Grundwasserentnahmegebühr

Haushalt, wenn die Daten dann vorliegen, entsprechend aktualisieren.

Vizepräsidentin Dr. Trüpel: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Damit ist Punkt eins der Tagesordnung erledigt.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Grundwasserentnahmegebühr Mitteilung des Senats vom 17. Februar 2004

Dazu als Vertreter des Senats Senator Eckhoff.

Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die staatliche Deputation für Umwelt und Energie diesem Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 19. Februar 2004 zugestimmt hat.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Das Wort hat der Abgeordnete Imhoff.

Abg. Imhoff (CDU): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wasser ist ein Naturgut, ohne das Leben nicht möglich ist. Deshalb sind wir Menschen aufgefordert, vernünftig und sparsam mit dieser Ressource umzugehen. In den westlichen Industriestaaten setzt sich Gott sei Dank diese Erkenntnis immer mehr durch. Bei uns in Deutschland kann man das im Bewusstsein der Bevölkerung und auch beim Gesetzgeber feststellen, ob bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder beim Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene, das schon seit den achtziger Jahren gilt.

Heute wollen wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das dem Bundesland Bremen die Erhebung einer Grundwasserentnahme- und einer Wasserentnahmegebühr ermöglicht. Bremen ist mit diesen Anliegen kein Vorreiter, denn in sechs anderen Bundesländern gibt es diese Gebührenpflicht schon, und ich glaube fest daran, dass andere Bundesländer uns schnell folgen werden, denn mit dieser Entnahmegebühr wird die Grundlage geschaffen, dass Firmen, die ja immer ihre Kosten berechnen müssen, sparsamer und sorgsamer mit der Ressource Wasser umgehen werden. Das ist durch diese Gebühr ja auch gewollt und deshalb auch zu begrüßen.

Handelskammer und Firmen wehren sich vehement dagegen, dass eine solche Gebühr eingeführt wird. Doch wie viele Firmen betrifft es eigentlich in Bremen? Hier in Bremen sind es momentan vier Firmen. Es handelt sich dabei um Großabnehmer, die in der Hauptsache das Wasser zum Kühlen gebrauchen. Beim Kühlen wird das Wasser nicht verschmutzt, und es wird auch wieder in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Doch damit wird das Wasser in den Flüssen erwärmt, und das stellt ohne jeden Zweifel einen Eingriff in die natürliche Gewässerökologie dar. Da es Eingriffe im ökologischen Bereich sind, ist somit dieser Gesetzentwurf auch umweltpolitisch gerechtfertigt.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal kurz mit dem Vorurteil aus Wirtschaftskreisen aufräumen, wir würden diesen Gesetzentwurf nur beschließen, weil unsere Kassen leer sind! Nein, wir beschließen so, weil wir es für umweltpolitisch sinnvoll und deswegen auch für erforderlich halten.

Das haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten und setzen es dementsprechend auch um. Ich freue mich, dass diesem Gesetzentwurf alle Fraktionen hier im Hause im Sinne der Ressourcenschonung zustimmen werden. ­ Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU) Vizepräsidentin Dr. Trüpel: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Abg. Dr. Schuster (SPD): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es ähnlich kurz machen wie der Kollege Imhoff. Die SPD unterstützt dieses Gesetz und wird es auch heute mit verabschieden. Das hat zwei Gründe. Erstens ist dieses Gesetz ökologisch sinnvoll. Diesen Aspekt hat Herr Imhoff schon genannt. Ökologisch sinnvoll ist zunächst die Lenkungswirkung, die sicherlich nicht dramatisch hoch sein wird. Aber es ist wichtig, deutlich zu machen, dass Natur Geld kostet und eben nicht ein kostenloses Gut ist, das man einfach so benutzen kann. Es wird langfristig sicherlich auch dazu führen, dass ökologisch vorteilhaftere Verfahren zur Anwendung kommen.

Der zweite, ökologisch nicht minder wichtige Aspekt ist meines Erachtens die Verwendungsbeschränkung, die darin besteht, dass diese Gelder nur zweckgerichtet zur Sicherung der Umweltressourcen und zum Schutz der Trinkwasserversorgung eingesetzt werden dürfen, alles Bereiche, in denen wir dringenden Handlungsbedarf haben.

Zweitens ist das Gesetz finanzpolitisch sinnvoll, weil es faktisch eine Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen darstellt, die Unternehmen dadurch haben, dass sie bisher Naturressourcen kostenlos nutzten. Dafür können sie ruhig auch bezahlen, das ist ein klar nachvollziehbarer Zusammenhang. Es zeigt sich auch, dass keines der davon betroffenen Unternehmen dadurch wirklich überfordert ist, was zwischenzeitlich durch die Presse gegeistert ist. Man kann sagen, dass es in der Belastung insgesamt so ausgewogen oder maßvoll ist, dass kein Unternehmen daran zugrunde gehen wird. ­ Abschließend will ich jetzt noch kurz auf einen Punkt kommen, der in der Debatte kritisch gesehen wurde: Werden dadurch nicht Arbeitsplätze vernichtet? Ich glaube, dass dies nicht der Fall sein wird, denn die Arbeitsplätze in den Bereichen, um die es dort geht, vor allen Dingen in Kraftwerken, sind kaum davon abhängig, ob eine Gebühr auf das Kühlwasser erhoben wird. Es sind andere Faktoren, die Marktbedingungen im Strommarkt und so weiter, die deutlich gewichtiger sind. Im Moment scheint es so zu sein, dass die Erzeugung von Strom in Bremen durchaus eine positive Zukunft hat, worüber wir uns freuen.

Letztendlich möglich geworden ist dieses Gesetz jetzt dadurch, darüber freue ich mich als Sozialdemokrat besonders, dass die CDU endlich dazu gekommen ist, das ökologisch, ökonomisch und finanzpolitisch Sinnvolle auch durchzuführen. Das war vor vier Jahren noch nicht der Fall. Insofern freuen wir uns, dass wir das Gesetz verabschieden.

(Beifall bei der SPD ­ Abg. Kastendiek [CDU]: Wir diskutieren nicht nur, wir handeln auch!) Leider erst vier Jahre später, Herr Kastendiek! Vielleicht geht es beim nächsten Mal noch schneller!

Vizepräsidentin Dr. Trüpel: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir Grünen freuen uns natürlich ganz besonders, dass jetzt diese unendliche Geschichte der Einführung einer Oberflächenwasserentnahmegebühr in unserem Sinne zum Abschluss gebracht wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das heißt natürlich, dass wir dem Gesetz zustimmen.

Ich möchte nicht noch einmal die einzelnen Argumente aufzählen, die eben Herr Schuster schon einmal genannt hat. Ich glaube, man muss sich aber deutlich machen, im Kern geht es darum, dass die Nutzung von Gütern der Allgemeinheit, wie es Wasser ist, durch Einzelne, die daraus wirtschaftlichen Vorteil erlangen, auch mit Kosten zu belegen ist. Es geht letztendlich im übergeordneten Sinne auch um eine Ökologisierung der Finanzsysteme. Darauf möchte ich aber, wie gesagt, nicht weiter eingehen, sondern ich möchte einen Blick in die Vergangenheit werfen und daran deutlich machen, dass dieses Gesetz durch die Grünen initiiert wurde und dann sehr lange verhindert wurde, erst durch die FDP, die damals mit in der Ampelkoalition war, und dann in der Folge durch die CDU, dort allen voran Wirtschaftssenator Hattig.

(Abg. Imhoff [CDU]: Blicken Sie doch einmal nach vorn, nicht immer zurück!)

Meine Damen und Herren, die Einführung einer Oberflächenwasserentnahmegebühr wurde erstmals von den Grünen auf die politische Tagesordnung gebracht, und zwar 1992 durch den damaligen Umweltsenator Ralf Fücks. Es scheiterte daran, dass die FDP, wie gesagt, mit in der Regierung war und dadurch die Einführung dieser Gebühr verhindert wurde.

Der nächste Vorstoß zu diesem Gesetz stammt aus dem Jahre 1998, und zwar durch die Umweltsenatorin Frau Wischer. Damals war die CDU massiv gegen diesen Vorschlag. Es wurde zwar immer etwas nonchalant formuliert, aber letztendlich wurde es auf die Schiene gesetzt, es nicht umzusetzen. Umso mehr freuen wir uns natürlich heute, dass grüne Programmatik an dieser Stelle Wirklichkeit wird. Wenn flussauf- und flussabwärts in Niedersachsen für die Nutzung des Weserwassers bezahlt werden muss, kann man wohl kaum rechtfertigen, warum das Sanierungsland Bremen eine solche Gebühr nicht erhebt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Nutzung dieses Wassers zu Kühlzwecken führt eben dazu, dass es zu einer Erwärmung mit negativen Auswirkungen für den Fluss kommt. Auch das hat Herr Imhoff bereits dargelegt. Wir können an dieser Stelle daher nur sagen: Vielen Dank, Herr Eckhoff, dass Sie das zu Ende führen, was der grüne Umweltsenator begonnen hat!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich möchte Sie aber abschließend auch noch einmal an eine Presseinformation erinnern, Herr Eckhoff, die Sie am 27. Juni 2001 herausgegeben haben. Dort haben Sie gesagt, dass die möglicherweise zu erzielenden Einnahmen dazu verwandt werden sollten, die Haushaltsabsicherung der Altlastensanierung zu gewährleisten. Wir Grüne wollen, dass Sie unbedingt an diesem Ziel festhalten. Die Mittel müssen für ökologische Zwecke verwendet werden, und die Einnahmen sollten für die Altlastensanierung zur Verfügung gestellt werden, um nämlich zu verhindern, dass weiterhin Schadstoffe in das Grundwasser gelangen. Das muss endlich begrenzt werden!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Zusammengefasst, meine Damen und Herren, Herr Eckhoff: Wir werden hier am Ball bleiben. Wir werden darauf achten, dass auch diese zweite alte grüne Forderung der Zweckbindung eingelöst wird. ­ Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Dr. Trüpel: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Abg. Wedler (FDP): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die große Harmonie hier ein wenig stören, denn ich fürchte, dieses Gesetz ist nicht ganz so locker zu betrachten, wie es eben geschildert wurde. Als Vorbemerkung möchte ich zunächst einmal darauf hinweisen, dass wir heute eine erste und eine zweite Lesung durchführen sollen, wieder das gleiche Theater haben wie letztens bei dem Schulgesetz, sogar mit dem Unterschied, dass die zuständige Deputation erst vor vier Wochen entschieden und beschlossen hat, wie wir eben gehört haben. Das heißt, die Zeit, die hier für eine ernsthafte Beratung und Zwischenberatung zur Verfügung steht, ist also noch kürzer als beim Schulgesetz.

Mit diesem Gesetz soll das bestehende Gesetz über die Erhebung einer Grundwasserentnahmegebühr geändert und die Entnahme von Oberflächenwasser zusätzlich gebührenpflichtig werden. Damit schließt Bremen sich anderen ­ nicht allen! ­ Bundesländern, so auch Niedersachsen, an. Begründet wird die Änderung mit Haushaltsgründen, mit ökologischen Aspekten, aber eben auch, jedenfalls habe ich das der Vorlage entnommen, mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden, wenn wir mit diesem Argument beginnen, besagt in diesem Fall ja nur so viel, dass die angegriffenen Gesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen, sie besagt nicht, dass die anderen Länder, also wir hier in Bremen, nun verpflichtet sind, entsprechende Gesetze einzuführen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns hier in Bremen nur die Sicherheit, dass wir so etwas auch tun dürfen, wenn wir uns in dem Rahmen bewegen, den das Grundgesetz und das Gericht vorgegeben haben. Es handelt sich also bei dem, was wir hier heute tun, um eine bewusste politische Entscheidung.

Bei den ökologischen Gesichtspunkten spielt der sparsame Umgang mit entnommenem Wasser eine Rolle, der haushälterische Umgang mit der Ressource Wasser soll verstärkt werden. Es gilt, Einsparpotentiale sowohl bei den privaten als auch bei den gewerblichen, industriellen und sonstigen Wasserentnehmern auszuschöpfen und dem Gewässerbenutzer den Wert des auf lange Sicht begrenzten Gutes Wasser vor Augen zu führen.

Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes entspricht diesem Ziel jedoch nicht, denn es gibt einen breiten Ausnahmekatalog. Zum Beispiel ist die Grundwasserentnahme unter 4000 Kubikmetern pro Jahr gebührenfrei. Zum Zweiten: Oberirdische Wasserentnahmen unter zehn Millionen Kubikmetern aus der Weser, der Lesum und den Häfen sowie oberirdische Entnahmen unter einer Million Kubikmeter aus den übrigen Gewässern sind ebenfalls gebührenfrei, ein breitester Ausnahmenkatalog! Dazu gibt es dann noch acht weitere Tatbestände von Wasserentnahmen, die gebührenfrei bleiben und die allesamt gute Gründe für sich haben. Die wichtigsten Befreiungstatbestände sind jedoch die erstgenannten, weil damit praktisch alle privaten und gewerblichen Kleinentnehmer, wenn ich es richtig sehe, befreit werden.

Konsequent ist dies vor dem Hintergrund der Zielsetzung jedoch nicht. Eigentlich müssten alle Wasserentnehmer belastet werden, doch da trauen Sie sich, zu Recht übrigens, wie ich finde, nicht heran.

Getroffen werden nur die großen Wasserentnehmer, wie zum Beispiel die Kraftwerksbetreiber, die Stahlwerke Bremen und die BLG, die das Wasser, speziell auch das Oberflächenwasser, im Wesentlichen zum Kühlen ihrer Aggregate benötigen und anschließend, in aller Regel erwärmt, wieder in die Natur zurückleiten.

Rationales Verhalten dieser Betriebe führt dazu, dass diese Betriebe ihre Wasserentnahme so einrichten, dass die genehmigte Einleitungstemperatur am Ende des Kühlungsprozesses nicht überschritten wird. Die Einleitungstemperatur des Kühlwassers wird vermutlich steigen, weil versucht wird, die steigenden Kosten für das Kühlwasser durch weniger Wasserverbrauch und dadurch bedingt durch höhere Kühlung, sprich Einleitungstemperatur, zu kompensieren. Höhere Einleitungstemperaturen sind, ökologisch betrachtet, bestimmt nicht sinnvoll. Unter Umständen wird auch die Kraftwerks- und Hochofenleistung zurückgefahren, was die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen sicher nicht erhöht.

Die Alternative zur Wasserentnahmegebühr wäre der Bau von Kühltürmen. Ob sich der Bau von Kühltürmen jedoch rechnet, hängt von der Höhe der Gebühren und von der Wettbewerbssituation ab, die bei Monopolbetrieben sicher anders zu beurteilen ist als bei Unternehmen, die im vollen Wettbewerb stehen.

Unter ökologischen Aspekten ist der Bau von Kühltürmen sicher kein erstrebenswertes Ziel, da hier Prozesswärme vernichtet statt genutzt wird. Die Einleitung von Kühlwasser am obersten gerade noch genehmigten Temperaturrand ist ökologisch betrachtet, ich sagte es bereits, ebenfalls wenig sinnvoll.

Höhere Kosten bei der Leistungserstellung werden von den Betrieben natürlich auf die Preise der Produkte umgelegt. Das ist in einem marktwirtschaftlichen System nicht anders möglich. Wenn die höheren Preise am Markt umgesetzt werden können, dann mag das für die Betriebe gut sein, für die Verbraucher sicherlich nicht. Wenn höhere Preise am Markt nicht umgesetzt werden können, dann bekommt das Unternehmen über kurz oder lang Probleme und wir als Region und als Städte auch wegen der ausfallenden Steuern sowie Abgaben und wegen der eventuellen Auswirkungen auf die Arbeitsplatzzahlen.