Gemeinnütziges Maklerbüro für Künstlerinnen und Künstler

Beratende Funktion für öffentliche und private Bauherren, Architekten und für Senats- und Bezirksverwaltungen,

· Information und Beratung von Künstlerinnen und Künstlern, Ausschreibung zu vergebender Ateliers und Atelierwohnungen, Rechts- und Verhandlungsbeistand bei drohender Mieterhöhung oder Kündigung,

· Sicherstellung der auf Transparenz und Chancengleichheit basierenden Förderstruktur,

· Geschäftsstellenfunktion der Ateliervergabegremien (Beirat für das Atelieranmietprogramm und Fachkommission des BBK), Kontrolle der Einhaltung der Vergaberichtlinien.

Die wesentliche Aufgabe des Atelierbeauftragten und seiner Mitarbeiter besteht in der aktiven Gestaltung im Prozess der seit der Vereinigung rasanten Wandlungs- und Entwicklungsprozesse der Stadt und ihrer Quartiere. Das Atelieranmietprogramm ist zwar im kulturpolitischen Kontext und von der Funktion für die Infrastruktur das zentrale Element der Atelierförderung, im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Bestandssicherheit sind jedoch die im Städtebau und vor allem die gemeinsam mit den Künstlerinnen und Künstlern selbst entwickelten Standorte von großer Bedeutung. Insofern bildet dieser Bereich für die Arbeit des Atelierbeauftragten einen Tätigkeitsschwerpunkt, während die Tätigkeit für das Atelieranmietprogramm nur ca. 35 % der Arbeitszeit des Büros in Anspruch nimmt.

Gemeinnütziges Maklerbüro für Künstlerinnen und Künstler

Das Atelierbüro vermittelt freie Angebote (auch temporär) an nationale und internationale Künstlerinnen und Künstler. Es werden im Durchschnitt 20 Räume pro Monat angeboten. Die Angebote werden vom Atelierbüro aufgenommen, geprüft und ins Internet gestellt. Nach drei Wochen oder gemeldetem Vermittlungserfolg werden sie wieder gelöscht.

Städtebauförderung: Sicherung kultureller Infrastruktur, Potentialanalysen

Nach Auskunft des Atelierbeauftragten wurden für den Stadtteil Prenzlauer Berg Potentialanalysen „kulturelle Infrastruktur" erstellt. Auch für den Bezirk Mitte wurde in der Zusammenarbeit Atelierbüro ­ Bezirksamt ein umfassender Kulturbericht erarbeitet. Die jeweilige Zustimmung des Atelierbüros zur Planung war Fördervoraussetzung, denn es ist laut Richtlinie verfahrensbeteiligt, auch im Bezug auf die Ausübung der Belegrechte.

Kulturelle Nutzung von denkmalgeschützten Objekten; Industrieflächenkonversion

Für viele Baudenkmäler ist die kulturelle Nachnutzung sinnvoll. Ein Beispiel ist die denkmalgeschützte Kunstfabrik am Flutgraben. Die heute selbstverwaltete Ateliergemeinschaft mit über 45

Arbeitsplätzen wurde gemeinsam mit den ursprünglich dort arbeitenden 5 Künstlerinnen und Künstlern vom Atelierbüro beratend strukturiert.

Der Atelierbeauftragte führte maßgeblich die Verhandlungen mit dem Eigentümer und gestaltete die Mietverträge für die An- und für die Vermietung inhaltlich. Die heute dort arbeitenden Künstlerinnen und Künstler wurden über Ausschreibungen des Atelierbüros an das Projekt herangeführt.

Laufende Subvention von Mieten ist wegen des günstigen Mietpreises nicht notwendig.

Kulturelle Nutzung von leerstehenden Schulen und Kindertagesstätten

Seit 2000 hat der Atelierbeauftragte über den Standort Schwedter Straße 232 verhandelt, zuletzt als Umsetzobjekt für den Milchhof e.V.. Weitere Verhandlungen finden über den Standort Böcklinstraße 3 und den Standort Kastanienallee 82 statt.

Quartiersmanagement Gemeinsame Projektentwicklungen von Quartiersmanagement und Atelierbüro fanden bzw. finden im Gebiet „Beusselkiez" und in der Soldiner Straße statt. Hier soll ein leerstehendes Gebäude der BEWAG zu einem „Kulturwirtschaftlichen Gründerzentrum" umgenutzt werden. Das Projekt soll modellhaft als gemeinsamer Standort für Bildende Künstlerinnen und Künstler und Freiberufler aus der „Kulturwirtschaft" entwickelt werden.

Selbsthilfeprojekte Künstlerinnen und Künstler haben in baulichen Selbsthilfeprojekten selbstverwaltete Atelierhäuser geschaffen. In der Betreuung durch das Atelierbüro wie zum Beispiel durch Anschubhilfe im Management, Gestaltung der Verwaltungsstrukturen, Consulting in der Entwicklung von baulichen Grundmaßnahmen wie Heizungseinbau oder Brandschutzmaßnahmen gelingt es oft, die Künst10

Atelieranmietprogrammlerinnen und Künstler in die Selbstverwaltung zu „entlassen". So bilden sich subsidiäre Strukturen, die staatliches Handeln und Fördern überflüssig machen. Beispiele dafür sind ARTacker e.V. Axel-Springer Straße 39, Gerichtstraße 23, Klausenerplatz 19, Atelierhaus Mengerzeile, Atelierhaus auf der Schleusseninsel, Panzerhalle Großglienicke, Schöneberger Ufer 71, Charlottenburger Ufer 16/17, Culturlawine e.V., Kunstfabrik am Flutgraben und Milchhof e.V.. Annähernd die Hälfte der im Rahmen der Atelierförderung insgesamt angebotenen, strukturell gesicherten Künstlerarbeitsstätten wird durch das Atelieranmietprogramm bereitgestellt.

Ziel des Programms ist es, Gewerbeflächen für die Nutzung als Künstlerateliers anzumieten und an bildende Künstlerinnen und Künstler zu tragbaren Mietkosten zu vergeben. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und deren Einkommen den Voraussetzungen für die Teilnahme an der sozialen Künstlerförderung entspricht. Eine zeitliche Begrenzung für die Förderung existiert nicht.

Bezirks- und stadtteilbezogene Strukturmaßnahmen: Kunst in leeren Läden, Kooperation mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind interessiert, Künstlerinnen und Künstler zur Nutzung leerstehender Ladengeschäfte zu motivieren. Die DEGEWO bietet im Bereich Schwedenstraße 8 Läden für den Mietpreis von 4 mtl./ m²/warm zur Vermittlung an Künstlerinnen und Künstler, allerdings nur jeweils mit ungesicherten unbefristeten Mietverhältnissen an. Mit der GESOBAU wird aktuell über ein „Paket" verhandelt. Mit der Gesellschaft STADT und LAND wurde das Projekt Feurigstraße 67/68 gemeinsam gestaltet. Die Ateliers werden derzeit vermietet.

Mit der Durchführung des Atelieranmietprogramms ist neben dem Atelierbüro der Kulturwerk des BBK Berlins GmbH eine Servicegesellschaft, die Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (GSE), betraut. Die GSE tritt als Generalmieterin auf und gibt die von ihr angemieteten Ateliers zu einem reduzierten Preis von bis zu 4,09 mtl./m²/ brutto/warm an Künstlerinnen und Künstler weiter.

Daneben können bildende Künstlerinnen und Künstler, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Ateliermieten zu bezahlen, ihre Verträge auf die GSE übertragen (sog. Vertragsüberleitungen). Die GSE wird dann Hauptmieter. Die Laufzeit der Untermietverträge zwischen GSE und den Künstlerinnen und Künstlern ist auf 2 Jahre befristet. Die Hauptmietverträge zwischen der GSE und den Eigentümern dürfen 5 Jahre nicht überschreiten.

Um Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen, vertragsbedingte Leerstände und sonstige Risiken auszugleichen, wird jährlich ein Strukturfonds mit 51.000 angesetzt, der zum Jahresende abgerechnet wird. Restmittel des Programms, die im laufenden Jahr nicht für Miete verwendet werden, können für kleinere Ausbaumaßnahmen eingesetzt werden.

Ateliernetzwerk als Fenster in den aktuellen Kunstbetrieb

Im Rahmen der Initiative „Impuls für Kunst" war das Atelierbüro gemeinsam mit dem Hauptstadtbüro des Goethe-Instituts und der Akademie der Künste Veranstalter von „Kunst kundlichen Stadtrundfahrten" für das diplomatische Corps und internationale Kulturinstitute.

Seit Mitte der 90er Jahre veranstalten einige Bezirke in Kooperation mit dem Atelierbüro „offene Ateliers", so die „Kunstmeile" in Mitte und die „Refugien" in Prenzlauer Berg.

Für die Zukunft hat sich das Atelierbüro folgende neue Ziele gesetzt:

· Ausbau der Zusammenarbeit mit den ausländischen Kulturinstituten

· Entwicklung eines „International Studio Programm Berlin" als Atelierhaus mit Artists in residence

· Intensivierung der europäischen Zusammenarbeit mit anderen Atelierentwicklungsgesellschaften und Aufbau eines internationalen Atelieraustauschportals im Internet

· Beteiligung an der Kulturwirtschaftsinitiative unter Wahrung der Interessen bildender Künstlerinnen und Künstler. Beteiligt an der Durchführung des Atelieranmietprogramms sind die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, das Atelierbüro der Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH, der Atelierbeirat und die Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH (GSE). Sie steuert und kontrolliert das Programm, einschließlich der damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten (u.a. Fertigung der Zuwendungen und Prüfung der Verwendungsnachweise). Dazu hat sie eine Steuerungsrunde mit allen Beteiligten eingerichtet, die ca. 6 Mal im Jahr zusammenkommt.

Atelierbüro des Kulturwerks des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH

Das Atelierbüro fungiert im Rahmen des Atelieranmietprogramms als Geschäftsstelle des Atelierbeirats. Es bereitet die Beiratssitzungen vor und dokumentiert sie. Es schreibt die zu vergebenden Ateliers aus und führt die Besichtigungen durch.

Im Atelierbüro werden die Künstlerinnen und Künstler, die neu in das Atelieranmietprogramm aufgenommen werden wollen, umfassend beraten.

Mit einem Fragebogen werden die Bedürfnisse der Interessenten und ihre Motivation für die Ateliersuche laufend erfragt.

Das Atelierbüro nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft, ob die formalen Voraussetzungen gegeben sind. Wenn eine Verlängerung der Förderung über 2 Jahre hinaus beantragt wird, wird die Einkommenssituation erneut überprüft.

Der Atelierbeauftragte hat im Rahmen des Atelieranmietprogramms folgende Aufgaben: Ermittlung des Bedarfs an Ateliers und Atelierwohnungen, Erschließung und Realisierung von Fördermöglichkeiten für den Bau und die Sicherung von Ateliers, Ermittlung von Objekten, die baulich und wirtschaftlich für die Ateliernutzung geeignet sind, Beratung von öffentlichen und privaten Bauherren sowie Behörden, Beratung bei der Einrichtung von Ateliers im Rahmen der Künstlerselbstverwaltung, Beratung des Atelierbeirats.

Atelierbeirat

Der vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur berufene Atelierbeirat besteht aus 10 Mitgliedern. Vorschlagsrecht für je 1 Person haben: die Akademie der Künste, die Kunst-/ Kulturamtsleitern der Bezirke, der Neue Berliner Kunstverein und die Neue Gesellschaft für Bildende Kunst. Der Berufsverband Bildender Künstler schlägt 5 Mitglieder vor. Eine sachverständige Person wird vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur direkt benannt. Die Mitglieder werden jeweils für 2 Jahre berufen. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur nimmt an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil.

Der Atelierbeirat entscheidet auf Basis der vom Atelierbüro geprüften Fördervoraussetzungen eines Antragstellers und der eingereichten Bewerbungsunterlagen, welche/r Bewerber/in den Zuschlag für ein ausgeschriebenes Atelier erhält. Künstlerinnen und Künstler, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können einen Antrag auf weitere Absenkung der Miete stellen - auch hierüber entscheidet der Beirat. Nach Ablauf von 4 Jahren prüft er, ob die Künstlerinnen und Künstler weiterhin ihrer Arbeit aktiv nachgehen. In diesem Fall ist eine weitere Förderung möglich.

Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH (GSE)

Die GSE ist mit der Verwaltung des gesamten Atelierbestandes sowie mit der Bewirtschaftung des Atelierprogramms beauftragt. Sie begutachtet Angebote von Gewerbeflächen hinsichtlich ihrer Lage und wohnungswirtschaftlichen Beschaffenheit. Sie führt die für eine Anmietung relevanten Verhandlungen mit den Eigentümern, schließt entsprechende Verträge ab und sichert gegenüber den Eigentümern die vertragsgerechte Behandlung der Mietobjekte sowie die regelmäßige Mietzahlung.

Als Generalmieterin schließt die GSE mit den Künstlerinnen und Künstlern Untermietverträge ab, übt ihre Vermieterrechte aus, nimmt die Mieten von den Künstlern ein, führt Instandhaltungsaufgaben durch und betreibt das Mahn- und Klagewesen.

Um sicherzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel die eingegangenen mietvertraglichen Verpflichtungen decken, fertigt die GSE vierteljährlich Finanzierungspläne und rechnet die Finanzmittel des Programms gegenüber der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur jährlich ab.

Schließlich führt die GSE Baumaßnahmen zur Herrichtung von neu anzumietenden Ateliers aus Restmitteln des Programms durch. 2004 erhält sie für ihre Leistungen ca. 81.300 für Personal- und Sachmittel und eine Verwaltungspauschale von 6,5 % der Bruttowarmmiete (rd. 106.000,--). Entwicklung und Ergebnisse des Atelieranmietprogramms

Bei der Einrichtung des Programms spielte die von der Senatsverwaltung für Finanzen erhobene Forderung nach offener Ausweisung von Subventionen eine maßgebliche Rolle. Für landeseigene Immobilien sollen ortsübliche Mieten erhoben werden.

Da bildende Künstlerinnen und Künstler häufig nicht in der Lage sind, diese Mieten zu zahlen, sollen die Subventionen als Zuschüsse im Landeshaushalt ausgewiesen und aus den vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Von der Einbindung einer Servicegesellschaft als Generalmieterin und der Einrichtung des Atelierbüros als Vermittler versprach man sich folgende Vorteile:

- Die Belegungsbindung für die Ateliernutzungen bleibt erhalten.

- Die Vermieter müssen nicht überprüfen, ob es sich bei dem Mietinteressenten um einen professionellen Künstler handelt.

- Da die Anmietung in der Hand einer Gesellschaft bleibt, verringert sich die Gefahr, dass die Mietsubventionierungen zu Mieterhöhungen führen, so dass der Effekt gemindert wird.

- Die Künstler müssen keine wirtschaftliche Bonität nachweisen.

Im September 1993 startete das Programm.

Künstlerinnen und Künstler, die ihre Ateliers nicht mehr bezahlen konnten, stellten beim Atelierbüro einen Antrag auf Überleitung ihrer Verträge. Diese Mietverträge, die mit privaten Eigentümern oder städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen worden waren, wurden von der GSE als Generalmieter übernommen und zu vergünstigten Mieten an die Künstlerinnen und Künstler weiter vermietet (sogenannte „Vertragsüberleitungen"). Daraus resultierte, dass eine Vielzahl einzelner Ateliers, die im gesamten Stadtgebiet verteilt waren, in das Programm aufgenommen wurden.

Die ursprüngliche Absicht, primär bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften anzumieten, erwies sich nicht immer als wirtschaftlich und zweckentsprechend. Zum einen eigneten sich die Angebote der Wohnungsbaugesellschaften in vielen Fällen nicht für Atelierzwecke oder hätten mit überproportional hohem Aufwand für die Ateliernutzung hergerichtet werden müssen; zum anderen lagen die Mietforderungen der Wohnungsbaugesellschaften seit 1995 oft über den auf dem freien Markt zu zahlenden Mieten.

Um das Programm konzeptionell weiter zu entwickeln, hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1995 eine Umfrage über die Atelierförderung in anderen europäischen Städten, den Bundesländern und deutschen Städten durchgeführt. Quintessenz war, dass die Mittel verstärkt für Investitionen eingesetzt werden sollten. Vor diesem Hintergrund wurde u.a. die Position des Atelierbeauftragten im Bereich Projektentwicklung ausgebaut. Zu den Investitionen kam es jedoch nicht in dem gewünschten Ausmaß, weil nur solche Ausbauprojekte realisiert wurden, die im laufenden Haushalt planungsreif und durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft waren. Bei vorläufiger Haushaltswirtschaft und Haushaltssperren können neue Ausbauprojekte nicht begonnen werden.

Eine Modifikation des Programms wurde 1997 durch eine Prüfung des Landesrechnungshofs ausgelöst. Er hatte festgestellt, dass 56 % der Künstlerinnen und Künstler Mietrückstände hatten. Die GSE, die für die Rückstände aufkam, richtete daraufhin ein Mahnverfahren ein und vereinbarte ggf. Ratenzahlungen. Wo keinerlei Aussicht auf Tilgung bestand, sprach sie Kündigungen aus. Durch dieses Verfahren und eine effizientere Beratung der Künstlerinnen und Künstler konnten seitdem die Mietrückstände auf ein Minimum gesenkt werden.

Es wurden keine neuen Verträge mit Mietkautionen abgeschlossen, um Mittel nicht langfristig zu binden.

Die Größe der neu zu erschließenden Ateliers wurde auf maximal 70 m² festgelegt. Es wurde bestimmt, dass Anmietungen vor Vertragsüberleitungen den Vorzug erhalten sollten.

Eingeführt wurde schließlich auch eine Änderung der Risikoverteilung und Kostenstruktur bei der Bewirtschaftung der Ateliers. Bis 2001 trug die GSE als Generalmieter alle Risiken der Bewirtschaftung der Ateliers. Die Bewirtschaftungskosten waren mit 10 % der Mieteingänge festgelegt. Nach Auffassung des Landesrechnungshofs sind diese Risiken vom Auftraggeber jeweils in anfallender Höhe zu finanzieren, so dass sie in den Finanzierungsplänen und Abrechnungen gesondert ausgewiesen wurden.

Die Verwaltungspauschale der GSE wurde danach mit 6,5 % der Bruttowarmmiete berechnet.

Um mehr Fördergerechtigkeit herzustellen, beschloss der Atelierbeirat am 24.10.2002, dass nach 4 Jahren neben der üblichen Einkommensüberprüfung auch eine Überprüfung der künstlerischen Arbeit stattfinden muss. Dabei wird festgestellt, ob die Künstlerinnen und Künstler nach wie vor aktiv ihrer Arbeit nachgehen und ein dringender Bedarf fortbesteht.

Seit 1993 haben insgesamt 494 Künstlerinnen und Künstler das Atelieranmietprogramm genutzt (bei im Durchschnitt der Jahre 1993 - 2004 ca. 4.

- 5.000 professionellen Künstlern). Die Zahl der über das Atelieranmietprogramm verfügbar gemachten Ateliers ist bei gleichbleibenden Zuschüssen gestiegen. Dabei sank der Anmietpreis und liegt jetzt mit durchschnittlich 6,70 mtl/m²/brutto/warm am unteren Rand der ortsüblichen Gewerbemieten für technisch voll ausgestattete und mit sicheren Nutzungsbedingungen verfügbare Räume. Ebenfalls verringert hat sich die durchschnittliche Atelierfläche.

Im Laufe der Jahre wurden 16 Objekte wegen zu hoher Mietforderungen, Eigenbedarf der Vermieter, Restitution oder Beendigung von Vertragsüberleitungen aufgegeben (Anlage 2).

Seit 1993 wurden mit Mitteln des Atelieranmietprogramms Investitionen in Höhe von insgesamt 1.252.939,09 zur Herrichtung von Atelierräumen getätigt. Damit konnten 162 Ateliers mit einer Fläche von insgesamt 10.405,42 m² geschaffen werden.

Drei Mietverträge mussten inzwischen aufgegeben werden. Für die Ateliers am Hohenzollerndamm hat der Bezirk kürzlich Eigenbedarf angemeldet. Darüber ist noch nicht abschließend entschieden. Für 4 Objekte mit 67 Ateliers sind keine Mietsubventionen erforderlich (Anlage 2).

Zum 10.06.2004 waren insgesamt 69 Mietverträge über Gewerbeflächen mit 21.380,12 m² Atelierläche abgeschlossen (Anlage 3). Die Ateliers wurden mit Stichtag 30. Juni 2004 zu einem Durchschnittsmietzins von 6,70 mtl./m²/brutto/warm angemietet. Die Künstlerinnen und Künstler hatten im Durchschnitt monatlich eine Miete von 3,48 pro m² brutto/warm zu entrichten.

Die Zahl der Bewerbungen ist mit der Zahl der angebotenen Ateliers gestiegen. Die Bewerbungsquoten erreichten 1998 einen Höhepunkt. Priorität wider.

Einige Bewerber haben sich im Jahr öfter beworben.