Wir sind also zu gleicher Erkenntnis gekommen die einen etwas früher der andere etwas später

Herr Kleen, nicht ich! Das hat Herr Kleen gesagt!

Nur, leider hat er diesem Blödsinn selbst zugestimmt.

Ich will mich aber damit nicht weiter aufhalten.

Das ist Schnee von gestern. Ich freue mich darüber.

Wir sind also zu gleicher Erkenntnis gekommen, die einen etwas früher, der andere etwas später. Das Entscheidende ist jetzt das Handeln.

Meine Damen und Herren von der großen Koalition, lassen Sie jetzt den Einsichten auch Taten folgen! Sorgen Sie dafür, dass Bremens wenige Wälder nicht abgeholzt werden, dass diese erhalten bleiben! Handeln Sie, damit nicht die Bäume auf privatem Grund ohne Rücksicht auf ihr Alter, ohne Rücksicht auf ihre Biotopfunktion und ihren das Ortsbild prägenden Charakter einfach so gefällt werden dürfen! Schieben Sie hier jetzt endlich wieder einen Riegel vor!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Das, meine Damen und Herren, haben Sie auch versprochen. Daher wurde auch angeblich eine Pilotphase zur Erstellung eines Baumkatasters durchgeführt. Aber wie ich nun gestern von Senator Eckhoff vernehmen musste, wird gar nicht mehr beabsichtigt, auf dieser Grundlage eine neue Baumschutzverordnung zu machen. Nein, vielmehr wird wieder auf Zeit gespielt, und zum wiederholten Mal soll eine Zeitverzögerung stattfinden, jetzt mit der neuen Begründung, es sollen nun Alternativen zum Baumkataster geprüft werden.

Meine Damen und Herren, ich nehme Ihnen das einfach nicht mehr ab. Offensichtlich soll so lange auf Zeit gespielt werden, bis keine Baumschutzverordnung mehr erforderlich ist, weil nämlich die zu schützenden Bäume weg sind.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es gab offensichtlich nie den Willen, die jetzige Baumfällverordnung wieder zurückzunehmen, sondern es ging nur darum, den Umweltverbänden, der Bevölkerung und auch vielleicht gutmütigen Abgeordneten Sand in die Augen zu streuen. Ich nehme es Ihnen jedenfalls nicht mehr ab, wenn hier nicht umgehend eine Verbesserung in diesem Land erreicht wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, deswegen bitte ich Sie, stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu! Es muss gehandelt werden. Unsere Forderung ist, die alte, vor dem 1. Januar 2003 gültige Baumschutzverordnung umgehend wieder in Kraft zu setzen, aber nur so lange, bis eine vernünftige Regelung verabschiedet ist. Wir wissen, dass das ein pragmatischer Vorschlag ist, um zu retten, was noch zu retten ist. Auch wir Grünen halten bekanntermaßen diese alte, vor dem 1. Januar 2003 gültige Baumschutzverordnung für reformbedürftig.

Deswegen soll sie auch nur wieder zeitlich befristet gelten.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, wir Grünen sind nicht dafür, dass kein Baum abgeholzt werden darf. Wir sind auch nicht die, die sagen, auch Bäume, die Wohnungen verdunkeln oder in anderer Hinsicht unangemessen zur Beeinträchtigung beitragen, dürfen nicht gefällt werden. Darum geht es gar nicht.

Wir haben auch nichts dagegen, wenn der Präsident zwei Tannen in seinem Garten fällt. Es geht allein darum, dass ökologisch extrem wertvoller Baumbestand, der auch aus naturhistorischer Sicht nicht wieder herzustellen ist, nicht noch weiter verloren geht, als das bis jetzt schon der Fall ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, deswegen stimmen Sie diesem unserem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu, damit Bremen weiterhin grün bleibt! Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Senator, dass die Verwaltungen es schon richten werden! ­ Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Dr. Trüpel: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Abg. Dr. Schuster (SPD): Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Die Dramatisierung, die Sie hineinbringen, Frau Mathes, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es hat einige Fällungen gegeben, das ist gar keine Frage.

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Herr Kleen war doch auch ganz erschüttert! ­ Abg. Kleen [SPD]: Mein Freund, der Baum, ist tot!) Herr Kleen war auch erschüttert, ja! Das heißt nicht, dass deswegen eine Situation gleich völlig dramatisch ist, weil Herr Kleen es sehr bedauert hat, dass vier Bäume gefällt wurden.

(Heiterkeit) Nein, ich glaube, man sollte nach wie vor versuchen, diese Debatte rational zu führen. Wir stehen nach wie vor grundsätzlich zu der von uns vor zwei Jahren beschlossenen Novellierung der Baumschutzverordnung, die zentrale Missstände aufgegriffen hat. Es war meines Erachtens richtig, dies zu tun. Diese Baumschutzverordnung war nicht so effektiv, wie Sie jetzt glauben machen wollen. Auch unter der alten Verordnung sind fast alle Bäume, die zum Fällen beantragt wurden, zum Fällen freigege ben worden, und es wurde nicht nur für Einzelbäume beantragt, es ging auch um größere Flächen, die nach der alten Baumschutzverordnung gefällt werden konnten.

Zweitens hatte die alte Verordnung Bürokratie entwickelt, die letztendlich häufig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten missbraucht wurde. Auch das ist eine Entwicklung, die wir beim Baumschutz nicht haben wollten. Schließlich, auch dazu stehe ich, werden wir nur dann zu einer richtig befriedigenden Lage kommen, wenn wir die Eigenverantwortung der Bürger stärken. Dies erfordert natürlich auch Debatten über die Bedeutung von Bäumen, die man nicht gering schätzen soll.

Man sollte jetzt auch nicht so tun, als ob das Rekumer Wäldchen noch stehen würde, wenn die alte Baumschutzverordnung da wäre. Es würde nur dann stehen, wenn der Vorstand dieser Gesellschaft, um die es da geht, ein bisschen mehr Verantwortung für Grün übernähme, denn es ist in der Tat eine sehr problematische Sache, wie dort vorgegangen wurde.

Das haben wir nachher aber auch noch in der Stadtbürgerschaft.

Dennoch gebe ich Ihnen Recht, dass wir einen erheblichen Handlungsbedarf haben. Allerdings ist der Handlungsbedarf nicht völlig neu, sondern lesen Sie die erste Vorlage, die wir im Mai 2002 in der Umweltdeputation hatten! Dort steht, dass wir nicht nur eine Novellierung der Baumschutzverordnung in der Richtung wollen, durch die es auf dem privaten Grund in der Tat erleichtert wird, auch Bäume zu fällen, sondern dass gleichzeitig formuliert wird, einen adäquaten Schutz für besonders ökologisch wertvolle Bäume und auch für entsprechend stadtbildprägende Bäume sicher zu stellen. Wir haben uns damals vorgenommen, ein Baumkataster zu entwickeln. Dieses Baumkataster sollte in einem Zeitraum von zirka zwei Jahren, also spätestens im Mai dieses Jahres, fertig sein. Da ist eine Zeitverzögerung eingetreten, die sehr viele Gründe hat, die aber im Grundsatz nicht entschuldbar ist. Deswegen müssen wir hier auf die Tube drücken, um eine entsprechende Regelung zu verabschieden, was wir alle gemeinsam wollen.

Jetzt könnte es sein ­ das hatte ich gestern in der Fragestunde schon abgefragt, und meines Erachtens hat der Senator hier eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert ­, dass dieses Baumkataster nicht praktikabel sein wird, weil man dort so viele Bäume unter Schutz stellt, dass man erheblich Behördenpersonal einstellen muss, um letztendlich Schutz von individuell ausgewählten Bäumen zu gewährleisten.

Wenn dies so ist, dass das ein unpraktikables und noch größere Bürokratie erforderndes Verfahren ist, dann muss man darüber nachdenken, welche Alternativen es gibt.

(Vizepräsident Ravens übernimmt den Vorsitz.)

Da ist es relativ einfach, glaube ich, die Punkte zu benennen, über die man nachdenken muss und über die wir auch nachdenken werden. Ich hoffe, dass die CDU da auch entsprechend mitzieht.

Die das Stadtbild prägenden und häufig auch ökologisch sehr wertvollen Bäume stehen zumeist an den Grundstücksgrenzen und bilden häufig einen Alleecharakter. Also muss man über die Frage nachdenken: Kann man eine vernünftige Modifizierung der Regelung zur Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum hin in die Wege leiten? Der zweite Bereich, über den wir nachdenken müssen ­ aber auch nicht inflationär ­, ist, ob man in diesem Zusammenhang das Mittel, Naturdenkmäler auszuweisen, auch für Bäume oder Baumgruppen sinnvoll nutzen kann.

Die SPD plädiert dafür, dies zügig voranzutreiben in Kontinuität mit dem, was wir damals gemacht haben, denn diese Maßnahmen waren schon damals vorgesehen.

Der zweite Punkt, wo wir eine deutliche Beschleunigung brauchen ­ und wir werden auf diese deutliche Beschleunigung drängen ­, ist die Frage des Umgangs mit Bäumen im öffentlichen Raum. Die Situation ist nach wie vor nicht befriedigend. Da wird, ich wage einmal die Behauptung, in einigen Bereichen ein größerer Schaden angerichtet als im privaten Raum. Das ist ein Skandal. Das betrifft beispielsweise Baustellen, bei denen Bäume häufig so nachlässig behandelt werden, dass ihre Standfestigkeit in zehn Jahren nicht mehr gegeben sein wird und sie dann gefällt werden müssen. Das ist ein riesiges Problem, das müssen wir angehen. Dafür plädieren wir. Das wird in den nächsten Wochen auch sicherlich so vorangetrieben werden.

Drittens hat sich in der Tat ein neuer Klarstellungsbedarf ergeben, den wir damals bei der Baumschutzverordnung nicht gehabt haben. Wir plädieren nachdrücklich dafür, in der Vegetationsperiode ein generelles Baumfällverbot zu erlassen. Dies existiert rechtlich. Wir sind immer davon ausgegangen, dass in der Vegetationsperiode ohnehin Bäume nicht gefällt werden dürfen. Das ist aber nur in der freien Natur dem Gesetzestext nach der Fall. Wir sind durchaus der Auffassung, dass dies für den gesamten Raum Bremen und Bremerhaven gelten muss.

Es ist keine Einschränkung von bürgerlicher Freiheit oder Zurückschrauben von Eigenverantwortung für Bürger, wenn man in einer bestimmten Periode, wo Bäume noch eine ganz besondere Funktion haben, verbietet, sie zu fällen. Im Prinzip ist dies nur eine Klarstellung einer bestehenden rechtlichen Lage. Aufgrund der Artenschutzbestimmungen ist es ohnehin verboten, Bäume zu fällen, wenn sie beispielsweise als Nistplätze dienen. Jeder größere Baum, wenn man im Sommer hineinschaut, hat normalerweise ein Vogelnest oder Tiere, die dort hausen.

(Abg. Frau Hövelmann [SPD]: Auch Eichhörnchen!)

Selbst das Eichhörnchen könnte es manchmal sein.

Von daher ist das Fällen ohnehin verboten. Es ist aber eine völlig unpraktikable Regelung, wie sie im Moment besteht, und solche Klarstellungen, vom 1. März bis zum 30. September dürfen keine Bäume gefällt werden, sind unseres Erachtens richtig.

Weil wir der Auffassung sind, dass wir nicht zur alten Baumschutzverordnung zurückkehren sollten, werden wir den Antrag der Grünen ablehnen. Wir treten allerdings nachdrücklich dafür ein, dass die neuen Maßnahmen, die damals eingeleitet worden sind, jetzt beschleunigt zu Ende geführt werden, damit endlich in diesem Bereich auch Klarheit besteht.

Wir bedauern in diesem Zusammenhang, dass sich die CDU nicht bereit finden konnte, in dieser Richtung einen Antrag gleich für diese Sitzung einzubringen. Wir gehen aber davon aus, dass die CDU auch daran interessiert ist, das Verfahren zügig, und zwar im Grundsatz in dieser Richtung, wie ich es dargelegt habe, auch durchzuführen. ­ Ich danke Ihnen! Vizepräsident Ravens: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.

Abg. Imhoff (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir behandeln hier heute den Dringlichkeitsantrag der Grünen zum Thema Baumschutz und nicht zum Feldschutz, Frau Dr. Mathes, nur noch einmal zur Aufklärung! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Für die CDU sind Bäume ökologisch wertvoll und ein wichtiger Faktor für Lebensqualität, um sich in Bremen auch wohl zu fühlen.

Das sollte eigentlich auch das Ansinnen einer jeden Fraktion hier im Hause sein, und ich denke, das ist es auch.

Was sollen wir also laut Antrag der Grünen hier beschließen? In dem ersten Punkt sollen wir von der neuen Baumschutzverordnung wieder abkehren und die alte Verordnung wieder einsetzen. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das kann wirklich nicht Ihr Ernst sein!

(Zuruf vom Bündnis 90/Die Grünen: Doch!)

Ich meine, wir haben vor nicht allzu langer Zeit diese neue Baumschutzverordnung und ihre Änderungen diskutiert. Da aber Ihr Gedächtnis in diesem Fall nicht so ausgeprägt zu sein scheint, werde ich Ihnen noch einmal berichten, warum wir diese Baumschutzverordnung auch so beschlossen haben.

Die neue Regelung ist wesentlich bürgerfreundlicher als die alte. Früher waren praktisch alle Bäume mit einem Stammumfang von über 80 Zentimetern geschützt, und man musste einen Antrag stellen, wenn man einen Baum fällen wollte. Dabei war es egal, ob der Baum ein Haus oder eine Liegenschaft des Nachbarn beeinträchtigt hat. Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie Herr Dr. Schuster eben schon sagte, und Gutachten, die Geld gekostet haben, waren dort an der Tagesordnung. Das passiert heute durch die Abstandsregelung nicht mehr, also ein erster Pluspunkt.

Bei der alten Regelung gingen jährlich über 1000

Anträge im Umweltressort ein, um Bäume fällen zu können, ein Verwaltungsvorgang, den es heute in der Form nicht mehr gibt und der sowieso sehr zweifelhaft war, weil ja über 80 Prozent der Anträge genehmigt wurden. Hoher Verwaltungsaufwand und Umstände für den einzelnen Bürger waren die Folge hieraus. Also, ein Stück Bürokratieabbau, den man als zweiten dicken Pluspunkt sehen muss!

Des Weiteren waren durch die alte Regelung die Bürger in ihrer Selbständigkeit so eingeschränkt, dass sie sich doch kaum mehr getraut haben, Bäume oder Hecken und Buschwerk zu pflanzen, und aus Angst und Unsicherheit, sie nicht wieder wegbekommen zu können, haben sie dann eben nichts mehr gepflanzt. Das ist also der dritte Pluspunkt, denn Neuanpflanzungen haben wieder zugenommen.

Ein weiterer wichtiger Pluspunkt der neuen Baumschutzverordnung ist für mich und die CDU-Fraktion, dass den Bürgern endlich ein Stück Eigenverantwortung zurückgegeben worden ist. Glauben Sie mir bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, die Menschen haben ein wesentlich ausgeprägteres Umweltbewusstsein, als Sie es ihnen zutrauen!

(Abg. Dr. Sieling [SPD]: Das sehen wir bei der Gewosie!)

Zur Gewosie komme ich noch, Herr Dr. Sieling! Bei Ihnen kommt es mir manchmal vor, als wenn Sie ein Vater sind, der seine ältere Tochter nicht loslassen kann, obwohl Sie genau wissen, dass sie auch allein zurechtkommt. Sie sind doch immer diejenigen, die von Eigenverantwortung und von Bürgerwillen mit Selbstbestimmung reden. Doch wie heißt es immer so schön: Nicht immer nur reden, sondern auch einmal machen und machen lassen! Das müssen die Grünen dabei auch einmal lernen.

Wir haben von der großen Koalition den Schritt gewagt, und nun verlangen Sie bitte nicht, dass wir Ihrem Antrag folgen, die alte Baumschutzverordnung wieder einzusetzen (Abg. Frau Hövelmann [SPD]: Schade!) und einen Rückschritt in die falsche Richtung zu machen! Das können Sie ja machen, wenn Sie vielleicht irgendwann einmal wieder an die Regierung kommen, mit uns so jedenfalls nicht!