Verbraucherschutz

Polizei und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen gemeinsam konzipiert und durchgeführt wurde.

Die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit wurde im Berichtszeitraum durch Veranstaltungen zum Thema gesundheitlicher Versorgung sowie Öffentlichkeitskampagnen im Bereich der Anti-Gewaltprojekte erweitert. Die im Aktionsplan vorgesehene Fachtagung zur Arbeit von Interventionszentralen in Europa im Kontext des Aufbaus der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt fand am 25.11.2003 statt. Sie diente der Reflexion und Bilanzierung von Interventionsstrategien zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt auf europäischer Ebene. Der internationale Erfahrungsaustausch ist für die Weiterentwicklung im Anti-Gewaltbereich von besonderer Bedeutung und muss weitergeführt werden.

Zwei weitere Bereiche sind im Rückblick auf den Berichtszeitraum gesondert hervorzuheben: die Fortführung der präventiven Arbeit in den Bezirken und die Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung.

Durch die von der Landeskommission „

Die Anstrengungen, die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in erfolgreicher Kooperation mit der Senatsverwaltung Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie den anderen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern wie der AOK ­ Die Gesundheitskasse Berlin, dem Netzwerk Frauengesundheit Berlin und S.I.G.N.A.L. e. V. unternommen worden sind, haben dazu geführt, dass strukturelle Veränderungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Zielgruppe eingeleitet werden konnten. Die angestrebte Berücksichtigung der Belange gewaltbetroffener Frauen bei der Neuorientierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der Neuordnungsagenda 2006 und die Einrichtung eines Arbeitskreises beim Landespsychiatriebeauftragten zur Etablierung eines verbesserten Angebotes, das auf die Situation gewaltbetroffener Frauen zugeschnitten sein soll, dokumentieren deutlich einen qualitativen Wandel.

Die Hilfeangebote im Anti-Gewaltbereich konnten trotz knapper Ressourcen aufrechterhalten werden. Der Aufbau der Berliner Interventionszentrale ist abgeschlossen. Sie hat sich zusammen mit der BIG-HOTLINE fest etabliert. Zur Verbesserung der Beratung von Migrantinnen wurde ein Wegweiser fertiggestellt und eine von BIG erarbeitete Broschüre „Ihr Recht bei häuslicher Gewalt" in zehn Sprachen bei den Projekten und der Polizei ausgelegt.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Opferschutz in Berlin im Berichtszeitraum nachhaltig verbessert hat. Es besteht jedoch weiterhin die Notwendigkeit, vorhandene Schutzlücken zu schließen, Maßnahmen zu prüfen und weiterzuentwickeln.

Zu den Ergebnissen im Berichtszeitraum im Einzelnen

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Polizeirecht

Mit der Änderung des ASOG (§ 29 a), die eine polizeiliche Wegweisung eines Täters aus der Wohnung und ein Betretungsverbot bis zu 14 Tagen ermöglicht, ist die im Aktionsplan geforderte Ausweitung des Platzverweises auf das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Seitdem ergingen durch die Polizei insgesamt 1.564 Platzverweise (1.036 im Jahr 2003; 528 im ersten Halbjahr 2004). Zur Umsetzung der Wegweisung wurde von der Polizei ein neuer Vordruck entwickelt, der ein einheitliches Vorgehen der Beamtinnen und Beamten vor Ort erleichtert. Der Vordruck ist seit dem 10.09.2003 bei allen Polizeidienststellen im Einsatz. Die von der Senatsverwaltung für Justiz, der Polizei und den Amtsgerichten eingerichtete Faxnummer zur Mitteilung von ablehnenden Entscheidungen der Berliner Amtsgerichte in Gewaltschutzsachen gem. § 29 a Abs. 3 Satz 2 ASOG wurde gut aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung hat es nach jetzigem Kenntnisstand bisher nicht gegeben. Zur Information der Jugendämter über polizeiliche Einsätze wurde ein neues Formblatt entwickelt, das im IV. Quartal 2004 in die Dienstorganisation gegangen ist. In Zusammenhang mit der Evaluierung der polizeilichen Leitlinien „Polizeiliches Handeln in Fällen häuslicher Gewalt" durch die Wissenschaftliche Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WIBIG) werden zur Zeit Qualitätsstandards zur Optimierung der polizeilichen Einsätze entwickelt.

Im Bereich der Polizei wurden nicht nur durch die Gesetzesänderung wesentliche Verbesserungen erzielt. Auch die gelungene Eingliederung der Koordinatoren und Koordinatorinnen „häusliche Gewalt" in die Allgemeine Aufbauorganisation der Polizei verdeutlicht die strukturelle Verankerung des Themas häusliche Gewalt über den Aktionsplan hinaus.

Zivilrecht

Als unterstützendes Moment zur Gewährleistung der organisatorischen Voraussetzungen bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes sind bei den Familiengerichten Tempelhof/Kreuzberg und Pan4 kow/Weißensee Ansprechpartnerinnen benannt worden. Die Fragestellungen und Probleme, die sich aus der Praxis ergeben, werden im Rahmen von Arbeitstreffen mit BIG ausgetauscht und erörtert.

Die entwickelten Anregungen dienen der Optimierung struktureller und organisatorischer Maßnahmen auf der Justizverwaltungsebene. Nach dem Ausscheiden der beiden ursprünglichen Ansprechpartnerinnen und nach Abarbeitung einer Vielzahl der ursprünglichen Fragestellungen steht derzeit eine Ansprechpartnerin für BIG zur Verfügung.

Zur weiteren Effektivierung der Umsetzung zivilrichterlicher Anordnungen nach §§ 1 und 2

GewSchG hat die Senatsverwaltung für Justiz die Zivilgerichte darauf hingewiesen, dass die Amtsanwaltschaft Straftaten nach § 4 GewSchG (Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung) einstellen muss, wenn die Anordnung keinen Hinweis auf die Strafbarkeit des Verstoßes gem. § 4

GewSchG enthält. Ferner wurde den Berliner Amtsgerichten (siehe 1.1.) eine zentrale Telefaxnummer des Polizeipräsidenten in Berlin mitgeteilt, über die sie ihre Entscheidungen in Gewaltschutzsachen gemäß § 29 a Abs. 3 Satz 2 ASOG der Polizei bekannt geben können.

Berlin ist in die vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebene rechtstatsächliche Untersuchung des Bundes zu Umsetzung und Wirkung des Gewaltschutzgesetzes mit einbezogen.

Durch eine qualitative Aktenanalyse, die Befragung von Expertinnen und Experten und Interviews mit Opfern war geplant, bis zum Ende des Jahres 2004 qualifizierte Aussagen über die Sicherstellung des gerichtlichen Rechtsschutzes auch für Berlin vorzulegen. Der offizielle Abschlussbericht steht noch aus.

Die Vordrucke zur Beantragung von Schutzanordnungen und Wohnungszuweisungen wurden von BIG aktualisiert und flächendeckend bei den Hilfeeinrichtungen für Opfer und teilweise bei Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Berlin verteilt.

Strafrecht

Die Zentralisierung der Bearbeitungszuständigkeit für Verstöße gem. § 4 GewSchG beim Sonderdezernat „Häusliche Gewalt" der Amtsanwaltschaft hat sich bewährt.

Die Richtlinie zum Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sowie die Richtlinie zur ausnahmsweisen Durchführung des TOA in Fällen häuslicher Gewalt liegen vor und werden angewandt. Im Jahr 2003 kam es in 27 Fällen zu deren Anwendung. Im ersten Halbjahr 2004 haben die Staatsanwaltschaft und die Amtsanwaltschaft in neun Verfahren wegen häuslicher Gewalt von der Möglichkeit des TOA Gebrauch gemacht. Die relativ kleinen Zahlen belegen, dass der TOA in Fällen häuslicher Gewalt in der Regel nicht als geeignetes Verfahren angesehen wird. Die entwickelten Kriterien tragen aber offenbar dazu bei, geeignete Fälle herauszufiltern. In den meisten Fällen verlief der TOA nach Aktenlage erfolgreich.

Die im Aktionsplan im Bereich der gesetzlichen Rahmenbedingungen geplanten Änderungen sind umgesetzt worden. Gleichzeitig hat sich aber in der Praxis gezeigt, dass noch viel Detailarbeit geleistet werden muss.

2. Datenerhebung/Statistik

Polizei

Die Gewinnung detaillierter Erkenntnisse über das Ausmaß häuslicher Gewalt, soweit es zu polizeilichen Einsätzen in Berlin kommt, erfolgt wie vorgesehen weiterhin durch die jährliche Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik zu häuslicher Gewalt (seit 2001 verbessert über eine spezielle Kennzeichnung der Fälle zu häuslicher Gewalt im internen Datenerfassungssystem der Polizei). Damit ist Berlin im Bundesgebiet nach wie vor wegweisend bei der Erfassung von Daten zu Straftaten in diesem Deliktbereich.

Im Jahr 2003 wurden bei der Polizei 10.371 Fälle häuslicher Gewalt und 622 Verstöße gegen das GewSchG registriert. Von der Möglichkeit des polizeilichen Platzverweises wurde im Jahr 2003 im 1.036 Fällen Gebrauch gemacht.

Im 1. Halbjahr 2004 gab es 5.109 Fälle häuslicher Gewalt mit 528 Wegweisungen gemäß § 29 a ASOG. Im gleichen Zeitraum wurden 402 Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz registriert ­ von der Tendenz her ähnliche Ergebnisse wie im Jahr 2003.

Beginnend ab dem Jahr 2005 wurde ein Kriminalitätslagebild „häusliche Gewalt" installiert. Das Kriminalitätslagebild soll eine umfassendere Datenerhebung und -auswertung garantieren. Damit sollen Führungskräfte in die Lage versetzt werden, auf Schwerpunkte zeitnah zu reagieren. Mit dem Kriminalitätslagebild erhalten sie zudem aussagekräftige und differenzierte Daten zu ihren Verantwortungsbereichen.

Insgesamt ist - ausgehend vom Jahr 2001 - eine Steigerung der Anzeigen von über 50% (2001: 4.166; 2002: 7.552) zu verzeichnen. Dies deutet vorsichtig interpretiert - darauf hin, dass es mit der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, des polizeilichen Platzverweises und nicht zuletzt durch die Arbeit von BIG gelungen ist, das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt deutlich zu erhellen. Mehr betroffene Frauen haben Vertrauen in ein funktionierendes Interventionssystem, die Anzeigenbereitschaft steigt.

Amts- und Staatsanwaltschaft

Im Bereich der Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin werden die halbjährlichen Eingangszahlen, Verfahrensabschlüsse sowie offene Ermittlungsverfahren für Fälle häuslicher Gewalt gesondert erhoben. Darüber hinaus werden die Fälle häuslicher Gewalt erfasst, bei denen es zu einer Anwendung des TOA kommt. Die Ergebnisse der Datenerhebungen (Polizeiliche Kriminalstatistik und die Daten der Amts- und Staatsanwaltschaft) werden im Expertenund Expertinnengremium bei der Berliner Interventionszentrale in regelmäßigen Abständen ausgewertet und auf einen erforderlichen Veränderungsbedarf hin überprüft.

· 125 Verfahren wurden eingestellt, davon 90

Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO, davon wiederum vier Verfahren unter Verweis auf den Privatklageweg und 36 Verfahren wegen Verfahrenshindernissen. In fünf Fällen wurde das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO (geringe Schuld des Täters, kein öffentliches Interesse) eingestellt.

Für das Jahr 2003 ergibt sich folgendes Zahlenbild:

· In 55 Fällen wurde Anklage beim Amtsgericht erhoben. Vier Fälle gelangten zur Anklage beim Landgericht. Es wurde ein Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens gestellt. In elf Fällen wurden Strafbefehle beantragt.

Staatsanwaltschaft :

· Es wurden 448 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon wurden 420 Verfahren (auch Eingänge aus dem Vorjahr) abgeschlossen.

· 58 Verfahren waren offen.

· Es wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das GewSchG geführt. Das Verfahren führte zu einer Verurteilung.

· 230 Verfahren wurden eingestellt: davon 165

Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO, davon wiederum zehn Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg und 51 wegen Verfahrenshindernisses. In 22 Fällen wurde das Verfahren gem. § 153 Abs. 1 StPO (Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit) abgeschlossen.

Amtsanwaltschaft:

· Es wurden 5298 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 5547 Verfahren (auch Eingänge aus dem Vorjahr) wurden abgeschlossen (Anstieg im Vergleich zum ersten Halbjahr 2003: 4944 zu 5351 Verfahren).

· In 102 Fällen wurde Anklage zum Amtsgericht erhoben, 25 Fälle gelangten zur Anklage beim Landgericht. In 22 Fällen erfolgten Anträge auf Erlass eines Strafbefehls. Es wurde ein Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens gestellt.

· 3995 Verfahren (davon 90 wegen Verstoßes gegen § 4 GewSchG) wurden eingestellt, davon 3499 Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO, davon wiederum 83 Verfahren unter Verweis auf den Privatklageweg und 474 Verfahren wegen Verfahrenshindernissen. In 221 Fällen wurde das Verfahren nach den §§ 153 und 153 a StPO abgeschlossen.

· 145 Verfahren waren offen.

· Es wurde ein Vollstreckungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz geführt.

· Anklageerhebung beim Amtsgericht erfolgte in 424 Fällen (davon 28 Verfahren gem. § 4

GewSchG). In 719 Fällen (davon 24 Fälle gemäß § 4 GewSchG) wurde jeweils ein Strafbefehl beantragt. In 15 Fällen wurde ein beschleunigtes Verfahren nach § 417 StPO durchgeführt.

Amtsanwaltschaft:

· Von Januar bis Dezember 2003 wurden 10.

Ermittlungsverfahren eingeleitet.

· 7.430 Verfahren (davon 216 wegen Verstoßes gegen § 4 Gewaltschutzgesetz) wurden eingestellt, davon 5.998 Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO, davon wiederum 115 Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg und 500 wegen Verfahrenshindernissen. In 850 Verfahren erfolgte die Einstellung nach §§ 153, 153 a StPO.

· Offene Verfahren: 1089.

Die relativ hohe Zahl der Einstellungen ist nach wie vor unbefriedigend. Nach den Erfahrungen der Senatsverwaltung für Justiz reicht die Beweislage für eine Anklageerhebung oft nicht aus. Dies liegt zum Teil auch daran, dass die Betroffenen in einer für sie schwierigen Situation nicht aussagen können oder wollen und häufig auch das Vertrauen in einen positiven Ausgang des Verfahrens fehlt. An dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, wie wichtig Information und Beratung der Gewaltopfer über das gerichtliche Verfahren und die Bedeutung ihrer Aussage sind.

· Erhebung von Anklagen vor dem Amtsgericht erfolgte in 970 Fällen. In 1.468 Fällen wurde ein Strafbefehl beantragt. In 28 Fällen wurde ein beschleunigtes Verfahren nach § 417 StPO durchgeführt.

· Offene Verfahren: 2.238.

Im ersten Halbjahr 2004 stellt sich die Lage wie folgt dar: 2.3. Anti-Gewaltprojekte

Zur Wirksamkeit und Zielerreichung der Hilfeangebote werden in den Projekten regelmäßig Daten zur Anzahl hilfesuchender Frauen ausgewertet. Die 326 Frauenhausplätze sowie die Plätze für Frauen in den 40 Zufluchtswohnungen (115 Plätze) werden nach wie vor in hohem Maß in Anspruch genommen. 1.376 Frauen und 1.340 Kinder haben im Jahr 2003 die Frauenhäuser aufgesucht (insg. 2.716 PerStaatsanwaltschaft:

· Es wurden 229 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 245 Verfahren (auch Eingänge aus dem Vorjahr) wurden abgeschlossen (leichter Abfall der Eingangszahlen, aber Anstieg der Erledigungszahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2003: 244 zu 189 Verfahren).