Qualitätsvereinbarung zur verbindlichen Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms für die Kindertageseinrichtungen

Mitteilung ­ zur Kenntnisnahme ­ Qualitätsvereinbarung zur verbindlichen Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms für die Kindertageseinrichtungen (Berliner Bildungsprogramm für alle Kitas jetzt schnell umsetzen und die dafür notwendigen Qualitätssicherungs- und Finanzierungsvereinbarungen vorlegen Drucksachen 15/3307 und 15/3307-1; Kita-Bildungsprogramm - verbindlich für alle Berliner Kitas - Drucksachen 15/3097 und 15/3308 -)

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 11. November 2004 Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, umgehend praktische Schlussfolgerungen aus dem jetzt verbindlich vorliegenden Berliner Bildungsprogramm für Kitas zu ziehen und zu dessen schneller Umsetzung die dafür notwendigen Vorhaben und Grundlagen aus der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 29.Juli 2003 über „Bildungsprogramm für den Kindergarten" (Drs. 15/1967) zu realisieren und dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vorzulegen. Dazu gehören:

1. die Qualitätssicherungsvereinbarung für alle Träger von KitaEinrichtungen,

2. die dafür notwendige Finanzierungsvereinbarung

3. die damit im Zusammenhang stehenden Veränderungen im Berliner Kita-Gesetz sowie

4. die Ausführungsvorschrift zum Übergang vom Kindergarten in die Schule.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2004 Bericht zu erstatten." sowie „Der Senat wird aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, damit das Kita-Bildungsprogramm in allen Berliner Einrichtungen der Tagesbetreuung verbindlich Anwendung findet und die Einhaltung des Programms als Grundlage der Bildung, Erziehung und Betreuung in allen Einrichtungen der Tagesbetreuung geprüft und die Ergebnisse evaluiert werden. In diesem Zusammenhang wird der Senat auch aufgefordert, mit den freien Trägern der Jugendhilfe und den Bezirken Verhandlungen über Möglichkeiten zur Qualitätssicherung aufzunehmen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2004 zu berichten."

Hierzu wird berichtet:

Das Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zu ihrem Schuleintritt" ist der Öffentlichkeit am 10. August 2004 vorgelegt worden. Gegenwärtig laufen umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen, um die Kindertageseinrichtungen in die Arbeit mit dem Programm einzuführen.

Um die verbindliche Umsetzung des Programms sicher zu stellen, plant der Senat folgende Maßnahmen:

1. Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen

Aus Sicht des Senats wird sich die Qualitätsentwicklungsvereinbarung auf folgende Inhalte beziehen:

- Qualitätskriterien, die als Grundlage der externen Evaluation der Arbeit der Kindertageseinrichtungen verbindlich umzusetzen sind;

- das Konzept und die Instrumente der externen Evaluation, mit denen überprüft wird, ob und in welchem Ausmaß die Arbeit der einzelnen Kindertageseinrichtung den Anforderungen des Bildungsprogramms entspricht;

- die für alle Kindertageseinrichtungen verbindliche Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch;

- Ausführungsvorschriften für den Übergang vom Kindergarten in die Flexible Schulanfangsphase;

- Maßnahmen, die sicherstellen, dass die pädagogischen Fachkräfte der Kitas die notwendige fachliche Unterstützung für die Umsetzung des Bildungsprogramms erhalten.

Eine Veränderung der Finanzierungsvereinbarungen ist nicht vorgesehen, da der Senat davon ausgeht, dass die Qualitätsentwicklungsvereinbarung kostenneutral umgesetzt wird. Die Arbeit eines Teils der Einrichtungen ist bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt von hoher Qualität. Die Umsetzung des Bildungsprogramms verlangt eine Neuorientierung und Fokussierung der Arbeit auf die Bildungsaspekte der Förderung in allen Kindertageseinrichtungen.

Wegen der anstehenden Umstrukturierungen im Kitabereich finden gegenwärtig zu verschiedenen Themen zeitintensive Verhandlungen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und den Trägern statt, die alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten erfordern. Die Verhandlungen über die Qualitätsentwicklungsvereinbarung werden im Januar 2005 aufgenommen. Die Gewerkschaften Verdi und GEW werden in die Verhandlungen mit einbezogen.

Der Abschluss der Vereinbarung soll im Juni 2005 erfolgen.

1. Berücksichtigung der Verbindlichkeit des Bildungsprogramms bei der Erarbeitung des Kitareformgesetzes

Das Kitareformgesetz befindet sich gegenwärtig in der Erarbeitung. Aussagen, die eine verbindliche Umsetzung des Programms nach den Maßgaben der Qualitätsentwicklungsvereinbarung absichern, sind in den Entwurf aufgenommen worden.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Die beschriebenen Vorhaben haben keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung.

Wir bitten, die Beschlüsse damit als erledigt anzusehen.