Immobilienfonds

Wie bereits im 9. Vierteljahresbericht dargestellt, wurde durch die klagende Konzerngesellschaft gegen ein klageabweisendes Urteil gegen drei ehemalige ­ nicht versorgungsberechtigte - Geschäftsführer und ein ­ versorgungsberechtigtes ­ Aufsichtsratsmitglied der IBG (Streitwert ca. 36 Mio.) auf Anraten der Prozessanwälte keine Berufung eingelegt. Das Urteil der 1. Instanz ist daher rechtskräftig geworden.

Da Schadensersatzklagen bislang nicht erfolgreich durchgesetzt werden konnten, konnte gegen Versorgungsansprüche berechtigter Personen noch nicht aufgerechnet werden.

Neben den genannten Verfahren wurden Ende 2002 zwischen der Bankgesellschaft Berlin AG und ihrer früheren D&O-Versicherung Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel geführt, eine einvernehmliche Regelung aller Schadensersatzansprüche der Bank unter Einbeziehung aller betroffenen Personen zu erreichen. Nach Abbruch dieser Verhandlungen durch die D&O-Versicherung hat diese im Januar 2003 den Versicherungsvertrag angefochten sowie gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Zur Begründung verweist die Versicherung auf bereits bei Vertragsabschluss bestandene und bekannte dem Versicherungsschutz unterliegende - Fälle, die ihr aber verschwiegen worden seien. Die Bank hat die Gründe zurückgewiesen. Die Versicherung muss nun nachweisen, dass sie getäuscht wurde. Das Schiedsgericht, das die Streitigkeit klären muss, hat eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Abschlussprüfer von Konzerngesellschaften ist nunmehr abgeschlossen. Hinsichtlich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PwC Deutsche Revision AG sowie KPMG Deutsche Treuhand haben die rechtlichen Prüfungen des Konzerns Bankgesellschaft Berlin AG ergeben, dass Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden können.

Hinsichtlich zweier anderer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind die anwaltlichen Berater des Konzerns zu dem Ergebnis gekommen, dass Schadensersatzansprüche dem Grunde nach bestehen und auch mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können. Mit beiden Gesellschaften begann der Konzern zunächst außergerichtlich zu verhandeln. Mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand konnten diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Im Rahmen der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen erhielt die geprüfte Gesellschaft eine Zahlung in maßgeblicher Höhe.

Die Verhandlungen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte Touche Deutsche Baurevision haben zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Die geprüfte Gesellschaft hat daher am 20. Juli 2004 vor dem Landgericht Berlin Klage auf Schadensersatz erhoben.

bb) Kündigungen

Zwei Vorständen der Bankgesellschaft AG ist gekündigt worden, da ihnen im Rahmen der Auflegung und Durchführung eines sog. Prominentenfonds Pflichtverletzung vorgeworfen wurde. Bei diesem Fonds sollen kaufmännisch sinnlose Mietverträge mit Mietern abgeschlossen worden sein.

Die beiden Vorstandsmitglieder waren zudem selber an den Fonds beteiligt. Gegen die Kündigung hatten beide Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Da Gutachter und Staatsanwaltschaft zu der Ansicht gelangt waren, dass die Vertragsab-schlüsse wirtschaftlich vertretbar gewesen seien, wurde ein wesentlicher Kündigungsgrund entkräftet. Der Klage wurde erstinstanzlich stattgegeben. Der Aufsichtsrat hat nach Abwägung entschieden, Berufung einzulegen. Während in einem Verfahren die Entscheidung des Kammergerichts noch aus steht, konnte das andere durch Abschluss eines Vergleichs beendet werden.

Das Vorstandsmitglied, dem aufgrund seiner Verantwortung als Organmitglied bei der Verschiebung von Kreditrisiken auf die IBG gekündigt wurde, hat bislang keine Klage erhoben.

Einem Mitglied des Vorstands der Landesbank wurde gekündigt, da er aktiv für einen der sogenannten Prominentenfonds geworben hatte, obwohl die Prospektangaben lückenhaft waren. Seiner Klage hat das Landgericht stattgegeben. Über die von der LBB eingelegte Berufung ist noch nicht entschieden.

Zwei weiteren Mitgliedern des Vorstands der Landesbank ist aus mehreren Gründen gekündigt worden, darunter ihr Mitwirken bei Auflegung und Durchführung eines der sogenannten Prominentenfonds. Die Klagen der beiden Mitglieder wurden vom Landgericht abgewiesen. Eine Berufung wurde in einem Fall vom Kammergericht als unbegründet zurückgewiesen. Über die Berufung des zweiten Mitglieds hat das Gericht noch keine Entscheidung getroffen. Das Verwaltungsgericht ­ zuständig für die Überprüfung der Vorstandsbestellung bei Anstalten des öffentlichen Rechts - muss noch über den Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes entscheiden.

Bei der BerlinHyp wurde zwei Mitgliedern des Vorstandes gekündigt, da sie kein ausreichendes Risikomanagement für die Bank eingerichtet hatten.

Beide haben gegen ihre Kündigung Klage eingereicht, die in einem Fall abgewiesen wurde; dagegen wurde Berufung eingelegt. Im zweiten Fall wurde der Klage aus formalen Gründen stattgegeben, die

BerlinHyp hat jedoch dagegen wiederum Berufung eingelegt.

Der bereits abgeschlossene Aufhebungsvertrag mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes der BerlinHyp wurde angefochten und das Anstellungsverhältnis hilfsweise gekündigt. Diesem Mitglied wird ebenso die unzureichende Einrichtung eines Risikomanagements vorgeworfen. Eine Klage gegen diese Kündigung hat sich der Betroffene vorbehalten.

Nachdem in den arbeitsrechtlichen Verfahren zwischen Unternehmen des Konzerns und Vorstandsmitgliedern sowie Geschäftsführern von Tochtergesellschaften im derzeitigen Konzernverbund der IBAG, die im Zusammenhang mit den Vorgängen beim Fonds Bad Freienwalde/Gardelegen ihr Anstellungsverhältnis verloren haben, allen Klagen erstinstanzlich stattgegeben worden war, hatten die beklagten Unternehmen in allen Fällen Berufung eingelegt. In einem Fall wurde die Berufung rechtskräftig zurückgewiesen. In drei weiteren Fällen wurden die Verfahren inzwischen durch Vergleich beendet.

Damit stehen in diesem Komplex noch drei abschließende Entscheidungen aus.

b) Stand der strafrechtlichen Verfahren

Zum Stand der strafrechtlichen Verfahren wird wie folgt berichtet: Gegenüber dem im neunten Vierteljahresbericht dargestellten Sachstand haben sich die Ermittlungsund Erledigungszahlen wie folgt geändert:

Von der Staatsanwaltschaft Berlin werden mit Stand vom 6. August 2004 im Ermittlungskomplex Bankgesellschaft Berlin insgesamt 44 offene Ermittlungsverfahren geführt, die sich auf folgende Schwerpunkte verteilen:

aa) Immobilienfonds

Im Mittelpunkt der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft stehen die von der Bankgesellschaft Berlin und ihren Tochtergesellschaften aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds. Wegen der Einzelheiten wird auf die bereits erteilten Berichte verwiesen.

Die Hauptverhandlung vor der 26. Strafkammer des Landgerichts Berlin im Verfahren zur Grundstücksgesellschaft Straße 619/620 GbR (GEHAG ­ Fonds) dauert an. Zur Grundstücksgesellschaft Bad Freienwalde/Gardelegen ist lediglich ein Ermittlungsverfahren noch offen. In dem beim Amtsgericht Tiergarten anhängigen Strafverfahren wegen der Vorwürfe der Gewerbesteuerhinterziehung und des Betruges zum Nachteil des GEHAG Fonds 12 steht der Termin zur Hauptverhandlung noch nicht fest.

Mit Stand vom 6. August 2004 sind bezüglich der geschilderten Fondsgeschäfte insgesamt 41 Ermittlungsverfahren geführt worden, von denen 15 erledigt und noch 26 offen sind.

bb) Kreditvergabe an die AUBIS-Gruppe und sonstige Ermittlungsverfahren

Die Hauptverhandlung in den verbundenen Verfahren aus dem Komplex der Ermittlungen im Zusammenhang mit der AUBIS­Gruppe vor der 19.

Strafkammer des Landgerichts Berlin dauert an.

Auch in dem wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung geführten Verfahren dauert die Hauptverhandlung vor der 26. Strafkammer des Landgerichts Berlin an. Im Verfahren gegen Verantwortliche der Andex wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung ist das Hauptverfahren vom Amtsgericht Tiergarten noch nicht eröffnet worden.

Mit Stand vom 6. August 2004 sind bezüglich der unter bb) geschilderten Sachverhalte insgesamt 90 Ermittlungsverfahren geführt worden, von denen 72 erledigt und noch 18 offen sind.

Wir bitten, die Berichtspflicht für den 10. Vierteljahresbericht (2. Quartal 2004) damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 9. November 2004

Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Dr.