Barrierefreie Nutzung der Kassenautomaten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen!

"Der Senat wird aufgefordert, zu prüfen, ob und wenn ja, zu welchen Kosten die im Rahmen des Projekts Kassenkooperation in den Bezirksämtern bereits aufgestellten Kassenautomaten so umgerüstet werden können, dass sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Außerdem ist anzustreben, dass in Zukunft, d.h. auch bei den noch nicht aufgestellten bzw. gelieferten Kassenautomaten, die Zugänglichkeit sichergestellt ist.

Der Senat wird des weiteren aufgefordert, den Landesbeauftragten für Behinderte rechtzeitig und direkt, d.h. vor den formellen Mitzeichnungsverfahren, an allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben mit Behindertenrelevanz - wie im Landesgleichberechtigungsgesetz vorgeschrieben - zu beteiligen."

Hierzu wird berichtet:

In Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung zur „Lieferung und Installation der Kassenautomaten (Hard- und Software) einschließlich Koordination der Automatenaufstellung" ist durch eine externe Beratungsfirma eine Evaluation der in den Bezirken Spandau und Treptow-Köpenick bereits eingesetzten Kassenautomaten durchgeführt worden. Die mit der Evaluation beauftragte Firma erarbeitete u.a. die wichtigsten Parameter für das zur Ausschreibung notwendige Pflichtenheft.

Als eine unverzichtbare Mindestbedingung für die Bedienung der Kassenautomaten ist die Ergonomierichtlinie DIN 24972 festgehalten worden, die dann auch in die europaweite Ausschreibung vom 15.07.2004 aufgenommen wurde. Bei der Neufassung dieser DIN ist die Höhe der Eingabeöffnungen (z.B. Münzeinwurföffnung, Schlitz für die Kassenkarte) auf maximal 1,40 m reduziert worden, um damit den Belangen Behinderter und Kleinwüchsiger Rechnung zu tragen. Der Landesbeauftragte für Behinderte wurde nicht beteiligt.

Das Projekt Kassenkooperation hat, dem umfangreichen Prüfauftrag des Abgeordnetenhauses folgend, den Hersteller ebenfalls gebeten, die Möglichkeit der Nachrüstung mit einer Sprachausgabe, der weitergehenden Reduzierung der Höhe der Kassenkartenschlitze auf eine Höhe unterhalb 1,20 m sowie Änderungen an den Tastaturen bei den bereits installierten und im Echtbetrieb laufenden Kassenautomaten zu prüfen und die dafür erforderlichen Kosten zu benennen. Ferner wurde die Abteilung Bauwesen des Bezirks Neukölln gebeten, exemplarisch die Kosten für die nachträgliche Herstellung einer Unterfahrbarkeit zu ermitteln.Somit entsprechen alle 27 bestellten und zum weitaus überwiegenden Teil bereits installierten Kassenautomaten lediglich der vorgenannten Ergonomierichtlinie.

Der Rechnungshof von Berlin hat die Beschaffung und den Einsatz der Kassenautomaten begleitend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben „Kassenautomaten in den Bezirkskassen" erfolgsorientiert durchgeführt wurde und insoweit Modellcharakter für weitere Projekte haben könnte. Allerdings wurde die Barrierefreiheit dabei nicht berücksichtigt.

Fast alle Kassenautomaten sind oder werden in den vorhandenen Bezirkskassen der Bezirksämter aufgestellt. Durch die Installation von Kassenautomaten werden die Standortbedingungen der Bezirkskassen nicht geändert. Insofern ist die barrierefreie Zugänglichkeit der Kassenautomaten abhängig von der räumlichen Situation der jeweiligen Bezirkskassen.

Gleichzeitig fordert der Rechnungshof die Senatsverwaltung für Finanzen - Projekt Kassenkooperation - auf, sich für den Einsatz von Kassenautomaten in der unmittelbaren und mittelbaren Berliner Verwaltung einzusetzen und entsprechende Projekte und Beschaffungen zu unterstützen, da der Einsatz von Automaten ein hohes Einsparpotenzial verspricht.

Der Landesbeirat für Behinderte hat in mehreren Schreiben dargelegt, dass die Kassenautomaten insbesondere von Kleinwüchsigen und dem größten Teil der Rollstuhlfahrer sowie von sehbehinderten und blinden Menschen nicht benutzt werden könnten.

Um der Aufforderung des Rechnungshofs nach dem Einsatz weiterer Kassenautomaten nachzukommen, haben die Leiter und Leiterinnen der Bürgerämter sowie Vertreter der Senatsverwaltung für Inneres, der Senatsverwaltung für Justiz sowie des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten am 19.01.2005 an einer Präsentation der Kassenautomaten teilgenommen. Zu einem geplanten Folgetermin wird der Landesbeauftragte für Behinderte eingeladen. Ihm wird Gelegenheit gegeben, eine Liste mit Kriterien als Anforderung für barrierefreie Kassenautomaten einzubringen.

Das Projekt Kassenkooperation hat die Anregungen des Landesbeirats für Behinderte als auch des Landesbeauftragten für Behinderte zur Kenntnis genommen und nach Prüfung und Absprache mit dem Gerätehersteller bereits veranlasst, dass die letzten drei im Dezember 2004 ausgelieferten Kassenautomaten zumindest mit einem um 20 cm tiefergelegten Kassenkartenschlitz ausgestattet worden sind. Des weiteren wurde der Gerätehersteller beauftragt, die bereits ausgelieferten und noch nicht installierten Kassenautomaten für die Bezirkskasse Friedrichshain-Kreuzberg nachträglich ebenfalls mit dem tiefergelegten Schlitz zu versehen. Damit sind dann von 27 Kassenautomaten 5 Kassenautomaten mit einem in der Höhe auf 1,20 m reduzierten Kassenkartenschlitz ausgestattet.

Sofern sich ein weiterer Bedarf an Kassenautomaten ergibt, wird im Vorfeld einer erneuten Beschaffung eine rechtzeitige Beteiligung des Landesbeauftragten für Behinderte sichergestellt.

Um die Problematik der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ausführlich zu erörtern, ist der Landesbeauftragte für Behinderte auch zur Kassenleitersitzung am 31.01.2005, an dem auch die Haushaltsamtsleiter teilnehmen, eingeladen worden.

Eine kurzfristige und zielführende Erledigung des umfassenden Prüfauftrags ist wegen der erforderlichen Abstimmung mit dem Hersteller, den Kassenleitern sowie den beteiligten Senats- und Bezirksverwaltungen innerhalb von drei Monaten nicht möglich.

Der Senat wird zum 12.05.2005 abschließend berichten.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung können erst dann benannt werden, wenn die Kosten einer Nachrüstung detailliert ermittelt worden sind.