Berliner Schulgesetz: Mehr Bildungsqualität, weniger ideologische Experimente - Vorklassenleiterinnen und Vorklassenleiter qualifiziert einsetzen

Der Senat wird aufgefordert, für die jetzigen Vorklassenleiterinnen und Vorklassenleiter einen ihrer Qualifikation entsprechenden Einsatzbereich zu definieren und einen klaren Aufgabenstatus im Rahmen der pädagogischen Arbeit der flexiblen Schuleingangsphase zuzuweisen.

Begründung:

Die Vorklassenleiterinnen und Vorklassenleiter haben für ihre bisherige Arbeit alle eine Ergänzungsausbildung absolviert, die sie befähigt, selbstständig Unterricht bis zum Ende der 1. Jahrgangsstufe zu erteilen.

Die vorgesehene Abschaffung der Vorschulen in Berlin ist pädagogisch und bildungspolitisch bedauerlich, doch gilt es nun, die vorhandenen Ressourcen und Qualifikationen zu erhalten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie nutzbringend eingesetzt werden.

Die berufliche Qualifikation der Vorklassenleiterinnen und Vorklassenleiter ist vielfältig und durch individuelle Weiterbildung den Erfordernissen der regionalen Problemlagen angepasst. Viele von ihnen sind bereits jetzt in Modellprojekten von Eingangsstufen, jahrgangsübergreifenden Klassen oder Klassen der individualisierten Schulanfangsphase tätig.

Diesem, für die Alterstufe der 5- und 6-jährigen mit verschiedenen Lernvoraussetzungen hochqualifizierten Personal muss in der neuen flexiblen Schuleingangsphase einen festen Platz mit klar beschriebenen Tätigkeitsfeldern angeboten werden.