Wettbewerb

Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 95

Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen der Behandlung nicht verwertbarer Abfälle zur Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit

Siedlungsabfälle

Abfallbeseitigung bis zum 31.05.

Die anfallenden Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus dem Land Berlin werden durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe bis zum 31. Mai.

Die Abfallanlieferungen an die Anlagen Ruhleben und Schwanebeck erfolgen durch ungebrochenen Straßentransport. Zur Deponie Schöneicher Plan wird der Abfall durch einen gebrochenen Bahntransport realisiert. Der Umschlag von den Sammelfahrzeugen in bahnkompatible Container erfolgt im Abfallbehandlungswerk Süd der BSR am Standort Gradestraße 73-81 in Berlin-Neukölln. Aus Aspekten des Lärm- und Immissionsschutzes sowie der Verkehrsbelastung ist diese Form des Transportes gegenüber dem Straßentransport auch künftig vorzuziehen.

Im Rahmen dieser Abfallbeseitigung werden folgende Maßnahmen zur Reduktion von Menge und Schädlichkeit realisiert: Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 96

- Ca. 2/3 Mengenreduktion des Abfallinputs durch thermische Behandlung in der MVA Ruhleben.

- Weitestgehende Zerstörung schädlicher organischer Inhaltsstoffe des Abfalls durch den thermischen Behandlungsprozess in der MVA Ruhleben.

- Begrenzung der Luftschadstoffemissionen bei der MVA Ruhleben nach den Vorgaben der 17. BImschV.

- Separierung von Problemabfällen mit hohem Schadstoffgehalt und anschließende Zuführung zur Entsorgung in geeignete Entsorgungsanlagen.

- Erfassung und energetische Verwertung von klimaschädlichen Deponiegasen.

- Bahntransport der Siedlungsabfälle von der Gradestrasse zur Deponie Schöneicher Plan.

- Einsatz von gasbetriebenen Sammelfahrzeugen.

Abfallbeseitigung ab dem 1.06.

Mit dem Inkrafttreten der Artikelverordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen am 1. März 2001 und der Verordnung über Deponien und Langzeitlager am 1. August 2002 wurden rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für die Restabfallbehandlung und -ablagerung ab 2005 definiert. Demnach dürfen Siedlungsabfälle ab dem 1. Juni 2005 nicht mehr abgelagert werden, sofern sie nicht den in den o.g. Verordnungen definierten Kriterien entsprechen.

Für die überlassungspflichtigen Berliner Siedlungsabfallmengen in Höhe von rund 980.

Mg/a besteht daher die Notwendigkeit der Vorbehandlung. Als Verfahren kommen sowohl thermische als auch mechanisch-biologische bzw. mechanisch-physikalische Technologien in Frage.

Hierzu steht in Berlin auch künftig die Müllverbrennungsanlage Ruhleben mit einem jährlichen Durchsatz von ca. 520.000 Mg/a zur Verfügung. Für die verbleibende Menge an Siedlungsabfall in der Größenordnung von ca. 460.000 Mg/a hat der Senat am 1. April 2003 /44/ beschlossen, dass die BSR diese Mengen zur externen Entsorgung europaweit ausschreiben sollten, um die Entsorgungssicherheit Berlins ab Mitte 2005 bis zum Jahr 2015 zu gewährleisten. Bis zu 50 Prozent dieser Mengen konnten laut oben genanntem Senatsbeschluss im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) von den BSR vergeben werden.

Die BSR haben zwei unterschiedliche Verfahren zur Vergabe der Aufträge für diese Entsorgung ausgewählt.

Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 97

Die PPP- Ausschreibung erfolgte über eine Menge von 230.000 Mg/a. Ziel dieser Ausschreibung war es, mit einem privaten Partner eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung zu gründen, um die Entsorgungsleistung gemeinsam zu erbringen. Diese Ausschreibung erfolgte im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

Im Anschluss an die Prüfung, ob der Bieter die Mindestanforderungen (einschließlich der Prüfung der Angemessenheit bzw. Auskömmlichkeit der Angebote) erfüllt, erfolgte die Ermittlung eines Vergleichswertes, bei der die folgenden Zuschlagskriterien berücksichtigt wurden:

1. Die bewerteten Gesamtkosten der Gesamtentsorgungsleistung, in welche die Angebotspreise für die Gesamtentsorgungsleistung, die spezifischen Kapitalkosten für die von den BSR zu übernehmenden Abfallbehandlungsanlagen und mögliche Einsparungen für eine Direktanlieferung der Abfälle an der Abfallbehandlungsanlage einfließen.

2. Die Umweltaspekte der Gesamtleistung. In die Bewertung der Umweltaspekte gingen der Energieaufwand der Transporte (bewertet an Hand des Leitparameters Energie, d. h. des entfernungs- und transportmittelabhängigen Energieverbrauchs), die energetische Verwertungsquote (bewertet auf Basis einer vereinfachten Energiebilanz für die gesamte Entsorgungskette, - hier fließt auch der bereits ermittelte Energieverbrauch für Transporte ein-) und die stoffliche Verwertungsquote (bewertet auf Basis der zur stofflichen Verwertung gelangenden Mengenanteile) ein.

3. Die Bewertung der Vertragsinhalte und ­regelungen. Da im Laufe der Verhandlungen mit den meisten Bietern eine weitgehende Annäherung an die Zielvorgaben der BSR erreicht werden konnte, hat dieser Teilschritt der Bewertung einen geringen Einfluss.

Der Vergleichswert für die Gesamtleistung ergab sich aus der Multiplikation der bewerteten Gesamtkosten der Leistung mit dem Bewertungsfaktor für Umweltaspekte und für die Vertragsinhalte und -regelungen.

Zusätzlich zu der PPP-Ausschreibung wurden in einem offenen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) die verbleibenden 233.000 Mg/a von den BSR ausgeschrieben. Um möglichst flexibel auf Veränderungen bei den Abfallmengen bis 2015 reagieren zu können, wurde die Menge in zwei Losen von 100.000 Mg/a und von 133.00 Mg/a ausgeschrieben. Zudem wurden die Laufzeiten im Sinne der flexiblen Gestaltung wie folgt gewählt: Los 1 (100.000 Mg/a) mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Kündigungsoption nach 5 Jahren Los 2 (133.000 Mg/a) mit einer Laufzeit von 6 Jahren und einer Verlängerungsoption auf 10 Jahre.