Förderdauer der Künstlerinnen und Künstler

Die GSE schlägt wegen der hohen Zahl dieser Sonderregelungen vor, die Mieten generell auf 3,30 3,50 abzusenken. Dieser Empfehlung will der Senat nicht folgen, weil ein Teil der Künstlerinnen und Künstler in der Lage ist, die bisherige Miete in Höhe von 4,09 aufzubringen. Die Durchschnittsmiete, die Künstlerinnen und Künstler bezahlen, liegt bei 3,48. Eine denkbare Alternative wäre ein Kontingent von besonders preisgünstigen Ateliers für Künstler mit sehr niedrigem Einkommen, insbesondere für ältere Künstlerinnen und Künstler.

Für Berufsanfänger, die noch nicht über ein umfangreiches Oeuvre verfügen, ist die Zwischennutzung von leerstehenden Gewerberäumen bei der derzeitigen Marktsituation eine gute Alternative.

Vergabekriterien Kriterien für die Vergabe von Ateliers im Atelieranmietprogramm sind Professionalität, Dringlichkeit und die Erfüllung der Voraussetzungen für die soziale Künstlerförderung. Professionalität und Dringlichkeit werden vom Atelierbeirat geprüft, die sozialen Voraussetzungen vom Atelierbüro. Aus Gründen der Praktikabilität wurden bei der Einrichtung des Atelieranmietprogramms dieselben Kriterien wie für die soziale Künstlerförderung von 1993 zugrunde gelegt. Die Einkommensgrenzen sollen zukünftig von der sozialen Künstlerförderung abgekoppelt werden, weil diese Einkommensgrenzen zu hoch sind: Nach den 1996 festgelegten Einkommensgrenzen erfüllt z. B. ein lediger Künstler mit einem Jahreseinkommen von bis zu brutto 22.640 im Jahr die Voraussetzungen für die soziale Künstlerförderung. Es dürfte nur wenige Künstlerinnen und Künstler geben, die mehr verdienen. Die Angaben beruhen auf einer Selbstauskunft. In Zweifelsfällen kann eine Steuererklärung verlangt werden. Diese Regelung ist ohne großen Verwaltungsaufwand zu handhaben. Der Missbrauch dürfte sich in Grenzen halten, zumal durch die Zusammensetzung des Atelierbeirats eine breite Personenkenntnis der Bewerber vorhanden ist, die durchaus Einschätzungen der individuellen sozialen Situation ermöglichen.

Förderdauer der Künstlerinnen und Künstler

Die Verträge, die der Generalmieter mit den Künstlerinnen und Künstlern abschließt, sind auf zwei Jahre befristet. Nach zwei Jahren wird die soziale Bedürftigkeit überprüft. Nach vier Jahren prüft der Atelierbeirat erneut, ob die Fördervoraussetzungen noch vorliegen. Grundsätzlich existiert derzeit keine zeitliche Begrenzung für die Förderung. Mehr als 50 % der Künstlerinnen und Künstler nutzen das Programm weniger als 4 Jahre, rund 10 % nutzen es 8 Jahre und länger.

Um mehr Fördergerechtigkeit zu erreichen und eine größere Anzahl von Künstlerinnen und Künstlern die Arbeit in einem geförderten Atelier zu ermöglichen, sollen die Mietverträge der Künstlerinnen und Künstler auf eine Dauer von 4 Jahren plus 4 Jahre Option begrenzt werden.

Zwischen zeitlich befristet und unbefristet nutzbaren Ateliers soll in Zukunft klarer unterschieden werden. Beides wird benötigt. Für das Atelieranmietprogramm erscheint eine Nutzungsdauer von maximal 8 Jahren ausreichend.

Entscheidungsgremien: Atelierbeirat und Fachkommission

Für die Entscheidung über die Vergabe von Ateliers gibt es zwei Gremien, den Atelierbeirat und die Fachkommission des BBK.

Der Atelierbeirat entscheidet über die Bewerbungen für das Atelieranmietprogramm, die Fachkommission über die Ateliers, die durch Programme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gefördert wurden und deren Vergabe zeitlich nicht befristet erfolgt sowie über andere Ateliers außerhalb des Atelieranmietprogramms, für die Belegrechte vorhanden sind. Sie entscheidet außerdem bisher über die Ateliers im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Adlershof und in der Schnellerstraße.

Der Atelierbeirat wird vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur berufen, die Mitglieder der Fachkommission von der Mitgliederversammlung des BBK gewählt. Beide Gremien arbeiten auf der Grundlage einer Geschäftsordnung und tagen ca. sechs Mal im Jahr. Mitglieder des Atelierbeirats erhalten, soweit sie freiberufliche bildende Künstler sind, eine Aufwandsentschädigung von 26 pro Sitzung. Die Mitglieder der Fachkommission arbeiten ehrenamtlich. Bei den Sitzungen des Atelierbeirats sind die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur und die GSE anwesend. Zu Sitzungen der Fachkommission sollen Vertreter der Bezirke eingeladen werden, wenn es um Ateliers geht, die für die Infrastruktur von Bedeutung sind.

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist nicht beteiligt.

Als Grund für die Existenz von zwei Entscheidungsgremien wurde vom Atelierbeirat und vom Vorstand des BBK angeführt, dass die Arbeit für ein Gremium zu viel sei und dass die Konzentration auf ein Gremium zu Ungerechtigkeiten gegenüber den Künstlern führen könnte, weil Entscheidungen immer auch subjektiv seien. Historisch ist die Fachkommission des BBK zuerst eingerichtet worden. Sie sollte kulturpolitisch im Sinne der Künstlerinnen und Künstler wirken und Belegrechte für die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geförderten Ateliers und Atelierwohnungen wahrnehmen. Die Vergabe von Ateliers aus dem Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde ebenfalls der Fachkommission übertragen, weil es zu diesem Zeitpunkt den Atelierbeirat noch nicht gab.

Der Atelierbeirat arbeitet verantwortungsvoll und sehr sorgfältig. Die Zusammensetzung hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Allerdings muss in Zukunft ausgeschlossen werden, dass Künstler, deren Ateliers im Atelieranmietprogramm gefördert werden, Mitglied des Beirats sind. Darauf sind der BBK-Vorstand und der Geschäftsführer des Kulturwerks hingewiesen worden. Bei der Vertretung der Kunst- und Kulturamtsleiterinnen der Bezirke funktioniert der intendierte Informationstransfer bisher nicht. Mit den Bezirken wurde inzwischen besprochen, dass sie, wenn sie dies wünschen, vor der Sitzung über Atelierangebote informiert werden, an der Sitzung teilnehmen können und das Sitzungsprotokoll erhalten. Auch bei Immobilien, die in den Bezirken als Atelierstandorte entwickelt werden, wollen die Kunst- und Kulturämter neben anderen bezirklichen Dienststellen verstärkt mitwirken.

Zur Beurteilung der Qualität der Arbeit der Fachkommission kann seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur aus eigener Anschauung nichts beigetragen werden. Es gibt jedoch keinen Anlass, an der Kompetenz zu zweifeln. Unabhängig davon ist die mangelhafte Einbindung der Senatsverwaltung und der Bezirke äußerst problematisch, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Belegungsbindungen der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geförderten Ateliers auslaufen und Perspektiven für eine strukturelle Sicherung von Ateliers insgesamt entwickelt werden müssen.

Die unterschiedliche Struktur der Gremien ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll. Um Transparenz und Informationsfluss zu gewährleisten erscheint ein Gremium sachgerechter. Ob aus arbeitsorganisatorischen Gründen Unterkommissionen erforderlich sind, muss in der Praxis erprobt werden.

Aufwand der organisatorischen Betreuung

Um die im Atelieranmietprogramm angemieteten Künstlerarbeitsstätten zu sichern, wurde die Gesellschaft für Stadtentwicklung des SPI (GSE) als Generalmieter und Verwalter beauftragt.

Ob die Leistungen auf dem Markt auch günstiger zu haben sind, wurde bisher nicht geprüft. Bei der Einrichtung des Atelieranmietprogramms wurde auf eine Ausschreibung verzichtet, weil in der Phase der Programmentwicklung ein Träger gesucht wurde, der Erfahrung mit besonderen Bedarfsgruppen des Wohnungsmarkts hatte.

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beabsichtigt, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, wobei die Schnittstellen für die Künstlerbetreuung neu zu definieren sind.

Komplementär zur GSE wurde für die Beratung der Künstler, die Betreuung der Auswahlgremien, die Erschließung neuer Ateliers einschl. Konzeptentwicklung das Atelierbüro beim Kulturwerk des BBK (aus dem Titel 685 69) mit folgenden Stellen finanziert:

· Atelierbeauftragter (30 Wochenstunden): Grundsatz, Entwicklung von Konzepten, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Akquise und Realisierung von Atelierprojekten, Bedarfsermittlung und Statistik, Leitung der Geschäftsstelle unabhängiger Vergabebeiräte, Sicherung des Atelierbestandes, internationale Kontakte (Anteil Atelieranmietprogramm ca. 20 %).

Es wäre unangemessen, diese Kosten insgesamt nur ins Verhältnis zu dem von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur geförderten Atelieranmietprogramm zu setzen. Eine sinnvolle Kennzahl zur Beurteilung der Effizienz könnte die Zahl der strukturell gesicherten Ateliers im Verhältnis zum Personal- und Verwaltungsaufwand sein. Bei 859 strukturell gesicherten Ateliers in Berlin beträgt der organisatorische Aufwand pro gesicherte Atelier 400 im Jahr. Berücksichtigt man beim Atelierbüro nur die Stellenanteile, die für die Betreuung des Atelieranmietprogramms zur Verfügung stehen, 50 % der Sachkosten des Atelierbüros und sämtliche Kosten der GSE, so ergibt sich bei 365 betreuten Ateliers im Anmietprogramm ein organisatorischer Aufwand von ca. 656 pro Atelier im Jahr. Verwertbare Vergleichszahlen aus anderen Städten liegen nicht vor, weil der organisatorische Aufwand meistens nicht erfasst wird. Lediglich Düsseldorf gibt an, dass die städtische Wohnungsgesellschaft dort 180 pro Atelier im Jahr erhält, und die Hamburger Kulturbehörde vergibt die Verwaltung des Atelierhauses für 230 pro Atelier im Jahr an eine Verwaltungsgesellschaft. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um Kosten der Hausverwaltung.

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Atelierbüros und der GSE sich in ihrem Arbeitsgebiet engagieren. Die Künstler zeigen sich mit der Betreuung zufrieden.

Dennoch stellt sich die Frage, ob zeitaufwendige Abstimmungen zwischen GSE und Atelierbüro und die gemeinsame Besichtigung neuer Objekte nicht minimiert werden könnten. Das Atelierbüro gibt jedoch an, dass der Aufwand dafür 2003 nur insgesamt 20 Mannstunden betragen habe.

Aus der Sicht der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sind qualitative Stärken des Atelierbüros die Betreuung der Künstlerinnen und Künstler, die Projektentwicklung, die Akquisition von neuen Ateliers, Objekten und Förderungen, die internationale Vernetzung und die innovativen Impulse des Atelierbeauftragten. Unter den Ateliersuchenden werden laufend Interessentenbefragungen durchgeführt, so dass differenzierte Aussagen über die Bedürfnisse der Künstler vorliegen. Über die Bewerberzahlen wurde dagegen bisher keine regelmäßige Statistik geführt. Eine geschlechtspezifische Datenauswertung liegt ebenfalls nicht vor, so dass nicht erkennbar ist, in welcher Weise Künstlerinnen, deren Einkommen durchschnittlich niedriger ist als das ihrer männlichen Kollegen, von der Berliner Atelierförderung profitieren.