Kameradschaft Nordland
Im April kam es während einer Wehrsportübung in einem Waldgebiet in Brandenburg zu einem Zugriff der Polizei. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB eingeleitet. Die Mitglieder der „Kameradschaft Nordland" machen z. T. selbst Musik bzw. sind eng mit Führungspersonen des rechtsextremistischen Musiknetzwerks in Berlin verbunden. Mitglieder der „Kameradschaft Nordland" übernahmen beispielsweise den Begleitschutz für Michael Regener, den Sänger der „Landser"- Band, bei seinen Gerichtsterminen.
Kooperation der Berliner Bands:
Dem unvermindert hohen Verfolgungsdruck begegneten die verschiedenen Bands strategisch mit einer Kooperation bei der Einspielung von Tonträgern. Treibende Kraft der Zusammenarbeit war vor allem der ehemalige Frontmann von „Landser", Michael Regener („Lunikoff"), der sich seinen durch das „Landser"-Verfahren erworbenen Märtyrerstatus in der rechtsextremistischen Musikszene zu nutze machte.
Im Vorjahr waren die Mitglieder der Band vom Berliner Kammergericht wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB verurteilt worden, was die faktische Auflösung der Band zur Folge hatte.
Der als „Rädelsführer" der Band geltende Regener legte gegen die Entscheidung des Kammergerichts Revision ein. Er konnte daher unvermindert im rechtsextremistischen Musikgeschäft tätig sein, bei Konzerten auftreten und sich verstärkt an der Produktion von Tonträgern beteiligen.
Die „Kameradschaft Nordland" stellt keine Kameradschaft nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden dar. Ihre Mitglieder gehören dem Netzwerk Rechtsextremistische Musik an.
Der Prozess wurde von der rechtsextremistischen Szene auch überregional - mit großem Interesse verfolgt und mit Solidaritätsaktionen wie der Produktion und dem Verkauf von „Landser"-T-Shirts sowie Buttons mit der Aufschrift „Märtyrer für Deutschland" und „Freiheit für die Helden aus Berlin" begleitet.
Am 10. März 2005 bestätigte der Bundesgerichtshof im Wesentlichen das Urteil des Kammergerichts Berlin. Er billigte insbesondere die Annahme, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 229 Abs. 1 StGB handelte. Der Schuldspruch wurde nur dahingehend geändert, dass die Verurteilung wegen öffentlichen Aufforderns zu Straftaten entfällt, weil es an tragfähigen Feststellungen fehlte. Auf die Strafe hat dies keine Auswirkung, so dass die Revision im übrigen verworfen wurde. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Regener rief zu Beginn des Jahres 2004 zusammen mit Angehörigen der Band „Spreegeschwader" eine neue Band „Die Lunikoff-Verschwörung" ins Leben. Das Hauptaugenmerk dieses Projekts liegt offensichtlich auf der finanziellen Abschöpfung des rechtsextremistischen Musikmarktes. Im Februar erschien eine CD mit dem Titel „Die Rückkehr des Unbegreiflichen", womit wahrscheinlich Regener selbst gemeint ist. Mit Rücksicht auf die anhängige Revision sowie aus Furcht vor repressiven Maßnahmen sind die Texte dieser CD im Vergleich zu den früheren Texten von „Landser" zurückhaltend formuliert. Der Tonträger ist als strafrechtlich nicht relevant zu bewerten.
Seit Juni wirbt die Band mit einem eigenen Internetauftritt, der aufwendig und professionell gestaltet ist. Es werden dort CDs und diverse Merchandisingartikel wie T-Shirts oder Mützen beworben. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit politischen Themen wird vermieden. Darüber hinaus bietet die Homepage ein Gästebuch, das Regener zur Kommunikation mit seiner Anhängerschaft nutzt.
Des Weiteren trat der Sänger unter dem neuen Namen bei einem von der Polizei aufgelösten Konzert im Juni in Berlin sowie zusammen mit „Spreegeschwader" im September in Süddeutschland auf. 800 Besucher im November nach Mücka (Sachsen), was für die nach wie vor herausgehobene Stellung des ehemaligen „Landser"-Sängers spricht.
Unterdessen gingen vor allem in der ersten Jahreshälfte die Solidaritätsaktionen für die Band „Landser" weiter, die sich nach dem Ausstieg der beiden übrigen Bandmitglieder ausschließlich auf Regener konzentrierten. In Berlin kam es im Januar zu einer Unterstützungsdemonstration unter dem Motto „Weg mit dem Landser-Urteil Musik ist nicht kriminell" mit ca. 500 Teilnehmern. An dem von dem Hamburger Rechtsextremisten Christian Worch angemeldeten Aufzug durch Lichtenberg beteiligten sich auch zahlreiche Angehörige des Berliner Kameradschaftsnetzwerks. Die relativ hohe Zahl an Demonstranten spricht ebenso wie der prominente auswärtige Anmelder für die überregionale und szeneübergreifende Bedeutung, die der Band „Landser" unter den Rechtsextremisten beigemessen wird.
Ferner wurden weitere Unterstützungs-CDs veröffentlicht. So legte der amerikanische Musikvertrieb „Panzerfaust Records" eine CD mit dem Namen „Landser English" auf, die in Deutschland jedoch indiziert wurde.
Darüber hinaus wurde der dritte der „Landser"-Tribute-Sampler mit dem Titel „Tribute to Lunikoff" veröffentlicht. Die CD enthält bereits bekannte Lieder von „Landser" und vom Album „Die Rückkehr des Unbegreiflichen". Alle Titel wurden durch namhafte rechtsextremistische deutsche sowie ausländische Bands und Liedermacher interpretiert.
Andere Angehörige des Musiknetzwerks bemühten sich nicht nur um die Unterstützung der Bandmitglieder von „Landser", sondern versuchten auch, von dem gestiegenen Ansehen des ehemaligen „Landser"-Sängers selber finanziell zu profitieren.