Gesundheit der Städter

Verarbeitung und Vermarktung die Beschäftigungsbilanz, eine weniger schadstoffbelastete und ausgewogene Ernährung dient der Gesundheit der Städter/innen insgesamt.

Gegenwärtig ist Brandenburg mit 8,3% Bio-Anbau bundesweit Spitzenreiter, allerdings bleibt der Absatzmarkt in Berlin noch weit dahinter zurück. Öko-Anbau, -Verarbeitung und Vermarktung können aber durch enge regionale Zusammenarbeit von Brandenburg und Berlin sehr vorangebracht werden. Dabei sollten nach dem Beitritt Polens zur EU ab Mai 2004 auch die grenznahen Gebiete Westpolens einbezogen werden.

Qualitätsziel 3.1: Ökologisches Wirtschaften auf dem Land verbessert die Böden und den Wasserhaushalt, stärkt den Artenschutz, dient dem Klimaschutz und entlastet die Wälder von Emissionen. Die Vermarktung weniger schadstoffbelasteter Nahrungsmittel dient der ausgewogenen Ernährung und Gesundheit der Berliner/innen.

Handlungsziele

· Die Entwicklung der Bio-Vermarktung in Berlin wird ein Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung und in den EU-finanzierten Programmen berücksichtigt.

· Die angrenzenden Gebiete Westpolens werden nach dem EU-Beitritt Polens in die Unterstützung von Bio-Anbau und Bio-Vermarktung einbezogen.

· Durchsetzung von Biokost an Kindertagesstätten und Schulen um die gesundheitliche Prävention für Kinder und Jugendliche zu stärken. Die Biokost-Kampagne wird sich mit einer verstärkten Umstellung auf kalorienärmere Ernährung verbinden, um die Zivilisationskrankheit der Fettleibigkeit zurück zu drängen.

Maßnahmen:

Ein Mindestanteil von 10% an Bio-Kost aus überwiegend regionalem Anbau und von TransfairProdukten wird in Pachtverträgen oder Zielvereinbarungen mit den Küchen und Kantinen aller öffentlichen Einrichtungen der Stadt, inklusive der Hochschulen und stadteigenen Betriebe vereinbart.

Beratungsstellen für Biokost und Transfair-Produkte in Privathaushalten wie im gesamten Außer-Haus Bereich (Restaurants, Kantinen, Imbissbuden etc.) werden in Zusammenarbeit mit Organisationen aus dem Umwelt- und Verbraucherschutz eingerichtet.

Gezielte Unterstützung ökologischer Bewirtschaftung und ökologischer Gestaltung in den Kleingärten

Die Kultivierung und Verarbeitung alter Kultursorten und die Haltung alter und vom Aussterben bedrohter Tierrassen wird besonders unterstützt und gefördert.

Entwurf zur Berliner Lokalen Agenda 21 Stand 30.03.2004 S. 40

Teilbereich 4: Begrenzung der Flächeninanspruchnahme und Bodenschutz Lebende und funktionsfähige Böden sind für den Naturhaushalt auch in einer Stadt unverzichtbar. Dies gilt insbesondere für Berlin, das sein Trinkwasser aus dem eigenen Stadtgebiet gewinnt.

Qualitätsziel 4.1:

Der Flächenverbrauch in Berlin wird weiter reduziert. Die Netto-Neuversiegelung wird bis 2020 auf Null begrenzt.

Handlungsziele:

· Für jeden neu versiegelten Quadratmeter nimmt sich Berlin vor, eine gleich große versiegelte Fläche zu entsiegeln.

· Die Wiedernutzung vormals versiegelter Flächen, sogenanntes "Flächenrecycling", wird gefördert.

· Fördermöglichkeiten für den Ankauf von Altbauten und für Altbausanierung werden erweitert, die Förderung von Erwerb und Errichtung von Neubauten abgeschafft.

Indikator: Netto-Neuversiegelung in ha pro Jahr Maßnahmen Berlin setzt sich für eine Veränderung der derzeit praktizierten staatlichen Eigenheimzulage ein.

Besonders wertvolle Freiflächen, die zur Zeit noch als Baufläche im FNP von 1995 ausgewiesen sind, werden zu Frei- bzw. Grünflächen umgewidmet, um sie vor Bebauung zu schützen.

Qualitätsziel 4.2: Stadtbrachen werten die Innenstadt ökologisch auf.

Handlungsziele:

· Geeignete Brachen werden in Biotopverbundkonzepte integriert und für die Erholung und Umweltbildung zugänglich gemacht.

· Ausgewählte Stadtbrachen werden von den Bürgern nach ihren Wünschen selbst gestaltet und erhalten die von ihnen selbst entwickelten Freiraum-, Freizeit-, Kultur- oder Bauqualitäten.

Teilbereich 5: Grünflächen in der Stadt Grün in der Stadt fördert das Wohlbefinden ihrer Bevölkerung und ist ein wichtiger Standortfaktor für Berlin. Seine Parks, Freiflächen und vor allem die städtischen und stadtnahen Wälder wirken klimatisch ausgleichend, sind ein wichtiger Lebensraum für die Natur und dienen der Erholung und der Geselligkeit.

Qualitätsziel 5.1:

Alle als Grünflächen und Kleingartenanlagen ausgewiesene Gebiete werden gesichert, neue werden angelegt. In Ortsteilen, die die Richtwerte für wohnungsnahes (6 m²/Einwohner) oder für siedlungsnahes Grün (7 m²/Einwohner) nicht erreichen, wird bis zum Jahr 2020 der Grünanteil um mindestens 10 % erhöht oder es wird für sie ein entsprechender Wertausgleich geschaffen.

Handlungsziele:

· Bauflächen, die wegen der veränderten Bevölkerungs- und Gewerbe-Entwicklung nicht mehr benötigt werden, werden zu Grünflächen umgewidmet.

Entwurf zur Berliner Lokalen Agenda 21 Stand 30.03.2004 S. 41

· Die Neuanlage und Pflege der Grünanlagen wird in den Bezirken über möglichst breite Partizipation organisiert.

Maßnahmen Vorrangig werden längst geplante Grünflächen wie z. B. der Park am Gleisdreieck, die Restflächen am Anhalter Bahnhof in ursprünglich vorgesehener Größe und der Freizeit- und Erholungspark Arkenberge im Nordosten angelegt.

Qualitätsziel 5.2:

Durch die Verbindung vieler Grünflächen miteinander entsteht ein grünes Netz mit Fuß- und Radwegen, auf dem sich die Bewohner dieser Stadt erholen und außerhalb der verkehrsbelasteten Straßen fortbewegen können.

Handlungsziel:

· Durchgängige Grün- und Wegesicherung vorrangig für innerstädtische Kanalufer aber auch an anderen ökologisch nicht wertvollen oder bereits verbauten Uferbereiche Maßnahme

Die Möglichkeiten des Grundstückkaufs oder Grundstücktauschs werden geprüft und genutzt.

Qualitätsziel 5.3:

Die Parkpflegewerke und Pflegerichtlinien werden ökologisch ausgerichtet und die Belange des Artenschutzes stärker berücksichtigt. Dies gilt auch für denkmalgeschützte Parks, die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwaltet werden.

Handlungsziel:

· Teilflächen größerer Parkanlagen werden als naturnahe Flächen entwickelt.

Maßnahme

Das Grünanlagengesetz wird entsprechend novelliert. Grünanlagen sind in Kategorien einzustufen (intensiv-extensiv) und im Gesetz festzuschreiben.

Qualitätsziel 5.4: Berlin erhält seine Wälder, auch die stadteigenen Waldflächen in Brandenburg, in vollem Umfang und dauerhaft im öffentlichen Eigentum und bewirtschaftet sie nach ökologischen Kriterien.

Handlungsziel Stadtwälder wie der Plänterwald oder die Wuhlheide, die viele Menschen zur Erholung nutzen, werden nicht verkleinert.

Maßnahme:

Die naturgemäße Waldwirtschaft nach dem zertifizierten FSC-Modell wird fortgesetzt.