Verfahrensverantwortung 1 ITVerfahrensverantwortliche planen Verfahren und führen diese durch

Abgeordnetenhaus von Berlin ­ 15. Wahlperiode

(2) Es berichtet dem IT-Kompetenzzentrum im Rahmen eines definierten Berichtswesens zu den für die zentrale IT-Steuerung relevanten Aspekten des behördlichen IT-Einsatzes

Produktverantwortung

Die Produktverantwortlichen stellen Dienstkräften der Behörden die zur Erstellung ihrer Produkte erforderliche Informationstechnik bereit. Die Produktverantwortung liegt bei der Behörde, die für die Herstellung des Produkts verantwortlich ist.

Verfahrensverantwortung:

(1) IT-Verfahrensverantwortliche planen Verfahren und führen diese durch. Die Verfahrensverantwortung erstreckt sich auch auf die erforderlichen Schulungsmaßnahmen.

(2) Im Rahmen der Planung von Verfahren sind vorrangig der Einsatz von Standardverfahren und bereits in Betrieb befindlichen Verfahren anderer Behörden des Landes Berlin oder anderer Verwaltungen des Bundes, der Länder oder des kommunalen Bereichs zu prüfen. Solche Verfahren sind in die Planung zu übernehmen, wenn dies wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist als eine eigene Neuentwicklung.

(3) Sie berichten dem IT-Kompetenzzentrum im Rahmen eines definierten Berichtswesens zu den für die zentrale IT-Steuerung relevanten Aspekten der Verfahrensplanung.

Verantwortung für den Betrieb der IT-Infrastruktur:

(1) Das Gebäudemanagement stellt die baulichen, gebäudebezogenen Komponenten der IT-Infrastruktur zur Verfügung (passive Komponenten). Hierzu zählen auch Klimatechnik und Energieversorgung.

(2) Im Übrigen werden die Dienste von IT-Infrastrukturanbietern in Anspruch genommen.

Beziehung der Funktionsträger

Die Beziehung zwischen den Funktionsträgern einer oder mehrerer Behörden bestimmen sich nach folgenden Regeln:

- Produktverantwortliche gestalten ihre Beziehung zu den IT-Verfahrensverantwortlichen im Rahmen einer Ziel- bzw. Servicevereinbarung. Gibt es mehrere Produktverantwortliche, die ein Verfahren gemeinsam nutzen, so ist die Vereinbarung gemeinsam zu schließen.

- Die Beziehung zu IT-Infrastrukturanbietern ist im Rahmen einer Bereitstellungsvereinbarung zu gestalten. Je nach Zweckmäßigkeit kann diese durch die Produkt- oder IT-Verfahrensverantwortlichen geschlossen werden.

5 Landesvereinbarungen mit IT-Dienstleistern:

(1) Das IT-Kompetenzzentrum schließt in Abstimmung mit den Verwaltungen Landesvereinbarungen mit dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin zur Bereitstellung von IT-Leistungen ab. Landesvereinbarungen regeln Art, Umfang, Qualitätsanforderungen und Finanzierung von IT-Leistungen. Die Verwaltungen haben sich grundsätzlich der IT-Leistungen zu bedienen, die auf Basis von Landesvereinbarungen angeboten werden.

(2) Das IT-Kompetenzzentrum kann auch mit anderen IT-Dienstleistern Landesvereinbarungen im Sinne von Absatz 1 abschließen.

(3) Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit oder der für das Funktionieren der Verwaltung erforderlichen Kommunikationsfähigkeit kann für bestimmte in Landesvereinbarungen geregelte IT-Leistungen eine Abnahmeverpflichtung festgelegt werden. Die Abnahmeverpflichtung wird von der Senatsverwaltung für Inneres nach Maßgabe der Empfehlungen im LIA festgesetzt. Dabei sind

- die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verpflichtung zu begründen,

- Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle darzulegen,

- Übergangs-, Beendigungs- sowie Ausnahmeregelungen zu bestimmen.

6 Übergangs- und Schlussbestimmungen

IT-Organisationsrichtlinie

Die Richtlinie für die Organisation des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung vom 19. Dezember 2000 tritt spätestens am 19. Dezember 2005 ausser Kraft.

Bis dahin erfolgt nach den Vorgaben der Nr. 1, Absatz 5, der Nr. 2, Absatz 1 und der Nr. 3 dieser Verwaltungsvorschriften die Erarbeitung, Festsetzung und Fortschreibung der Grundsätze für IT-Massnahmen.

Inkrafttreten:

Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1.Oktober 2004 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2014 außer Kraft.

Begründung zur VV IT-Steuerung

A. Allgemeines:

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik hat der Senat eine Reihe von Maßnahmen für den Bereich Informationstechnik beschlossen, die zum Ziel haben, Effizienz und Effektivität des IT-Einsatzes zu steigern. Die Steuerungsaufgaben sollen durch ein „IT-Kompetenzzentrum" wahrgenommen werden.

Die Umsetzung dieser Beschlüsse des Senats erfolgt durch ein IT-Regelwerk.

Dessen Bestandteile sind:

- das Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin, in die der bisherige § 26 LHO-Betrieb Landesbetrieb für Informationstechnik LIT aufgeht;

- in diesem Gesetz eine Anpassung des Zuständigkeitskatalogs des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes, womit die bisher bestehende Regelungskompetenz des Senats auf dem Gebiet der IT in der Verwaltung auf die Festlegung zwingend notwendiger Vorgaben für den IT-Einsatz generell erweitert wird; sowie

- die Verwaltungsvorschriften für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung (VV IT-Steuerung), die die vorgenannte Regelung des AZG konkretisieren.

Mit den hier vorgelegten Verwaltungsvorschriften werden die notwendigen Regelungen für einheitliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der IT in der Berliner Verwaltung getroffen. Sie gründen auf der Geschäftsverteilung des Senats (GV Senat) vom 24.5.2002, die der Senatsverwaltung für Inneres auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik unter anderem zentrale Steuerungskompetenzen für die ressortübergreifende Planung und Steuerung des IT-Einsatzes zuschreibt.

Die Verwaltungsvorschriften legen für die Planung, Beschaffung, Entwicklung und den Betrieb von Informationstechnik in der Berliner Verwaltung eine umfassende und zielorientierte Steuerung fest. Es werden dabei nachfolgende Ziele verfolgt:

- die Steigerung der Effizienz, Effektivität und Qualität des Verwaltungshandelns,

- die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

- der Ausbau von Kommunikation und Interaktion zwischen Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft durch die Nutzung der Informationstechnik;

- die Stärkung des Standorts Berlin durch eine umfassende und innovative Nutzung der Informationstechnik in der Verwaltung.

Ein über den Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift hinausgehendes Finanzierungskonzept zum mittel- und langfristigen Erhalt und Ausbau der IT-Infrastruktur ist zu entwickeln. Entsprechendes gilt für IT-Verfahren.

Um die Verbindlichkeit der Vorgaben für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung für die angesprochenen Behörden sicherzustellen, sind diese gemäß § 76 GGO II als Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

B. Grundsätze der IT-Steuerung

Die Verwaltungsvorschriften beschreiben die für eine Steuerung des IT-Einsatzes relevanten zentralen und dezentralen Aufgaben, Rollen und Instrumente und deren Zusammenspiel.

Der IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung richtet sich nach verwaltungsweit einheitlichen Grundsätzen. Diese Grundsätze werden von der Senatsverwaltung für Inneres erarbeitet und nach Maßgabe der Empfehlungen des Landesausschuss für den IT-Einsatz (LIA) von der IT-Staatssekretärin oder vom IT-Staatssekretär festgesetzt. Die Grundsätze enthalten neben den fachlichen Aspekten auch Aussagen zum Geltungsbereich bzw. zu Ausnahmeregelungen.

Über diese Ausnahmeregelungen hinausgehende Abweichungen von den Grundsätzen bedürfen der Zustimmung der IT-Staatssekretärin oder des IT-Staatssekretärs.

Die Elemente der zentralen IT-Steuerung sind nachstehend erläutert. Ihre Ausgestaltung erfolgt entsprechend den jeweiligen Erfordernissen durch Festsetzungen der Senatsverwaltung für Inneres, durch Landesvereinbarungen oder durch spezielle Verwaltungsvorschriften: a)

Die fachliche und technologische Ausrichtung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung wird in einem Landes-IT-Konzept beschrieben. IT-Maßnahmen der Berliner Verwaltung müssen diesem Konzept entsprechen.

Der jährliche Berliner IT-Gesamtbericht wird dem LIA vorgelegt.

Grundsätze und Standards für die Planung, den Betrieb und die Nutzung von ITInfrastruktur sind in IT-Infrastrukturgrundsätzen sowie durch einen IT-Warenkorb festzulegen. Diese Instrumente gewährleistet die Vereinheitlichung der von der Verwaltung genutzten IT-Infrastruktur und IT-Verfahren. Sie werden regelmäßig fortgeschrieben. Die Infrastrukturgrundsätze präzisieren den in der VV IT-Steuerung enthaltenen Infrastrukturbegriff in der erforderlichen Weise. Einheitliche Verfahrensweisen für Planung und Realisierung von IT-Maßnahmen werden in den IT-Planungsgrundsätzen festgelegt.