Hochschule

In die Berechnungen sind Beschlüsse und Festlegungen der KMK zur Fortentwicklung des Kapazitätsrechts einzubeziehen. Die Fortschreibung ist mit den Leistungsberichten jährlich, beginnend mit dem 30.04.2006, vorzulegen.

§ 6 Strukturpläne:

(1) Die Hochschulen stimmen ihre Schwerpunkte und Profile mit dem Ziel aufeinander ab, die Leistungsfähigkeit der Berliner Hochschulen insgesamt zu steigern und die Kooperationspotentiale auszuschöpfen. Hierbei beziehen sie die Entwicklung der Hochschulen im Land Brandenburg verstärkt ein. Sie fördern fachnahe Abstimmungen mit dem Ziel einer Intensivierung der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit.

Die Kunsthochschulen regeln durch ein geeignetes Verfahren die gegenseitige rechtzeitige Information über ihre Berufungsplanungen und eine externe Beteiligung an Berufungsverfahren. Sie berichten hierüber in den Leistungsberichten gemäß § 8 zum 30.04.2006.

(2) Die Hochschulen schreiben ihre Strukturpläne des Jahres 2004 fort und berichten im Rahmen der jährlichen Leistungsberichte gem. § 8 über diese Fortschreibung und den jeweiligen Stand der Umsetzung der Strukturplanung.

(3) Die Kunsthochschulen verstärken ihre Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen in Berlin entsprechend den Empfehlungen der Expertenkommission vom 11. März 2003

Kunsthochschulen und berichten hierüber in den Leistungsberichten gemäß § 8.

§ 6 a Hochschulübergreifende Zentren

Die Universität der Künste wird ein hochschulübergreifendes Zentrum für Weiterbildung für alle Kunsthochschulen gründen und die Kosten für Gründung und Betrieb tragen.

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§ 7 Chancengleichheit von Frauen an Hochschulen

Die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) fördert Frauen insbesondere im künstlerischen Bereich. Sie wird mit den Organisationseinheiten unter Berücksichtigung der Rechte der Frauenbeauftragten Zielvereinbarungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern abschließen, und insbesondere die Realisierung nicht vollständig umgesetzter Festlegungen der bisherigen Vereinbarungen sicherstellen.

III. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit § 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten:

(1) Die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) legt dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum 30. April jeden Jahres, erstmals im Jahre 2004, einen Bericht über ihre Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Lehre, Forschung, künstlerische Weiterbildung, Wissenstransfer, Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leitungsbezügen im Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.

(2) In den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und Lösungen anstreben.

(3) Die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) wendet eine Kosten- und Leistungsrechnung an. Sie stimmt sich mit den anderen Vertragshochschulen und mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur über Kenngrößen ab, die für alle Vertragshochschulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die KostenSeite 106 von 213 struktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie beteiligt sich an den hierfür erforderlichen datentechnischen Verfahren.

(4) Die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleiche. Sie erhebt in Abstimmung mit der HIS GmbH und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Grunddaten, die eine kurzfristige Analyse der Stärken und Schwächen von Facheinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermöglichen.

§ 9 Steuerungsfähigkeit der Hochschulbudgets:

(1) Leitlinie des Zusammenwirkens der Vertragsparteien ist es weiterhin, entbehrliche Verwaltungsvorgänge zwischen Hochschulen und Staat zu vermeiden, ein hohes Maß an Deregulierung zu erreichen und die Leitungs- und Entscheidungsstrukturen in den Hochschulen zu verbessern. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) bei der Erprobung einer flexibleren Gestaltung der Haushaltswirtschaft und der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit gem. § 88 a BerlHG unterstützen.

(2) Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass für die Verwirklichung der gesetzlichen und vertraglichen Ziele der Hochschulpolitik ein Mindestmaß an Steuerungsfähigkeit der zentralen Hochschulbudgets unerlässlich ist. Die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) stellt sicher, dass Mittel für Akkreditierungen und Evaluierungen aufgebracht werden.

§ 9 a Durchführung der W-Besoldung

Zur Vorbereitung eines Senatsberichts an das Abgeordnetenhaus berichten die Hochschulen bis zum 31.03.2007 über die Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes, insbesondere über die Entwicklung der W 2- und W 3-Stellen, die Entwicklung der Leistungsbezüge auch unter Aspekten der Gleichstellung sowie über Seite 107 von 213