände, ein BHyp-Vorstand) Berufung durch die Kläger eingelegt wurde, sind die Verfahren in zwei Fällen noch nicht entschieden. In einem Fall wurde die Berufung nicht angenommen; dieses Urteil ist damit rechtskräftig. In vier weiteren Verfahren (zwei BGB-Vorstände, ein LBB-Vorstand, ein BHyp-Vorstand) wurde gegen die erstinstanzlich stattgebenden Urteile durch die Banken Berufung eingelegt, über die bisher noch nicht entschieden worden ist.

In den sieben Verfahren wegen der Kündigungen von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von Tochtergesellschaften im derzeitigen Konzernverbund der IBAG im Zusammenhang mit den Vorgängen beim Fonds Bad Freienwalde/Gardelegen wurde der Klage der Betroffenen in allen Verfahren erstinstanzlich stattgegeben. Die beklagten Unternehmen haben in allen Fällen Berufung eingelegt. Soweit ein Kläger die Klage in zweiter Instanz aus prozessualen Gründen zurücknehmen musste, hat dieser erneut Klage vor dem zuständigen Landgericht erhoben. In einem Fall wurde das Verfahren inzwischen durch Vergleichsabschluss beendet. In einem weiteren Fall hat das Kammergericht in zweiter Instanz die Berufung des beklagten Unternehmens zurückgewiesen, die Revision wurde nicht zugelassen. In den fünf weiteren Verfahren steht eine abschließende Entscheidung noch aus.

b) Stand der strafrechtlichen Verfahren Gegenüber dem im siebten Vierteljahresbericht dargestellten Sachstand haben sich die Ermittlungsund Erledigungszahlen wie folgt geändert:

Von der Staatsanwaltschaft Berlin werden mit Stand vom 2. Februar 2004 im Ermittlungskomplex Bankgesellschaft Berlin insgesamt 47 offene Ermittlungsverfahren geführt, die sich auf folgende Schwerpunkte verteilen:

aa) Immobilienfonds

Im Mittelpunkt der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft stehen die von der Bankgesellschaft Berlin und ihren Tochtergesellschaften aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds. Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von drei sogenannten Prominentenfonds (GEHAG, Bad Freienwalde/Gardelegen und Prinzregentenstraße) und zwölf sogenannten Publikumsfonds ermittelt. Weitere Einzelheiten der Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit den Immobilienfonds wurden im vierten Vierteljahresbericht eingehend dargestellt. Die Ermittlungen zu den sogenannten Prominentenfonds sind inzwischen weitgehend abgeschlossen.

Die Ermittlungsverfahren betreffend die Fonds Prinzregentenstraße und Bad Freienwalde/Gardelegen sind nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden.

Im Zusammenhang mit GEHAG-Fonds hat die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin neben der im Vorbericht genannten Anklage mit Datum vom 18. August 2003 wegen des Verdachts der Untreue auch eine Anklage wegen des Vorwurfes der Bilanzfälschung mit Datum vom 12. August 2003 erhoben. Beide Verfahren sind vom Landgericht unter Eröffnung des Hauptverfahrens zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - zugelassen worden. Hauptverhandlungstermine stehen noch nicht fest.

Die im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Gewerbesteuerhinterziehung und des Betruges zum Nachteil des GEHAG Fonds 12 von der Staatsanwaltschaft mit Datum vom 10. September 2003 bei dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin erhobene und bereits im Vorbericht genannte Anklage ist unter Eröffnung des Hauptverfahrens zur Hauptverhandlung vor dem Strafrichter zugelassen worden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Mit Stand vom 2. Februar 2004 sind bezüglich der geschilderten Fondsgeschäfte insgesamt 38 Ermittlungsverfahren geführt worden, von denen 13 erledigt und noch 25 offen sind. Bei den Erledigungen handelt es sich um drei Anklagen, acht Einstellungen und zwei Verbindungen zu anderen Verfahren.

bb) Kreditvergabe an die AUBIS-Gruppe und sonstige Ermittlungsverfahren

Im Zusammenhang mit der Kreditvergabe durch die BerlinHyp an die AUBIS-Gruppe wird gegen Verantwortliche der Bankgesellschaft Berlin und ihrer Tochtergesellschaften wegen des Verdachts der Untreue ermittelt.

Das Landgericht Berlin hat die Anklagen der Staatsanwaltschaft mit Datum vom 25. März 2002 und 12. Juni 2002 gegen Verantwortliche der AUBIS-Gruppe wegen Betruges unter Eröffnung des Hauptverfahrens zur Hauptverhandlung zugelassen und deren Beginn auf den 2. März 2004 terminiert.

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat Verantwortliche der AUBIS-Gruppe mit Urteil vom 31. Oktober 2003 wegen Betruges in einem Fall zu einer Geldstrafe verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Gegenstand der Anklage der Staatsanwaltschaft mit Datum vom 2. Dezember 2002 waren vier Fälle des Betruges im Zusammenhang mit überhöhten Betriebskostenabrechnungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit Datum vom 3. Dezember 2003 hat die Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der ANDEX Immobilien GbR, die als Maklerin für die AUBIS-Gruppe tätig war, Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben.

Die sonstigen Verfahren betreffen unter anderem den Erwerb, Bau und Betrieb bankeigener Villen, die Erstellung unrichtiger Geschäftsberichte, die Zahlung überhöhter Abfindungen sowie die Ausschüttung gewinnabhängiger Tantiemen und werden regelmäßig wegen des Verdachts der Untreue geführt.

Mit Stand vom 2. Februar 2004 sind bezüglich der unter bb) geschilderten Sachverhalte insgesamt 86 Ermittlungsverfahren geführt worden, von denen 64 erledigt und noch 22 offen sind. Die Erledigungen bestehen aus vier erhobenen Anklagen, zwei Strafbefehlsanträgen, insgesamt 54 eingestellten Verfahren, drei Verbindungen zu anderen Verfahren und einer Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft.

Wir bitten, die Berichtspflicht für den 8. Vierteljahresbericht (4. Quartal 2003) damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 6. Juli 2004

Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Dr.