Diese Zielsetzung wird in den Langzeitpflegeeinrichtungen so nicht erreicht werden

Können wir so weitermachen? Gibt es doch eventuell Probleme? Die möchte ich jetzt einmal kurz aus der Sicht der Grünen skizzieren, aber auch sagen, wie wir das eventuell weiterentwickeln könnten, auch die Qualitätsaspekte natürlich.

(Vizepräsidentin Dr. Trüpel übernimmt den Vorsitz.) Fakt ist, dass es seit Ende des letzten Jahres zunehmend weniger Nachfrage nach Kurzzeitpflege gibt und dass die Einrichtungen Anträge auf Änderung der Versorgungsverträge stellen in Richtung Dauerpflege. Das finden wir nicht ganz unproblematisch, denn, erinnern Sie sich, das Ziel sind, therapeutische Maßnahmen und aktivierende Pflege.

Diese Zielsetzung wird in den Langzeitpflegeeinrichtungen so nicht erreicht werden. Die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen unterscheiden sich an Inhalten und Zielsetzungen von den übrigen Pflegeangeboten. In der Fachsprache nennt man das eingestreute Pflegeplätze in Langzeiteinrichtungen. Das darf nicht das Ziel sein, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Vorhaltung dieser so genannten ­ ich mag das Wort nicht so gern ­ eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in den Einrichtungen, das ist doch klar, führt dazu, dass die sich darin verlieren. Das kann sich jeder vorstellen. Dieses gezielte Angebot, wozu diese Kurzzeitpflegeeinrichtungen gedacht sind, geht verloren.

Warum kommt es zu dieser Entwicklung? Diese

Frage wurde hier auch schon aufgeworfen, und ich will einmal versuchen, sie zu beantworten. Die Träger argumentieren damit, dass es schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen gibt und eine unzureichende Finanzierung der Betriebskosten. Der Grund dafür wäre, die Belegungsvorgaben von 80 bis 90 Prozent könnten nicht erreicht werden. Das ist aber nicht nur ein bremisches Problem, das Problem zeigt sich in allen Bundesländern, dass diese hohen Belegungsvorgaben nicht erreicht werden können.

Ein Fazit daraus ist natürlich, wenn die Belegungsvorgaben heruntergefahren werden würden, würde es zu einer Erhöhung der Kostensätze kommen.

Das wollen wir natürlich auch nicht. Eine Kostenerhöhung würde natürlich wieder zu einer Minderung der Nachfrage führen. In diesem Dilemma befinden wir uns, und, ich denke, das müssen wir hier lösen.

Manche Länder haben es gemacht, indem sie eine Pauschale zur Investitionsförderung einsetzen. Ich denke, darüber sollten wir noch einmal an anderer Stelle debattieren. Auf jeden Fall sind wir alle daran interessiert, dass wir einen qualitativen Ausbau der Kurzzeitpflege erreichen können, gerade unter dem Aspekt, dass wir die integrierte Versorgungsform anstreben.

Wie gesagt, es gibt noch mehrere Probleme, und zwar, das wurde auch schon gesagt, wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden, könnten sie in die Kurzzeitpflege gehen. Ja, das ist richtig, soweit sie eine Pflegestufe haben und soweit sie auf Dauer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen werden! Patienten, die aber eben noch keine Pflegestufe haben und auf Dauer wahrscheinlich auch nicht bekommen, müssen diese Kurzzeitpflege selbst bezahlen. Das ist ein Problem, das es auch zu lösen gilt, denn viele brauchen eben nicht mehr den Aufenthalt in einer Klinik, die Hektik. Die brauchen wirklich die therapeutischen Maßnahmen und die Ruhe. Es kann irgendwo nicht sein, dass diese Menschen da herausfallen. Da ist es auch nötig, es mit den Kassen zu klären, das besser zu organisieren. Das wurde mir auch von den Pflegeüberleitungen und den Sozialdiensten der Häuser bestätigt.

Auch das ist aber ein Thema, das es auf Bundesebene anzusprechen gilt.

Dazu gibt es ja schon Überlegungen, dass bei der Grundpflege auch die Behandlungspflege einbezogen wird, so dass der Pflegebegriff erweitert wird.

Das wäre eine Möglichkeit, bei der dann auch diese Patientinnen und Patienten in diese Gruppe hineinfallen würden. Das würde dann auch Kinder betreffen, das würde Aidskranke betreffen. Ich denke, das wäre eine gute Möglichkeit, bei der man weiter diskutieren und sagen könnte, lasst uns den Pflegebegriff anders formulieren und erweitern, so dass diese Gruppe einfach nicht aus dieser Leistung herausfällt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Noch ein Blick auf das Qualitäts- und Entlassungsmanagement, das hat Frau Dr. Mohr-Lüllmann ja deutlich angesprochen! Ich denke, die Dienste arbeiten daran, aber was ich eben schon gesagt habe, sie müssen sich immer wieder darin bewegen, wer bezahlt jetzt was. Das ist die Problematik, und diese Schnittstellenproblematik kann, denke ich, nur auf Bundes- oder auch auf Länderebene gelöst werden, damit die sich da nicht immer so mit den Kostenträgern herumstreiten müssen.

Die Pflegeplatzzentrale ist, wie gesagt, ein EDVgestütztes Angebot, bei dem alle Anbieter ihre freien Pflegeplätze melden. Dort kann man Langzeitpflegeplätze, Kurzzeitpflegeplätze oder auch Pflegeplätze mit besonderem Pflegebedarf erfragen. Ich finde das eine sinnvolle Einrichtung. Es ist nicht nur so, dass der Pflegedienst vor Ort bei den Krankenhäusern schauen kann, welche Möglichkeiten haben wir, Pflegebedürftige unterzubringen, es ist auch ein gutes Angebot für Angehörige, die ja nicht immer vor Ort sind und sich die Einrichtungen ansehen können, dies zukünftig auch im Internet machen zu können und zu schauen, was es in einer Stadt für Angebote gibt, die für ihre Angehörigen eventuell zur Unterbringung geeignet sind.

Ich finde es auch gut, dass die öffentliche Diskussion den Push dahin gemacht hat, dass jetzt in Einrichtungen mehr über Qualität geredet wird, so dass zunehmend Einrichtungen nicht nur ihre räumlichen Qualitäten darstellen, sondern auch ihre persönliche Ausstattung, ihre therapeutischen Maßnahmen und auch ihre Quote an Fachpersonal. Das finde ich einen richtigen Weg, und der muss auch in diese Richtung weitergehen, denn man darf doch nicht vergessen, dass zwei Drittel der Menschen, die pflegebedürftig sind, im häuslichen Umfeld gepflegt werden von Nachbarn, von Verwandten und so weiter. Diese Menschen wollen auch mehr Flexibilität, und daran muss auch weiter gearbeitet werden, dass der Pflegemarkt diese Flexibilität, die gewünscht wird, auch erbringt.

Da werden auf Bundesebene gestaffelte Leistungsbudgets diskutiert, also persönliche Budgets.

Das könnte auch ein guter Weg sein, bei dem man verschiedene Module kaufen und sagen kann, das ist mein individueller Hilfebedarf, den kann ich selbst gestalten, den kann ich auch mit anderen gestalten, indem ich Wohngemeinschaften gründe. Bei unseren Nachbarn in Holland gibt es viele Möglichkeiten. Ich denke, das soll man viel mehr nutzen und sagen, wie man die Betroffenen auch in diesen Markt einbeziehen kann, der sozusagen neu gestaltet werden muss.

Wie gesagt, unsere Nachbarn machen uns viele Sachen vor. Lassen Sie uns manchmal einen Blick über die Grenzen werfen! Das ist wirklich sehr interessant, was sich da alles tut, denn man darf ja auch nicht vergessen, dass die Pflegebedürftigen auch so eine Art Verbraucherschutz bedürfen. Wer schaut, welcher Anbieter wie gut ist? Von daher ist es natürlich auch eine Frage, wie wir die Qualitätssicherung weiterentwickeln, so dass auch wirklich gesichert ist, dass Menschen das bekommen, was sie nachher auch nicht mehr so prüfen können, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung pflegebedürftig sind.

Da ist auf Bundes- und auf Länderebene noch viel zu tun, und besonders interessieren uns diese flexiblen Strukturen und Budgets, die es weiter zu entwickeln gilt. In dieser Hinsicht sollten wir vielleicht auch einmal schauen, wie sich die Dinge hier in Bremen weiterentwickeln können. ­ Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Dr. Trüpel: Als Nächste erhält das Wort Frau Senatorin Röpke.

Senatorin Röpke: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Angesichts von 5000 stationären Pflegeplätzen im Land Bremen erscheinen die gegenwärtig 134 ausgewiesenen Kurzzeitpflegeplätze zunächst fast marginal, aber die wichtige Funktion dieser Plätze ist schon von meinen Vorrednerinnen deutlich hervorgehoben worden. Das muss ich jetzt hier aus meiner Sicht nicht noch erläutern.

Ein großer Teil der rund 2000 älteren Menschen, die im Laufe eines Jahres in die stationäre Pflege wechseln, beansprucht zunächst eine Kurzzeitpflegeeinrichtung. Mehr als 1000 ältere Patienten gehen im Laufe eines Jahres im Land Bremen nach der Krankenhausbehandlung zunächst in eine Kurzzeitpflege, um sicherzustellen, dass sie auch versorgt sind und nicht zu Hause unterversorgt ihren Krankheitszustand auskurieren müssen. Also eine durchaus gute und sinnvolle Einrichtung! Der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung hat darüber hinaus auch einen Nebeneffekt: Er gibt den Menschen eine Orientierung, wie sie ihren künftigen Versorgungsstatus in der Pflege selbst gestalten wollen, und sie können sich dort vor Ort ein Bild vermitteln.

Gerade Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind deswegen, weil sie Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Altenhilfesystem sind, auch ein sehr bedeutender Beitrag zum Erhalt der Selbständigkeit des Lebens und der integrativen Versorgung kranker und pflegebedürftiger älterer Menschen.

Es hat vor einiger Zeit eine vergleichende Erhebung mehrerer Großstädte zur pflegerischen Infrastruktur gegeben. Sie hat belegt, dass Bremen bezogen auf die achtzigjährigen Einwohnerinnen und Einwohner mit einem sehr guten Angebot der Tages- und Kurzzeitpflege im Vergleich mit den anderen Großstädten ausgestattet ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Qualität. Die Qualität von Kurzzeitpflege wird unter anderem daran gemessen, inwieweit es der Pflegeeinrichtung gelingt, die zu pflegende Patientin oder den Patienten zu fördern und zu stabilisieren, damit er oder sie in der Lage ist, anschließend wieder zu Hause selbständig zu leben. Diese Qualitätszielvorgabe ­ das ist eindeutig ­ erfüllen die Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die als solche explizit ausgewiesen sind, also ein eigenständiges, klares Profil haben, deutlich besser, als diese so genannten, ich mag das Wort auch nicht, eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen. Diese wiederum haben ihre Stärken allerdings in der Ersatz- oder Urlaubspflege. Das ist auch eine Funktion, die wichtig ist.

Die Ergebnisse und Wirkungen der Kurzzeitpflege werden von der Ausstattung, der Arbeitsweise der Einrichtungen, den verbindlichen Kooperationsbeziehungen der unterschiedlichen Beteiligten und nicht zuletzt ­ das ist hier auch schon sehr deutlich hervorgehoben worden ­ von den gesetzlichen Vorgaben beeinflusst. Eine entscheidende gesetzliche Vorgabe ist die Beschränkung des Aufenthaltsanspruchs auf vier Wochen im Kalenderjahr durch die Pflegeversicherung. Das ist schon zu Recht kritisiert worden. Es ist eine Regelung, die viele negative Faktoren im Pflegealltag für den einzelnen Betroffenen haben kann, nicht muss. Für viele Patienten reicht diese Zeit aus, aber in vielen Einzelfällen gelingt es eben nicht, innerhalb dieser kurzen Zeit die Stabilisation zu erreichen und somit einen längeren Pflegeaufenthalt von vornherein zu vermeiden.

Wir haben in der Tat eine Situation, Frau Dr. hat es noch einmal sehr deutlich ausgeführt, die in den Krankenhäusern zu fast revolutionären Veränderungen und auch zu kürzeren Liegezeiten führt. Diese kürzeren Liegezeiten verschärfen ­ das ist gar keine Frage ­ die Belastungen in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Die hohe Fluktuation der Bewohner, das Krisenmanagement und eine gezielt aktivierende Pflege fordern einen erhöhten Aufwand. Das gilt insbesondere aber auch für betreuerische und pflegerische Leistungen, die leider auch nicht in den DRG-Entgeltregelungen Berücksichtigung finden. Das ist eine weitere Schwierigkeit, mit der natürlich auch die Einrichtungen und die Krankenhäuser zu kämpfen haben.

Trotzdem muss es uns gelingen, gemeinsam mit Pflege- und Krankenkassen Lösungen zu finden, die dazu beitragen, dass der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege gezielt zur Aktivierung der Patientinnen und Patienten genutzt werden kann, um die Langzeitpflege von vornherein zu verhindern.

Es gibt viel Reformbedarf, das ist schon in den Beiträgen der Kolleginnen ausgeführt worden. Es gibt die Reformabsichten des SGB XI und des SGB V, das heißt, wenn wir zu diesen Reformen kommen, sind wir auch gefordert, uns als Bundesland entsprechend einzubringen in die Debatten. Wir wissen aber auch, wie schwierig das zurzeit ist und dass sich das zunächst auch an der Frage der Kosten ­ leider spielt das eine große Rolle ­ festmacht.

Vor und während des Kurzzeitpflegeaufenthaltes fallen in der Regel sehr wichtige Entscheidungen für die Patienten, die ihre künftige Versorgung betreffen. Dies verlangt von den Krankenhäusern und den Kurzzeitpflegeeinrichtungen ein sehr frühzeitiges, ein qualitativ gutes Entlassungsmanagement und eine enge Kooperation mit den beteiligten medizinischen, pflegerischen und diagnostischen Diensten. Selbstverständlich sind auch die Angehörigen und die Patientinnen und Patienten einzubeziehen.

Das ist keine ganz einfache Aufgabe in einem Geflecht von unterschiedlichen Ansprüchen, von schwierigen Kostenstrukturen. Wer als Angehöriger eine Situation zu bewältigen hatte, einen Menschen in eine Pflegesituation zu vermitteln, der weiß, wie schwierig das ist.

Wir sind dabei, die soziale Beratung während des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Wir arbeiten zurzeit an einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Sozialdiensten in den Krankenhäusern und den Sozialdiensten des Amtes für Soziale Dienste. Vorgesehen ist der obligatorische Besuch des Sozialdienstes Erwachsene in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen und eine Beratung aller Patienten. Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die wir uns gestellt haben. Aber wenn uns das gelingt, glaube ich schon, dass wir damit einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung der Patienten in jedem Einzelfall leisten können. so dass wir insbesondere die Frage beurteilen können, was die richtige Versorgungssituation für den einzelnen Betroffenen ist, um von vornherein zu vermeiden, dass Patienten in Langzeitpflege untergebracht werden, obwohl sie dort eigentlich gar nichts zu suchen haben.

Die Beratung ist sicherlich auch davon abhängig, dass ein schneller und aktueller Zugriff auf die Daten möglich ist. Deswegen finde ich die Pflegeplatzzentrale, die aus diesem Projekt Lotse in Bremerhaven hervorgegangen und weiterentwickelt worden ist, ein ausgesprochen sinnvolles und notwendiges Projekt, das zurzeit gerade erprobt wird. Ich glaube schon, dass es sehr gut funktionieren wird, um eine möglichst schnelle Entscheidung über die Pflegesituation des betroffenen Patienten herbeizuführen. Das ist ein wichtiger Baustein.

Die Planung weiterer Kurzzeitpflegeeinrichtungen halte ich schon für durchaus sinnvoll, auch unter dem Kriterium Nähe zum Krankenhaus! Warum nicht?

Was spricht dagegen, wenn Patientinnen und Patienten sich schon in einer Krankenhausumgebung aufhalten, sich schon vertraut machen können, sie auch in einer Kooperationsmöglichkeit mit einer Kurzzeitpflege in der Nähe dort dann unterzubringen? Das ist zum Beispiel beim Rote-Kreuz-Krankenhaus, beim Klinikum Bremen-Nord realisiert, St.

Joseph-Stift ist jetzt in der Planung, weitere Planungen gibt es im Klinikum Bremen-Ost und im Klinikum Bremen-Mitte.

Ein komplizierter Punkt ist die tatsächliche Inanspruchnahme von Kurzzeitpflegeeinrichtungen und, was wir jetzt feststellen als Phänomen, das wir auch in der Anfrage dargelegt haben, die Umwandlung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen durch die Träger in einzelnen Fällen in Langzeitpflegeplätze. Ich denke, es ist notwendig, da noch einmal Ursachenforschung zu betreiben. Aus meiner Sicht gibt es einen Punkt, der dazu führt: Es ist das Belegungsrisiko, das der Träger hat. Es ist einfach klar, bei vier Wochen Leistung über die Pflegeversicherung habe ich ein höheres Risiko zu tragen, als wenn ich einen Langzeitplatz habe, der über mehrere Jahre sicher ist und in der Belegung kalkulierbar ist. Das könnte ein Grund sein, warum Träger dann eher auf Langzeitpflegeplätze gehen.

Ein weiterer Grund ist sicherlich die Tatsache, dass wir in den letzten zwei Jahren aus finanziellen Gründen nicht in der Lage waren, die Kurzzeitpflege investiv zu fördern, weil das Geld nicht da war. Somit sind diese Plätze dann auch teurer.