Heizkosten

Grundsätzlich gibt es in Deutschland vier unterschiedliche Wege, Ateliers zu fördern:

1. Mietzuschüsse werden direkt an Künstlerinnen und Künstler gegeben (München).

2. Künstlerinnen und Künstler können Zuschüsse zum Ausbau von Räumen beantragen (Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Köln).

3. Die Städte unterhalten selbst Atelier- oder Künstlerhäuser (Berlin, Bremen, Düsseldorf, Duisburg, Hamburg, Köln, München, Stuttgart).

4. Es werden Ateliers von der Stadt oder einem Dienstleister angemietet (Berlin, Düsseldorf, Köln, Leipzig).

Der öffentlich finanzierte Ausbau von privaten Gebäuden ohne Belegungsbindung für Ateliers ist inzwischen überall eingestellt worden.

Die Vergabe der Fördermittel an die Künstlerinnen und Künstler hat den Vorzug, dass der Weg zum Empfänger kurz und der Verwaltungsaufwand gering ist. Künstlerinnen und Künstler in München können zwei Mal bis zu 3 Jahren eine Förderung ihres Ateliers in Höhe von bis zu 153,39 im Monat erhalten. Ziel dieses Programms ist es, bildende Künstlerinnen und Künstler zu motivieren, selbst Atelierflächen zu schaffen, weil es im innerstädtischen Bereich anders als in Industriestädten einen Mangel an Gewerberäumen gibt. Eine zentrale Sicherung des Atelierbestandes erfolgt auf diese Weise nicht. Bei Ausbauzuschüssen, die direkt an die Künstler vergeben werden, wird meist die Vorlage eines mindestens fünfjährigen Mietvertrags verlangt.

Im Städtevergleich erscheinen Mietzuschüsse für Künstlerinnen und Künstler und der Betrieb städtischer Atelierhäuser am kostengünstigsten. Die Vergleichbarkeit der Zahlen dürfte jedoch insofern eingeschränkt sein, als die Investitionskosten für die städtischen Atelierhäuser vermutlich in der Regel ebenso wenig in vollem Umfang berücksichtigt wurden wie der Verwaltungsaufwand.

Vergleicht man lediglich die Höhe der Mietzuschüsse bzw. Mietsubvention im Jahr 2004 in den verschiedenen Städten, so ergibt sich: München gewährt Mietzuschüsse in Höhe von 923 pro Künstler/in im Jahr. In Leipzig werden angemietete Flächen mit 1.500 pro Atelier im Jahr subventioniert, in Düsseldorf mit 1.333, in Köln mit 1.250. Berlin zahlt jährliche Mietsubventionen von durchschnittlich 2.259 pro Atelier. Außerdem entstehen in Berlin 2004 weitere Nebenkosten (Instandhaltung, Mietausfall, Ausbau etc.) in Höhe von durchschnittlich 312 pro Atelier ohne Verwaltungskosten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Mieten auf dem Immobilienmarkt in München, Düsseldorf und Köln höher sein dürften als in Berlin. Aus diesem Blickwinkel ist das Berliner Atelieranmietprogramm also vergleichsweise teuer, was sich mit Ausnahme von München nicht in den Mietpreisen niederschlägt, die von den Künstlern zu entrichten sind.

Die Vergabekriterien für geförderte Ateliers sind in vielen Städten ähnlich. Berücksichtigt werden überall ausschließlich Berufskünstlerinnen und -künstler. In München entscheidet die künstlerische Qualität. In Düsseldorf sind künstlerische Qualität, der Bezug zu Düsseldorf, eine akademische Ausbildung und die Dringlichkeit Auswahlkriterien. In Köln wird nach künstlerischer Qualität, beruflicher Dringlichkeit und sozialer Bedürftigkeit entschieden.

Für die Teilnahme am Atelieranmietprogramm in Berlin ist Voraussetzung, dass die Künstler hier ihren ersten Wohnsitz haben, professionell arbeiten und die Kriterien für die soziale Künstlerförderung erfüllen. Stuttgart und Leipzig vergeben Ateliers auf Grundlage einer Warteliste.

Die Vergabeentscheidung erfolgt in Düsseldorf durch das Kulturamt und in Leipzig durch den Beigeordneten für Kultur, der sich im Konfliktfall mit dem Bund Bildender Künstler in Leipzig abstimmt. In den anderen Städten entscheiden Jurys, deren Mitglieder berufen oder nach dem Delegationsprinzip zusammengesetzt sind: Der Fachbeirat in Hamburg besteht aus 4 Künstler/innen und 3 Vertreter/innen der Fachöffentlichkeit, die vom Verein „Ateliers für die Kunst" gewählt werden. In Duisburg entscheidet die Interessengemeinschaft Duisburger Künstler zusammen mit der Stiftung Lehmbruck Museum. In Köln und Stuttgart werden Fachjurys vom Kulturamt berufen. Das Kölner Gremium setzt sich aus Künstlern, Kunstvermittlern, Kunstkritikern, Vertretern des BBK und Vertretern des Kulturamts zusammen.

In Stuttgart besteht die Jury aus 5 sachverständigen Persönlichkeiten: Davon werden 2 von den örtlichen Künstlerverbänden (Verband bildender Künstlerinnen und Künstler Württemberg, GEDOK) vorgeschlagen, eine vom Württembergischen Kunstverein und eine von der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste. Den Vorsitz führt das Kulturamt, in der Regel vertreten durch den Referenten für bildende Kunst. In München beruft der Kulturausschuss des Stadtrates die Jury. Sie besteht aus der Kulturreferentin, Vorstandsmitgliedern der Künstlerverbände, dem Galeristenverband, einem Kunstkritiker, dem/der amtierende/n Kunstpreisträger/in und den Kultursprecher/innen der 3 Stadtratsfraktionen. In Berlin existieren 2 Gremien, der Atelierbeirat und die Fachkommission (s. Punkt 4. In Antwerpen wird an einem Konzept für die Atelierförderung gearbeitet. In Wien werden Atelierwohnungen im Rahmen des städtischen Wohnungsbaubestandes vergeben. Das Bundeskanzleramt verfügt außerdem über Ateliers in Wien, die für jeweils 4 Jahre kostenlos durch eine Jury vergeben werden (ausführliche Informationen s. Anlage 5).

In London stellen drei von Künstlern gegründete gemeinnützige Organisationen ca. 1.500 Ateliers zur Verfügung. Bei der Vergabe werden nicht nur bildende Künstler berücksichtigt. Den sehr hohen Mietpreisen in London geschuldet beträgt die durchschnittliche Ateliergröße nur 28 - 30 m². Die Künstlerinnen und Künstler zahlen Mieten von 10,40 - ca. 13,00 mtl./m²/warm. Diese vergleichsweise günstigen Mieten werden durch Investitionszuschüsse und durch mäzenatische Mietpreise erzielt. In London wird Atelierförderung mit künstlerischen Werkstätten, Weiterbildungsangeboten und mit einer Vermittlung von kunstnahen Jobs verbunden.

In Paris hat die Atelierförderung eine lange Tradition. Das städtische Kulturdezernat vergibt 1.000 Ateliers an bildende Künstlerinnen und Künstler, DRAC Ile de France, eine staatliche Organisation des Kulturministeriums, verwaltet weitere 464

Ateliers in Paris und 448 am Stadtrand. Es handelt sich meistens um Atelierwohnungen im sozialen Wohnungsbau mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Die bildenden Künstlerinnen und Künstler zahlen 7,00 9,00 mtl./m²/brutto/warm. Paris plant weitere 3.000 Ateliers im Innenstadtbereich, die ohne Wohnanteil zeitlich begrenzt vergeben werden sollen.

In Amsterdam sind gemeinnützige Organisationen für die Atelierförderung zuständig. Die wichtigste, Broedplaats (deutsch: Brutstätte), verfügt über 1.000 Ateliers, Atelierwohnungen und Gebäude für Künstlergruppen. Die Ateliers werden durchschnittlich für 5 Jahre angemietet und von der Kommune, Wohnungsgesellschaften oder den Künstlern selbst verwaltet. Weitere Organisationen stellen rund 200

· Die Zahl der Künstler ist geschätzt. Die Angabe der durchschnittlichen Ateliergröße in Berlin beruht auf dem Atelieranmietprogramm. Die Größen der Atelierwohnungen ist nur sehr schwer zu ermitteln.

Einheitliche Kriterien für die Definition eines bildenden Künstlers gibt es in Europa nicht.

Geförderte Atelierwohnungen werden in allen Städten unbefristet vermietet. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist die Praxis unterschiedlich.

In Paris, London, Stuttgart und Düsseldorf wird die geringe Fluktuation in geförderten Ateliers als Schwäche angesehen. Junge Künstlerinnen und Künstler haben zu geringe Chancen, ein günstiges Atelier zu bekommen.

6. Bewertung

Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses hat in seiner 43. Sitzung am 24. Mai 2004 einvernehmlich folgende Empfehlung an den Hauptausschuss beschlossen (Inhaltsprotokoll 15/43):

1. Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten nimmt die roten Nummern Haupt 2457 und 2457 A zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten spricht sich für den Erhalt und die weitere Qualifizierung auch unter den Prämissen einer möglichen Effektivierung des Ateliersofortprogramms aus.

3. Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten spricht sich für die Prüfung aller Möglichkeiten des Ausbaus des Ateliersofortprogramms unter Einbeziehung der Angebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, des Liegenschaftsfonds und anderer möglicher landeseigener Immobilien aus.

Atelieranmietprogramm Vorteil der Atelierförderung als Anmietung von Künstlerarbeitsstätten durch einen Generalmieter ist die große Flexibilität. Das betrifft die Mietpreisgestaltung für die Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die angemieteten Objekte: Sinken die Miet preise, kann schnell reagiert werden. Ein Generalmieter kann günstigere Mietkonditionen erreichen als einzelne Künstler, die außerdem vom Vermieter geforderte Sicherheiten in den meisten Fällen nicht bieten können. Ein Generalmieter bietet Gewähr dafür, dass der Bestand an Ateliers gesichert wird.

Die angemieteten Räume sind sofort nutzbar. Auch kleinere Einheiten können gefördert und individuelle Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern berücksichtigt werden.

Die Entwicklung der Ergebnisse des Atelieranmietprogramms zeigt die Vorteile:

1. In den Jahren 1993 - 1995, als die Mieten exorbitante Höhen erreichten, hat das Programm einem dauerhaften Verlust von Künstlerarbeitsstätten entgegengewirkt und dafür gesorgt, dass den Künstlerinnen und Künstlern, die sich seinerzeit in einer besonders prekären Lage befanden, kurzfristig bezahlbare Ateliers zur Verfügung gestellt werden konnten.

2. Der Bestand an strukturell gesicherten Ateliers wurde von 1995 bis heute mit beachtlichen jährlichen Zuwachsraten erhöht. Gleichzeitig gelang es, die Mietpreise dabei an den unteren Rand der (sinkenden) Vergleichsmieten zu bringen.

3. Der Bestand an Ateliers wurde qualitativ kontinuierlich verbessert.

Den Vorteilen steht als Nachteil die Konjunkturabhängigkeit des Programms gegenüber. Steigende Mietpreise führen automatisch dazu, dass der Bestand an Ateliers abnimmt. Sinkende Fördermittel vermindern ebenfalls sofort den Atelierbestand. Das Programm hat keine nachhaltige Wirkung.

Bedeutender Nachteil ist, dass das Atelieranmietprogramm finanziell aufwendig ist. Die Anmietung durch einen Generalmieter ist mit erhöhten Personalund Sachkosten verbunden: Fortlaufend müssen neue Ateliers akquiriert, besichtigt, bewertet und angemietet werden, immer wieder sind Verhandlungen mit Eigentümern zu führen und entsprechende Verträge abzuschließen - schon allein dadurch ergeben sich höhere Kosten für die Verwaltung der Ateliers als dies zum Beispiel bei städtischen Atelierhäusern der Fall ist. Ein Kostenvergleich mit der Atelierförderung in anderen Städten weist tendenziell in die gleiche Richtung, ist allerdings, wie bereits dargelegt, in seiner Aussagekraft eingeschränkt, weil nicht überall dieselben Kostenarten erfasst werden. Fest steht: Die reine Mietsubvention beträgt durchschnittlich pro Atelier 2.259 im Jahr (Stichtag 10. Juni 2004); einschließlich Nebenkosten wie Instandhaltung, Mietausfall etc. sind es ohne Verwaltungskosten 2.571 pro Atelier. Die höchste Förderung für eine/n Künstler/in liegt über 9.000 im Jahr und ist somit fast einem Arbeitsstipendium der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur für bildende Künstlerinnen und Künstler vergleichbar, das mit 11.500 - allerdings einmalig

- dotiert ist. Im günstigsten Fall (Heynstraße) ist eine Förderung gar nicht notwendig, weil der Anmietpreis entsprechend niedrig ist, bzw. es werden sogar geringfügige Einnahmen von der Generalmieterin gemacht.

Mit dem Auslaufen ungünstiger Mietverträge sollen deshalb zukünftig bis zu 50 % der Fördermittel eingesetzt werden, um auf Grundlage der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Regelungen über die Zwischennutzung leerstehender landeseigener Liegenschaften für Atelierzwecke herzurichten. Für einen wirtschaftlichen Einsatz von Investitionsmitteln ist die Möglichkeit der Übertragbarkeit der Mittel zu prüfen.

Mietpreise für Künstlerinnen und Künstler

Derzeit werden 54 % der Ateliers im Atelieranmietprogramm zu einem Mietzins von 4,09 mtl./ m²/brutto/warm an die Künstlerinnen und Künstler weitergegeben. 46 % der Künstler zahlen zwischen 2 und 4 m²/brutto/warm aufgrund verschiedener Aspekte (u.a. Heizkostenanteil wird selbst getragen, ggf. mindere Ausstattung, soziale Gründe). Nach Aussage der GSE sind viele der Künstler nicht mehr in der Lage, den Betrag von 4,09 aufzubringen.

Rund 19 % (68) der Künstler im Atelieranmietprogramm haben auf Antrag beim Atelierbeirat eine individuelle Sonderregelung, d.h. eine weitere Absenkung der Miete aus sozialen Gründen vereinbart.