Prozess gegen die „Meliani-Gruppe"

Am 10. März endete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen fünf algerische Staatsangehörige (die so genannte „Meliani-Gruppe") mit der zwischenzeitlich rechtskräftigen Verurteilung von vier Angeklagten. Es wurden Haftstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren verhängt.

Das Verfahren gegen den fünften Beschuldigten war vom Gericht abgetrennt worden, weil ihm die Beteiligung am Attentatsplan nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Verurteilung erfolgte, weil die Algerier als „non-aligned Mujahidin" innerhalb einer spätestens seit Herbst 2000 vor allem im Raum Frankfurt am Main tätigen terroristischen Vereinigung einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg vorbereitet hatten. Der geplante Anschlag konnte durch die Festnahme von vier Verdächtigen am 26. Dezember 2000 in Frankfurt am Main vereitelt werden. Der fünfte Verdächtige war am 4. April 2001 festgenommen worden.

Bei der Durchsuchung der von den Angeklagten genutzten konspirativen Wohnungen in Frankfurt am Main waren große Mengen von zur Herstellung von Sprengstoff geeigneten Chemikalien, Sprengzünder, Anleitungen zur Herstellung von Sprengsätzen sowie eine Vielzahl falscher Identitätspapiere sichergestellt worden.

Prozesse gegen eine Zelle von „Al-Tawhid"

Im vergangenen Jahr gab es zwei Prozesse gegen mutmaßliche Mitglieder einer deutschen Zelle der palästinensischen Bewegung „Al-Tawhid" (wörtlich „die Einheit Gottes").

Auf der Grundlage militanter islamistischer Ideologie richten sich die Aktivitäten von „Al-Tawhid" gegen die als „unislamisch" abge166

OLG Frankfurt/M. 5-2 StE 9/01-4-6/01.

Vgl. Senatsverwaltung für Inneres: Verfassungsschutzbericht 2002. Berlin 2003, S. 64.

Bei der Wiedergabe des arabischsprachigen Wortes „Tawhid" handelt es sich um die englische Schreibweise, im Deutschen wird der Begriff „Tau-hid" ausgesprochen. Aus der Sicht der islamischen Theologie bezeichnet „Tauhid" (wörtl. „Einheit" oder „Vereinigung") das Prinzip des Monotheismus, den Glauben an einen einzigen Gott. Bei Islamisten steht „Tauhid" jedoch für das ideologische Konzept eines einheitlichen Weltbildes, das eine typische Forderung fundamentalistischer Gruppierungen darstellt. „Meliani-Gruppe": Hohe Haftstrafen lehnte Monarchie in Jordanien, den Staat Israel und die USA sowie deren westliche Verbündete.

Am 15. Mai erhob der Generalbundesanwalt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied einer deutschen Zelle von „AlTawhid" wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der bandenmäßigen Begehung von Passfälschungsdelikten.

Dem Angeklagten, einem jordanischen Staatsangehörigen palästinensischer Herkunft, wurde zur Last gelegt, als Mitglied einer im Inland agierenden Zelle von „Al-Tawhid" Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Deutschland geplant und vorbereitet zu haben.

Mit dem am 26. November verkündeten Urteil170 des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde der Angeklagte im Sinne der Anklageschrift zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren Haft verurteilt. Als strafmildernd würdigte das Gericht das Aussageverhalten des Angeklagten, der sich äußerst kooperativ gezeigt und umfangreiche Geständnisse abgelegt hatte.

Am 27. August erhob der Generalbundesanwalt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen vier weitere Personen.

Ein jordanischer Staatsangehöriger, ein Palästinenser ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie ein algerischer Staatsangehöriger stehen im Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der versuchten Anstiftung zum Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und der bandenmäßigen Begehung von Urkundsdelikten. Gegen den vierten Beschuldigten ist Anklage wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen der gewerbsmäßigen Begehung von Urkundsdelikten erhoben.

Das Urteil wird vermutlich im Sommer 2004 verkündet werden.

Presseerklärung des GBA Nr. 29/2003 vom 11.9.2003. März sechs Objekte in Berlin durchsucht. Darunter befanden sich die „Al-Nur-Moschee" im Bezirk Neukölln und mehrere Wohnungen. Die Beschuldigten werden verdächtigt, im Auftrag des internationalen Netzwerks gewaltbereiter Islamisten die Gründung einer terroristischen Vereinigung in Berlin versucht zu haben. Sie hätten geplant, arabische Studenten anzuwerben, sie zu einem Verband unter ihrer Führung zusammenzuschließen und in naher Zukunft Sprengstoffanschläge in der Bundesrepublik Deutschland zu verüben.

Der anlässlich der Durchsuchung festgenommene Imam der „Al-Nur-Moschee" und vier weitere Personen wurden am Folgetag wieder freigelassen.

Ein Verdächtiger, der sich in einem Ausbildungslager der „AlQaida" in Afghanistan aufgehalten haben soll, ist weiterhin in Untersuchungshaft.

Bei seiner Festnahme in Berlin wurden eine Faustfeuerwaffe mit zwei gefüllten Magazinen und gefälschte Pässe gefunden.

In einer weiteren Wohnung von ihm in Gelsenkirchen wurden Chemikalien, Aufzeichnungen und Dokumente sowie ein Flugsimulationsprogramm gefunden. Gegen ihn wurde am 12. Januar 2004 vom Generalbundesanwalt Anklage vor dem Berliner Kammergericht erhoben.

Bundesweite Durchsuchungen gegen Anhänger des „Kalifatsstaats" (ICCB)

Am 11. Dezember wurden in 13 Bundesländern 1 183 Objekte mutmaßlicher Mitglieder des „Kalifatsstaats" () wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot nach § 85 Strafgesetzbuch und § 20 Vereinsgesetz durchsucht.