Strafermittlungsbehörden

Wie haben sich Opferzahlen bzw. die Erfolge der Strafermittlungsbehörden in Berlin seit dem Jahre 2000 im Vergleich der Bundesländer entwickelt?

3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und anderen Landesregierungen? Wie setzt Berlin internationale und insbesondere europarechtliche Vorgaben um?

Inwieweit lassen sich europaweite Erfahrungen auf Berlin übertragen?

4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Vorgehensweise der Menschenhändler und wie hat er sie erlangt? Welche Rolle spielt der sog. Heiratshandel und der Handel in ausbeuterische Arbeitsverhältnissen in Berlin?

5. Welche personellen Kapazitäten setzt der Senat zur Bekämpfung des Menschenhandels ein? Wie sensibilisiert der Senat das Personal in den damit befassten Behörden und der Polizei, Menschenhandel als solchen zu erkennen? Mit welchen Mitteln werden Behörden (ins. Beratungsstellen) auf den neuen Menschenhandelsbegriff der StGB-Änderung vorbereitet?

6. Nach welchen Kriterien wird die Gefährdungssituation der Opferzeuginnen eingeschätzt und welche Konsequenzen hat diese Analyse?

7. Wie wird sichergestellt, dass Opfer von Menschenhandel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, das ihnen die Teilnahme an einem Strafprozess als Zeugin ermöglicht?

8. Welche Möglichkeiten haben Opferzeuginnen, während des Strafverfahrens einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder an einer Qualifizierung teilzunehmen?

9. Welche Gewinne wurden seit 2000 in Berlin aus Menschenhandel sichergestellt und/oder im Rahmen von Strafprozessen rechtskräftig abgeschöpft und wofür werden diese Mittel verwendet?