VÖBB -Servicezentrum

Das höchste Organ des VÖBB, die Verbundkonferenz, entscheidet über alle grundsätzlichen und bedeutsamen Angelegenheiten, insbesondere über den Haushalt des VÖBB - Servicezentrums. In jährlichen Zielvereinbarungen werden die für die VÖBB -Anwender zu erbringenden Positionen und Leistungen mit dem VÖBB -Servicezentrum vereinbart.

Mit der Absicherung der Betriebsorganisation VÖBB hinsichtlich des VÖBB ­ Servicezentrum, der wesentlichen Schaltstelle des Verbundes, können die sachlichen Ab Abläufe adäquat geregelt werden.

Im Sinn der IT - Organisationsrichtlinie des Landes Berlin liegt die Produktverantwortung für den VÖBB beim VÖBB -Servicezentrum /Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Die Fachverantwortung für das Verfahren wird von der für das öffentliche Bibliothekswesen zuständigen Senatsverwaltung - derzeit über den Vorsitz der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Stiftungsrat der ZLB - sicher gestellt. Die Bezirke sind ebenfalls mit Stimmberechtigung im Stiftungsrat vertreten.

Personelle Auswirkungen

Im Rahmen der beschlossenen Betriebsorganisation bedient sich der VÖBB zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben des VÖBB ­ Servicezentrums/VSZ, das als eigenständige Organisationseinheit zeitlich befristet weiterhin in die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB integriert ist.

Die befristete organisatorische Zuordnung zur ZLB wird zum 31.12.2006 mit dem Ziel evaluiert, eine den Aufgaben und der Weiterentwicklung des VÖBB angemessene Organisationsform für das VÖBB -Servicezentrum zu etablieren.

Für die aktuelle Bewältigung der Betriebsaufgaben Quelle: Verwaltungsvorschriften für die Organisation des IT -Einsatzes in der Berliner Verwaltung (IT -Organisationsrichtlinie) vom 19. Dezember 2000.

Seit dem 1. Januar 2002 wird die Überführung des Projektes VÖBB in den Routinebetrieb ebenfalls im Auftrag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur von einer interimistisch eingesetzten Projektleitung betreut, die seit dem 1. Januar 2003 gegen Kostenerstattung durch die VÖBB - Anwender tätig ist. des VÖBB ist mit dem VÖBB -Servicezentrum eine arbeitsfähige Organisationsform vorhanden. Personell behält das VÖBB ­ Servicezentrum, mit Ausnahme der Leitungsebene, die mit der Drucksache 12/5836 bereits 1995 festgelegte Ausstattung bei, die im einzelnen der Gesamtkostenübersicht zu entnehmen ist.

Zentrale Betriebskosten des VÖBBDie Leitung des VÖBB -Servicezentrums wird durch eine Führungskraft mit Ressourcen- und Ergebnisverantwortung (A 14/BAT Ib) befristet bis Ende 2008 wahrgenommen. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt bei der ZLB mit der notwendigen Zustimmung des Stiftungsrats und wird - wie auch in anderen Bibliotheksverbünden in der Bundesrepublik Deutschland üblich - zu 100% von den VÖBB Teilnehmern im Rahmen der zentralen Betriebskosten im Umlageverfahren finanziert. Die Besetzung dieser Leitungsposition erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung und bedarf der Zustimmung der Verbundkonferenz sowie bei Beamten des höheren Dienstes, der Zustimmung des Stiftungsrates der ZLB. Zusammensetzung

Die zentralen Betriebskosten, die sich aus den Kosten für das VÖBB -Servicezentrum bei der ZLB (Personal- und Sachkosten) und den weiteren Sachkosten des Verfahrens - Hard-, Software und Dienstleistungsnutzung verschiedener Anbieter - ergeben, werden in einer Mischfinanzierung vom Land Berlin, der ZLB und den Bezirken getragen. Sämtliche Positionen sind vertraglich bzw. in entsprechenden Vereinbarungen festgelegt bzw. geregelt. Diese Kostenpositionen fallen - parallel zur Verfahrenseinführung - seit 1998 an und werden seit 2003 fortlaufend von den beteiligten VÖBB - Anwendern im Rahmen ihrer jeweiligen Haushalte finanziert.

Bei der ursprünglichen Planung im Jahr 1995 ist man davon ausgegangen, dass bei einer Angliederung der zukünftigen Verbundzentrale des VÖBB diese und die IT-Abteilung der damaligen AmerikaGedenkbibliothek in Personalunion von einer Person geleitet werden können. Die weitere Entwicklung hat diese Überlegungen überholt.

Etatisierung

Mit der Umsetzung der Forderung des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2000, die Folgekosten für die Berliner IT- Großverfahren "zentral zu etatisieren", wurde im Verfahren VÖBB die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB betraut. Als Berliner Zentralbibliothek, die lt. Stiftungsgesetz zentrale Aufgaben für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken wahrnimmt ­ so u.a. die Anbindung des VÖBB -Servicezentrums ­ wird arbeitsteilig zwischen dem VÖBB -Servicezentrum und der Verwaltung der ZLB die Abwicklung des bereits im Detail festgelegten Verfahrens realisiert.

Mit der Weiterentwicklung des VÖBB zu einem Großverfahren mit 1.200 Anwenderplätzen und der parallelen Entwicklung der ZLB zu einer in zwei Häusern organisierten Landeseinrichtung mit vielfältigen EDV -Anwendungen weit über den VÖBB hinaus (Internet, Multimedia, CD-ROM u.s.w.), hat die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt, dass die 1995 konzipierte Leitungsstruktur den aktuellen Erfordernissen nicht gerecht wird.

Kostenübernahme und Verteilung/Schlüssel

Entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses (Drucksache 12/5836) und des Beschlusses des Rats der Bürgermeister vom November 2000, "ab 2003 die Finanzierung der von den Bezirken zu leistenden Beteiligung an den Folgekosten sicherzustellen", sind die jeweiligen Kostenanteile in der „Vereinbarung über die gemeinsame Finanzierung der zentralen Betriebskosten innerhalb des Verfahrens Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins ­ VÖBB ab dem Jahr 2003..." einvernehmlich festgelegt worden. Gleichzeitig wurde ein entsprechendes Berichtswesen etabliert.

Sowohl die Leitung des IT- Bereichs der heutigen Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) mit ihren zwei Standorten wie auch die Leitung des VÖBB -Servicezentrums erfordern jeweils mit 100 % Stellenanteil den Einsatz einer entsprechend qualifizierten Dienstkraft. In Reaktion darauf wurde die operative Einführungsphase des Verbundes (1998 - 2001) innerhalb des Projektes "VÖBB" durch eine von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beauftragte und durch die ZLB finanzierte Projektmanagerin (100 %) gesteuert. Als Verteilungsschlüssel hat das Fachgremium der Berliner Öffentlichen Bibliotheken zunächst die Anzahl der Arbeitsplätze pro VÖBB ­ Anwender festgelegt.

Beendigung der Projektphase und Beginn des Routinebetriebs rückwirkend zum 01.01.

Mit der Beendigung der Einführungsphase und der Umsetzung der Betriebsorganisation, einschließlich der Regelung zu den zentralen Betriebskosten werden alle wesentlichen Voraussetzungen für den Routinebetrieb des Verfahrens realisiert.

Die Bezirke, die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur finanzieren gemeinsam die zentrale Infrastruktur des VÖBB.

Die zentralen Betriebskosten des Verfahrens VÖBB setzen sich aus den Kosten für den Betrieb des VÖBB -Servicezentrums und den Kosten für die mit dem Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT) geschlossene Dienstleistungsvereinbarung zusammen.

Zusätzlich stellt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, wie schon während der Projektphase, für die laufend notwendigen IT- Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VÖBB -Servicezentrums und für besondere IT- Dienstleistungen im Bereich der Infrastruktur des VÖBB Mittel aus dem Kapitel 1730 zur Verfügung. Dafür sind im Haushaltsplan 2004/2005 bei Kapitel 1730, Titel 525 11 -Aus- und Fortbildung für die IuK- Technik 18.600 sowie bei Titel 540 60 ­ Dienstleistungen für die IuK -Technik 37.700 etatisiert.

Da das VÖBB -Servicezentrum als eigenständige Organisationseinheit Teil der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) ist, sollen diese Haushaltsmittel innerhalb des Kapitels 1730 zu Titel 688 68 ­ Zuschuss an die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin ­ im Wege der Haushaltswirtschaft umgesetzt werden. Für die Folgejahre sind die Mittel im Haushaltsplanentwurf zusätzlich bei Titel 688 68 anzumelden.

Über die Verwendung entscheidet die Leitung des VÖBB - Servicezentrums.

Es entsteht mit der Umsetzung der Betriebsorganisation kein zusätzlicher Mehrbedarf.