Glücksspiel

Deutsche Klassenlotterie Berlin - 13 Die DKLB ist eine durch Gesetz errichtete landesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Berliner Gesetzgeber hat ihr durch das DKLB-Gesetz die Aufgabe übertragen, behördlich erlaubte Glücksspiele, Lotterien und Sporttoto und Ausspielungen sowie alle damit verbundenen Geschäfte im Land Berlin durchzuführen. Ihr ist in diesem Zusammenhang eine globale Erlaubnis für das Veranstalten und Durchführen von Glücksspielen und Wetten aller Art erteilt worden. Um für Spielteilnehmer attraktive Quoten anbieten zu können, haben sich alle Landeslottogesellschaften der Bundesrepublik Deutschland in der GbR Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) zur Poolung von Umsätzen und Gewinnen verpflichtet. Die DKLB unterliegt, was Struktur und Abgaben der Gesellschaft angeht, möglichen Änderungen in der föderalen Berliner Gesetzgebung. Daneben beeinflussen die Entscheidungen in Spielbedingungen und -gestaltung der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks die Geschäftsentwicklung der DKLB.

In zunehmendem Maße drängen Anbieter von Sportwetten anderer ausländischer Veranstalter auf den Markt. Dabei bedienen sie sich einerseits sogenannter Vermittler, die lediglich die Wetten an diese Veranstalter weiterleiten und den Geldtransfer organisieren und andererseits Sportwettanbietern mit sogenannten ehemaligen DDR-Erlaubnissen. Obwohl einzelne Gerichtsentscheide diese Erlaubnisse generell, zumindest aber deren Reichweite anzweifeln, steht die höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus.

Für die operativen - nicht bestandsgefährdenden - Risiken der DKLB befindet sich ein an den Bedürfnissen der DKLB ausgerichtetes Risikomanagementsystem in der Entwicklung.

Diese Anbieter können aufgrund fehlender Belastung mit Zweckabgaben oder Gewinnabführungsverpflichtungen attraktivere Quoten anbieten und führen zu einer Umsatzverlagerung weg von den von der DKLB angebotenen ODDSET-Wetten zu gewerblichen und illegalen Anbietern. Insgesamt sind derzeit vier Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, in denen es darum geht, die Rechtmäßigkeit des Veranstaltens bzw. Anbietens von Sportwetten in Deutschland zu bewerten, für die keine behördliche Erlaubnis des entsprechenden Bundeslandes vorliegt. Eine Entscheidung in diesen Fällen wird in 2004 erwartet. Von diesen Entscheidungen und der Einhaltung der vom EuGH vorgegebenen Bedingungen für nationale Beschränkungen im Lotterie- und Glücksspielbereich wird es abhängen, ob auch zukünftig Konzessionen und Genehmigungen für die Vermittlung und für die Veranstaltung von Wetten und Glücksspielen ausschließlich an die staatlich überwachten Veranstalter erteilt werden können.

Das Geschäftsergebnis der DKLB wird auch in erheblichem Maß durch die bundesweit akquirierenden gewerblichen Spielevermittler im Bereich LOTTO belastet. Dadurch werden Spieleinsätze aus Berlin in andere Bundesländer verlagert. Der neue Staatsvertrag über die Regionalisierung von Umsätzen gewerblicher Spielvermittler regelt zwar einen finanziellen Ausgleich zwischen den Bundesländern, der Ertragsausfall auf Ebene der DKLB wird aber dadurch nicht kompensiert.

Der Vorstand der DKLB beobachtet diese Entwicklung sorgfältig und nimmt auch auf europäischer Ebene alle Möglichkeiten wahr, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Kostenstruktur der DKLB ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass nahezu 95 % der Kosten linear umsatzabhängig und damit kaum beeinflussbar sind. Die beeinflussbaren Kosten werden durch ein zeitnahes Controlling und ein straffes Kostenmanagement der DKLB gesteuert.

Die Kapitalausstattung der DKLB trägt nach heutiger mittelfristiger Betrachtungsweise den Anforderungen weiterer technischer und spielgeschäftlicher Entwicklungen Rechnung. Der technische Standard der Anlagen zur Spielabwicklung entspricht noch dem Stand der Technik. Die DKLB hat den Generationswechsel bei den Verkaufsstellen-Terminals Ende 2003 durch Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung eingeleitet. Darüber hinaus steht in 2004 die Ausschreibung des Daten-Netzes zu den Verkaufsstellen bevor; die Frage einer Neuorientierung im zentralen Bereich der EDV steht mittelfristig auf dem Prüfstand.

Für weitere Zukunftsplanungen und -projekte bedient sie sich auch der Ressourcen ihrer Tochtergesellschaft, der LWS Lotterie- und Wett-Service GmbH.

Die vorhandene Sicherheitsrücklage bietet im Kontext mit dem Poolungsverfahren der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks Gewähr für die Bewältigung auch außergewöhnlicher Risiko-Situationen.

Unser Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DKLB, die auch im vergangenen Jahr mit großem Einsatz, Fleiß und Können dazu beigetragen haben, dass sich unser Unternehmen auch in schwierigen Zeiten positiv entwickelt. Den Berliner Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmern danken wir für ihre Treue und Spielfreude, unseren Verkaufsstellenleiterinnen und -leitern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit. Der Vorstand und die Mitglieder des Verwaltungsrats sind davon überzeugt, dass wir gemeinsam auch im Jahr 2004 eine gute und erfolgreiche Arbeit leisten werden.

14. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2004

Die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in Deutschland wird - insbesondere für Berlin - weiterhin als sehr schwierig eingeschätzt. Die Auswirkungen von Reform- und Sparmaßnahmen sowie fehlende Anzeichen für einen baldigen Aufschwung dürften sich auch weiterhin negativ auf das Konsumverhalten der Bevölkerung auswirken. Entsprechend vorsichtig hat die DKLB ihre Umsatzplanung für 2004 erstellt.

Unsere Tochtergesellschaft, die LWS Lotterie- und Wett-Service GmbH, erwartet für das Geschäftsjahr 2004 ein ausgeglichenes Ergebnis aus dem operativen Geschäft.

Die DKLB plant für 2004 einen Jahresumsatz von 349 Mio., der für das Land Berlin Lotteriesteuern in Höhe von 58,2 Mio. und für die DKLB-Stiftung Zweckabgaben in Höhe von 66,8 Mio. bedeutet.