Das Vermächtnis erfüllen - die „Dell'Era-Gedächtnis-Stiftung" endlich gründen!

"Der Senat wird beauftragt, das Nachlassvermögen der ehemaligen Königlichen Hoftänzerin i.R. Frau Antonia Marsop, geb.

Dell?Era, in eine Stiftung gemäß Erblasserauflage zu überführen und als Sondervermögen (unselbstständige Stiftung) an die „Stiftung Oper in Berlin zu übergeben.""

Hierzu wird berichtet: Frau Antonietta Marsop, geb. Dell'Era, hinterließ mit Datum vom 15. Oktober 1941 ein notarielles Testament, in dem sie den Preußischen Staat zu ihrem Erben einsetzte. Demnach fällt dem Land Berlin das Erbe zu - als Nachfolger des am 25.02.1947 durch die Alliierten aufgelösten Preußischen Staates und zuständige Rechts- und Fachaufsicht über die zum Zeitpunkt der Testamentserstellung bezeichneten „Berliner Staatstheater".

Nach der letztwilligen Verfügung von Antonietta Marsop soll der Gesamtnachlass unter dem Namen Dell?Era-Gedächtnis-Stiftung ein Sondervermögen bilden, deren Erträge dazu dienen, „... erkrankten oder arbeitsunfähig gewordenen bedürftigen Tanzkünstlerinnen der Berliner Staatstheater oder deren Familie eine Beihilfe zur Ausbildung, Erholung oder in Krankheitsfällen zu gewähren."

Das von der Senatsverwaltung für Finanzen im Februar 2001 vom Testamentsvollstrecker in Depotwerten übernommene Nachlassvermögen hatte am 31.12.2000 einen Kurswert von rund 1,6 Mio..

Mit Stand 31.12.2004 beläuft sich das Nachlassvermögen auf insgesamt 1.445.725,- (1.036.009,- Depotwerte + 409.716,- Termingelder). Seit Übernahme des Vermögens durch die Finanzverwaltung sind sämtliche Erträge und Erlöse dem Vermögensbestand zugeflossen. einer Satzung für die Dell'Era-Gedächtnis-Stiftung als auch deren Gründung zugestimmt. In einem zwischen der Stiftung Oper in Berlin und der das Nachlassvermögen Antonietta Marsops verwaltenden Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmten Verfahren werden die entsprechenden Depotwerte und Termingelder an die Stiftung Oper in Berlin als Treuhänderin der Dell?Era-Gedächtnis-Stiftung übertragen. Der Nachlass Antonietta Marsops bildet das Grundstockvermögen der Dell?Era-GedächtnisStiftung. Gem. §4 Abs.3 der Satzung ist es in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich anzulegen.

Nach dem Willen der Stifterin soll die Dell'EraGedächtnis-Stiftung keine besondere juristische Person sein. Mit Errichtung der öffentlich-rechtlichen Stiftung Oper in Berlin zum 01.01.2004 existiert ein Rechtsträger, der als Treuhänder für die nicht rechtsfähige (unselbstständige) Dell?Era-Gedächtnis-Stiftung fungieren und mit dem künstlerisch und wirtschaftlich eigenständigen Staatsballett Berlin als Teilbetrieb der Opernstiftung dem testamentarischen Ansinnen von Antonietta Marsop gerecht wird.

Die Satzung der Dell-Era-Gedächtnis-Stiftung füge ich diesem Schreiben zur Information bei.

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 24. März 2005

Der Stiftungsrat der Stiftung Oper in Berlin hat in seiner Sitzung am 01. März 2005 dem Entwurf Dr. Thomas Flierl Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Satzung der „Dell'Era-Gedächtnis-Stiftung"

§ 1:

Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung:

(1) Die Stiftung führt den Namen „DellEra-Gedächtnis-Stiftung".

(2) Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in Verwaltung der Stiftung Oper in Berlin (im folgenden: Treuhänderin) mit Sitz in Berlin und wird von dieser im Rechtsverkehr vertreten.

§ 2:

Stiftungszweck:

(1) Die Stiftung hat vor allem den Zweck, erkrankten oder arbeitsunfähig gewordenen bedürftigen Tanzkünstlerinnen der Berliner Staatstheater bzw. deren Rechtsnachfolger in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft oder deren Familien eine Beihilfe zur Ausbildung, Erholung oder in Krankheitsfällen zu gewähren.

(2) Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen, die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen, Kuraufenthalte, Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen sowie im Einzelfall durch die Übernahme solcher Kosten.

(3) Darüberhinaus hat die Stiftung den Zweck, das Erbbegräbnis der Stifterin Antonietta Marsop-DellEra auf dem Cimitero Monumentale in Mailand in gutem Zustand zu erhalten.

§ 3:

Mildtätige Zwecke:

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.