Bessere Einbindung des Hauptbahnhofes Lehrter Bahnhof in Nord-Süd-Richtung in den Nahverkehr („Den Hauptbahnhof Lehrter Bahnhof in Nord-Süd-Richtung besser in den Nahverkehr einbinden")

"Der Senat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn Gespräche über die Nord-Süd-Anbindung des Lehrter Bahnhofs aufzunehmen. Um die Anbindung in Nord-Süd-Richtung zeitnah mit der Inbetriebnahme des Hauptbahnhofs Lehrter Bahnhof zu realisieren, soll die Möglichkeit einer Führung der S 21 durch den Nord-SüdEisenbahntunnel südlich des Hauptbahnhofs Lehrter Bahnhof geprüft werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Juli 2004 zu berichten."

Hierzu wird berichtet:

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat die hierfür erforderlichen Untersuchungen durchgeführt und Ende Januar 2005 übergeben.

Damit liegen die abschließende Beurteilung der DB AG und eine Stellungnahme des Eisenbahnbundesamt (EBA) nunmehr vor.

Die DB AG hat zwei Grundvarianten zur Nord-Süd-Anbindung des Hauptbahnhofes mit einer S-Bahn untersucht und bewertet:

I. Umrüstung eines Teils des vorhandenen Nord-SüdFernbahntunnels auf Gleichstrombetrieb,

II. Betrieb der unveränderten Fernbahntunnel mit Zweisystemfahrzeugen für Wechsel- und Gleichstrom.

Die Variante I. „Umbau auf Gleichstrombetrieb des Fernbahntunnels" wird wegen der zu erwartenden hohen Kosten eines Umbaus der bereits weitgehend fertiggestellten Elektrifizierung der Nord-Süd-Fernbahn sowohl von der DB AG als auch vom Eisenbahnbundesamt verworfen.

Wegen der erforderlichen galvanischen Trennung der Betriebsstromrückführung müsste der bereits fertiggestellte Gleisoberbau umgebaut werden. Zunächst wären für den Oberbau bereits getätigte Investitionen von ca. 75 Mio. wieder zurückzubauen.

Die Rückbaukosten selbst beziffert die DB AG mit 25 Mio.. Der Neubau von zwei Gleisen mit voller galvanischer Trennung der beiden Stromsysteme im Tunnel schätzt die DB AG auf 100 Mio.. Zusätzliche Kosten entstünden z. B. für Sicherungstechnik oder Telekommunikationstechnik, zu deren Höhe die DB AG jedoch noch keine Angaben machen kann.

Ein weiterer vergleichbarer Kostenaufwand entsteht später für die endgültige Herstellung der Elektrifizierung für die Fernbahn und die Beseitigung der zwischenzeitlich eingebauten Gleichstromanlagen.

Für die Variante II. (Betrieb einer S-Bahn mit Zweisystemfahrzeugen für Wechsel- und Gleichstrom) wurden hinsichtlich der baulichen Aufwendungen durch die DB AG folgende Kosten ermittelt:

· ca. 25 Mio. für die Anbindung vom Nordring zum Hauptbahnhof und

· ca. 40 Mio. bis ca. 70 Mio. für die Einbindung in die Wannseebahn je nach Einbindepunkt vor oder nach dem Haltepunkt Großgörschenstraße.

Die Bauzeit für den Umbau der Infrastruktur einschließlich der erforderlichen Planung und der Plangenehmigungsverfahren liegt nach Angaben der DB AG bei 6 1/2 Jahren. Danach wäre die Inbetriebnahme eines S-Bahnverkehrs auf den Fernbahngleisen im Nord-Süd-Tunnel erst 2011 möglich.

Ferner sind bei der Variante II. für den Einsatz von Zweisystemfahrzeugen die Anschaffungskosten und die erhöhten Betriebskosten von Bedeutung.

Hier gibt die DB AG für die Anschaffung 4 Mio. pro Zugeinheit an, von der sie in Abhängigkeit z. B. vom Linienverlauf und Taktzeiten bis zu zwölf Garnituren (48 Mio.) für notwendig hält. Auch ist im Vorlauf eine Entwicklung der Zweisystemfahrzeuge - ob Umbau vorhandener Fahrzeuge oder Neubau - notwendig, die weiterhin mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Außerdem fordert die DB AG eine zusätzliche Bestellung von Verkehrsleistung durch das Land Berlin in Höhe von 2 Mio. pro Jahr.

Eine Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen lehnt die DB AG ab. Die Kosten für die Fahrzeuge müssten durch die Bestellerentgelte des Landes Berlin refinanziert werden. Der Bund hat deutlich gemacht, dass eine Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen aus Bundesmitteln für eine zwischenzeitliche Lösung nicht in Betracht kommt.

Die generelle Frage, ob die Fernbahngleise im Tunnelbereich sowohl für einen S-Bahnverkehr als auch für die Abwicklung des Fern- und Regionalverkehrs sowie des Flughafenshuttles ausreichen, ist durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) geklärt worden. Danach sind im Nord-Süd-Fernbahntunnel keine freien Kapazitäten für eine zusätzlich betriebene Zweisystem-S-Bahn mit täglich ca. 140 Fahrten vorhanden.

Insgesamt lehnt sowohl die DB AG als auch das EBA die Realisierung einer zwischenzeitlichen Nutzung des Nord-Süd-Fernbahntunnels durch eine SBahn ab.

Der Senat wird schon aus terminlichen Gründen die Überlegungen zu einer S-Bahn-Verbindung über die Fernbahngleise im Nord-Süd-Tunnel nicht weiterverfolgen. Der Flughafen BBI soll in 2010 in Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Flughafenshuttle seinen Betrieb aufnehmen, so dass ab 2010 auf den Fernbahngleisen im NordSüd-Tunnel keine ausreichenden Kapazitäten für einen S-Bahnbetrieb zur Verfügung stehen. Eine Inbetriebnahme eines S-Bahnverkehrs im Nord-Süd-Tunnel vor 2010 ist nach Aussagen der DB AG jedoch ausgeschlossen.

Das Ziel des Senates ist es vielmehr, in Abhängigkeit von der Finanzierungsmöglichkeit des Bundes im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes möglichst bis zum Jahre 2009 die Nordringanbindung des Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof durch die S 21 zu erreichen. Der Planfeststellungsbeschluss zur Nordanbindung ist am 17. Februar 2005 ergangen und wurde am 18. März 2005 im Amtsblatt veröffentlicht. Die DB AG wird nun ihrerseits in Kürze beim Bund den Antrag zur Aufnahme dieser Maßnahme in das GVFG-Bundesprogrammes stellen, damit nach Ende der WM 2006 mit dem Bau der S 21 begonnen werden kann. Auf Wunsch des Landes Berlin ist die S 21 heute schon als vorläufige Anmeldung mit einem symbolischen Betrag von 1 Mio. ab 2006 im GVFG-Bundesprogramm enthalten.

Außerdem wird die U-Bahn „U 55" zwischen dem Hauptbahnhof und dem Pariser Platz als 1. Stufe der U 5 derzeit erstellt und 2006 in Betrieb genommen; der Bau der U 5 zwischen Pariser Platz und Alexanderplatz wird spätestens bis 2010 fortgesetzt. Damit erhält der Hauptbahnhof sowohl in Richtung Norden als auch in Richtung Süden eine Anbindung an den innerstädtischen, schienengebundenen ÖPNV.

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.