Heizkosten

Die Öffentlichkeitsarbeit ist verbesserungswürdig. Die Internetpräsentation der Atelierangebote ist zwar benutzerfreundlich, aber wegen der ausschließlichen Anbindung an das Kulturwerk des BBK über Suchmaschinen schwer zu erreichen.

Aufgaben der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dass die Schwächen der Berliner Atelierförderung erst im Zuge der Evaluierung festgestellt wurden, ist die Folge eines fehlenden Controllings bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Sie hat ihre Aktivitäten bisher auf die Mitwirkung beim operativen Alltagsgeschäft des Atelieranmietprogramms konzentriert. Die Steuerungsrunden mit der GSE und dem Atelierbüro funktionieren, ebenso die Zusammenarbeit mit dem Atelierbeirat. Die Verwendung der Fördermittel wird nach dem üblichen Verfahren überprüft. Die Einrichtung eines Controllings, das eine regelmäßige Erfassung des Bedarfs, Leistungsmessung und strategische Weiterentwicklung der Atelierförderung ermöglicht, ist dringend erforderlich. Dabei muss es um die Sicherung von Ateliers in Berlin insgesamt und nicht nur um das Anmietprogramm gehen.

Die Aufgaben des Atelierbüros müssen in Zukunft präziser festgelegt werden. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird dem Kulturwerk des BBK eine entsprechende Dienstleistungsvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren anbieten. Die in der Dienstleistungsvereinbarung festzulegenden Aufgabenfelder werden vor allem die Beratung von Künstlerinnen und Künstlern, die Organisation der Ateliervergabeverfahren, Ateliervermittlung, Erschließung neuer Ateliers, Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation von künstlerischen Produktionen aus den geförderten Ateliers, internationale Zusammenarbeit, Berichtswesen und der Abschluss von Zielvereinbarungen sein.

Die Verwaltung von Künstlerateliers ist keine ministerielle Aufgabe. Deshalb soll die Verwaltung der Ateliers im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Zukunft nicht mehr von der Verwaltung selbst sondern von einem Dienstleister übernommen werden.

7. Initiativen zur Erschließung weiterer Ateliers

Landeseigene Gebäude: Leerstehende Schulen und Kindertagesstätten

Für eine Ateliernutzung ist die Bewirtschaftung von Gebäuden im öffentlichen Eigentum durch die GSE bereits erprobt: Grundlage ist jeweils ein Verwaltervertrag mit dem Eigentümer, in dem neben branchenüblichen Regelungen festgelegt ist, dass die Objekte sich aus den eigenen Erträgen finanzieren.

Die erzielten Überschüsse bleiben beim Haus stehen und können nur für das Haus eingesetzt werden.

Die Miete für die Nutzer wurde z. B. für das Kulturhaus Kyffhäuserstraße, in dem sich auch 18 Ateliers befinden, wie folgt kalkuliert: Miete mtl./m²/netto/kalt 1,59 Betriebskostenvorauszahlung 2,09 Heizkosten mtl./m² 1,25 Warmmiete 4,93

Eine laufende Subventionierung der Miete erfolgt nicht.

Leerstehende Schulgebäude eignen sich besonders gut für die Nutzung als Künstlerateliers. Die Klassenräume haben mit ca. 50 m² die geeignete Größe und einen rechteckigen Raumzuschnitt mit günstigen Raumproportionen. Raumhöhe, weiträumige Treppen und Flure sowie überbreite Türen sind günstig für die Bearbeitung großer Formate und für Transporte. Die meisten Räume haben Wasseranschluss und große Fensterflächen. Insbesondere die Altbauten haben eine gute Bausubstanz. Die infrastrukturelle Anbindung in den Wohnbezirken ist gut.

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport stehen derzeit 77 Schulen und Kindertagesstätten leer.

Wohnungsbaugesellschaften, Liegenschaftsfonds

Mit Schreiben vom 27.01.2004 hatte die Staatssekretärin für Kultur die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gebeten, geeignete Objekte für Ateliernutzungen zu benennen. Parallel dazu wurde die Gewerbesiedlungs-Gesellschaft (GSG) ebenfalls um Benennung geeigneter Objekte gebeten, leider ohne Rückmeldung. Insgesamt wurden 181 Objekte benannt, die vom Atelierbüro auf ihre Eignung überprüft wurden: Für 72 Objekte konnte das Atelierbüro keine detaillierten Informationen beschaffen, so dass eine Einschätzung nicht möglich war. 47 Objekte waren zu teuer, 54 Objekte waren zuzüglich Nebenkosten zu teuer. 8 Objekte eignen sich für eine Ateliernutzung und hatten einen günstigen Mietzins (ausführliche Informationen Anlage 6).

Der Liegenschaftsfonds bietet Flächen des ehemaligen Rotaprint-Geländes im Bezirk Mitte für eine Ateliernutzung an. Darüber hinaus wird ein Objekt in der Freienwalder Straße in Hohenschönhausen, in der Plauener Straße 160 in Lichtenberg und eine Schule in der Böcklinstraße (Friedrichshain) angeboten. In einem Gespräch zwischen dem Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds und dem Atelierbeauftragten am 22. Juni 2004 wurde verabredet, geeignete Objekte gemeinsam zu untersuchen.

Dabei sollen auch Nutzungs- und Erwerbskonzepte auf Ertragswertgrundlage wie Genossenschafts- und Investorenmodelle geprüft werden.

Atelierbörse

Am 4. Juni 2004 fand auf Initiative des Vorsitzenden des Hauptausschusses eine Atelierbörse der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, des Liegenschaftsfonds und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) statt. Die große öffentliche Resonanz dokumentiert den nach wie vor vorhandenen Bedarf an Ateliers.

Als Ergebnis berichtet die BIM, dass im ehemaligen Krankenhaus Moabit, das langfristig zu einem Gesundheitszentrum ausgebaut werden soll, 780 m² Nutzfläche an Künstlerinnen und Künstler zunächst für sechs Monate vergeben werden konnten.

Die public relations für die Atelierbörse waren sehr gut und zeigen, wie das Thema Ateliers in Zukunft imagefördernd für Berlin als Stadt der Künstler genutzt werden könnte.

8. Konsequenzen

· Der finanzielle Aufwand für Ateliers im Atelieranmietprogramm ist hoch. Deshalb sollen mittelfristig, mit Auslaufen ungünstiger Mietverträge, bis zu 50 % der Mittel für Investitionsmaßnahmen in leerstehende öffentliche Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Damit können bezahlbare Ateliers in leerstehenden landeseigenen Gebäuden zu günstigen Mieten gesichert werden. Die Überlassung erfolgt auf der Grundlage der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Regelung über die Zwischennutzung von leerstehenden Immobilien des Landes und zu den dort geregelten Bedingungen. Zu prüfen ist, inwieweit eine Umsteuerung der Förderung von Mietsubventionen in Investitionen durch die Übertragbarkeit der Mittel gefördert werden kann. Dem Abgeordnetenhaus ist hierzu gesondert zu berichten.

· Geförderte Ateliers können nicht für alle Künstler zur Verfügung gestellt werden. Die Dauer der Förderung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern im Atelieranmietprogramm wird auf maximal 8 Jahre begrenzt. Für Künstlerinnen und Künstler, deren Ateliers bereits länger als acht Jahre gefördert werden, sollen für die Dauer von bis zu zwei Jahren Übergangsregelungen gefunden werden. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, in die Mietverträge für ihre Ateliers zum Marktpreis einzutreten. Das gilt insbesondere für solche Ateliers, die von den Künstlern in das Anmietprogramm eingebracht wurden (sog. Vertragsüberleitungen). Wenn Mietverträge gekündigt werden, sollen den betroffenen Künstlerinnen und Künstler bevorzugt andere Ateliers vermittelt werden, bzw. sozialverträgliche Lösungen gefunden werden.

· Der organisatorische Aufwand für das Atelieranmietprogramm ist hoch. Da Vergleiche mit anderen Städten nicht aussagefähig sind, soll durch ein Interessenbekundungsverfahren festgestellt werden, ob günstigere Anbieter auf dem Markt gefunden werden können. Das Interessenbekundungsverfahren soll die Leistungen der GSE umfassen.

· Der bisher festgelegte Mietpreis von 4,09 pro m²/brutto/warm im Atelieranmietprogramm ist für viele Künstlerinnen und Künstler zu hoch.

Für Künstler mit sehr niedrigen Einkommen, insbesondere für ältere Künstlerinnen und Künstler, soll ein Kontingent von besonders preisgünstigen Ateliers angeboten werden.

· Der Verdienst von Künstlerinnen liegt unter dem ihrer männlichen Kollegen. Es soll in Zukunft regelmäßig ermittelt werden, in wieweit Frauen an der Förderung partizipieren. Der Träger wird verpflichtet, das Gender Mainstreaming einzuführen.

· Bisher existieren zwei Gremien für die Vergabe von Ateliers, der von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur berufene Atelierbeirat für das Atelieranmietprogramm und die von der Mitgliederversammlung des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins gewählte Fachkommission für alle anderen Ateliers mit Belegrechten. Der Atelierbeirat besteht aus 10 Mitgliedern. Je ein Mitglied wird von der Akademie der Künste, der Neuen Gesellschaft für bildende Kunst, dem Neuen Berliner Kunstverein und den Kulturämtern der Bezirke vorgeschlagen. Der BBK schlägt 5 Mitglieder vor. Eine unabhängige sachverständige Person wird direkt vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur benannt. Die Fachkommission setzt sich ausschließlich aus Künstlern zusammen. Sie soll aus 10, höchstens 13 Mitgliedern bestehen. 10 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung des BBK gewählt, 3 können von anderen Künstlerverbänden benannt werden. Zukünftig sollen Beirat und Kommission zu einem Atelierbeirat zusammengeführt und vom Senator berufen werden. Eine Konzentration der Vergabe von Ateliers auf ein Gremium führt zu mehr Transparenz, weil sich hier das Wissen über die Ateliersituation insgesamt akkumuliert.

· Die Steuerung und Prüfung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beschränkt sich bisher auf das operative Geschäft des Atelieranmietprogramms. Es soll ein Controlling eingerichtet werden, das eine strategische Steuerung der Atelierförderung der Kulturverwaltung und einen Überblick über die Atelierbestandsentwicklung ermöglicht. Die Aufgaben des Atelierbüros werden in einer Dienstleistungsvereinbarung festgelegt.

· Berlin zieht bildende Künstlerinnen und Künstler aus aller Welt an. Die guten Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler sollen öffentlichkeitswirksamer vertreten und für das Image Berlins als Kulturstadt genutzt werden.

· Bildende Künstlerinnen und Künstler, die ein öffentlich gefördertes Atelier erhalten sollten dafür eine Gegenleistung erbringen. Es wird erwartet, dass sie bereit sind, ihre Arbeitsergebnisse innerhalb von zwei Jahren öffentlich zu präsentieren. Dies ist zukünftig in den Untermietverträgen festzulegen.

· Die im Haushaltsjahr 2005 veranschlagten Mittel sollen im Rahmen des dargestellten Konzepts zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsräumen für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler eingesetzt werden.2 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Bezirke

Wohnungsbaugesellschaften

Freie Träger

2. Investitionen im Rahmen des Atelieranmietprogramms und aufgegebene Objekte

3. Anmietungen im Rahmen des Atelieranmietprogramms

4. Atelierförderung in deutschen Großstädten

5. Atelierförderung in europäischen Großstädten